17.512
Requérants d'asile récalcitrants. Limiter les dépenses
Brand Heinz · 2VP-M · Conseil national · Grisons · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Steinemann, Amaudruz, Brand, Buffat, Burgherr, Glarner, Pantani, Reimann Lukas, Rutz Gregor)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Steinemann, Amaudruz, Brand, Buffat, Burgherr, Glarner, Pantani, Reimann Lukas, Rutz Gregor)
Donner suite à l'initiative
Präsident (Brand Heinz, zweiter Vizepräsident): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor.
Glarner Andreas · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Wir möchten, dass bezüglich renitenter Asylsuchender die Regelung, die vor Inkrafttreten des revidierten Asylgesetzes galt, beibehalten wird. Denn mit der neuen Formulierung im Asylgesetz sind die Hürden für die Zuweisung von sogenannten renitenten Asylbewerbern in ein besonderes Zentrum des Bundes höher statt tiefer geworden. Es wird eine erhebliche Gefährdung vorausgesetzt. Das Ziel des neuen Asylgesetzes ist eine Beschleunigung der Verfahren. Mit einer solchen Regelung hingegen kann in der Frage prozessiert werden, was eine erhebliche Gefährdung genau ist.
In meiner Interpellation 18.3907 liste ich Vorfälle auf und stelle die Frage, wo sich diese Personen befinden, die allesamt in ein besonderes Zentrum eingewiesen werden müssten, was natürlich nicht der Fall war. Wir erhielten vom Bundesrat keine Auskunft, weil er sich auf den Datenschutz berief. Es stellt sich auch noch die Frage, wo sich diese Zentren befinden; unseres Wissens gibt es bislang erst eines. Es ist im Interesse der Asylsuchenden, der Betreuer und der Bevölkerung, dass renitente Asylsuchende rascher in ein besonderes Zentrum eingewiesen werden können.
Im jetzigen Zentrum befinden sich gemäss unseren Informationen acht Personen, also nicht einmal die Hälfte derer, die in einer einzigen Asylunterkunft straffällig wurden. Ich lese Ihnen gerne vor, was sich 2015 in einer kleinen Asylbewerberunterkunft in Bremgarten/AG abspielte. Fünfzehn Asylbewerber waren involviert - und versetzen Sie sich bitte auch in die Lage von Personal, Sanität und Polizei; Sie werden sehen, dass Handlungsbedarf besteht:
"S. G., Algerien: Tätlichkeiten gegen Personal, Sanität und Polizei, Zeigen von Geschlechtsteilen;
H. G., Algerien: Tätlichkeiten gegen Personal und Polizei, Randale;
I. H., Marokko: Diebstahl, wiederholte Tätlichkeiten, massive Gewalt gegen Personal und Polizei;
S. M., Algerien: Diebstahl, Tätlichkeiten gegen Personal und Polizei;
A. A., Marokko: Diebstahl, Tätlichkeiten gegen Personal und Polizei;
I. E., Marokko: Diebstahl, Tätlichkeiten gegen Personal und Polizei;
K. A., Somalia: Gewalt gegen Ehefrau;
Y. S., Algerien: Sachbeschädigung, wiederholte Randale, Gewalt gegen Personal und Polizei;
H. C., Algerien: Diebstahl;
M. B., Algerien: Aufstand im Zentrum, Zusammenrottung gegen Personal, sexuelle Belästigung;
M. B., Libyen: Aufstand im Zentrum, Zusammenrottung gegen Personal;
Y. S., Algerien: Aufstand im Zentrum, Zusammenrottung gegen Personal;
H. A., Algerien: Aufstand im Zentrum, Zusammenrottung gegen Personal, Tätlichkeiten;
A. T., Eritrea: Gewalt, Sachbeschädigung an Unterkunft;
A. B., Algerien: Tätlichkeiten, Brandstiftung, Sachbeschädigung, Randale, Belästigung." (Unruhe)
Meine sehr geschätzten randalierenden Kollegen, solche Personen sollten unverzüglich in ein anderes Zentrum gebracht werden! Es kommen Leute zu uns, die um Schutz nachsuchen, weil sie in ihrem Heimatland verfolgt werden oder aufgrund gewisser Umstände dort nicht leben können. Sie, die aus ihrer Heimat vor Gewalt geflüchtet sind, sollen doch nicht in einer Anlage, die ihnen Schutz gewähren sollte, wieder dasselbe erleben müssen! Ich frage die hinter mir stehenden Gegner der parlamentarischen Initiative: Was muss denn in Asylunterkünften noch passieren? Wie viele Sanitäter, wie viele Polizisten müssen mit Verletzungen nach Hause gehen? Wie viele sich anständig verhaltende Asylbewerber müssen Gewalt über sich ergehen lassen?
Sie haben eine völlig falsche Haltung: Unser Vorstoss hat seinen Ursprung in Gesprächen mit Betreuern in den Unterkünften und mit Polizisten. Wir führen regelmässig solche Gespräche und erschrecken darüber, was in diesem Land alles abgeht. Es ist völlig falsch, einfach noch weiter zuzuschauen. Was wollen Sie den Polizistinnen, was wollen Sie den Polizisten, den Notärztinnen, den Betreuern der Asylbewerberunterkünfte denn noch alles zumuten?
Gemäss den neuen Regelungen braucht es für eine Zuweisung in ein besonderes Zentrum eine erhebliche Gefährdung, was vorher wie gesagt nicht der Fall war. Es bestehen jetzt schon Zustände, wie ich sie geschildert habe, aber es wird nicht gehandelt. Ab jetzt setzen wir im Gegenteil die Hürden noch höher. Deshalb wissen wir schon jetzt, dass es falsch herauskommen wird.
Unterstützen Sie also bitte unsere parlamentarische Initiative, auch im Interesse derer, die unseren Schutz wirklich verdient haben!
Brand Heinz · 2VP-M · Conseil national · Grisons · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Präsident (Brand Heinz, zweiter Vizepräsident): Frau Steinemann verzichtet als Vertreterin der Minderheit darauf, das Wort zu ergreifen.
Marti Samira · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste
Die SPK-NR hat an ihrer Sitzung vom 21. Februar 2019 die von der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei am 12. Dezember 2017 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Die Initiative fordert, die vor der Neustrukturierung des Asylbereichs geltende Regelung bezüglich renitenter Asylsuchender wiedereinzuführen, nach der an eine Zuweisung in ein besonderes Zentrum des Bundes keine höheren Anforderungen gestellt werden müssen.
Die SPK-NR hat die Initiative diskutiert und beantragt Ihnen mit 12 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Nach der Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 sind die gesetzlichen Grundlagen zur Neustrukturierung des Asylbereichs nach einer längeren Test- und Aufbauphase am 1. März 2019 in Kraft getreten. Die Standortsuche für ein sogenannt besonderes Zentrum ist in der Deutschschweiz noch immer im Gang. Das heisst, die Initianten haben offenbar einen Missstand entdeckt, bevor der entsprechende Gesetzesabsatz überhaupt umgesetzt wurde. Das ist immerhin beeindruckend. Allerdings erachtet es die Mehrheit der Kommission als demokratiepolitisch fragwürdig, dass wir nun so kurz nach dem Inkrafttreten der Revision bereits wieder die Gesetzesgrundlagen für die besonderen Zentren ändern sollen, ohne dass in der Praxis ausreichende Erfahrungen gesammelt werden konnten. Die Missstände, aufgrund deren die Initianten die parlamentarische Initiative eingereicht haben wollen, waren also zu diesem Zeitpunkt nicht existent, zumindest nicht in Bezug auf die neue Gesetzesgrundlage.
Zudem ist es so, dass die Zuweisung in ein besonderes Zentrum aufgrund einer erheblichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder des Betriebs ohne strafrechtliches Verfahren erfolgt. Darum gilt es, bei der Ergreifung einer solchen Massnahme auch die Verhältnismässigkeit und die Rechtsstaatlichkeit zu beachten und dadurch die Personen vor Willkür zu schützen.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Mehrheit der Kommission, der Initiative keine Folge zu geben.
Glarner Andreas · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Geschätzte Kollegin Marti, Sie konnten ja jetzt hören, wie viele Leute in diesen Unterkünften schon verletzt wurden - auch Sanitäter, Polizisten, Betreuer. Wie viele müssen denn noch verletzt werden, bis Sie das Gefühl haben, man könnte vielleicht doch handeln?
Marti Samira · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste
Vielen Dank für diese Frage, Herr Glarner. Ich habe es Ihnen schon gesagt: Zum Zeitpunkt der von Ihnen beschriebenen Missstände war erstens das neue Asylgesetz gar noch nicht in Kraft getreten, und zweitens würde ich zumindest - ich bin nicht Juristin - diese Vorfälle, die Sie beschrieben haben, auch als erhebliche Gefährdung der Sicherheit einstufen. In diesem Fall sind sie also gar kein Beispiel dafür, dass es eine konkrete Veränderung des Gesetzes brauche.
Romano Marco · Mit-M · Conseil national · Tessin · Groupe PDC
La Commissione delle istituzioni politiche ha esaminato questa iniziativa nella sua seduta del 21 febbraio scorso.
L'iniziativa, presentata dal gruppo dell'UDC, propone di reintrodurre un sistema abrogato da poco. In pratica, esige che per i richiedenti l'asilo renitenti non vengano applicate le nuove norme della legge sull'asilo, frutto peraltro di una revisione legislativa approvata in votazione popolare nel giugno 2016 con una maggioranza netta. In pratica, l'UDC chiede di continuare ad applicare il diritto anteriore in questi casi. In sostanza non sarebbero da applicare i nuovi requisiti relativi all'attribuzione dei richiedenti l'asilo renitenti nei centri speciali. L'UDC reputa troppo debole e poco chiaro quanto previsto dalla nuova legge.
La commissione ha approfondito la situazione e propone con 12 voti contro 9 di non dare seguito all'iniziativa.
A seguito della votazione popolare del 5 giugno 2016 le basi legali concernenti il riassetto del settore dell'asilo sono entrate in vigore il 1° marzo 2019, dopo una lunga fase di sperimentazione e di attuazione. Mentre nella Svizzera romanda un centro speciale per richiedenti l'asilo è già stato messo in attività nel gennaio di quest'anno, nella Svizzera tedesca invece è ancora in corso la ricerca di un luogo adeguato. Da parte dell'UDC si contesta quindi un sistema che nemmeno è totalmente realizzato.
La commissione ritiene fondamentalmente inopportuno sotto il profilo democratico e istituzionale modificare di nuovo le basi legali concernenti i centri speciali così poco tempo dopo l'entrata in vigore della revisione, senza che si sia potuta acquisire esperienza sufficiente nella prassi. L'approvazione in votazione è stata chiara e l'intento delle modifiche è esattamente contrario a quanto descritto dai promotori dell'iniziativa: si vuole una migliore e più rigorosa gestione dei casi problematici. La contestazione, da parte degli autori dell'iniziativa, del requisito della "compromissione considerevole" è prettamente strumentale. La prassi consolidata nel passato permetterà di rispondere in maniera efficace alle situazioni difficili.
Poiché l'attribuzione a un centro speciale è effettuata senza un procedimento penale, quando si adotta una tale misura occorre prestare attenzione alla sua costituzionalità e al rispetto dello Stato di diritto al fine di proteggere dall'arbitrio i richiedenti l'asilo. L'UDC contesta una base legale approvata in votazione popolare che Confederazione e cantoni nemmeno hanno avuto modo di mettere attivamente in vigore. Questa iniziativa parlamentare è fuori luogo e istituzionalmente molto critica. La commissione vi invita a respingerla.
In merito allo scenario descritto dal collega, che è tra i promotori dell'iniziativa, va detto che in questa situazione l'attuale legge sull'asilo mette a disposizione delle autorità già in modo sufficiente le basi legali per fermare la procedura d'asilo a causa di un comportamento che va al di là della legalità.
Quanto descritto ha quindi nulla a che vedere con questa iniziativa parlamentare. I centri per richiedenti renitenti saranno messi in attività, e in questi centri verranno collocate persone che mostrano un comportamento non adeguato. Persone che mostrano un comportamento irrispettoso della legge sono sottoposte al Codice penale e di conseguenza la loro domanda d'asilo viene cassata.
Vote
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): La commissione propone di non dare seguito all'iniziativa. Una minoranza Steinemann propone di darvi seguito.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 64 Stimmen
Dagegen ... 115 Stimmen
(0 Enthaltungen)