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Report de la conclusion de l'accord-cadre avec l'UE et érosion insidieuse de la voie bilatérale. Combien coûteraient les scénarios de rechange?
Fournier Jean-René · P-M · Conseil des Etats · Valais · Groupe PDC
Le président (Fournier Jean-René, président): L'auteur de l'interpellation s'est déclaré partiellement satisfait de la réponse écrite du Conseil fédéral. Il demande l'ouverture de la discussion. - Personne ne s'y oppose.
Vonlanthen Beat · Mit-M · Conseil des Etats · Fribourg · Groupe PDC
Der Ständerat hat soeben glasklar Position bezogen und lehnt es ab, das ausgehandelte Rahmenabkommen bedingungslos zu schreddern. Ich bin sehr froh um die Klarheit des Votums.
Die vorliegende Interpellation geht von einer ganz anderen Prämisse aus. Es geht darum, zu wissen, was die Kosten einer Verzögerung beim Rahmenabkommen und einer schleichenden Erosion des bilateralen Weges sind. Nur so können wir nämlich en connaissance de cause über das weitere Vorgehen entscheiden.
Erlauben Sie mir einleitend, mit einem Augenzwinkern eine kurze Vorbemerkung zu formulieren. Die aktuellen Diskussionen um das Rahmenabkommen erinnern mich ein wenig an den Berner Dichter Kurt Marti, der einmal schrieb: "Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge." Alle sind am Abtasten, und niemand ist bereit, mutig vorwärtszugehen und zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge.
"Ja, aber" ist die Devise vieler; ein unbedingtes Ja gibt es nicht, dafür kennen gewisse Gruppierungen ein unbedingtes Nein. Eine verantwortungsvolle Politik muss sich aber im Abwägen der Vor- und Nachteile üben, wie das unser Aussenminister vorhin bereits dargelegt hat, denn wir wissen es alle: Die Aussenpolitik und namentlich die Europapolitik ist bei uns sehr klar in der Innenpolitik verankert; wenn die Massnahmen nicht ausgewogen sind, sind sie zum Scheitern verurteilt.
Die Antworten des Bundesrates auf meine Fragen tragen wichtige Informationen zur Entscheidfindung bei. Konkret geht es darum, zu wissen, welchen Preis wir bezahlen müssten, wenn wir auf eine Unterzeichnung vollends verzichten würden bzw. diese zu lange hinauszögerten. Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung meiner Fragen. Die detaillierten Ausführungen sind im laufenden Entscheidungsprozess äusserst hilfreich und zeigen klar auf, welche negativen Auswirkungen eine schleichende Erosion des bilateralen Weges hätte.
Ausgehend von den Antworten des Bundesrates erlaube ich mir drei allgemeine Bemerkungen:
1. Der direkte Zugang zum europäischen Binnenmarkt ist für die Schweiz unersetzlich. Man kann es drehen und wenden, wie man will: Der wirtschaftliche Wohlstand unseres Landes beruht zu einem wesentlichen Teil auf seiner Integration im europäischen Binnenmarkt. Die Schweiz ist keine Insel, sondern eines der wirtschaftlich am meisten mit der EU vernetzten Länder. Der Umfang des täglichen Warenaustauschs mit den EU-Ländern beläuft sich auf 1 Milliarde Franken. Die Erosion der bilateralen Verträge ist daher gleichbedeutend mit der Verlagerung von Arbeitsplätzen und der langfristigen Erosion des Wirtschaftsstandorts Schweiz.
2. Einschränkungen in der Forschungszusammenarbeit mit der EU drängen den schweizerischen Forschungs- und Innovationsstandort ins Abseits. Der bemerkenswerte Erfolg der Schweiz in den Bereichen Forschung und Innovation, die Exzellenz und weltweite Ausstrahlung unserer Hochschulen beruhen vor allem auf den internationalen Netzwerken, über die unser Land verfügt. Auch in Bezug auf diese Frage muss klar festgehalten werden: Zur europäischen Forschungszusammenarbeit gibt es keine gleichwertige Alternative. Wenn es uns nicht gelingt, diese fortzuführen, indem wir namentlich eine vollständige Teilnahme am Programm Horizon Europe erreichen, verliert die Schweiz an Attraktivität für Spitzenforscher und verringert ihr eigenes Innovationspotenzial in drastischer Weise. Sie gefährdet damit ohne Not ihre Position gerade in dem Bereich, der für den langfristigen Erfolg unseres Landes am entscheidendsten ist.
3. Die fortwährende Unsicherheit schadet dem Standort Schweiz. Seit der Abstimmung vom Februar 2014 über die Masseneinwanderungs-Initiative ist das Verhältnis unseres Landes zu seinem wichtigsten Partner mit grossen Unsicherheiten behaftet. Unsicherheiten schaden dem Standort Schweiz, weil sie eine langfristige Planung verunmöglichen. Sie führen zum Aufschub von Investitionen und sind ein gewichtiges negatives Element im weltweiten Standortwettbewerb. Aus diesem Grund haben wir alles Interesse daran, die Beziehungen zur EU möglichst bald auf eine solide Grundlage zu stellen.
Zusammenfassend: Aufgrund der klaren Aussagen, die der Bundesrat in seiner Beantwortung der Interpellation macht, muss man eigentlich unweigerlich zum Schluss kommen, dass das Rahmenabkommen alternativlos ist. Allerdings halte ich es nicht für angebracht, dieses Wort zu gebrauchen, weil es einen Fatalismus suggeriert, der einem politischen, auf dem Abwägen von Vor- und Nachteilen beruhenden Entscheidungsprozess nicht gebührend gerecht würde.
Ich würde es also so formulieren: Stabile vertragliche Verhältnisse mit der EU auf der Grundlage eines ausgewogenen Rahmenabkommens sind eine Chance, die unser Land in seinem eigenen Interesse nutzen sollte. Sie sind eine Chance, weil sie unser Erfolgsmodell Schweiz stärken. Sie bewahren den direkten Marktzugang für unsere Exportindustrie; sie sorgen dafür, dass der Innovations- und Forschungsstandort Schweiz weiter zur weltweiten Spitze gehört und seine Attraktivität ausbauen kann. Sie schaffen im Verhältnis zu unserem wichtigsten Partner endlich die langfristige Planungssicherheit, auf die unsere Unternehmen angewiesen sind. Sie schützen uns dank des Streitschlichtungsverfahrens vor politischen Willkürentscheidungen.
Der Bundesrat beziffert die volkswirtschaftlichen Kosten eines Wegfalls der Bilateralen I auf 460 bis 630 Milliarden Franken, also ein "Jahreseinkommen" der Volkswirtschaft, über weniger als zwanzig Jahre hinweg. Angesichts dieses hohen Preises einer Nichtunterzeichnung bzw. einer Verzögerung scheint es mir wichtig zu sein, dass die wesentlichen Punkte, die uns Bauchschmerzen verursachen - also flankierende Massnahmen, Staatshilfen, Unionsbürgerrichtlinie -, in einem gemeinsamen, interpretierenden Dokument der Schweiz und der EU geregelt bzw. ausgeschlossen werden.
Ich drücke Ihnen, Herr Bundesrat Cassis, und uns die Daumen für einen baldigen und erfolgreichen Abschluss des Rahmenabkommens.
Germann Hannes · Mit-M · Conseil des Etats · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Nach diesem flammenden "Euro-Plädoyer" von Kollege Vonlanthen kann ich es nicht unterdrücken, doch noch die eine oder andere Bemerkung zu machen. Natürlich ist Rechtssicherheit etwas Entscheidendes und Wichtiges; da gehe ich mit Ihnen einig, Kollege Vonlanthen. Das braucht die Wirtschaft. Sie braucht auch Verlässlichkeit. Aber so, wie Sie das jetzt darstellen, könnte man ja den Eindruck erhalten, die Schweiz sei, beispielsweise punkto Forschungsstandort, völlig von der Europäischen Union abhängig, und dies ganz einseitig.
Ich erinnere einfach daran, dass die Bilateralen I, dieses Paket, von dem Sie eigentlich sprechen und um das es bei den Marktzugangsabkommen im Wesentlichen geht, jetzt gut zwanzig Jahre alt sind. Der Schweizer Forschungsstandort war aber vorher schon spitze. Er ist international top vernetzt. In Europa gibt es nicht die Top-Forschungsinstitutionen, die es in den USA, zunehmend auch in Asien, ebenfalls in Grossbritannien gibt. Es gibt hier durchaus einen weiteren Scope als nur jenen nach Brüssel.
Zu den wirtschaftlichen Auswirkungen, die Sie erwähnt haben: Die Vor- und Nachteile werden wir dann sicher diskutieren. Da bin ich einverstanden. Wir werden das hier möglichst klären. Aber dass wir nachher Rechtssicherheit haben, das kann ich Ihnen nicht mit Sicherheit bestätigen, Kollege Vonlanthen, denn der Rahmenvertrag öffnet diverse andere Felder, auf denen dann alles andere als Rechtssicherheit gegeben ist. Ich erinnere an das ganze Beihilfewesen; ich erinnere daran, dass das institutionelle Rahmenabkommen nachher letztlich dem Freihandelsabkommen von 1972 vorgeht, das eigentlich den stabilen Sockel bildet. Es liegt dann in der Interpretation des Europäischen Gerichtshofes, der natürlich eine mächtige und zentrale Rolle hat. Wir wollen da auch nicht das Schiedsgericht überhöhen. Ich glaube, Kollege Minder hat das richtig ausgedrückt.
Ob dieser Vertrag dann wirklich super ist, das werden wir sehen. Das Vorbild für den Vertrag ist tatsächlich das Ukraine-Modell, bei dem auch Moldawien und Georgien mit dabei sind. Dort ging es der EU darum, diese Staaten an Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Marktwirtschaft heranzuführen. Nun weiss ich nicht, ob Sie das toll finden im Namen der Wirtschaft und der Rechtssicherheit, wenn wir nach dem Ukraine-Modell angeglichen werden. Ich finde das, ehrlich gesagt, etwas unter unserem Wert verkauft, um es mal gelinde auszudrücken.
Noch zur Wirtschaft: Sie haben da mit den Ausfällen von 460 bis 630 Milliarden Franken in zwanzig Jahren Zahlen erwähnt. Es gibt eine Studie, die sich mit dem Nutzen der Bilateralen I befasst; und zwar stammt die Studie aus dem Jahr 2015. Sie wurde im Auftrag des Bundes von Ecoplan erstellt; das ist meines Erachtens unverdächtig. Gemäss dieser Ecoplan-Studie belaufen sich die gesamten Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I, exklusive Forschung, bis 2035 ohne Anpassungsmassnahmen der Wirtschaft auf nur minus 0,7 Prozent für die Löhne und die Kapitalrendite. Das Wachstum würde somit in diesem Zeitrahmen von knapp 10 Prozent - das ist ein schönes Wachstum - auf gut 9 Prozent sinken. Die Anpassungen der Wirtschaft wären jedoch einfach möglich, und so könnten die tatsächlich negativen Effekte wohl noch einmal deutlich reduziert werden. Sie sehen also, wir sollten nicht gleich in Panik verfallen und die Leute mit Zahlen einschüchtern, die am Schluss eben nur auf Annahmen basieren. Wir könnten ja auch Gegenmassnahmen treffen.
Ich war also, wie gesagt, mit den Bilateralen I einverstanden und habe diesen Weg immer gestützt und tue das nach Möglichkeit auch in Zukunft. Aber jeden Preis ist es mir dann doch nicht wert. In diesem Sinn freue ich mich sehr auf die Diskussionen, die wir noch haben werden. Aber ich bitte die anderen Ratskollegen, da doch eine gewisse Ergebnisoffenheit nicht einzuschränken, bevor wir die tatsächlichen Hintergründe und Auswirkungen kennen. Da werden wir im einen oder anderen Bereich auch noch kritische Fragen stellen müssen; und wir erwarten Antworten, denn das sind wir dem Land und den Leuten in der Schweiz schuldig. Wir müssen ihnen die Auswirkungen vorher möglichst genau beschreiben können, damit sie, wenn es zu einer Abstimmung kommt, wissen, worum es geht, und das auf möglichst faktenorientierter Basis entsprechend gewichten können.
Cassis Ignazio · BR-M · Conseil fédéral · Tessin
Sehr geehrte Herren Ständeräte Vonlanthen und Germann: "Prediction is very difficult, especially about the future." Wir sind gerade in medias res; darum geht es. Es wäre alles so viel einfacher, wenn wir genau wüssten, wie es in zwanzig oder dreissig Jahren aussieht, oder wenn zuerst jemand hingehen und uns dann davon erzählen könnte, wie der Berner Dichter Kurt Marti meinte. Es ist tatsächlich eine Aufgabe der Politik, bei immer ungenügender Information Entscheide zu treffen, vor allem bei ungenügender prospektiver Information. Es ist schon gut, wenn wir einigermassen verstanden haben, was wir hinter uns gelassen haben, und das richtig interpretieren können, und zwar relativ früh und nicht erst fünfzig Jahre später. Wehe uns, wenn wir voraussehen müssen, was auf uns zukommt - in einer Welt, die, wie wir vorhin beim aussenpolitischen Bericht diskutiert haben, doch relativ volatil und instabil ist. Das ist die erste Aussage, die ich machen wollte.
Die zweite Aussage ist: Sie haben beide Recht. Weder aufgeregter Pessimismus noch überbordender Optimismus sind gefragt. Es braucht etwas Gelassenheit, eine nüchterne Analyse von Kosten und Nutzen. Man muss die Fragen richtig stellen und die Antworten richtig verstehen. Am Ende des Tages ist es eine Frage der Abwägung. Vielleicht ist uns eine grössere Eigenständigkeit wichtiger - dafür zahlen wir den Preis. Oder vielleicht sagen wir: Nein, diese viel grössere Eigenständigkeit haben wir nicht! Oder gerade umgekehrt, wie es Ständerat Müller Damian vorhin gesagt hat: Ohne Wohlstand können wir gar keine Eigenständigkeit mehr haben! Wir brauchen Reichtum und Wohlstand, um diese Eigenständigkeit zu haben.
Das sind alles legitime Diskussionen, die wir zurzeit führen. Wenn die Sache einfach gewesen wäre, hätten wir diese Konsultationen nicht gebraucht. Die Sache ist kompliziert, sie ist sehr heikel und für die Schweiz sehr wichtig. Davon zeugt auch die Debatte, wie sie täglich stattfindet.
Ich danke für die Ausführungen, auch von Ständerat Vonlanthen. Sie geben uns auch etwas Hoffnung, Courage und Mut, um vorwärtszugehen - aber vorwärtsgehen mit Gelassenheit, mit dieser Kosten-Nutzen-Analyse und mit einem richtigen Verständnis des Ganzen. Sie haben gesehen: Der Bundesrat geht vorsichtig vorwärts. Ich glaube, angesichts unserer direkten Demokratie ist das der richtige Weg.
Ich bitte Sie, weiterhin über das Rahmenabkommen zu diskutieren. Die materielle Diskussion wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt ins Parlament kommen.