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Integration von spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus EU-, Efta- und Drittstaaten / Zugewanderte Jugendliche zum Abschluss auf der Sekundarstufe II führen

44098 · Amtliches Bulletin

Du 19 sept. 2018

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/44098/de/integration-von-spat-zugewanderten-jugendlichen-und-jungen-erwachsenen-aus-eu-efta-und-drittstaaten-zugewanderte-jugendliche-zum-abschluss-auf-der-sekundarstufe-ii-fuhren

Consulté le 11 sept. 2026

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  2. Confédération
  3. Bulletin officiel
Source

Objet parlementaire: Intégration des adolescents et des jeunes adultes arrivés tardivement en Suisse en provenance d'Etats de l'UE, de l'AELE ou d'Etats tiers (18.3707),

18.3707, 16.3911

Integration von spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus EU-, Efta- und Drittstaaten / Zugewanderte Jugendliche zum Abschluss auf der Sekundarstufe II führen

Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Wir behandeln die beiden Motionen gemeinsam.

Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Wir bleiben zwar beim Thema, das wir bis jetzt den ganzen Morgen hatten. Allerdings denke ich, dass sich die Tonalität etwas ändern wird - vielleicht ist das gar nicht so schlecht. Ich möchte mich zuerst auf die Motion 16.3911 beziehen, zu der Ihnen - die Präsidentin hat es gesagt, und Sie können es im Bericht lesen - die Kommission einstimmig beantragt, sie abzulehnen.

Ich möchte hier ganz klar und deutlich sagen: Dieser Satz, den wir hier drin zwar so äussern müssen, entspricht nicht der Wertschätzung, die wir der Motion entgegenbringen. Die Motion hat uns sehr intensiv beschäftigt. Schon unter meiner Vorgängerin, im Jahr 2016, haben wir mit den Kantonen, den entsprechenden Bundesräten und Bundesämtern einen sehr intensiven Austausch geführt. Die Basis dazu war der Bericht, den uns der Bundesrat vorgelegt hat: "Integration von Migrantinnen und Migranten in den schweizerischen Arbeitsmarkt". Dieser ging auf das Postulat Tornare 14.3523 zurück.

Der Austausch mit den Kantonen und der Verwaltung hat dazu geführt, dass man in Teilbereichen eine Lösung gefunden hat. Wir sprechen hier von Jugendlichen, die nach der obligatorischen Schulpflicht zuwandern. Das ist das Thema der Motion.

Der Bundesrat, der Bund und die Kantone haben am 30. April 2018 die sogenannte Integrationsagenda Schweiz verabschiedet. Die Kommission ist eigentlich mit den Resultaten, was die Integrationsagenda Schweiz betrifft, sehr einverstanden. Die Integrationsagenda Schweiz gilt nicht für andere zugewanderte Jugendliche, sondern nur für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene. In diesem Bereich hat die Motion der Kommission unseres Schwesterrates eigentlich ihren Zweck erfüllt und ist damit als zufriedenstellend erledigt zu kennzeichnen. Darum sollten wir die Motion auch heute nicht mehr annehmen.

Die Motion der Kommission des Nationalrates hat aber nicht nur die Asylanten im Blickpunkt, sondern will eine Lösung für alle spät zugewanderten Jugendlichen. Sie wissen ja, wir haben in der Bildung das Ziel gesetzt, dass ungefähr 95 Prozent aller Jugendlichen in unserem Land einen Abschluss auf der Sekundarstufe II haben, sprich eine Berufsbildung oder eine weiterführende Schule gemacht haben. Dieses Ziel wird im Moment nicht erreicht. Wenn Sie dann in die Details gehen und schauen, warum es nicht erreicht wird, sehen Sie: Ein wichtiger Grund dafür ist, dass viele der spät zugewanderten Jugendlichen dort komplett durch die Maschen fallen.

Wir in der Kommission sind nach wie vor der Ansicht, dass es Handlungsbedarf gibt. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung unserer Motion, in der wir sagen, dass wir das Thema auch noch für den Familiennachzug - darum geht es in erster Linie - anschauen müssen. Wenn Sie die Begründung lesen - und es ist mir wichtig, dass wir das hier auch sagen -, dann sehen Sie, dass der Bundesrat sagt, und zwar bis zu einem gewissen Mass zu Recht, dass im Asylwesen der Bund bestimmt, wer kommt und wer nicht kommt, und dass er auch dafür verantwortlich ist, dass dann die Integration stattfindet. Beim Familiennachzug ist es anders: Es sind die Kantone, die den Familiennachzug bewilligen oder nicht bewilligen. Der Bundesrat sagt, er habe dort gar nicht die Kompetenz, etwas zu machen.

Frau Bundesrätin Sommaruga, ich verstehe diese Argumentation. Ich glaube, die Kommission hat auch ein gewisses Verständnis für diese Argumentation. Für einen 17-jährigen Jugendlichen, der in die Schweiz kommt, ist es jedoch irrelevant, auf welchem Weg er kommt, er braucht einfach einen Zugang zur Bildung. Sie sagen dann, dass diejenigen, die nicht über das Asylwesen kommen, eigentlich über die normalen Bildungsmassnahmen integriert werden sollen. Sie schlagen dann auch vor, dass das über die Berufsbildung geschehen soll.

Ich glaube, man darf hier mit Fug und Recht die Frage stellen, ob es Aufgabe der Berufsbildung ist, mit ihren Finanzen die ganzen Integrationsleistungen zu tragen. Das würde ja dann dazu führen, dass im Prinzip grosse Teile der Mittel der Berufsbildung und der Bundesbeteiligung an der Berufsbildung in die Integrationsleistungen einfliessen würden. Wäre es nicht sinnvoller, darüber zu diskutieren, ob es eine Basisausbildung braucht, mit der die Jugendlichen dann überhaupt in die Regelausbildung eintreten können? Das wäre eine Integrationsleistung, die man vielleicht anders finanzieren müsste als "nur" über die Berufsbildung. Nachher gibt es die normalen Kanäle der Berufsbildung.

Mir ist auch bewusst - das wurde in der Kommission intensiv diskutiert -, dass es da auch ganz viele Zuständigkeitsprobleme zwischen den Kantonen und dem Bund gibt. Wir in der Kommission sind der Ansicht, dass man das lösen muss. Wir möchten mit dieser Motion den Druck aufrechterhalten. Das ist eigentlich unser Wille.

Darum bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen. Ich glaube, wir können es uns nicht leisten, dass wir die jugendlichen Zugewanderten einfach nicht ausbilden. Schlussendlich würde das eine teure Rechnung geben. Ich bin felsenfest überzeugt, dass jemand, der in unserem Land erfolgreich leben kann, auch eine tragende Rolle als Bürger dieses Landes spielen wird. Wenn man aber eine Generation vergisst, die mit 16, 17 Jahren zuwandert, dann könnte das einen sehr teuren Schaden geben.

In diesem Sinn bitte ich Sie, unsere neue Motion 18.3707 anzunehmen. Ich würde dann auch der WBK-NR empfehlen, das Thema wieder mit den Kantonen und dem Bund zu diskutieren, bevor sie die Motion in den Rat bringt, in der Hoffnung, dass wir dann, wie im Asylwesen, auch im ordentlichen Bildungswesen, wenn es um den Familiennachzug geht, eine bessere Lösung erreichen können.

Am Ziel, 95 Prozent der Jugendlichen unter 24 Jahren einem Sekundarstufe-II-Abschluss zuzuführen, halten wir mit Klugheit fest. Das ist auch ungefähr das Niveau, das man erfüllen muss, wenn man möchte, dass die Sozialleistungen und Sozialabgaben nicht zu hoch werden. Wer eine Ausbildung auf der Sekundarstufe II hat, ist im Berufsleben meistens sehr gut integriert, kann dann auch selber für sich und seine Familie schauen und ist von staatlicher Unterstützung unabhängig.

In diesem Sinne bitte ich Sie, unserer Motion zuzustimmen.

Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Ich möchte auch im Sinne des Votums des Kommissionssprechers unterstreichen, dass wir hier vor einer sehr wichtigen Aufgabe stehen. Deshalb ist es auch wichtig, dass diese Motion gegen die Bedenken und Widerstände des Bundesrates angenommen wird. Diese Widerstände sind ja so, dass der Bundesrat selber offenbar damit rechnet, dass die Motion angenommen wird; er sagt, er werde dann allenfalls im Zweitrat beantragen, sie in einen Prüfungsauftrag umzuwandeln. Niemand hat etwas gegen eine Prüfung, aber das Problem ist, dass in diesem Bereich eben Handlungsbedarf besteht und die Prüfung schon seit Langem im Gange ist.

Es ist unbestritten, das hat der Kommissionssprecher richtig ausgeführt, dass für den Asylkanal der Bund direkt zuständig ist. Bei den anderen, bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die auf einem anderen Weg in die Schweiz zugewandert sind, ist es eine Verbundaufgabe. Der Bund ist über die Berufsbildung natürlich auch beteiligt, aber es ist so, dass es im Übrigen auch die Kantone und Gemeinden sind, die nun hier mit dieser Aufgabe befasst sind. Das Problem ist einfach, dass wir, wenn wir jetzt die Dinge treiben lassen, sprich einfach in den Mühlen der Prüfung versickern lassen, unserer politischen Aufgabe nicht gerecht werden, hier dafür zu sorgen, dass nachhaltig etwas passiert.

Der Bund hat ja richtigerweise anerkannt, dass im Asylbereich Handlungsbedarf besteht, dass etwas geschehen muss. Die jungen Menschen, die hierherkommen, haben einen langen Lebenszyklus vor sich, und zwar in der Schweiz, wenn sie hierbleiben. Es gibt ein Interesse seitens der Jugendlichen, die hierherkommen, aber es gibt auch ein Interesse seitens unseres Landes, dass diese jungen Leute eine Bildungschance bekommen. Bildung und die Beteiligung an der Erwerbsarbeitswelt sind zentrale Voraussetzungen dafür, dass die Integration gelingt. Es ist so, dass ja immer wieder unterschätzt wird, welch hohe Integrationsleistung in unserem Land tagtäglich vollbracht wird, in allererster Linie in der Wirtschaft selber, in der Arbeitswelt - ganz alltäglich, ohne dass das grosse Wellen werfen würde. Aber wenn das eben das grosse Rezept für die Integration ist, ganz abgesehen von allen Papieren, ganz konkret im Alltag, Integration über Bildung, Integration über Arbeit, dann muss man dafür sorgen, dass jene Jugendlichen - Tausende oder Zehntausende, wenn man es kumuliert -, die hier in dieser Situation sind, auch diese Chance bekommen. Es ist eine Chance für die betroffenen Jugendlichen, aber auch eine Chance für unser Land, wenn dieser Schritt gelingt.

Es war schon einmal so, und deshalb möchte ich das auch unterstreichen, dass wir in der Schweiz zu einem Sondereffort gezwungen waren; es ist einige Zeit her, fast fünfzehn Jahre, und weil die Zeit schnell verfliesst, geht das auch schnell wieder vergessen. Anlässlich des Höhepunktes der Lehrstellenkrise, als es plötzlich 20 000 bis 30 000 Lehrstellen zu wenig gab, konnten die damals 15- oder 16-jährigen Jugendlichen ja auch nichts dafür, dass sie gerade dann 15 oder 16 Jahre alt wurden. Es war unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass etwas geschehen würde. Es ist dann auch nachhaltig etwas geschehen: Durch einen politischen Akt sind unter Einbezug der Verbände der Wirtschaft - Gewerbeverband, Gewerkschaften - eindrückliche 20 000 bis 30 000 Lehrstellen geschaffen worden.

Es hätte diesen Jugendlichen nichts genützt, und auch uns selber nicht, wenn man ihnen gesagt hätte, die Demografie werde alles lösen, in ein paar Jahren sei das alles kein Problem mehr. Das ist inzwischen so. Inzwischen werden Lehrlinge gesucht. Es gibt viele Berufe und Bereiche, in denen die Lehrmeister oder die Firmen mit allen Mitteln versuchen, zu Lehrlingen zu kommen. Es geht aber darum, in der bestimmten Phase, in der man steckt, die richtige Antwort zu finden. Gerade unter diesen spät zugewanderten Jugendlichen gibt es doch viele, die hier einen Beitrag dazu leisten könnten, dass unsere Wirtschaft über die entsprechende Zahl von auszubildenden Jugendlichen verfügt.

In diesem Sinn ist es eine Win-win-Situation. Es ist aber die Erkenntnis erforderlich, dass es jetzt Zeit ist zu handeln, dass man die Dinge anpacken muss, natürlich in einer Verbundaufgabe - die Kantone sind gefragt, aber auch der Bund -, über den Asylkanal hinaus.

In diesem Sinn möchte ich Sie wie mein Vorredner bitten, die Motion anzunehmen und den Bundesrat zu beauftragen - es ist ja einiges geschehen, in einem positiven Sinne -, diesen politischen Willen, der hier im Parlament zum Ausdruck kommt, auch entsprechend in Form von positiver Energie für die Lösung dieses Problems einzusetzen.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ich begrüsse es ausserordentlich, dass diese positive Stimmung in Ihrem Rat vorhanden ist. Sie ist es auch im Bundesrat. Wir wollen nämlich bei der Integration wirklich alles dafür tun, dass Menschen und vor allem auch junge Menschen, die in unser Land kommen, auch beruflich gut und rasch integriert sind. Wir alle wissen: Das Teuerste, was es gibt - und zwar nicht nur finanziell, sondern auch sozial -, sind nichtintegrierte Menschen, Menschen, die in unserem Land den Rank nicht finden und Probleme machen. Dann haben wir die entsprechenden Folgekosten. Darum haben wir, denke ich, von der Stossrichtung her überhaupt keine materiellen Differenzen.

Wir haben aber die Ausgangslage - und ich habe da eine etwas unangenehme Aufgabe -, dass ja zwei Departemente involviert waren, die zusammen mit den Kantonen eine Integrationsagenda im engeren Sinn festgelegt haben. Mit dabei waren die Konferenz der Kantonsregierungen, die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz, die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren und die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren. Es war mit zwei Departementen vonseiten Bund und den genannten Kreisen vonseiten der Kantone also breit angelegt. Wir haben eine klare Stossrichtung festgelegt, wie wir eine rasche und schnelle Integration fördern wollen, wir haben einen verbindlichen Integrationsprozess und auch die entsprechende Unterstützung durch den Bund definiert. Die Integrationspauschale haben wir erhöht.

Das ist für den Bereich der Personen, die über die Asylschiene in die Schweiz gekommen sind. Warum haben wir das dort so festgehalten? Weil hier die Zuständigkeit des Bundes ganz klar gegeben ist. Hier entscheidet der Bund rechtlich abschliessend darüber, wer in diesem Land bleibt. Er entscheidet nicht willkürlich, sondern gestützt auf das Asylrecht. Hingegen - das haben Sie ja auch festgestellt - liegt die Zuständigkeit dafür, diese Entscheide für Personen zu fällen, die aus dem EU-/Efta-Raum oder aus Drittstaaten im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz kommen, bei den Kantonen.

Ich kann Ihnen sagen, in dieser breitangelegten Arbeitsgruppe haben wir diese Fragen intensiv diskutiert. Ich kann Ihnen auch versichern, dass sich die Kantone und der Bund bewusst und einig darüber waren, dass es ebenso wichtig ist, auch hier die Integration zu fördern. Wir machen keinen Unterschied, ob eine Person aus dem Asylbereich oder aus dem EU-/Efta-Raum kommt, aber wir haben einfach andere rechtliche Rahmenbedingungen. Das ist das Einzige, wo wir im Moment eine Differenz haben - nicht bei der Zielsetzung, nicht beim Engagement, sondern bei den unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen. Vor allem können wir für Personen, die aus dem EU-/Efta-Raum in die Schweiz kommen, keine verbindlichen Integrationsvorgaben machen. Das können wir nicht, Sie kennen die Rechtsgrundlagen. Diese Personen haben auch in Bezug auf den Zugang zu einer Erwerbstätigkeit das Recht auf Gleichbehandlung mit Inländerinnen und Inländern. Wir haben dort einfach nicht die gleichen Möglichkeiten.

Wie sind wir nun verblieben? Mir ist wichtig, dass Sie gehört haben, dass unsere Grundlagen die heutigen rechtlichen Rahmenbedingungen sind, die dann aber auch den Finanzierungsmechanismus für die anfallenden Kosten bestimmen. Der Bund hat in diesem Rahmen noch einmal ganz klar bestätigt, dass er an diesem Finanzierungsmechanismus festhalten will. Das wollen übrigens auch die Kantone. Sie haben nie verlangt, dass wir die Zuständigkeit in Bezug auf die Finanzierung ändern.

Das heisst, im Bereich der Berufsbildung beträgt die Richtgrösse für die Bundesbeteiligung an den Aufwendungen der öffentlichen Hand einen Viertel. Das steht so im Berufsbildungsgesetz. Die anrechenbaren Kosten seitens der Kantone sind auch im Berufsbildungsgesetz festgelegt. Bei der Vorbereitung auf die berufliche Grundbildung - ich glaube, Herr Ständerat Noser hat noch das Vorbereitungsjahr angesprochen - haben wir festgehalten, dass diese im Normalfall ein Jahr dauert, dass die zuständigen kantonalen Berufsbildungsämter dieses Vorbereitungsjahr aber individuell um ein Jahr verlängern können und dass dann die entsprechende finanzielle Beteiligung des Bundes ebenfalls gegeben ist.

Der Bund hat sich dazu verpflichtet, diesen Anteil weiterhin zu leisten. Er hat sich dazu verpflichtet, dass im Rahmen der BFI-Botschaft diese Gelder bereitgestellt werden. Falls sich zeigen sollte, dass das nicht genügt, hat er sich bereiterklärt, die entsprechenden Gelder aufzustocken. Und zwar geht das nicht zulasten von anderen Bereichen, sondern er wird das speziell beantragen.

Wir haben uns auch noch einmal darauf geeinigt und das Ziel bekräftigt, dass 95 Prozent aller nachgezogenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen über einen Abschluss auf der Sekundarstufe II verfügen sollen. Ich bitte Sie, sagen Sie jetzt nicht einfach, da wolle man wieder verzögern. Denn ohne diese Basis, die jetzt erarbeitet wird, können wir gar keine vernünftigen Entscheide fällen.

Was wird jetzt erarbeitet? Da berichte ich jetzt halt aus dem WBF, aber wir sprechen das eng ab. Das SBFI und die Erziehungsdirektorenkonferenz haben einen Bericht in Auftrag gegeben - das haben sie bereits gemacht -, um Auskunft über die Grösse der Zielgruppe zu erhalten. Man war sich über die Grösse der Zielgruppe - um wie viele Personen geht es überhaupt? - nicht einig. Man hatte hier das Zahlenmaterial nicht, das ist eine Tatsache. Ich kann Ihnen hier nur berichten; unser Departement ist in diesem Sinne nicht involviert. Man will aber nicht nur die Grösse der Zielgruppe eruieren, sondern auch deren Bildungsprofil. Auf dieser Grundlage sollen allenfalls zusätzlich erforderliche Integrations- und Bildungsangebote aufgezeigt werden.

Dieser Bericht ist in Auftrag gegeben worden. In den Unterlagen, die mir das WBF zur Verfügung gestellt hat, steht, dass er bis Ende 2019 vorliegen soll. Das ist dann die Grundlage, um sich über zusätzliche Bildungs- und Integrationsangebote für diese Gruppe der jugendlichen Nachgezogenen zu äussern. Sie kommen wie gesagt aus dem EU-/Efta-Raum oder beim Familiennachzug aus Drittstaaten. Ich kann Ihnen also nicht mehr sagen, als dass wir das genau gleiche Ziel haben. Sie könnten somit die Motion auch annehmen.

Ich habe aber von Ihnen nicht gehört - und ich bin froh, dass ich das nicht gehört habe -, dass Sie die rechtlichen Zuständigkeiten für die Finanzierung über den Haufen werfen wollen, dass Sie das ganz neu aufgleisen wollen. Vielmehr wollen Sie den Bundesrat - ich spüre, dass die Motion angenommen wird - im Rahmen der rechtlichen Zuständigkeiten mit Ihrer Motion auffordern, vielleicht etwas schneller vorwärtszumachen. Sie wollen eine Berichterstattung darüber haben, was jetzt läuft. Ich kann im Bundesrat gerne einbringen, dass Sie da ein bisschen Druck machen. Aber ich bin froh, von Ihnen nicht gehört zu haben, dass Sie die rechtlichen Zuständigkeiten in diesen ganzen Mechanismen, auch in diesen Finanzierungsmechanismen ändern wollen.

In diesem Sinne: Machen Sie, was Sie wollen. (Heiterkeit) Aber wir sind motiviert, und ich verstehe, dass es für Sie vielleicht etwas zu wenig schnell geht.

Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Ich danke Ihnen, Frau Bundesrätin. Ich kann Ihnen versichern, dass wir fast immer machen, was wir wollen. (Heiterkeit)

18.3707

Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 34 Stimmen

Dagegen ... 1 Stimme

(0 Enthaltungen)

Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

16.3911

Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.

Abgelehnt - Rejeté