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Remplacer le vote électronique par l'envoi électronique
Zanetti Claudio · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Für einmal kann ich mich mit einem Punkt, den Kollegin Regula Rytz angesprochen hat, einverstanden erklären. Auch ich bin überrascht und enttäuscht darüber, dass der Bundesrat diese Motion zur Ablehnung empfiehlt. Der Bundesrat verweist zwar auf frühere, ähnlich gelagerte Vorstösse - es gab da einen von Frau Amaudruz und einen von Frau Masshardt -, doch übersieht der Bundesrat, dass sich die Verhältnisse geändert haben und sich wohl auch weiter ändern werden.
Die Bundesverwaltung und allen voran die Bundeskanzlei machen sich zwar derzeit Mut mit Umfragen, die sie dazu in Auftrag geben. Diese sagen, wie gross das Bedürfnis, die Begeisterung im Volk für E-Voting sei. Doch meine Erfahrungen auf der Strasse, wenn wir für dieses Volksbegehren, das ein Moratorium verlangt, Unterschriften sammeln, sind andere. Ich kann Ihnen nur sagen, Herr Bundeskanzler Thurnherr, kommen Sie einmal mit, dann werden Sie erfahren, was die Leute dazu denken.
E-Voting ist gefährlich für unsere direkte Demokratie, nicht weil sich nicht kluge Menschen bemühen, wirklich das beste und das sicherste System zu machen, sondern weil wir am Ende immer auf das angewiesen sind, was uns die Experten sagen. Die verschiedenen Versuche, die da am Laufen waren, haben beängstigende Sicherheitslücken zutage gebracht. In einem Fall hiess es zwar, es müsse schon auch auf der Gegenseite, also zum Beispiel bei der Post, jemand mithelfen. Aber das ist nun wirklich ein kleines Problem, wenn man bedenkt, was da in nächster Zukunft für Projekte anstehen. Denken Sie nur einmal an eine Flugzeugbeschaffung. Da bestehen natürlich handfeste Interessen, auch von Technologiekonzernen. Da wäre es ein Leichtes, eine solche Abstimmung zu beeinflussen. Und sogar wenn das nicht passiert, sogar wenn alle Sicherheitsmassnahmen greifen, bleibt dieses Gefühl der Unsicherheit bestehen. Die Menschen wollen etwas Solides, etwas, das sie in der Hand halten können, das sie selber nachzählen können, wenn sie dem Resultat nicht trauen. Das grosse Problem ist natürlich: Wenn es tatsächlich einmal gelingen sollte, in ein solches System einzudringen, dann kann man nach Belieben skalieren.
Deshalb haben wir im Sinne eines Gegenvorschlages oder eines Kompromisses diesen Vorstoss eingebracht. Denn wir sehen ja auch die Schwierigkeiten von vielen Schweizerinnen und Schweizern, die im Ausland leben und sich an unserer Demokratie beteiligen möchten. Wir sehen zum Beispiel, dass sie mit langen Postwegen usw. zu kämpfen haben. Wir sehen, dass E-Voting für sie einfacher wäre. Ich bin völlig einverstanden, ich habe kein Problem mit diesem Anliegen. Aber wir können nicht unsere ganze Demokratie für diese Personengruppe riskieren. Wir machen deshalb diesen Vorschlag und sagen: Ihr könnt es ausdrucken, auf Papier zurückschicken. Damit sparen wir von der Zeit her wenigstens die Hälfte des Aufwandes. Das ist nicht alles, aber immerhin etwas.
Ich glaube, die Bundeskanzlei und der Bundesrat wären gut beraten, dieses Anliegen wenigstens vertieft zu prüfen und dann zu einem gegebenen Zeitpunkt darüber abstimmen zu lassen. Denn sonst riskiert der Bundesrat, wenn unsere Initiative dereinst von Volk und Ständen angenommen wird, einen totalen Schiffbruch, was in niemandes Interesse liegt.
Thurnherr Walter · BK-M · Argovie
Die vorliegende Motion will einen elektronischen Versand der Abstimmungs- und Wahlunterlagen einführen.
Von den rund 760 000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern haben sich rund 180 000 in einem Stimmregister eingetragen, um ihre politischen Rechte in der Schweiz auszuüben. Die postalischen Zustellfristen in das und aus dem Ausland können für sie eine Hürde bei der Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen darstellen. Die Verordnung über die politischen Rechte sieht in Artikel 2b deshalb vor, dass das Stimmmaterial den Stimmberechtigten im Ausland eine Woche vor dem Versand im Inland zugestellt wird. Für die anstehenden Nationalratswahlen gelten zudem erstmals die gleichen, längeren Zustellfristen wie bei Volksabstimmungen. Dass trotz diesen Vorkehrungen gewisse Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer teilweise das Stimmmaterial zu spät erhalten, um überhaupt noch brieflich abstimmen zu können, ist nicht zufriedenstellend. Bei der Einführung der elektronischen Stimmabgabe sind die Auslandschweizer Stimmberechtigten deshalb seit Projektbeginn eine priorisierte Zielgruppe. In jenen Kantonen, die E-Voting anbieten, werden bis zu zwei Drittel der Stimmen aus dem Ausland elektronisch abgegeben. Mit der elektronischen Stimmabgabe wird ein Teil des Wahl- und Abstimmungsprozesses digitalisiert.
Die vorliegende Motion will, wie einleitend ausgeführt, einen elektronischen Versand der Abstimmungs- und Wahlunterlagen einführen, das heisst, die Stimmberechtigten sollen ihren Stimmrechtsausweis und die Stimmzettel selbst ausdrucken und für den Rückversand besorgt sein.
Der Bundesrat hat im Rahmen der Beantwortung früherer Vorstösse, die einen E-Versand verlangten, bereits dargelegt, dass die elektronische Zustellung von druckbarem Wahl- und Abstimmungsmaterial keinen tauglichen Lösungsansatz darstellt. Zu nennen sind etwa das Missbrauchspotenzial durch elektronisch verfügbares Stimmmaterial, Fragen rund um die Sicherheit von elektronischen Zustellplattformen, die Wahrung des Stimmgeheimnisses oder die Kontrolle und Auszählung von selbstgedruckten Stimmunterlagen.
Bei fast allen Parteien gibt es Stimmen, welche das E-Voting infrage stellen, da hat Herr Zanetti völlig Recht, und diese Bedenken sollte man auch ernst nehmen. Aber anstelle des E-Votings den E-Versand des Stimmmaterials zuzulassen ist bestimmt keine sinnvollere Alternative.
Wir bitten Sie deshalb, die Motion abzulehnen.
Vote
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Il Consiglio federale propone di respingere la mozione.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 115 Stimmen
Dagegen ... 68 Stimmen
(8 Enthaltungen)