Lexipedia
AccueilActualitéExplorerRépertoire
ConditionsConfidentialitéAssistance
Se connecter

Doppelbesteuerung. Abkommen mit Sambia / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Ecuador / Doppelbesteuerung. Abkommen mit dem Vereinigten Königreich / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Brasilien

44878 · Amtliches Bulletin

Du 6 déc. 2018

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/44878/de/doppelbesteuerung-abkommen-mit-sambia-doppelbesteuerung-abkommen-mit-ecuador-doppelbesteuerung-abkommen-mit-dem-vereinigten-konigreich-doppelbesteuerung-abkommen-mit-brasilien

Consulté le 4 sept. 2026

  1. Documents
  2. Confédération
  3. Bulletin officiel
Source

Objet parlementaire: Double imposition. Convention avec le Brésil (18.064),

18.039, 18.040, 18.062, 18.064

Doppelbesteuerung. Abkommen mit Sambia / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Ecuador / Doppelbesteuerung. Abkommen mit dem Vereinigten Königreich / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Brasilien

Moret Isabelle · 2VP-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

La présidente (Moret Isabelle, première vice-présidente): Nous mènerons un seul débat d'entrée en matière sur les quatre arrêtés fédéraux.

Walti Beat · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Die vier Doppelbesteuerungsabkommen, die wir hier in einer Debatte beraten und entscheiden, hat Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben am 12. November 2018 ebenfalls alle zusammen beraten. Sie hat ohne Gegenantrag Eintreten auf die vier Vorlagen beschlossen. Bei den Abkommen mit Sambia und Ecuador sind wir Zweitrat, bei den Abkommen mit dem Vereinigten Königreich und Brasilien ist der Nationalrat der Erstrat.

Die Ausgangslage präsentiert sich so, dass die Vorlagen zu den Doppelbesteuerungsabkommen mit Ecuador und Grossbritannien Änderungen bisheriger Abkommen mit sich bringen, wogegen die Abkommen mit Sambia und Brasilien neue Doppelbesteuerungsabkommen sind; das heisst, mit diesen Ländern hat die Schweiz bisher keine entsprechenden Regelungen formaler Art. Bei Sambia ist allerdings zu sagen, dass es bereits eine Doppelbesteuerungspraxis gibt, die sich allerdings auf ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Grossbritannien aus dem Jahre 1954 abstützt, dessen Anwendungsbereich durch einen Notenwechsel auf diplomatischem Niveau auf Sambia ausgedehnt wurde.

Die bestehenden Abkommen mit Ecuador und Grossbritannien entsprechen der heutigen Abkommenspolitik der beteiligten Länder nicht mehr, sie berücksichtigen insbesondere nicht die Entwicklungen und neuen Standards, die sich infolge des sogenannten Beps-Projekts der OECD in diesem Bereich ergeben haben. Entsprechend sollen diese Änderungen den Nachvollzug der neuen Standards mit sich bringen.

Das betrifft insbesondere drei Regelungsbereiche:

Der erste Regelungsbereich ist die Einführung einer allgemeinen Missbrauchsklausel, einer sogenannten "principal purpose test rule". Diese sieht vor, dass den Steuersubjekten ein Vorteil aus den Abkommen nicht gewährt wird, wenn das Erlangen dieses Vorteils einer der hauptsächlichen Zwecke einer Gestaltung oder eines Geschäfts war, die unmittelbar zu diesem Vorteil führten, wenn also Konstruktionen nur oder vor allem dazu aufgestellt sind, dass gewisse Abkommensvorteile realisiert werden können. Diese Regelung entspricht Massnahme 6 des Beps-Berichtes.

Ein zweiter Regelungsbereich ist die Einführung eines Verständigungsverfahrens respektive von Schiedsklauseln, die die Rechtssicherheit der Steuerpflichtigen und die Durchsetzung von Ansprüchen aus diesen Verträgen verbessern sollen.

Der dritte Regelungsbereich schliesslich betrifft den Informationsaustausch auf Ersuchen - also nicht den automatischen Informationsaustausch. Das schliesst auch sogenannte Gruppenanfragen ein.

Zum letzten Bereich möchte ich noch festhalten, dass im Doppelbesteuerungsabkommen mit Ecuador respektive in dessen Änderung eine beidseitige Erklärung festgehalten ist, dass keine Steueramtshilfe geleistet wird, wenn die Gesuche auf illegal beschafften Daten beruhen.

Was die neuen Abkommen mit Sambia und Brasilien angeht, kann man festhalten, dass diese dem OECD-Musterabkommen und der heutigen Abkommenspolitik der Schweiz Rechnung tragen respektive entsprechen. Das gilt eben auch für jene Regelungsbereiche, die vom Beps-Projekt der OECD erfasst sind. Eine kleine Einschränkung dazu gilt bezüglich des Doppelbesteuerungsabkommens mit Brasilien, wo die Residualbesteuerung von Zinsen, Lizenzgebühren und Vergütungen für technische Dienstleistungen im Quellenstaat der strengeren Abkommenspolitik Brasiliens Rechnung tragen muss. Brasilien setzt das aber mit allen Vertragsstaaten so durch, und die Schweiz hat das zum Beispiel auch mit Pakistan und Indien in ähnlicher Weise vereinbart.

Ich komme zur Würdigung; ganz kurz: In der Kommissionsdiskussion, die nicht besonders bewegt war, wurden Fragen der angemessenen Höhe der Quellensteuern auf steuerbaren Leistungen in den jeweiligen Vertragsstaaten thematisiert. Die klare Mehrheit der Kommission ist zum Schluss gekommen, dass die aktualisierten und neuen Doppelbesteuerungsabkommen die Investitionen und den wirtschaftlichen Austausch im bilateralen Verhältnis fördern, indem potenzielle steuerliche Doppelbelastungen reduziert oder vermieden werden und somit die Investitionssicherheit für Auslandinvestitionen in jeweils beide Richtungen erhöht wird. Damit liegen diese Abkommen respektive deren Anpassung an heute gültige Standards im Interesse der Vertragsstaaten, also auch der Schweiz.

Bezüglich der Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Grossbritannien wurde ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt, für die anderen Doppelbesteuerungsabkommen nicht. Auf ein formelles Vernehmlassungsverfahren kann verzichtet werden, wenn die Orientierung interessierter Kreise eine hohe Übereinstimmung respektive Zustimmung ergibt. Das ist bei Sambia, Ecuador und Brasilien der Fall.

Zusammengefasst empfiehlt Ihnen die Kommission, den Bundesbeschlüssen zuzustimmen; dies, ohne dass es Minderheitsanträge gibt. Im Falle des Abkommens mit Sambia war das Ergebnis 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung; bei jenem mit Ecuador war es 14 zu 7 Stimmen ohne Enthaltungen; bei jenem mit Brasilien war es 14 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen; bei jenem mit dem Vereinigten Königreich war es 15 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Ich danke Ihnen, wenn Sie diesen Empfehlungen folgen.

Marra Ada · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

La commission a examiné les quatre projets de convention contre les doubles impositions dans sa séance du 12 novembre.

La Suisse poursuit son mouvement de rédaction de conventions ou d'ajustement d'anciennes conventions contre les doubles impositions. Ces conventions sont standard et s'appuient sur la convention contre l'érosion de la base d'imposition et le transfert de bénéfices (Base Erosion and Profit Shifting; BEPS) créée pour faciliter les mises en oeuvres. Deux des conventions présentées ce matin ont suscité plus de débats que les autres au sein de la commission: celle avec le Royaume-Uni et celle avec le Brésil.

Les discussions des représentants de la Suisse et du Royaume-Uni quant aux conséquences concrètes de la convention BEPS sur la convention contre les doubles impositions ont révélé que les deux Etats avaient des avis différents sur la relation entre la convention BEPS et la convention contre les doubles impositions. C'est pourquoi il a été décidé que l'adoption de la convention contre les doubles impositions entre la Suisse et le Royaume-Uni ne se ferait pas par l'intermédiaire de la convention BEPS, mais par celui d'un protocole de modification bilatéral. Ce protocole a été signé le 30 novembre 2017; la consultation effectuée ensuite a donné des avis favorables à sa conclusion.

Votre commission s'est assurée que cette forme alternative au modèle BEPS n'avait pas de conséquences quant à son contenu. Celui-ci s'est avéré classique. La commission vous propose donc, par 15 voix contre 3 et 3 abstentions, de l'adopter, d'une part dans l'intérêt des entreprises suisses, d'autre part parce que cette convention a ceci de particulier qu'elle envoie le signal fort que nous recherchons des liens avec le Royaume-Uni après le Brexit.

Les négociations d'une convention contre les doubles impositions entre la Suisse et le Brésil, quant à elles, ont duré de nombreuses années en raison des politiques divergentes des deux Etats en matière de conventions. Une convention en vue d'éviter les doubles impositions en matière d'impôts sur le revenu a finalement été signée en mai 2018 à Brasilia. Dans l'ensemble, la convention suit le Modèle de convention fiscale de l'OCDE et la politique actuelle de la Suisse en matière de conventions dans ce domaine.

Les questions de la commission ont porté sur les raisons de la longueur des négociations avec le Brésil. Il nous a été rappelé que le Brésil mettait comme condition, pour conclure une convention contre les doubles impositions, la mise en oeuvre de l'échange automatique d'informations, chose que la Suisse ne pouvait pas accorder. Plusieurs parlementaires se sont inquiétés du changement politique advenu au Brésil il y a quelques semaines et de ses conséquences sur cet accord. L'administration a estimé que les infrastructures du pays permettaient justement le contrôle anticorruption et que le cadre juridique et démocratique était présent pour un tel accord.

C'est donc par 14 voix contre 4 et 4 abstentions que la commission vous demande d'adopter également cette convention contre les doubles impositions.

S'agissant de la Zambie, la convention contre les doubles impositions applicable entre la Suisse et la Zambie est la même que celle conclue le 30 septembre 1954 entre la Suisse et le Royaume-Uni de Grande-Bretagne et d'Irlande du Nord. Il était donc temps d'en créer une particulière avec ce pays. La nouvelle convention contre les doubles impositions avec la Zambie a été signée à Lusaka le 29 août 2017. Elle correspond au Modèle de convention fiscale de l'OCDE et à la politique conventionnelle actuelle de la Suisse dans ce domaine.

Le Conseil national étant deuxième conseil, je vous signale que le Conseil des Etats a approuvé cette convention de double imposition à la session d'automne dernier, par 42 voix contre 0 et 1 abstention.

Certains membres de la commission se sont préoccupés du fait que les termes de la convention étaient trop défavorables à la Zambie, alors même que, dans une idée d'aide au développement, il faut ne pas pénaliser ce pays. L'administration a relevé que le contenu de ces accords était le fruit d'un compromis des deux parties et que la Zambie avait intérêt à un tel accord pour permettre des éventuels investissements futurs dans le pays.

C'est donc par 14 voix contre 7 et 1 abstention que la commission vous invite à approuver cette convention.

J'aborde maintenant la convention avec l'Equateur. La convention du 28 novembre 1994 entre la Suisse et l'Equateur, en vue d'éviter les doubles impositions en matière d'impôts sur le revenu et sur la fortune, ne contient aucune disposition sur l'échange de renseignements. Il convient donc d'adapter la convention à la nouvelle politique conventionnelle suisse dans ce domaine. Le protocole de modification a été signé à Quito en juillet dernier. Le Conseil national est deuxième conseil. Le Conseil des Etats a approuvé cette convention de double imposition à la session d'automne, par 43 voix contre 0 et 1 abstention.

Cette convention n'a pas suscité de discussion particulière en commission, et c'est donc par 14 voix contre 7 que cette dernière vous invite à l'approuver.

Les discussions qui ont pris le plus de temps au sein de votre commission sont celles concernant l'Arabie saoudite. La commission a décidé au final, par 23 voix contre 0 et 1 abstention, de suspendre l'examen de la convention de double imposition avec l'Arabie saoudite jusqu'à ce que le Conseil fédéral établisse une stratégie politique à l'égard de ce pays. La commission est de l'avis que cette décision s'impose suite, notamment, à l'assassinat du journaliste Jamal Khashoggi. Cet événement appelle un réexamen fondamental des relations entre la Suisse et l'Arabie saoudite, et pas uniquement en matière de fiscalité. Les voyages effectués ou prévus dans ce pays doivent, selon votre commission, être réévalués à la lumière de ces derniers événements politiques.

Rytz Regula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Wir haben hier ja schon verschiedentlich über diese Doppelbesteuerungsabkommen diskutiert. Es geht generell in den Doppelbesteuerungsabkommen darum, die Doppelbesteuerung von Steuersubstrat, aber auch die doppelte Nichtbesteuerung zu vermeiden. Es geht darum, bessere Rahmenbedingungen für Investitionen zu schaffen, eine gerechte Verteilung der Steuereinnahmen unter den involvierten Staaten sicherzustellen und die effektive Besteuerung der Wertschöpfung grenzüberschreitender wirtschaftlicher Tätigkeit zu gewährleisten. Die gegenwärtige Doppelbesteuerungspraxis wird diesen Zielen leider nicht immer gerecht, obwohl eigentlich die Aushandlungskriterien durch internationale Verträge und globale Standards auch immer stärker reguliert werden, und das ist richtig so.

Kommen wir zu den konkreten Doppelbesteuerungsabkommen, die heute vorliegen: Neben den Abkommen mit dem Vereinigten Königreich, mit Ecuador und Brasilien hätte man heute eigentlich auch noch über das Abkommen mit Saudi-Arabien entscheiden sollen. Ich möchte hier nur noch daran erinnern, dass wir dieses Doppelbesteuerungsabkommen in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben sistiert haben, und zwar, weil wir nach der Ermordung des saudischen Journalisten Khashoggi im Konsulat von Istanbul - quasi vor den Augen der Weltöffentlichkeit - dazu gekommen sind, dass wir gesagt haben: Wir müssen das noch genauer anschauen. Die Wirtschaftsbeziehungen der Schweiz mit Saudi-Arabien sollen in einem Zusatzbericht des Bundesrates genauer unter die Lupe genommen werden. Wir Grünen wünschen uns, Herr Bundespräsident, dass dabei neben den Fragen der Menschenrechte auch die ganzen Reputationsrisiken für den Schweizer Finanzplatz bei der Zusammenarbeit mit Saudi-Arabien überprüft werden. Der Schweizer Finanzplatz verwaltet bekanntlich gegen 200 Milliarden Dollar an saudischen Offshore-Vermögen und nimmt damit eine ganz besondere Rolle ein.

Zu den Abkommen, die wir heute behandeln, muss ich nicht viel sagen. Bei den Abkommen mit Sambia und Brasilien handelt es sich um neue Abkommen. Nur jenes mit Ecuador ist vor allem eine Revision eines bestehenden Abkommens, und zwar geht es hier um eine Klausel für den Informationsaustausch in Steuersachen, die hier angefügt wird, und das wird von uns Grünen natürlich ausdrücklich begrüsst.

Aus unserer Sicht gibt es hier nur zu einem Abkommen offene Fragen, und zwar zum Abkommen mit Sambia. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Sambia ersetzt einen Kolonialvertrag der Schweiz mit dem Vereinigten Königreich aus dem Jahre 1954. Es geht auf eine Initiative der sambischen Regierung zurück und stellt in verschiedenen steuerpolitischen Bereichen mehr Rechtssicherheit her, die der bestehende Kolonialvertrag nicht garantiert hätte. Es gibt auch eine Missbrauchsklausel gemäss dem Beps-Standard, die die missbräuchliche Steuerplanung von Unternehmungen, die Unterschiede bei den nationalen steuerrechtlichen Bestimmungen der Partnerländer auszunützen versuchen, unterbinden will.

All dies ist gut und richtig, das können wir Grünen unterstützen, aber wir haben auch grosse Bedenken, und zwar geht es um die Quellensteuersätze. Die Quellensteuersätze in diesem Doppelbesteuerungsabkommen sind im internationalen Vergleich ausserordentlich tief. Normalerweise liegen sie in Sambia bei 20 Prozent, und die Schweiz hat nun in den Doppelbesteuerungsabkommen sehr viel tiefere Steuersätze ausgehandelt. Für die Dividenden liegen sie bei den juristischen Personen, die zu mindestens 10 Prozent an der auszahlenden Gesellschaft beteiligt sind, bei tiefen 5 Prozent. Auch für Lizenzzahlungen liegen sie nur bei 5 Prozent, für Zinsen bei 10 Prozent. Unklar ist, wie die Quellensteuersätze für Dienstleistungsgebühren angesetzt sind. Die Quellenbesteuerung wäre eigentlich ein sehr wirksames Mittel gegen unterbesteuerte Kapitalabflüsse aus Entwicklungsländern, und es ist bei Sambia sehr stossend, dass sie nun so tief ausgefallen sind, denn Sie wissen ja, dass die Länder des globalen Südens aufgrund von Steuervermeidung multinationaler Konzerne jährlich Steuereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe verlieren, und das ist Geld, das dort für den Ausbau der Gesundheitsinfrastruktur, der technischen Infrastruktur und der Bildung fehlt. Deshalb haben viele Menschen nur noch die Möglichkeit, sich durch Migration in andere Länder überhaupt ein Einkommen zu verschaffen.

Leider können wir diese Situation nicht mehr ändern. Doppelbesteuerungsabkommen sind Staatsverträge, dazu kann man nur Ja oder Nein sagen. Wir haben einen dritten Weg gewählt: Wir werden uns als Grüne enthalten. Wir möchten vor allem den Bundespräsidenten bitten, bei zukünftigen Abkommen auch die Entwicklungsorganisationen in die Vernehmlassungen einzubeziehen; diese sassen diesmal nicht mit am Tisch, nur die Unternehmensvertretungen und die Kantone. Ich glaube, da fehlt eine gewichtige Stimme für eine global nachhaltige Wirtschaft.

Herr Bundespräsident, ich möchte Sie wirklich eindringlich bitten, in Zukunft die Entwicklungsorganisationen beizuziehen, sodass diese Abkommen rechtzeitig auf einen guten Weg gebracht werden. Im Moment bleibt uns nichts anderes als die Enthaltung. Ich bitte Sie, dies zu unterstützen.

Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion

Heute haben wir insgesamt vier Doppelbesteuerungsabkommen zu behandeln. Es sind dies jene mit Sambia, Ecuador, dem Vereinigten Königreich und Brasilien. Alle diese vier Abkommen entsprechen dem Musterabkommen der OECD und der heutigen Abkommenspolitik der Schweiz. Insbesondere werden darin die Bestimmungen des sogenannten Beps-Projektes berücksichtigt, das heisst die Grundsätze gegen Gewinnverschiebungen und Gewinnverkürzungen.

Die CVP begrüsst es, dass die neuen Abkommen den neuen Grundsätzen entsprechen und die bestehenden Abkommen an die neuen Grundsätze angepasst werden. Deshalb unterstützt die CVP-Fraktion diese Abkommen. Die Kantone und die interessierten Wirtschaftskreise begrüssen den Abschluss dieser Abkommen ebenfalls.

Noch zur Information: Der Kommission lag ebenfalls das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Saudi-Arabien vor. Aufgrund der Ereignisse in Saudi-Arabien hat die Kommission - mit Unterstützung der CVP-Fraktion - die Behandlung dieses Abkommens sistiert. Der Bundesrat wird nun einen Zusatzbericht erstellen. Er wird darin die Ereignisse aufarbeiten und den Bericht gegen Ende des ersten Quartals 2019 der Kommission vorlegen.

Nun zu den zu behandelnden Abkommen: Das Abkommen mit Sambia ersetzt jenes, das die Schweiz 1954 mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland abgeschlossen hatte. Dieses Abkommen wurde 1961 auf die Föderation von Rhodesien und Nyassaland erweitert. Nordrhodesien wurde später Sambia. Sambia hatte 2015 gegenüber der Schweiz den Wunsch geäussert, ein eigenes Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz abzuschliessen. Diesem Wunsch ist die Schweiz nun nachgekommen.

Beim Abkommen mit Ecuador handelt es sich um eine Ergänzung zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahre 1994. Dieses enthielt keine speziellen Bestimmungen über den Informationsaustausch. Deshalb wurde dieses Abkommen nun mit entsprechenden Bestimmungen erweitert.

Ebenso wurde das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich mit den Beps-Bestimmungen ergänzt. Diesem Abkommen kommt mit dem Brexit eine grössere Bedeutung zu. Mit dieser Ergänzung geht es auch darum, ein klares Signal gegenüber dem Vereinigten Königreich auszusenden. Dieses Signal soll zeigen, dass die Schweiz mit dem Vereinigten Königreich beste Beziehungen pflegen will.

Das vierte und letzte Abkommen, das wir heute zu behandeln haben, betrifft Brasilien. Es ist das erste Abkommen dieser Art, das die Schweiz mit Brasilien abschliessen will. Mit diesem Doppelbesteuerungsabkommen will die Schweiz das Netz der Doppelbesteuerungsabkommen auf den wichtigsten Handelspartner der Schweiz in Lateinamerika erweitern. Es ist auch der Wunsch der Wirtschaft, mit Brasilien ein solches Abkommen abzuschliessen. Nach langen und schwierigen Verhandlungen ist dies nun gelungen.

All diese Abkommen sollen die Rechtssicherheit der Steuerpflichtigen erhöhen. Das begrüsst die CVP-Fraktion, und sie stimmt deshalb diesen vier Abkommen zu. Ich danke Ihnen, wenn Sie das Gleiche tun.

Moret Isabelle · 2VP-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

La présidente (Moret Isabelle, première vice-présidente): Le groupe libéral-radical annonce qu'il adoptera les quatre projets.

Amaudruz Céline · Mit-F · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

La position du groupe UDC vis-à-vis des conventions de double imposition est connue, nous avons eu de nombreuses occasions de l'évoquer, je vais donc être très brève.

Concernant les premières conventions dont nous avons débattu, nous avons manifesté une grande crainte s'agissant des demandes groupées, les "fishing expeditions", auxquelles nous craignons que ces accords ouvrent la porte. On nous a assuré que ce genre d'opération de pêche à grands filets ne serait pas autorisé. Cette promesse ne nous a guère rassurés. Nous le voyons maintenant, dans les cas qui se présentent: l'Administration fédérale des contributions a notamment donné suite à des demandes groupées dans les cas de UBS Hollande et de UBS France, ce dernier pays se montrant particulièrement agressif envers la Suisse.

Nous saluons bien évidemment la philosophie de ces accords, qui réduisent la double imposition, mais nous estimons que le procédé présente des inconvénients majeurs. C'est la raison pour laquelle le groupe UDC s'abstiendra, voire refusera, ces projets de double imposition avec la Zambie, l'Equateur, le Royaume-Uni et le Brésil.

Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Sie haben verschiedene Doppelbesteuerungsabkommen vor sich liegen. Im Programm der Wintersession waren fünf vorgesehen. Heute sind vier traktandiert, nämlich ein neues Abkommen mit Sambia, die Änderung des Abkommens mit Ecuador, ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien und eine Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Grossbritannien. Nicht auf der Traktandenliste befindet sich das Abkommen mit Saudi-Arabien; ich werde nachher darauf zurückkommen.

Die SP-Fraktion beurteilt die Doppelbesteuerungsabkommen immer nach bestimmten formalen Voraussetzungen: Erstens müssen sie der korrekten Durchsetzung der Steuergesetze in jedem Land dienen und am Ort der Wertschöpfung eine angemessene Besteuerung vorsehen. Zweitens müssen die Informationsübermittlungen Artikel 26 des OECD-Musterabkommens entsprechen; das muss auch sichergestellt sein. Drittens verlangen wir die Umsetzung nach den Beps-Standards. Es müssen also entsprechende Massnahmen gegen die Gewinnverkürzung und -verlagerung vorgesehen sein. Zudem soll - das ist eine weitere Bedingung von uns, eine materielle - eine minimale Besteuerung sichergestellt werden. Für uns war die Grenze immer 10 Prozent.

Wenn wir jetzt diese Doppelbesteuerungsabkommen bewerten, so kommen wir zu folgendem Schluss: Drei sind unbestritten; dort war unsere Zustimmung klar. Beim Abkommen mit Sambia gab es kritische Stimmen, weil der Quellensteuersatz teilweise zu tief liegt, nämlich bei 5 Prozent. Deswegen gibt es in unseren Reihen in Bezug auf das Doppelbesteuerungsabkommen mit Sambia Stimmenthaltungen. Ich muss auch festhalten, dass für die SP-Fraktion der Weg über die Doppelbesteuerungsabkommen nur "second best" ist. Wir befürworten auf jeden Fall multilaterale Abkommen. Das stellt auch sicher, dass wir in einen internationalen Kontext eingebettet sind und den entsprechenden Standards folgen.

Was heute auch immer klarer wird, ist, dass auch Doppelbesteuerungsabkommen nicht mehr losgelöst vom politischen Kontext beurteilt werden können. Dazu gehören minimale politische Standards, z. B. demokratische Standards, die Einhaltung von Menschenrechten oder Umweltstandards. Um diese Situation zu beurteilen, braucht es eben bei den Doppelbesteuerungsabkommen nicht nur eine Beurteilung durch das Finanzdepartement, sondern sie müssen auch in eine Strategie mit dem EDA eingebettet sein. Selbstverständlich ist die Konsultation der Entwicklungsorganisationen für uns eine Voraussetzung.

Wie dringend die politische Einschätzung ist, zeigt sich am Beispiel des Abkommens mit Saudi-Arabien. Der Bundesrat hatte uns am 15. August 2018 ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Saudi-Arabien unterbreitet. Das war also noch vor der Ermordung des Journalisten Jamal Khashoggi. Nach dessen Ermordung und in Anbetracht der politischen Situation in Saudi-Arabien sowie des brutalen Krieges, der in Jemen gegen die Zivilbevölkerung geführt wird, ist es doch klar, dass wir mit diesem Doppelbesteuerungsabkommen nicht gleichsam zur Tagesordnung übergehen können. Dieses Beispiel zeigt ganz klar, dass eine gesamthafte politische Wertung notwendig ist. Auf unseren Antrag hin hat dann die WAK die Sistierung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Saudi-Arabien beschlossen, und das ist auch richtig so.

Herr Bundespräsident in spe, ich möchte Ihnen gegenüber nochmals festhalten: Wir erwarten nicht nur einen Bericht dazu, wir erwarten eine gesamthafte politische Wertung durch das Finanzdepartement, eingebettet auch in eine Beurteilung durch das EDA, und eine Gesamtbeurteilung durch den Bundesrat. Sie werden ja nicht darum herumkommen, Herr Bundespräsident in spe. Sie werden im nächsten Jahr ganz wichtige Fragen, die Saudi-Arabien betreffen, zu beurteilen haben. Sie wollten ja ursprünglich einmal auf Ihrer Bundespräsidentenreise nach Saudi-Arabien fliegen. Ich nehme an, auch das muss neu beurteilt werden. Der automatische Informationsaustausch mit Saudi-Arabien steht bevor. Hier erwarten wir einen Bericht, der die Menschenrechtslage genau beurteilt. Denn ein automatischer Informationsaustausch in dieser Situation ist sicher nicht zu verantworten. Ich bin gespannt auf Ihre Antworten.

Frau Vizepräsidentin, Sie gestatten mir sicher noch ein paar Worte: Ich stehe zum letzten Mal hier am Rednerpult. Ich möchte die Gelegenheit benutzen und mich bedanken. Ich war sehr lange Mitglied dieses Rates. Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen. Wir haben uns nicht immer geliebt, aber wir sind uns eigentlich immer mit Respekt begegnet, und das ist wichtig - auch für die Zukunft!

Bedanken möchte ich mich vor allem aber auch bei all den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und der Parlamentsdienste. Wir sind ein Milizparlament - überschätzen wir uns nicht! Ohne die qualifizierte Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Generalsekretariat und ohne die Unterstützung zum Beispiel in den Kommissionen könnten wir unsere Arbeit nie leisten. Ich danke aber auch den Weibeln, ich danke allen Mitarbeiterinnen in der Cafeteria und im Restaurant, ich danke für die Blumen, für alles - wir haben so vieles bekommen! Ich bitte Sie, schliessen Sie sich meinem Dank an. Es ist schön, mit einem Dankeschön abtreten zu können - und ich mache es von Herzen! (Beifall)

Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich

Gestatten Sie mir vorab einige Bemerkungen zu Doppelbesteuerungsabkommen im Allgemeinen. Doppelbesteuerungsabkommen, der Name sagt es, verhindern, dass Personen oder Unternehmen an zwei Orten für das Gleiche besteuert werden. Wir schaffen also damit einen Ausgleich. Damit liegen Doppelbesteuerungsabkommen absolut im Interesse der Schweizer Wirtschaft. Es ist für ein Land wie die Schweiz, das in so vielen Ländern Niederlassungen hat, in so vielen Ländern Schweizer Bürger hat, ausserordentlich wichtig, dass wir das entsprechend regeln.

In den letzten Jahren hat es sich eingebürgert, dass wir in diese Doppelbesteuerungsabkommen internationale Standards einbauen. Auch das ist gerade für Schweizer Unternehmen von Bedeutung: dass sie auf der ganzen Welt nach den gleichen Standards vorgehen können. Das wird immer wieder angezweifelt, aber in der Summe, in der Güterabwägung, ist es wichtig, dass wir diese internationalen Standards einbauen, um für Schweizer Unternehmen bestmögliche Voraussetzungen zu schaffen. - Das als Generelles.

Die Schweiz hat rund neunzig Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Im Laufe der nächsten Jahre werden wir sie an die internationalen Standards anpassen, damit die Unternehmen auch von entsprechenden Vereinfachungen profitieren. Heute haben wir die folgenden Doppelbesteuerungsabkommen:

Ich beginne mit Sambia. Wir haben mit Sambia ein Abkommen, das aus dem Jahr 1954 stammt, also noch aus der Kolonialzeit. Wir haben dieses Abkommen neu ausgehandelt. Wie findet das statt? Die Delegationen beider Länder treffen sich, analysieren die Situation und einigen sich dann auf einen Grundsatz oder, in diesem Fall, auf einen Steuersatz, der beiden Ländern gerecht wird. Wenn Frau Regula Rytz zum Ausdruck bringt, dass wir Sambia möglicherweise sozusagen über den Tisch ziehen, ist das falsch. Wir machen das und haben uns auf das geeinigt, was Sambia auch will. Es ist durchaus möglich, dass schweizerische NGO das anders beurteilen als die Regierung von Sambia. Aber wir haben uns hier geeinigt.

Ich bin nicht dagegen, dass wir in die Vernehmlassung jeweils auch NGO einbeziehen. Aber die Meinungen von NGO in der Schweiz müssen nicht zwingend mit jenen der Regierung im Partnerstaat übereinstimmen, sondern es ist eine Güterabwägung, die vorgenommen wird. In diesem Fall hat die Güterabwägung stattgefunden. Sambia ist mit der Regelung, wie wir sie in diesem Abkommen festlegen, einverstanden. Grundsätzlich gilt für beide Staaten, dass man nicht zu hohe Steuersätze will, weil zu hohe Steuersätze Investitionen behindern. Sie führen auf die Dauer möglicherweise nicht zum gewünschten Ergebnis, nämlich dass investiert wird und Arbeitsplätze geschaffen werden. Aber wir werden dem Wunsch nachkommen und NGO in die Vernehmlassung einbeziehen. Das heisst aber nicht, dass sich die Schweizer NGO in den Fragen, mit welchen wir uns befassen, dann gegen eine ausländische Regierung durchsetzen werden.

Insgesamt haben wir auch dieses Doppelbesteuerungsabkommen den internationalen OECD-Grundsätzen angepasst und sind mit Sambia damit auf dem neuesten Stand. Sie behandeln das Abkommen mit Sambia, wie das schon gesagt wurde, als Zweitrat. Der Ständerat hat dem Abkommen mit 42 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Wir kommen damit zum Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens mit Ecuador. Auch hier sind Sie Zweitrat. Der Ständerat hat dieses Protokoll mit 43 zu 0 Stimmen genehmigt. Wir passen auch hier den Inhalt den internationalen Standards an und berücksichtigen damit auch den Standard für den Informationsaustausch auf Ersuchen. Es ist in diesem Sinn nichts Neues, wir setzen das auch mit Ecuador vielmehr so um, wie wir das mit anderen Staaten entsprechend gemacht haben.

Das dritte Abkommen auf der Liste ist das Abkommen mit Saudi-Arabien. Wie Frau Leutenegger Oberholzer es ausgeführt hat, hat der Bundesrat die Botschaft dazu bereits Mitte August verabschiedet. Da war die Welt sozusagen noch in Ordnung. Wir haben aber gemäss Parlamentsgesetz nicht die Möglichkeit, ein Geschäft zurückzuziehen, und kommen daher Ihrer Forderung, zuerst einen Bericht abzuliefern, gerne nach. Wir werden das selbstverständlich tun und eine gesamte Auslegeordnung vornehmen. Es ist auch richtig, dass wir hier andere Departemente einbeziehen, weil es nicht nur um Finanzfragen geht, in diesem Fall um das Doppelbesteuerungsabkommen oder den automatischen Informationsaustausch, der nächstes Jahr noch bevorsteht. Die Schweiz vertritt auch saudische Interessen in Iran, wir haben auch internationale Beziehungen.

Wir haben mit Saudi-Arabien grundsätzlich eine gute und freundschaftliche Partnerschaft. Wir werden uns mit Saudi-Arabien wohl einmal zusammensetzen müssen und eine Lageanalyse vornehmen, um das wieder etwas einzumitten, was jetzt aus dem Gleichgewicht geraten ist. Das werden wir im Verlaufe des nächsten Jahres machen, und wir werden Ihnen dann Bericht erstatten. Wenn sich dieser Pulverdampf um diese Ermordung etwas verzogen hat und eine Analyse möglich ist, werden wir auch unsere Forderungen und Erwartungen wieder formulieren können.

Also, zu Saudi-Arabien werden wir Ihnen einen entsprechenden Bericht abliefern. Ich nehme an, dass dies in den nächsten Monaten erfolgen wird - ein Gesamtbericht des Bundesrates zum weiteren Vorgehen und zu den Beziehungen zu Saudi-Arabien im Allgemeinen. Das werden Sie erhalten. Es gibt im nächsten Jahr dann auch einen zusätzlichen Bericht im Zusammenhang mit dem automatischen Informationsaustausch, dem erstmaligen Austausch von Daten mit Saudi-Arabien.

Ich komme damit zum Änderungsprotokoll mit dem Vereinigten Königreich. Das Vereinigte Königreich, also Grossbritannien und Nordirland, ist für die Schweiz in den nächsten Jahren ein wichtiger Partner, denn wir werden dann - so, wie wir das heute beurteilen - gegenüber der EU beide den Status eines Drittstaates haben. Wir haben damit durchaus gemeinsame Interessen, die wir koordinieren wollen und müssen. Hier geht es um ein Änderungsprotokoll, das inhaltlich ebenfalls im Zusammenhang mit dem Beps-Projekt steht, das wir entsprechend anpassen. Ich bitte Sie auch hier, auf das Geschäft einzutreten und ihm zuzustimmen. Es regelt jetzt im Vorfeld eines möglichen Brexit - wie immer er auch ausfällt - die Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich in diesem Bereich.

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien hat tatsächlich eine lange Geschichte. Die Schweiz hat sich schon lange bemüht, mit Brasilien ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen abzuschliessen, weil wir eine Reihe von Schweizer Unternehmen mit Interessen in Brasilien haben. Wegen des fehlenden Doppelbesteuerungsabkommens mussten die meisten dieser Unternehmungen die Steuern über ein Drittland abrechnen, also nicht direkt über die Schweiz. Wir hatten nur ein Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf Gewinnen aus dem Lufttransport. Wie das entstanden ist, weiss ich nicht; aber es hat nur einen kleinen Teil dieser Doppelbesteuerungen beinhaltet. Jetzt haben wir dieses gesamte Abkommen mit Brasilien. Ich denke, es dient Schweizer Unternehmen, aber auch Privatpersonen, um diese Doppelbesteuerungen zu vermeiden.

Sie haben auch gewünscht - wir werden das selbstverständlich dann im Zusammenhang mit dem erstmaligen Austausch von Daten im Zusammenhang mit dem automatischen Informationsaustausch auch machen -, dass wir Ihnen einen entsprechenden Bericht unterbreiten. Wir pflegen auch entsprechende Beziehungen mit Brasilien; wir haben sie im Vorfeld des automatischen Informationsaustauschs geprüft, und wir haben intensive Verhandlungen zum Doppelbesteuerungsabkommen geführt. Wir hatten bei diesen Verhandlungen mit der brasilianischen Administration ein gutes Gefühl in Bezug auf all diese technischen Fragen. Wir konnten sie zu unserer Befriedigung lösen, und wir gehen davon aus, dass wir diese Beziehungen auch mit der neuen brasilianischen Regierung fortsetzen können. Die Fragen, die sich zu Brasilien stellen, haben Sie auch im Zusammenhang mit dem automatischen Informationsaustausch schon gestellt.

Insgesamt bitte ich Sie also, auf diese vier Abkommen einzutreten und ihnen zuzustimmen. Sie beinhalten die internationalen Standards. Die Antworten auf die Fragen zu Saudi-Arabien werden wir Ihnen nächstes Jahr in einem Bericht unterbreiten und dort allenfalls weitere Anträge stellen.

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu