18.3391
Harmonisierung der Stipendienvergabe. Ist das Ziel erreicht?
Verfahrensbeitrag
Antrag der Mehrheit
Annahme des Postulates
Antrag der Minderheit
(Rösti, Gmür-Schönenberger, Keller Peter, Tuena, Wasserfallen Christian)
Ablehnung des Postulates
Proposition de la majorité
Adopter le postulat
Proposition de la minorité
(Rösti, Gmür-Schönenberger, Keller Peter, Tuena, Wasserfallen Christian)
Rejeter le postulat
Quadranti Rosmarie · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD
Worum geht es? Stipendien haben sehr viel mit Chancengerechtigkeit zu tun. Stipendien sorgen dafür, dass der Zugang zur Bildung nicht nur den Töchtern und Söhnen von gutverdienenden Eltern offensteht, sondern allen, die die entsprechende Begabung haben.
Die Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen, das Stipendienkonkordat, ist am 1. März 2013 in Kraft getreten. Das Stipendienkonkordat ist ein Vertrag zwischen den Kantonen gemäss Artikel 48 der Bundesverfassung. Es bezweckt eine Harmonisierung der 26 kantonalen Stipendiengesetzgebungen, und es umfasst sowohl die Tertiärstufe - Hochschulen und höhere Berufsbildung - als auch die Sekundarstufe II, also Allgemeinbildung, Berufsbildung.
Die Beitrittskantone übernehmen in ihren Stipendiengesetzgebungen die im Stipendienkonkordat festgehaltenen Grundsätze, zum Beispiel zur Berechnung der Stipendien, und Mindeststandards, zum Beispiel zu den Fragen, wer Stipendien erhält und wie lange Stipendien ausgezahlt werden. Sie haben die erforderlichen Anpassungen ihres kantonalen Rechts bis 2018 vorzunehmen.
Zuständig für die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen sind die Kantone. Sie vergeben Stipendien und zu einem kleinen Prozentsatz auch Darlehen. Stipendien haben eine subsidiäre Funktion. Das heisst, in erster Linie ist die Person in Ausbildung und ihre Familie für die Finanzierung zuständig.
Mit dem Stipendienkonkordat werden die kantonalen Stipendiengesetze nicht in allen Belangen gleich, aber sie werden in wichtigen Punkten harmonisiert. Jeder Kanton behält mit dem Beitritt die Hoheit über sein Stipendienwesen, und es bleibt genügend Spielraum, um kantonale Gegebenheiten zu berücksichtigen. Die Festsetzung von Mindeststandards hat zudem den Vorteil, dass ein Kanton nicht zurückgebunden wird, wenn er sich in bestimmten Bereichen grosszügiger zeigen will, als es das Konkordat als Mindeststandard vorschreibt.
Im Mai dieses Jahres hörte Ihre Kommission deshalb verschiedene Player zum Thema Studiengebühren und Stipendien an. Anschliessend an diese Anhörungen stimmte Ihre WBK dem Kommissionspostulat zu. Die Mehrheit war der Meinung, dass ein Bericht sinnvoll ist und, bis er erstellt sein wird, auch genügend Aussagekraft hat. Das Ziel des Konkordates ist ja, den Vertrag bis 2018 umzusetzen. Wir meinen, dass Bund und Kantone ein Interesse daran haben dürften zu wissen, wie der Umsetzungsstand ist, ob die Ziele erreicht wurden und wie sich die Stipendienlandschaft respektive die Landschaft der Ausbildungsbeiträge grundsätzlich entwickelt hat.
Eine Minderheit war der Meinung, dass dieser Bericht nicht notwendig sei. Nicht alle waren sich einig, ob es tatsächlich Stipendien brauche; es sei ja möglich, auch ohne ein Stipendium zu studieren. Oder man hörte auch in Voten, dass der Grund für den Rückgang von Stipendien daran liege, dass der Wohlstand ausgebrochen sei. Gerade wenn solche Aussagen im Raum stehen, ist es auch sinnvoll, genau hinzuschauen, um Klarheit zu bekommen.
Die Kommission empfiehlt mit 11 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen, dem Kommissionspostulat zuzustimmen. Die Überprüfung der Zielerreichung ist in einem Land wie dem unseren, in dem Bildung der einzige Rohstoff ist, enorm wichtig. Gerade in der heutigen Zeit muss sichergestellt werden, dass auch in der Schweiz die Chancengerechtigkeit in Bezug auf den Bildungszugang spielt, im Wissen, dass Chancengerechtigkeit für alle Schulstufen gelten sollte.
Reynard Mathias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Lors de sa séance du 24 mai dernier, votre Commission de la science, de l'éducation et de la culture avait mis à l'ordre du jour une discussion sur la situation des taxes et des bourses d'études en Suisse. Vu l'évolution récente, avec des augmentations de taxes dans plusieurs hautes écoles et des coupes budgétaires dans les aides à la formation de nombreux cantons, il nous semblait nécessaire de nous atteler à cette problématique. Dans ce cadre, nous avons entendu des représentants non seulement des Ecoles polytechniques fédérales, mais aussi des cantons via la Conférence suisse des directeurs cantonaux de l'instruction publique, des hautes écoles via Swissuniversities et des associations d'étudiants.
Il a été question de la tendance actuelle à l'augmentation des taxes d'études, qui s'effectue de façon désordonnée et sans mesures compensatoires sur le plan des bourses d'études. Au contraire, chaque année, nous connaissons en Suisse un nouveau record négatif du pourcentage d'étudiants qui touchent des bourses d'études. Cela est inquiétant pour l'égalité des chances et l'accès aux diverses formations. Or le choix d'une formation ne doit pas être conditionné au canton d'origine du jeune ou à son milieu social. Les compétences et la motivation doivent être les seuls critères de ce choix.
La commission s'est donc penchée sur la question des aides à la formation. Le concordat intercantonal sur l'harmonisation des bourses d'études est entré en vigueur le 1er mars 2013. L'objectif des cantons, grâce à ce concordat, était de faire en sorte que les signataires adaptent leur législation aux principes d'harmonisation d'ici l'année 2018. Une loi fédérale sur les aides à la formation, entrée en vigueur en 2016, est venue compléter ce dispositif. Il est aujourd'hui temps de faire le bilan de cet effort d'harmonisation, afin de savoir si son objectif principal, qui est de garantir une certaine équité entre tous les jeunes indépendamment de leur canton d'origine, est réalisé.
La majorité de la commission a décidé de déposer un postulat de commission qui charge le Conseil fédéral d'établir un rapport sur l'harmonisation des bourses d'études octroyées par les cantons. Le gouvernement dressera un état des lieux de l'avancement du concordat intercantonal sur l'harmonisation des bourses d'études et de sa mise en oeuvre dans les législations cantonales. L'objectif de ce rapport sera également de faire le point sur l'évolution des crédits alloués aux aides à la formation, en parallèle au nombre de personnes qui suivent une formation. Nous pourrons ainsi voir si d'importantes disparités demeurent entre les cantons, tant dans les principes qui régissent le calcul d'octroi des bourses d'études que dans les crédits octroyés, en tenant compte notamment des montants issus de l'aide sociale. Enfin, ce rapport du Conseil fédéral devra s'intéresser aux moyens existants qui permettent de parvenir à une meilleure harmonisation du système des bourses d'études, que ce soit au niveau du concordat lui-même ou de la loi fédérale sur les aides à la formation.
Je vous remercie de soutenir ce postulat important pour l'égalité des chances.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich vertrete hier die Minderheit, die für eine Ablehnung dieser Harmonisierung plädiert. Wir sind klar der Auffassung, dass es einmal mehr dem föderalistischen Gedankengut widerspricht, das Stipendienwesen zu harmonisieren. Ich glaube, wir können das, wie die meisten Grundsätze im Ausbildungsbereich, den Kantonen überlassen. Zudem wissen wir, dass eine Harmonisierung in der Regel zu einer Erhöhung führt - man richtet sich nicht nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner, sondern nach dem höchsten gemeinsamen Nenner. Wir haben doch in den Kantonen in der Regel genügend Instrumente, um das Stipendienwesen sicherzustellen. Es ist zwar etwas lange her, aber ich habe selbst gute Erfahrungen gemacht. Ich selbst erhielt zwar keine Stipendien, weil ich die Kriterien nicht erfüllte, konnte aber dann mit Darlehen eine Lösung finden.
Ich glaube, wir sollten das einmal mehr aufgrund der allgemeinen Mentalität, alles durch den Bund finanzieren lassen zu wollen und damit nicht nur den Föderalismus, sondern auch die Eigenverantwortung seitens der Studierenden zu gefährden, nicht weiterverfolgen. Deshalb bitte ich Sie, meiner Minderheit zuzustimmen. Die Kantone machen das gut, und sie können das im Rahmen ihrer Zuständigkeiten durch ihre Parlamente entsprechend den Bedürfnissen aus den Regionen regeln.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Die Harmonisierung im kantonalen Stipendienwesen ist weit fortgeschritten. 19 Kantone sind dem Konkordat beigetreten. Diese Kantone decken fast 90 Prozent der Schweizer Wohnbevölkerung ab. In der Mehrheit dieser Kantone wurde der Ansatz für ein Vollstipendium auf Tertiärstufe markant erhöht; zugenommen hat auch der Anteil von Personen mit einem Stipendium zum festgelegten Höchstansatz. Auch die wenigen Kantone, die noch nicht beigetreten sind, haben relevante Bestimmungen des Stipendienkonkordates in ihre kantonale Gesetzgebung übernommen.
Ob sich die kantonalen Unterschiede verringert haben, schlägt sich aufgrund der Umsetzungsfrist bis 2018 noch nicht in vollem Umfang in der Statistik nieder. Mit der jährlichen Statistik des BFS können aber die Entwicklungen differenziert abgebildet und verfolgt werden.
Nicht zuletzt hat auch die Stipendien-Initiative zu diesem Fortschritt bei der Harmonisierung der Stipendienvergabe beigetragen. Im Jahr 2015 wurde die Stipendien-Initiative von Volk und Ständen deutlich abgelehnt. Die Initiative hatte eine schweizweite Harmonisierung zum Ziel. Die Kompetenz für die Stipendienvergabe sollte von den Kantonen auf den Bund verlagert werden. Trotz der Ablehnung hatte die Volksinitiative eine positive Wirkung: Der kantonale Harmonisierungsprozess wurde deutlich beschleunigt.
Der indirekte Gegenvorschlag setzte einen Anreiz für die Kantone, indem er die Ausrichtung von Bundesbeiträgen an die Einhaltung wichtiger Bestimmungen des Stipendienkonkordates knüpfte. Gegenwärtig haben alle Kantone Anspruch auf diese Bundessubvention. Alle geben an, innerhalb der gesetzten Frist die für das Bundesgesetz relevanten Bestimmungen aus dem Konkordat zu erfüllen. Der Bund finanziert zudem die Geschäftsstelle Stipendienkonkordat beim Generalsekretariat der EDK. Diese unterstützt die Kantone bei der koordinierten Umsetzung des Konkordats und dokumentiert den Stand der Harmonisierung. Das ermöglicht eine enge Begleitung durch den Bund. Die Geschäftsstelle hat auch erste Empfehlungen für die Berechnung der Ausbildungsbeiträge erarbeitet und sie an der diesjährigen Plenarversammlung der Interkantonalen Stipendienkonferenz zur Diskussion gestellt.
Betreffend Chancengleichheit ist darauf hinzuweisen, dass es zu kurz greift, nur auf die Tertiärstufe zu fokussieren. Diese Thematik betrifft und beschäftigt auch die vorgelagerten Bildungsstufen. Die durchschnittliche Stipendienhöhe liegt in der Schweiz bereits über dem europäischen Durchschnitt. Die Schweiz ist zudem eines von fünf Ländern, in denen Studierende am seltensten von grösseren finanziellen Schwierigkeiten berichten.
Fazit: Der Harmonisierungsweg ist eingeschlagen, auch von Kantonen, die dem Konkordat nicht oder noch nicht beigetreten sind. Das Ganze wird durch die kantonalen Instanzen und die Statistiken des BFS ausreichend dokumentiert und verfolgt, und deshalb erkennt der Bundesrat in der Erstellung eines Berichtes keinen Mehrwert und bittet Sie, das Postulat abzulehnen.
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Le président (de Buman Dominique, président): La commission propose d'adopter le postulat. Une minorité Rösti et le Conseil fédéral proposent de le rejeter.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 71 Stimmen
Dagegen ... 106 Stimmen
(0 Enthaltungen)