18.026
Loi sur les étrangers. Normes procédurales et systèmes d’information
Carobbio Guscetti Marina · 1VP-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Verfahrensregelungen und Informationssysteme)
Loi fédérale sur les étrangers et l'intégration (Normes procédurales et systèmes d'information)
Art. 99 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 99 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Änderung anderer Erlasse
Modification d'autres actes
Ziff. 1 Art. 63 Abs. 1bis
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit I
(Meyer Mattea, Barrile, Masshardt, Wermuth)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit II
(Addor, Brand, Bühler, Nicolet, Pantani, Reimann Lukas, Steinemann, Zanetti Claudio, Zuberbühler)
Festhalten
Ch. 1 art. 63 al. 1bis
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité I
(Meyer Mattea, Barrile, Masshardt, Wermuth)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité II
(Addor, Brand, Bühler, Nicolet, Pantani, Reimann Lukas, Steinemann, Zanetti Claudio, Zuberbühler)
Maintenir
Meyer Mattea · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste
Ich rede zu meiner Minderheit I, und gleichzeitig spreche ich auch noch für die SP-Fraktion. Ich nehme es vorweg: Ich habe meinen Minderheitsantrag zurückgezogen, möchte aber doch begründen, was unsere Position ist.
Wir haben es bereits in der Eintretensdebatte klar gesagt: Die SP-Fraktion ist mit dieser Sammelvorlage alles andere als einverstanden, wir haben sie auch abgelehnt. Bei den problematischsten Punkten - sei dies das Reiseverbot in Nachbarstaaten, die Sippenhaft usw. - gibt es aber keine Differenzen mehr. Sie stehen hier nicht mehr zur Debatte.
Die einzige umstrittene Differenz betrifft noch Artikel 63 Absatz 1bis des Asylgesetzes, also die Frage der Heimatreisen. Klar ist, es geht hier nicht einfach um Heimatreisen; Heimatreisen sind grundsätzlich verboten, werden es auch weiterhin sein. Die Frage ist also nicht "Heimatreisen - ja oder nein?", sondern die Frage ist, ob es Ausnahmen zu diesem grundsätzlichen Verbot geben darf. Das Leben ist nun einmal nicht schwarz-weiss. In der Eintretensdebatte wurde aufgezeigt, was eine solche Ausnahme sein kann. Stellen Sie sich vor, das wurde auch bereits in der Eintretensdebatte gesagt, die Mutter liegt im Sterben und Sie möchten sie ein letztes Mal sehen. Dann würden wohl alle von uns, oder zumindest die meisten, überlegen, ob sie eine Rückreise riskieren wollen, um der Mutter Adieu zu sagen, ob sie eine Rückreise in ein Land riskieren wollen, in dem sie grundsätzlich gefährdet sind, oder ob das Risiko zu gross ist. Das ist eine Abwägung, die man machen muss, und deshalb braucht es auch solche Ausnahmemöglichkeiten.
Der Entwurf des Bundesrates sieht drei Gründe vor, bei denen der Flüchtlingsstatus erhalten bleiben kann und nicht aberkannt wird: wenn die Person glaubhaft machen kann, dass die Reise aufgrund eines Zwangs erfolgt ist, dass keine Absicht bestand, sich unter den Schutz des Heimatlandes zu stellen, oder dass der Heimatstaat eben keinen Schutz gewährt hat. Das ist ja der Kern der Flüchtlingseigenschaft, dass man im Heimatstaat eben verfolgt ist, dass dieser Heimatstaat einem keinen Schutz mehr geben kann.
Der Ständerat will in diesem Punkt die Abweichungsgründe auf einen beschränken, nämlich auf den ersten. Es wird also nur noch dann vom Widerruf des Asylrechts nicht Gebrauch gemacht werden können, wenn die betroffene Person glaubhaft machen kann, dass die Reise in den Heimat- oder Herkunftsstaat aufgrund eines Zwangs erfolgt ist.
Wir als SP sind nach wie vor davon überzeugt, dass diese Beweislastumkehr, die mit Artikel 63 kommt, grundsätzlich problematisch ist. Wir sind auch der Meinung, dass - wenn es eine Beweislastumkehr gibt - der Entwurf des Bundesrates der Realität eigentlich besser gerecht wird, weil es mit ihm drei Abweichungsgründe gibt.
Nichtsdestotrotz: Wir haben uns erfolglos für die Bundesratsvariante eingesetzt, wir ziehen hiermit unseren Minderheitsantrag zugunsten der Fassung des Ständerates zurück, die auch in der Kommission eine Mehrheit gefunden hat. Wir bitten Sie, wenigstens die Möglichkeit zu belassen, die der Ständerat gewährt, und gleichzeitig die Minderheit II (Addor) abzulehnen. Für diese haben wir wirklich null Verständnis.
Tuena Mauro · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Kollegin Meyer, ich möchte von Ihnen schon noch etwas ausgeführt haben: Sie haben zwar vorhin die Gründe dargelegt, warum man in sein Land zurückreisen kann - wenn ein Todesfall vorliegt -, haben aber gleichzeitig gesagt, dass all diese Leute kommen, weil sie an Leib und Leben bedroht sind und keine Chance mehr haben, in ihr Land zurückzukehren. Was stimmt jetzt? Sind sie nun an Leib und Leben bedroht und können nicht mehr in ihr Land zurück, oder soll es Ausnahmefälle geben, in denen sie trotzdem in ihr Land zurückkehren können und offenbar nicht an Leib und Leben bedroht sind?
Meyer Mattea · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste
Schauen Sie, Herr Kollege Tuena, das Leben ist nun mal wirklich nicht schwarz und weiss. Wir haben diese Diskussion bereits in der Eintretensdebatte geführt. Da wurden die Abweichungsgründe, wie sie genannt werden, eben auch ausgeführt; exemplarisch an konkreten Beispielen, die nicht ich erfunden habe. Die konkreten Beispiele sind vom Bundesverwaltungsgericht auch bestätigt worden.
Zwang heisst nicht nur einfach körperlicher Zwang, sondern auch, dass man vor der Entscheidung steht, ob man zum Beispiel seinen Vater oder seine Mutter nie mehr im Leben sieht. Man entscheidet, dieses Risiko auf sich zu nehmen, und macht dann glaubhaft, dass es auch ein psychischer Zwang war. So hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt.
Addor Jean-Luc · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre
L'objectif de la minorité est tout simple et facile à expliquer: garantir un minimum de crédibilité à notre politique d'asile.
La situation est en définitive assez simple: soit un demandeur d'asile qui s'est vu accorder le statut de réfugié est menacé dans son pays, soit il ne l'est pas. S'il est menacé, il n'y retourne pas; s'il ne l'est pas, il peut y retourner mais, à ce moment-là, il doit perdre sa qualité de réfugié, point final.
Carobbio Guscetti Marina · 1VP-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Vi informo che il gruppo verde liberale sostiene la proposta della maggioranza.
Fluri Kurt · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe libéral-radical
Namens der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, sich der Mehrheit anzuschliessen. Der Ständerat hat sich bei acht von zehn Differenzen dem Nationalrat angeschlossen, die neunte Differenz haben wir heute beigelegt. Jetzt geht es noch um die letzte verbleibende Differenz. Die Kommission - sie entschied mit 13 zu 10 Stimmen - und unsere einstimmige Fraktion bitten Sie, sich dem Ständerat anzuschliessen.
Es geht darum, dass wir beziehungsweise der Ständerat gegenüber dem Bundesrat eine insofern schärfere Fassung formuliert haben, gemäss der ja eben die Vermutung geschaffen wird, dass erstens kein Flüchtling mehr ist, wer nach Hause reist. Zweitens kann das Gegenteil bewiesen werden, wenn eine sogenannte Zwangslage, was ja bereits mehrmals erwähnt und ausgedeutscht worden ist, vorliegt.
Die Minderheit ist uns zu abschliessend. Es geht um eine Abwägung im Einzelfall mit stark eingeschränkter Entscheidungsfreiheit. Die genannten Fälle einer möglichen Rückkehr trotz drohender Lebensgefahr und eventuell weitere Fälle müssen möglich sein. Unter Umständen, und dies ist auch eine Antwort an den Fragesteller von vorhin, stellt sich eben dem Flüchtling das schwere Dilemma einer persönlichen Wahl, die er zu treffen hat, zwischen seinem persönlichen Wohl - wenn er nach Hause reist, wird er dort unter Umständen eben wieder verhaftet, geplagt, getötet - und seinem starken Bedürfnis, eben einen nahen Verwandten nochmals sehen zu können. Das ist ein Dilemma, ein sehr schwieriges menschliches Dilemma. Wenn jemand unter Inkaufnahme dieser Gefahr dennoch in sein Heimatland reist, sollten wir dies nicht zum Anlass nehmen, ihm die Flüchtlingseigenschaft zu entziehen, ohne die Möglichkeit, seine Beweggründe und seine Zwangssituation darzulegen.
Mit dieser Begründung bitte ich Sie im Namen unserer Fraktion, sich der Mehrheit anzuschliessen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Die wichtigste Änderung, die Sie hier im Asylgesetz für die Heimatreise von Flüchtlingen vornehmen, ist die Beweislastumkehr; das ist die wichtigste Änderung. Das heisst, in Zukunft liegt es am Flüchtling, glaubhaft zu machen, dass eine Reise in die Heimat, die er unternommen hat, aufgrund eines Zwangs erfolgt ist.
Es stimmt, was Frau Nationalrätin Mattea Meyer gesagt hat: Der Bundesrat hatte weitere Gründe angeführt, mit denen ein Flüchtling auch glaubhaft machen kann, dass er in seine Heimat reisen musste, und es dann eben nicht zu einer Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft führt. Ihr Rat hat aber gewünscht, dass man diese Ausschlussgründe vermindert, sodass man einen einzigen Ausschlussgrund hat, nämlich eben den, dass die Heimatreise aufgrund eines Zwangs erfolgt ist. Der Flüchtling muss das zusätzlich glaubhaft machen können; das ist die Beweislastumkehr. In diesem Sinne kann ich die Mehrheit Ihrer Kommission unterstützen.
Ich bitte Sie, die Minderheit II (Addor) abzulehnen. Diese geht viel zu weit und entspricht einfach nicht dem, was ein menschliches Leben letztlich auch ausmachen kann. Sie wäre unmenschlich.
Ich bitte Sie, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.
Brand Heinz · Mit-M · Conseil national · Grisons · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Das meiste zu diesen Differenzen ist bereits gesagt worden. Wir haben bei zwei Differenzen die Lösung aus dem Ständerat übernommen: Eine war sprachlicher Natur, diese konnte die Kommission problemlos übernehmen; die andere ist, wie jetzt in den Ausführungen von Kollege Fluri und Frau Bundesrätin Sommaruga dargelegt, grundsätzlicher Natur. Es steht damit infrage, inwiefern ein anerkannter Flüchtling im Fall seiner Heimreise in das Herkunfts- oder Heimatland die anerkannte Flüchtlingseigenschaft behalten oder eben verlieren soll.
Die Kommission hat sich zu dieser Frage relativ kurz unterhalten, hat sich aber am Schluss - wie Kollege Fluri dargelegt hat - entschieden, diese menschlichen Härtefälle zu respektieren und die Flüchtlingseigenschaft nicht alleine durch die Heimreise in das Herkunfts- oder Heimatland abzuerkennen. Ich verweise integral auf die Ausführungen von Kollege Fluri und diejenigen von Frau Bundesrätin Sommaruga. Es wäre wirklich eine Wiederholung, wenn ich jetzt hier nochmals auf die Einzelheiten eingehen würde.
Die Kommission hat grossmehrheitlich entschieden, die Version des Ständerates zu übernehmen und damit auf den Entscheid des Nationalrates in der ersten Lesung zurückzukommen. Ich möchte Sie deshalb ersuchen, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Romano Marco · Mit-M · Conseil national · Tessin · Groupe PDC
È stato detto praticamente tutto, restano due divergenze. La prima si trova nella legge federale sugli stranieri, all'articolo 99 capoverso 2. Il Consiglio degli Stati ha modificato la formulazione del Consiglio nazionale, inserendo anche l'aspetto temporale. Non è quindi solo una questione di contenuto ma anche di tempi. Si tratta di una modifica linguistica, di chiarimento d'intenti. Questa modifica è stata accettata unanimemente dalla commissione e quindi non sussistono più divergenze.
Per quanto riguarda la legge sull'asilo, siamo all'articolo 63, alla revoca dello statuto di rifugiato nel caso di rientro nel paese di provenienza o nel paese di partenza. Qui sul dépliant trovate una maggioranza e due minoranze. Prendiamo atto che la minoranza I (Meyer Mattea), che chiedeva di mantenere la formulazione del Consiglio federale, è stata ritirata. Resta la minoranza II (Addor), che chiede una formulazione restrittiva, senza possibilità di valutazioni del singolo caso, senza un aspetto di proporzionalità a situazioni contingenti estreme, quindi di viaggio sotto forzatura o sotto pressione psicologica, ad esempio. Queste situazioni non potrebbero essere tenute in considerazione nel caso fosse accettata la proposta della minoranza II.
La maggioranza prevede una formulazione comunque rigida che realizza le richieste di tutti gli atti parlamentari presentati in materia. Si introduce quanto è necessario ed auspicato. Anche il Consiglio federale vedeva la necessità di una modifica, sosteneva una modifica. A seguito del dibattimento è stato migliorato e precisato l'articolo proposto dal Consiglio federale. Oggi abbiamo una formulazione molto rigida che prevede una valutazione del singolo caso, un aspetto di proporzionalità e di analisi delle singole situazioni. La soluzione può quindi essere definita come la realizzazione completa degli auspici del Parlamento e delle commissioni che hanno approfondito il tema.
Con 13 voti contro 10 la maggioranza della commissione vi chiede di accogliere la formulazione proposta dal Consiglio degli Stati, affinché non vi siano più divergenze e si possa procedere alla votazione finale su questa modifica di legge, che contiene tutt'una serie di aspetti importanti nell'ambito operativo e pratico, i quali potranno essere quindi implementati a corto termine.
Carobbio Guscetti Marina · 1VP-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): La proposta della minoranza I (Meyer Mattea) è stata ritirata.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 109 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 66 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Carobbio Guscetti Marina · 1VP-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): L'oggetto è dunque pronto per la votazione finale.