17.3636
Dringender Handlungsbedarf beim System der Rücknahme und des Recyclings von Elektroaltgeräten
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Kommission
Zustimmung zur Änderung
Proposition de la commission
Approuver la modification
Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion in der vom Nationalrat abgeänderten Fassung anzunehmen.
Vonlanthen Beat · Mit-M · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion
Die UREK-SR schlägt Ihnen einstimmig vor, die vom Nationalrat verabschiedete modifizierte Motion anzunehmen. Mit der Annahme der abgeänderten Motion geben wir dem Bundesrat einen grossen Handlungsspielraum. Im Unterschied zur ständerätlichen Ursprungsfassung wird nämlich nicht mehr ausschliesslich das Grundsatzobligatorium mit Befreiungsmöglichkeit vorgeschrieben, sondern es werden auch andere Möglichkeiten offengelassen, also auch das Vollobligatorium oder ein dritter Weg.
Etwas ist absolut unbestritten und glasklar: Es besteht Handlungsbedarf. Trittbrettfahrer, ausländische Online-Händler und Importeure sollen zwingend und möglichst bald in ein zukünftiges Recyclingsystem für Elektro- und Elektronikgeräte eingebunden werden.
Trotz der relativen Offenheit in der Formulierung der abgeänderten Motion bzw. gerade deswegen will ich hier namens der zuständigen Kommission vier zentrale Punkte kurz hervorheben. Ich bitte Frau Bundesrätin Leuthard, diese Hinweise bei der weiteren Konkretisierung des Projektes dann auch zu berücksichtigen.
1. Das bewährte System nicht unnötig zerstören: Die freiwilligen Rücknahmesysteme funktionieren gut. Im europäischen Umfeld nehmen sie bezüglich Effizienz und Rücklaufquoten einen der Spitzenplätze ein. Ein Vollobligatorium sollte daher nur als Ultima Ratio eingeführt werden. Es wäre schlicht nicht nachvollziehbar, ohne Not ein im Grundsatz bewährtes privatwirtschaftliches System zu zerschlagen. Rund 90 Prozent der Marktteilnehmer haben sich einem freiwilligen System angeschlossen. Verpflichtende Massnahmen braucht es nur wegen den anderen 10 Prozent, den problematischen Trittbrettfahrern sowie den abseitsstehenden Herstellern und Importeuren; sie alle müssen sich an den Recyclingkosten beteiligen, und auch der Online-Handel ist dort einzubeziehen.
2. Optimierungen zielgerichtet umsetzen: Die bestehenden Rücknahmesysteme sind zu verpflichten, einen einzigen Ansprechpartner, einen sogenannten Single Point of Contact, zu bezeichnen. Damit ist es allen involvierten Stellen und Personen möglich, einfach Zugang zu den heute bestehenden Systemen zu finden. Mittelfristig wäre eine Fusion der Rücknahmesysteme wohl die beste Lösung. Die Sammelstellen, die Transporteure und die Recycler müssen ebenfalls effizientere Prozesse sicherstellen.
3. Beibehalten der zentralen Rahmenbedingungen: Die Herstellerverantwortung als Grundlage einer gut funktionierenden Kreislaufwirtschaft muss zwingend beibehalten werden. Das Spielen der Marktmechanismen ist der grosse Vorteil des Grundsatzobligatoriums gegenüber einem Vollobligatorium.
4. Einbezug der bisherigen Akteure bei der zukünftigen Ausgestaltung: In der Kommissionsdiskussion hat uns die Verwaltung zugesichert, dass sie alle Stakeholder bei der weiteren Konkretisierung des Systems aktiv beiziehen will. Dieser offene Dialog scheint mir für den Erfolg einer Überprüfung des Systems das A und O zu sein. Insbesondere sind die Hersteller, Importeure und der Handel als Träger der Rücknahmesysteme im Sinne der Produzentenverantwortung einzubeziehen.
Zusammenfassend: Wir alle haben von vielen Organisationen Zuschriften erhalten, namentlich von der IG Detailhandel, vom Schweizer Konsumentenforum, vom Schweizerischen Städteverband, vom Schweizerischen Gemeindeverband und vom SGV-Usam. Alle Verbände fordern unisono eine Verbesserung der bisherigen Strukturen, also keine Zerschlagung der heutigen Strukturen. Ein Vollobligatorium fordert also niemand als nächsten Schritt. Ich bitte daher den Bundesrat und die Verwaltung, die Branchenvertreter bei der Ausarbeitung der neuen Lösung einzubinden und ihre Anliegen zu berücksichtigen.
Den Ständerat ersuche ich, die abgeänderte Motion anzunehmen.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich lege auch meine Interessenbindung offen: Ich bin einerseits Standesvertreter von Schaffhausen, andererseits aber auch Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes. In den Gemeinden finden die Sammelaktionen ja in der Regel statt, ich rede also über die Orte, wo das Ganze auch geschieht.
Ich stehe dazu, dass mir die ursprüngliche Fassung der UREK, das, was eigentlich aus einem Postulat Hegglin Peter (16.3994) hervorgegangen ist, besser gefallen hat. Die Forderung dort war klipp und klar: Es sollte ein Obligatorium mit Befreiungsmöglichkeit geschaffen werden. Der Nationalrat hat nun die Motion abgeändert, das ist sein Recht. Wir können uns gemäss Parlamentsgesetz somit nur noch zur Neufassung äussern.
Die Motion in der Fassung des Nationalrates sagt indes einzig, dass Handlungsbedarf besteht und dass der Bundesrat das System optimieren muss. Bezüglich der Umsetzungen werden alle Möglichkeiten offengelassen. Diesen Handlungsbedarf anerkennt auch die kommunale Ebene, namentlich die Organisation Kommunale Infrastruktur, die sich ja mit derartigen Problemen auseinandersetzt. Wir sind aber klar der Meinung, Frau Bundesrätin, dass Trittbrettfahrer eingebunden werden müssen und dass es eine Lösung für Importe aus dem Ausland braucht. Wir finden auch, dass das aktuelle, marktwirtschaftlich organisierte System im Grundsatz gut funktioniert, sehen aber durchaus Verbesserungsmöglichkeiten. Unser Problem ist, dass die Vergütung der Gemeindesammelstellen teilweise zu tief ist. Wären Trittbrettfahrer und Importeure verpflichtet, eine Abgabe zu leisten, wäre mehr Geld im Fonds, und somit könnte letztlich auch das System besser finanziert werden.
Ich spreche mich also klar für die Annahme der Motion aus, bin aber der Meinung, dass der Bundesrat und die Verwaltung drei Vorgaben mit auf den Weg nehmen sollten:
1. Alle Hersteller, Importeure und Händler sind in das System einzubinden, Trittbrettfahrer sind zu eliminieren.
2. Das bestehende System ist zu verbessern, wobei alle Akteure von den Systembetreibern, den kommunalen Sammelstellen, den Transporteuren bis zu den Recyclern ihre Hausaufgaben machen müssen.
3. Es wäre wahrscheinlich zielführend, nach fünf Jahren eine Evaluation durchzuführen und dann festzuhalten, ob die Verbesserungen das gebracht haben, was man sich erhofft hat, oder ob es eben doch ein volles Obligatorium braucht oder ob eines angestrebt werden müsste.
Ich betone aber, dass ein Vollobligatorium nicht der nächste Schritt sein kann. Wir sollten nun wirklich das Bestehende verbessern und dann Erfahrungen sammeln. Ich bin überzeugt, dass aufgrund der Verbesserung des heutigen Systems den kommunalen Sammelstellen höhere Entschädigungen gezahlt werden können und auch bezahlt werden müssen.
In diesem Sinne danke ich Ihnen für die Zustimmung zur geänderten Motion. Ihnen, Frau Bundesrätin, kann ich hoffentlich für die Umsetzung der Motion danken.
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion
Ich bin über die Entwicklung in diesem Geschäft erfreut. Mit meinem Postulat vom Dezember 2016 wollte ich einen Bericht darüber, wie die Finanzierung der Sammlung und der umweltgerechten Entsorgung dieser Geräte nachhaltig sichergestellt werden kann und welche Rechtsgrundlagen gegebenenfalls anzupassen wären. Der Grundgedanke meines Postulates ist in der vorliegenden Motion aufgenommen worden. Unser Rat wollte noch das Prinzip "Obligatorium mit Befreiungsmöglichkeit". Der Nationalrat will jetzt mehr Offenheit in der Prüfung eines optimierten Systems. Ich verstehe, dass in einem solchen System mit möglichst wenig administrativem Aufwand gearbeitet werden soll.
Es wurde vorhin schon gesagt: Die ganze Branche hat uns die Annahme empfohlen. Ich wurde noch vom Direktor des renommiertesten Schweizer Elektrogeräteherstellers auf das Problem hingewiesen. Er hat mit Nachdruck gesagt, man sollte bei diesem Problem unbedingt schnell zu einer Lösung kommen. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen auch, dem Antrag auf Annahme der Motion zuzustimmen. Nachdem Herr Germann vor allem aus der Sicht der Gemeinden und Städte gesprochen hat - ich hatte mit meinem Postulat den Anstoss auch von dieser Seite -, kann ich mich in meinen restlichen Ausführungen kurzhalten und darauf hinweisen, dass die Werkhöfe und Sammelstellen nicht vor allem durch Steuern und Gebühren bezahlt werden sollten, sondern eben über das System. Wenn heute die Finanzierung nur 20 bis 25 Prozent beträgt, sollte es doch so sein, dass von den Verursachern für die Entsorgung dieses Elektroschrotts etwa 50 Prozent bezahlt werden.
In diesem Sinne empfehle ich die Annahme der Motion und empfehle, bei der Prüfung eine bessere Abgeltung der Leistungen von Städten und Gemeinden mit einzubeziehen.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Es ist nicht das erste Mal, dass wir über Abfall und in diesem Bereich über Elektroschrott und Ähnliches reden. Die Lager haben sich ein bisschen bewegt, aber wir haben die Lösung noch nicht. Klar ist: Mit den drei bisherigen freiwilligen Finanzierungssystemen können wir nicht weitermachen. Es gibt zu viele Trittbrettfahrer, es gibt zu viele Direkt- und Online-Einkäufe von Gewerbetreibenden im Ausland. Die verschiedenen Anlaufstellen machen das System schwerfällig. Insofern glauben wir, dass wir mit einer Optimierung, wie sie jetzt die abgeänderte Motion vorsieht, Lösungen finden.
Wir haben eine Architektur im Kopf: Es geht um die Höhe der vorgezogenen Entsorgungsgebühr einerseits und den Verteilschlüssel der Gelder andererseits. Wir würden wahrscheinlich die Organisation ein bisschen ändern. Aber wir sind noch so froh, wenn das privat geregelt werden kann, aber mit spezifischeren Vorgaben des Bundes. Insofern bin ich zuversichtlich. Ich möchte im Moment nicht mehr über die Details sagen, sondern wir werden das Gespräch mit allen Organisationen nochmals führen. Es ist unfair, wenn am Schluss weiterhin die Gemeinden und damit die Steuerzahlenden den kostenintensiven Teil für die Entsorgung zu tragen haben. Das zu ändern muss das Hauptziel sein, da finden wir uns alle.
In diesem Sinne unterstützt der Bundesrat die abgeänderte Motion.
Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Angenommen - Adopté