17.3819
Conseil des droits de l'homme de l'ONU. Supprimer le point 7 de l'ordre du jour permanent
Bigler Hans-Ulrich · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical
Zu meiner Interessenbindung: Ich bin Mitglied der parlamentarischen Gruppe Schweiz-Israel.
Ein Jahr nachdem der Uno-Menschenrechtsrat gegründet wurde, wurde für dessen Sitzungen eine ständige Traktandenliste eingeführt. Unter Item 7 wird speziell der Konflikt Israel-Palästina traktandiert. Die englische Bezeichnung dafür: "Human rights situation in Palestine and other occupied Arab territories". Was auffällt: Alle übrigen Menschenrechtsverstösse werden entweder unter dem allgemeinverbindlichen Traktandum 4, "Human rights situations that require the Council's attention", oder bei leichteren Verstössen unter Traktandum 10, "Technical assistance and capacity building", behandelt. Angesichts dieser Ausgangslage beantrage ich mit meiner Motion, dass sich der Bundesrat im Uno-Menschenrechtsrat für die Aufhebung des ständigen Traktandums 7 einsetzt.
Wer sich mit den Sitzungsaktivitäten des Uno-Menschenrechtsrates auseinandersetzt, stellt eine stossende Ungleichbehandlung der involvierten Staaten fest. Dem Palästina-Israel-Konflikt wird pro Sitzung unter Traktandum 7 die Aufmerksamkeit während in der Regel zwölf bis achtzehn Stunden gewidmet. Demgegenüber entfallen auf alle anderen Konflikte unter Traktandum 4 oder Traktandum 10 in der Regel nur wenige Minuten. Beispielsweise an der Junisession 2017: Seitens Englands wurden innerhalb zweier Minuten Menschenrechtsverletzungen durch Russland, Syrien, Iran, Kongo, Ägypten, China, Nordkorea, Burundi und Südsudan kritisiert.
Das stossende Ungleichgewicht, das ich anmahne, zeigt sich auch anhand der Entscheide: In den Jahren 2006 bis 2016 kritisierten 68 Resolutionen Israel, während auf den Rest der Welt in dieser Zeitspanne insgesamt 67 Resolutionen entfielen. Ich frage Sie: Trägt diese obsessive Behandlung einer einzigen Konfliktregion tatsächlich zu einer Entschärfung der Konfliktsituation, geschweige denn zu einer Konfliktlösung bei? Weshalb sollen Menschenrechtsverletzungen in Syrien - wir haben erst gerade letzte Woche eine Erklärung des Rates abgegeben -, in Nordkorea oder Pakistan, in Südsudan oder in vielen anderen Staaten nur unter "ferner liefen" behandelt werden?
Der Bundesrat lehnt meine Motion ab. Irritierend ist dabei, dass Vertreter des EDA in der Öffentlichkeit die ablehnende Haltung bereits kommuniziert hatten, bevor der Bundesrat überhaupt Stellung genommen hat. Das ist aber nur eine Nebenbemerkung.
Wichtiger ist die Begründung des Bundesrates, die nicht zu überzeugen vermag. Wenn der Bundesrat sagt, die Existenz von Traktandum 7 bedeute nicht, dass Menschenrechtssituationen in anderen Ländern und Kontexten vernachlässigt oder sekundär behandelt würden, so habe ich Ihnen anhand der konkreten Fakten genau das Gegenteil geschildert. Wenn der Bundesrat weiter sagt, die Schaffung des Menschenrechtsrates in Genf habe zur Stärkung Genfs als Kompetenzzentrum für Menschenrechte beigetragen, dann ist dem beizupflichten. Dies heisst aber nicht, dass diese stossende Ungleichbehandlung nicht endlich korrigiert werden sollte. Bereits der damalige Uno-Generalsekretär Ban Ki-moon hat nur einen Tag nach Einführung dieses Traktandenpunktes 7 zu Recht kritisiert, dass die Einführung dieses Traktandenpunktes als einziger regionaler Hotspot enttäuschend sei, angesichts der unzähligen Menschenrechtsverletzungen, die weltweit stattfänden.
Dieser Einschätzung von Ban Ki-moon ist beizupflichten. Israel ist das einzige Land - und dies völlig zu Unrecht -, das permanent auf der Traktandenliste des Uno-Menschenrechtsrates steht. Dies ist mit der Annahme meiner Motion zu korrigieren. Dabei kann auch nicht das Argument der Neutralität der Schweiz bequem in den Vordergrund geschoben werden. Mit diesem Schritt nimmt die Schweiz nämlich in keiner Art und Weise Stellung zum Konflikt Israel-Palästina. Hergestellt wird schlicht nur das Gleichgewicht mit allen anderen Menschenrechtsverletzungen, die tagtäglich in der ganzen Welt stattfinden.
In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu meiner Motion.
Cassis Ignazio · BR-M · Conseil fédéral · Tessin
Ich kann die Überlegungen, die hinter dieser Motion stehen, gut verstehen und nachvollziehen. Lassen Sie mich aber drei Gründe ausführen, weshalb diese Motion nicht im Interesse der Schweizer Aussenpolitik ist:
Erstens ist der Menschenrechtsrat für die Schweiz ein zentrales Instrument, mit dem sie sich für die Förderung der Menschenrechte einsetzt. Traktandum 7 ist Teil eines fragilen Kompromisses, der den Menschenrechtsrat seit Beginn vor über zehn Jahren zusammenhält. Die Schweiz hat aktiv zur Gründung des Menschenrechtsrates beigetragen. Sie setzte sich damals dafür ein, dass alle Ländersituationen unter demselben Traktandum der Tagesordnung behandelt werden. Sie stimmte dem Ergebnis der Verhandlungen aber zu. Der verhandelte Kompromiss widerspiegelt die verschiedenen Interessen der beteiligten Akteure. Er ist die Grundlage dafür, dass wir heute überhaupt einen Menschenrechtsrat haben. Die Aufhebung von Traktandum 7 würde diesen Kompromiss zur Schaffung des Rates infrage stellen. Eine Neuverhandlung des Kompromisses würde die Büchse der Pandora öffnen, und es würde eine Schwächung des Rates resultieren.
Das bringt mich zum zweiten Punkt. Es geht hier auch um das internationale Genf. Eine Schwächung des Menschenrechtsrates wäre auch eine Schwächung des internationalen Genf.
Der dritte Grund, warum die Motion abzulehnen ist, betrifft die uns darin zugedachte Rolle. Ein Engagement der Schweiz für die Abschaffung von Traktandum 7 würde uns in weiten Kreisen isolieren. Die USA haben für ihre Forderung, dieses Traktandum abzuschaffen, bisher keine Unterstützung bekommen, auch nicht in Europa und von traditionellen Partnerstaaten.
Permettez-moi d'ajouter quelques éléments. La Suisse s'engage au sein du Conseil des droits de l'homme de l'ONU, y compris au point 7 de l'ordre du jour, de manière factuelle et impartiale en faveur du respect des droits de l'homme et du droit international humanitaire. Au cours des sept dernières sessions, la Suisse a pris la parole une fois au point 7 de l'ordre du jour. Elle continuera à ne pas prendre la parole de manière systématique à l'avenir et décidera de le faire en fonction du contexte. Lorsque la Suisse prend la parole, elle le fait de manière nuancée. Elle s'engage alors contre une critique infondée ou déséquilibrée d'Israël. Elle exprime avant tout son inquiétude vis-à-vis des violations des droits de l'homme et du droit international humanitaire par l'ensemble des parties au conflit, les Israéliens comme les Palestiniens. Les relations bilatérales avec Israël sont très bonnes et nous souhaitons les approfondir encore plus.
Pour toutes ces raisons, le Conseil fédéral recommande de rejeter la motion.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 77 Stimmen
Dagegen ... 106 Stimmen
(5 Enthaltungen)