17.3996
Paradise Papers. Soumettre à des obligations de diligence accrues les transactions réalisées avec des centres financiers offshore
Schneider Schüttel Ursula · Mit-F · Conseil national · Fribourg · Groupe socialiste
Sie erinnern sich an die Panama Papers oder die Paradise Papers; Kollegin Claudia Friedl hat sie vorhin im Rahmen ihres Postulates ebenfalls erwähnt. Diese Unterlagen haben aufgezeigt, wie Offshore-Strukturen für Geldwäscherei missbraucht werden.
Gemäss Geldwäschereigesetz müssen Finanzintermediäre besondere Sorgfaltspflichten wahrnehmen. Je nach Risiko, das eine Vertragspartei darstellt, muss eine Geschäftsbeziehung genauer untersucht und deren Art und Zweck festgestellt werden. Verschiedene Vorgaben dazu, wann die Hintergründe von Transaktionen vertieft abgeklärt werden müssen, sind im Gesetz genannt. Wenn Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen mit einem erhöhten Risiko behaftet sind, muss der Finanzintermediär die Hintergründe und den Zweck einer Transaktion in jedem Fall abklären. Artikel 6 Absatz 3 des Geldwäschereigesetzes bezeichnet Geschäftsbeziehungen zu ausländischen politisch exponierten Personen und ihnen nahestehenden Personen als Geschäftsbeziehungen mit erhöhtem Risiko.
Mit meiner Motion möchte ich erreichen, dass analog zu dieser Bestimmung die Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen mit natürlichen und juristischen Personen, die ihren Sitz in einem vom Internationalen Währungsfonds als Offshore-Finanzplatz bezeichneten Staat oder Hoheitsgebiet haben, einer besonderen Sorgfaltspflicht unterstellt werden. In solchen Fällen sollen die Finanzintermediäre genauer hinschauen müssen, um Handlungen der Geldwäscherei aufdecken zu können. Sie schätzen die Rechtmässigkeit der Geldtransaktionen ab und erstatten gegebenenfalls Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei.
Der Bundesrat ist in seiner Stellungnahme der Ansicht, dass die Ausführungsbestimmungen in Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht über die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor genügen. Ich teile diese Ansicht nicht. Ja, es sind Risikokriterien genannt, das stimmt, aber im Sinne einer Kann-Vorschrift. Die Finanzintermediäre entwickeln gemäss Artikel 13 der Geldwäschereiverordnung der Finma die Kriterien selber, und dabei können z. B. der Sitz oder der Wohnsitz je nach Geschäftsbeziehung ein solches Kriterium bilden. Das ist mir zu ungenau. Ich möchte eine deutliche Qualifizierung als erhöhtes Risiko, wie sie eben in Artikel 6 Absatz 3 des Geldwäschereigesetzes für ausländische politisch exponierte Personen besteht.
Schliesslich möchte ich noch anmerken, dass ich - entgegen der Stellungnahme des Bundesrates - nicht von Listen des IWF gesprochen habe. Es ist möglich, dass diese als solche nicht bestehen. Der IWF hat aber genügend Berichte und Studien publiziert, in denen kritische Länder bezeichnet werden, die in einer Liste zusammengestellt werden können.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, meine Motion anzunehmen.
Maurer Ueli · BPR-M · Conseil fédéral · Zurich
Wie Frau Schneider Schüttel soeben ausgeführt hat, gibt es keine Listen von Offshore-Finanzplätzen, weder vom IWF noch von der OECD, noch vom FSB. Es gibt tatsächlich diese entsprechenden Berichte, denen wir auch unsere Hinweise entnehmen.
Wenn Sie die Geschichte der Geldwäscherei in der Schweiz beziehungsweise die ihrer Überwachung nachvollziehen, stellen Sie fest, dass wir die Länder, die ein erhöhtes Risiko darstellen, bereits 2011 bezeichnet haben. Für die Überwachung ist die Finma verantwortlich. Wir stellen fest, dass die Arbeit der Finma auch international gewürdigt wird; die Finma gehört zu den achtbaren Aufsichtsbehörden und erhält auch ein entsprechend gutes Zeugnis. Ich weise Sie auch darauf hin, dass auf den 1. Januar 2020 die revidierte Geldwäschereiverordnung der Finma in Kraft tritt.
Sie sehen also: Wir sind in einem ständigen Prozess, passen aufgrund neuer Erkenntnisse die entsprechenden Vorschriften an und führen die Kontrollen risikobasiert durch. Ich denke, die Ergebnisse, die wir hier erzielen, geben uns eigentlich Recht; sie zeigen, dass der eingeschlagene Weg richtig und wichtig ist. Weitere Massnahmen sind im Moment aus unserer Sicht nicht notwendig.
Ich bitte Sie also, die Motion abzulehnen.
Vote
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Il Consiglio federale propone di respingere la mozione.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 57 Stimmen
Dagegen ... 136 Stimmen
(0 Enthaltungen)