20.3154, 20.3155
Unabhängige und leistungsfähige Medien sind das Rückgrat unserer Demokratie / Covid-19. Nothilfegelder für die privaten Radio- und Fernsehstationen in der Schweiz sofort ausschütten
Moret Isabelle · P-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
20.3154
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Rutz Gregor, Giezendanner, Hurter Thomas, Quadri, Umbricht Pieren, Wobmann)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Rutz Gregor, Giezendanner, Hurter Thomas, Quadri, Umbricht Pieren, Wobmann)
Rejeter la motion
20.3155
La présidente (Moret Isabelle, présidente): La commission propose d'adopter cette motion; le Conseil fédéral propose de rejeter les deux motions.
Aebischer Matthias · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Die Medienbranche befindet sich in einer strukturellen Krise, weil - das wird für Sie nicht neu sein - die Werbeaufträge in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen sind. Nun sind diese aber der Corona-Krise wegen regelrecht eingebrochen. Budgetiert war für die Presse im Jahr ein Werbeumsatz von rund 800 Millionen Franken; nach den letzten zwei Monaten musste diese Zahl halbiert, sprich auf 400 Millionen korrigiert werden. Als Vergleich nur dies: Noch vor zehn Jahren lag der Werbeumsatz bei 3 Milliarden Franken. Betroffen sind von diesem Werberückgang nicht nur die Zeitungen, sondern auch die elektronischen Medien, Radio und Fernsehen. Zwar schauen die Leute mehr fern, hören mehr Radio und lesen auch öfters Zeitung, wie immer in einer Krise. Die Abonnementszahlen steigen, doch die Mehreinnahmen reichen bei Weitem nicht, um die Löcher, die durch die Corona-Krise verursacht wurden, zu stopfen.
Der Bundesrat hat dies erkannt. Doch er will zur Unterstützung der Medien - im Gegensatz zu anderen Sektoren - kein Notpaket schnüren, sondern das ordentliche Medienpaket, welches in diesem Sommer vorgestellt worden wäre, vorziehen und bereits im Juni in die Session bringen. Dieses ordentliche Medienpaket umfasst den Ausbau der indirekten Presseförderung, eine Projektförderung etwa im Bereich der Aus- und Weiterbildung und auch eine Online-Förderung. Es sind Massnahmen im Umfang von 78 Millionen Franken, welche Änderungen des Postgesetzes, des Radio- und Fernsehgesetzes und die Erarbeitung eines neuen Minigesetzes zur Folge haben.
Die Kommissionsmehrheit begrüsst diesen Plan, findet jedoch, dass, bis diese Massnahmen in Kraft treten, zu viel Zeit verstreichen würde. Mit einer Kommissionsmotion fordert sie deshalb weitere Massnahmen zur Unterstützung der Medien, längstens bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlagen des soeben beschriebenen Medienpaketes.
Zum einen soll der Bund für die Schweizer Medien die Abonnementskosten der Depeschenagentur, der SDA, übernehmen, damit der Text-Basisdienst den Journalistinnen und Journalisten in drei Sprachen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden kann. Weiter soll die Schweizerische Post die Regional- und Lokalzeitungen kostenlos zustellen; dies ein Kostenpunkt von rund 25 Millionen Franken. Aber auch die Zustellung der Tages- und Wochenzeitungen mit einer Auflage von über 40 000 Exemplaren soll vergünstigt werden. Hierzu führten wir eine Diskussion zur Frage, ob auch Verlage von dieser Unterstützung profitieren können sollen, welche mitten in der Corona-Krise Gewinne in Form einer Dividende ausbezahlt haben. Da einige Verlage die Auszahlung der Dividende bereits vor der Krise beschlossen hatten, entschied sich die Mehrheit der Kommission, die Restriktion auf das Geschäftsjahr 2020 zu beschränken. Eine Minderheit hätte auch das Geschäftsjahr 2019 mit einbeziehen wollen.
Der vergünstigte Tarif für die grossen Presseerzeugnisse dürfte für den Bund Mehrkosten von rund 10 Millionen Franken nach sich ziehen.
Der letzte Punkt der Motionsforderung betrifft die Frühzustellung für Zeitungen. Hier will die Kommission, dass der Bundesrat - hinsichtlich der Diskussion über das ordentliche Medienpaket - die Abklärungen über die Machbarkeit einer Bundesbeteiligung bei der Finanzierung der Frühzustellung möglichst rasch abschliesst.
Die Motion wurde mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Um die Motion nicht zu gefährden, wurde ein Zusatzantrag von Nationalrat Candinas zugunsten eines Briefes an den Bundesrat zurückgezogen. Er betrifft die sogenannte Stiftungs- und Mitgliedschaftspresse. Auch ihre Werbeeinnahmen sind wegen der Corona-Krise massiv eingebrochen. Die Stiftungs- und Mitgliedschaftspresse ging aber bei der aktuellen Diskussion völlig unter. Die Berechnungen des Bundesamtes für Kommunikation ergeben, dass der Miteinbezug der Stiftungs- und Mitgliedschaftspresse bei der indirekten Presseförderung rund 12 Millionen Franken kosten würde.
Ich komme zum zweiten Geschäft: "Nothilfegelder für die privaten Radio- und Fernsehstationen in der Schweiz sofort ausschütten". Das ist die Motion 20.3155.
Die privaten Radio- und Fernsehstationen haben der Corona-Krise wegen dasselbe Problem wie die Presse. Die Werbeeinnahmen sind eingebrochen, gemäss Angaben aus der Branche je nach Station zwischen 60 und 95 Prozent. Für nicht gebührenfinanzierte Privatstationen fällt also zum Teil fast die ganze Einnahmenseite zusammen, für die gebührenfinanzierten betrifft es nur einen Teil der Einnahmen. So oder so - insgesamt vernichtet die Corona-Krise den privaten Radio- und Fernsehstationen eigenen Angaben zufolge rund 65 Millionen Franken an Werbegeldern. Die Kommission ist der Meinung, dass der Bundesrat den privaten Radio- und Fernsehstationen ähnlich wie der Presse 30 Millionen Franken zur Verfügung stellen soll. Dieser Betrag soll aus der Schwankungsreserve der Radio- und Fernsehabgabe alimentiert werden. Zudem soll die Branche zur Ausarbeitung der Detailbestimmungen mit einbezogen werden. Selbstverständlich sind die Privatstationen verpflichtet, im Fall von Gewinnen in diesem Jahr die Gelder dem Bund zurückzubezahlen.
Die Kommissionsmotion 20.3155 wurde von der KVF-N einstimmig verabschiedet.
Pasquier-Eichenberger Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
La Commission des transports et des télécommunications de votre conseil a examiné lors de sa séance du 27 avril dernier les deux motions 20.3145 et 20.3146 déposées le 23 avril par sa commission soeur. Ces deux motions ont été adoptées hier au Conseil des Etats.
Toutes deux visent à assurer une aide d'urgence, un soutien temporaire aux médias, le temps que le train de mesures en faveur des médias, à propos duquel le message a été publié le 29 avril, et qui sera débattu au Parlement à la session d'été, soit adopté et entre en vigueur.
Votre commission vous invite à adopter les deux motions 20.3154 et 20.3155 au contenu identique, que nous avons déposées et qui sont cruciales pour la survie à court terme de nombreux médias.
Avant de revenir sur le contenu de ces deux motions, permettez-moi de vous donner quelques précisions sur le contexte.
Le secteur des médias se débat depuis des années pour faire face à une forte diminution de ses recettes publicitaires, qui ont migré vers les supports numériques. Le Conseil fédéral est conscient de ces enjeux et un paquet de mesures est en préparation. Mais cette situation est fortement aggravée par la pandémie, qui a engendré l'effondrement des revenus publicitaires. La branche des médias se trouve à présent dans une situation très difficile. Les médias ont annoncé une chute 60 à 95 pour cent des recettes publicitaires.
En commission, le responsable de la division Médias du DETEC a confirmé la situation: la Confédération estime que, pour la presse, une diminution des revenus publicitaires de 400 millions de francs aura lieu cette année, soit de la moitié de ce qui était budgété. Et surtout il a rappelé qu'en 2010, la publicité rapportait 3 milliards de francs. Pour les radios et télévisions privées qui reçoivent une part de la redevance, la diminution est estimée à 20 à 50 pour cent. Mais le manque à gagner est encore plus important pour celles qui ne reçoivent pas de part de la redevance. C'est véritablement la survie de ces médias régionaux qui est en jeu ici.
La pandémie a révélé à quel point il est important que le pays dispose de médias respectés, reconnus et crédibles. La stratégie du Conseil fédéral de miser sur un confinement volontaire n'était possible qu'avec l'adhésion de la population. Pour susciter une telle adhésion, une bonne couverture et des éclairages médiatiques étaient des conditions essentielles.
Les médias se sont mobilisés pour informer la population sur tous les aspects de la pandémie et de la crise qui y est associée, en publiant des milliers d'articles sur le sujet.
L'écosystème médiatique suisse est riche et la population suisse est attachée à cette diversité. En Suisse romande, ces dernières années, nous avons vécu dans la douleur la disparition de quotidiens et d'hebdomadaires.
Il faut le dire, depuis le début de la pandémie, l'audience des médias a augmenté de manière significative, ce qui implique un travail important pour la profession qui doit couvrir, illustrer et analyser les événements, dans des conditions parfois difficiles. La fréquentation des médias en ligne a aussi progressé ainsi que le nombre d'abonnements. Mais cela ne suffit pas à compenser la perte.
J'en viens maintenant au texte des deux motions: la première vise la presse écrite, la seconde les médias audiovisuels régionaux.
La motion 20.3154, "Des médias indépendants et efficaces sont l'épine dorsale de notre démocratie", charge le Conseil fédéral de veiller à ce qu'une aide de transition soit accordée aux médias écrits suisses afin d'assurer que la pandémie ne décime pas ce secteur. Cinq demandes sont formulées. La première a déjà été entendue par le Conseil fédéral, il s'agit d'accélérer la mise en oeuvre du train de mesures, du paquet d'aide aux médias qui sera discuté à la session d'été. En attendant que ces nouvelles mesures législatives entrent en vigueur, nous devons prévoir une situation intermédiaire.
Tout d'abord, l'agence Keystone-ATS doit recevoir des moyens financiers supplémentaires, afin de proposer gratuitement son service de base en trois langues, pour les différentes régions linguistiques. Ensuite, la Poste doit distribuer gratuitement les journaux locaux et régionaux afin d'assurer leur survie. Le Conseil fédéral doit créer la base légale nécessaire et investir dans ce but 25 millions de francs. De plus, pour les autres journaux quotidiens les plus importants, avec un tirage à plus de 40 000 exemplaires, la Poste doit prévoir un tarif plus avantageux. C'est une mesure dont le coût est estimé à environ 10 millions de francs. Les journaux ne devraient bénéficier de cette aide que s'ils renoncent à verser des dividendes pour l'exercice 2020. Finalement, une solution est discutée pour les journaux distribués par un porteur le matin tôt.
Comme l'a révélé mon préopinant, l'ajout d'une mesure pour la presse associative a également été discuté au sein de la commission, mais finalement on a renoncé à modifier la motion afin de garantir son succès puisqu'elle avait été adoptée telle quelle par le Conseil des Etats.
La deuxième motion, la motion 20.3155, "Verser immédiatement les ressources de l'aide d'urgence aux radios et télévisions privées en Suisse", charge le Conseil fédéral de verser une aide immédiate à hauteur de 30 millions de francs aux médias audiovisuels privés, soit en général des chaînes régionales, pour faire face à la pandémie. Le montant provient des réserves existantes, engendrées par la fluctuation de la redevance.
La survie de nombreux médias est menacée par la pandémie, alors qu'ils ont joué un rôle crucial pour informer la population et nourrir la réflexion; les soutenir aujourd'hui est essentiel.
C'est pourquoi la commission vous invite à adopter ces deux textes. La motion 20.3154 a été acceptée à l'unanimité, la seconde, la motion 20.3145, avec une bonne majorité.
Rutz Gregor · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Auch an diesen beiden Motionen sehen Sie, was wir hier für ein Riesen-"Chrüsimüsi" veranstalten, das perfekte Durcheinander. Wir bringen Konsequenzen, die sich aus dem Strukturwandel im Medienbereich ergeben, durcheinander mit spontanen Begehrlichkeiten, die hier geäussert werden. Wir vermischen unter dem Titel "Corona-Krise" die Vorwegnahme ordentlich geplanter Vorlagen zu den tatsächlichen Problemen, die sich aus der Krise ergeben. Daraus ergibt sich dann diese vorweihnächtliche Stimmung hier in diesem Saal. Wer möchte noch etwas? Man kann Wunschzettel in Form von Anträgen einreichen, Geld wird grosszügig verteilt.
Sie sagen, dass dieses Anliegen hier und jetzt besonders wichtig ist, weil die Medien besonders wichtig für die Demokratie sind. Da haben Sie recht. Aber Sie müssen auch den zweiten Teil der Wahrheit ansehen: Abhängigkeiten zu schaffen, ist in diesem Bereich eben auch besonders gefährlich. Darum müssen wir wirklich aufpassen, was wir machen.
Weil wir so ein Riesendurcheinander haben, kommen wir nicht umhin, der Motion 20.3155 zuzustimmen. Die Motion 20.3154 aber lehnen wir ab. Dies alles ist auch vor dem Hintergrund des bundesrätlichen Entscheides vom 16. April 2020 zu sehen, die Radio- und Fernsehverordnung zu revidieren. Dort ging es darum, dass der Plafond für die SRG um 50 Millionen Franken angehoben wird, obwohl eigentlich von der damaligen Bundesrätin Doris Leuthard etwas anderes versprochen worden war. Es ging auch darum, den Beitrag an die SDA zu verdoppeln, obwohl davon eigentlich auch nie in diesem Ausmass die Rede gewesen war. Unbekannt ist auch, wie sich der Auftrag dadurch verändert und ob vielleicht Prioritäten für die sprachlichen Minderheiten anders gesetzt werden. Es ging auch um die Haushaltabgabe und um die Unternehmensabgabe.
Wir diskutieren hier ja Vorlagen, die mit der Corona-Krise zu tun haben. Vor diesem Hintergrund muss man einmal diese Entscheidung, der SRG pro Jahr 50 Millionen Franken mehr zu geben, anschauen. Die SRG sagt, sie habe im Werbebereich Einnahmenverluste im zweistelligen Millionenbereich. Gehen wir einmal von einem hohen Einnahmenverlust von 80 Millionen Franken aus. Das wären dann gerade einmal 5 Prozent des Budgets der SRG - 5 Prozent! Bei den Privaten aber sprechen wir auf der Einnahmenseite von Ausfällen von 80 bis 90 Prozent. Wir werden diese Motion annehmen, weil es natürlich nicht angehen kann, dass man über eine Verordnungsrevision die Marktverzerrungen, die man damals mit der Plafonierung der SRG-Gebührenanteile eigentlich etwas in den Griff bekommen wollte, weiter verstärkt. Das ist sicher nicht im Sinne des Wettbewerbs - des Wettbewerbs, der im Medienbereich eben für die Demokratie auch wichtig ist.
Da sehen Sie auch die Zusammenhänge zwischen diesen ordentlichen Vorlagen und den Punkten, die wir hier diskutieren, die eigentlich mit der Krise zu tun haben müssten. Offenbar wurde dann seitens des Bundesrates im Ständerat, wie ich heute nachgelesen habe, gesagt: Ja, aber wenn man jetzt diesen privaten Medien mehr Geld gäbe, müsse man dann bei der Haushaltabgabe vielleicht wieder zurückrudern und könne diese nicht senken, so wie es eigentlich vorgesehen gewesen wäre. Es ist natürlich wirklich problematisch, wenn wir hier ein solches Durcheinander veranstalten; dies vor allem auch noch vor dem Hintergrund, dass bis heute nicht bekannt ist, mir jedenfalls nicht bekannt ist, wie denn die Bilanz aus den Erträgen aus der Haushaltabgabe und der Unternehmensabgabe aussieht. Ich glaube, es war Kollege Regazzi, der sich im Dezember nach der Höhe der Erträge erkundigt hat. Der Bundesrat hat geantwortet, es gelte, zuerst einmal eine Bilanz zu ziehen und dann basierend auf dieser Bilanz weitere Entscheide zu fällen. Diese Entscheide sind, wie wir am 16. April feststellen mussten, jetzt bereits gefällt worden, ohne dass wir die genauen Auswirkungen und Zahlen kennen. Und jetzt wird da alles vermischt.
Passen wir auf, was wir hier machen! Wir können hier nicht unter dem Titel "Corona-Krise" alles durcheinanderbringen, Strategieänderungen vornehmen, Geld verteilen, Abhängigkeiten schaffen. Schauen wir Schritt für Schritt, was zu tun ist! Im Medienbereich gibt es einen Strukturwandel, das können wir auch nicht ändern. Wir können unternehmerfreundliche Rahmenbedingungen schaffen, damit ein wirklicher Wettbewerb stattfinden kann und auch Private eine Chance haben. Das ist unser Ziel.
Wir sind eine liberale, wettbewerbsfreundliche Partei. Darum empfehlen wir Ihnen, den Vorstoss, der die privaten Medien anbelangt, anzunehmen, den anderen aber abzulehnen.
Sommaruga Simonetta · BPR-F · Bundesrat · Bern
Mein Versuch gestern im Ständerat, die Mitglieder des Ständerates zu überzeugen, den Bundesrat hier zu unterstützen und die beiden Motionen abzulehnen, war nicht wirklich erfolgreich. Der Ständerat hat die erste Motion mit 32 zu 10 Stimmen und die zweite Motion mit 40 zu 3 Stimmen angenommen. Ich probiere es jetzt bei Ihnen trotzdem noch einmal und möchte Ihnen die Überlegungen des Bundesrates darlegen.
Ich spreche zuerst zur Motion 20.3154. Es wurde gesagt, dass die Medien in einer strukturellen Krise stehen. Die Werbeeinnahmen brechen weg. Das ist jetzt nicht erst seit der Corona-Krise so, das war schon vorher so. Gleichzeitig führt die Digitalisierung dazu, dass zwar die Ausgaben gleich hoch sind wie vorher, dass aber die weggebrochenen Werbeeinnahmen dort nicht kompensiert werden können respektive dass mit den digitalisierten Produkten die Einnahmemöglichkeiten nach wie vor sehr klein sind.
Das ist eine Situation, die - ich sage es noch einmal - nicht neu ist. Der Bundesrat hat deshalb im letzten August entschieden, dass er dieses Thema mit einem Massnahmenpaket zugunsten der Medien angehen will. Mittlerweile ist diese Botschaft, dieser Gesetzentwurf verabschiedet, und Sie können ihn beraten.
Nun ist es so, dass sich mit der Corona-Krise diese Ausgangslage bei den Medien noch einmal massiv verschärft hat. Die Werbeeinnahmen sind richtiggehend weggebrochen. Gleichzeitig haben wir aber die eigentlich paradoxe oder auch erfreuliche Situation, dass die Bevölkerung gerade in dieser Krise die Bedeutung von zuverlässigen, kritisch hinterfragten und unabhängigen Informationen noch einmal, man kann sagen, richtiggehend neu entdeckt hat. Aber mit diesem Interesse, mit dieser Wertschätzung für die Medien konnte der Wegbruch der Werbeeinnahmen nicht kompensiert werden.
Wir haben heute bei der Luftfahrt gesagt, die Luftfahrt sei eine kritische Infrastruktur. Die Medien sind eine kritische Infrastruktur für die Demokratie, und deshalb engagieren wir uns dafür, und deshalb unterstützen wir auch die Medien so, dass sie eben ihre Aufgabe als kritische Infrastruktur entsprechend wahrnehmen können.
Was ist jetzt ganz konkret zu tun? Braucht es jetzt Notrecht? Ich sage Ihnen, was der Bundesrat sich dazu überlegt hat. Der Bundesrat hat gesagt, er würde kein zusätzliches Notrecht für die Medien entscheiden, sondern die Medien könnten von der bestehenden Soforthilfe, also von Bürgschaften und Kurzarbeit, ebenfalls Gebrauch machen - wie andere Bereiche auch.
Der Bundesrat hat auch entschieden, dass er die Vorlage, die bereits in Vorbereitung war, eben jetzt mit diesem Massnahmenpaket rasch behandeln und vorziehen will. Das BAKOM hat hier wirklich in sportlich kurzer Zeit eine Vorlage entwickelt und dem Bundesrat vorgelegt. Der Bundesrat hat diese am 29. April verabschiedet, und sie liegt jetzt bei Ihnen bereit. Im Ständerat habe ich gehört, die Kommission möchte die Vorlage so beraten, dass sie bereits im Sommer in den Ständerat kommt. Nachher ist es an Ihnen, am Nationalrat, zu sagen, wie es hier weitergeht.
Ihre Kommission möchte mit einer Kommissionsmotion jetzt aber im Notrecht zusätzlich zu den bereits beschlossenen Sofortmassnahmen weitere Sofortmassnahmen beschliessen, und zwar Massnahmen, die so lange in Kraft sein sollen, bis das Ihnen vorliegende Gesetz in Kraft tritt. Ob diese zusätzlichen Sofortmassnahmen nötig sind, das müssen Sie entscheiden. Wichtig ist für mich, dass Sie das Gesetz, das wir Ihnen vorgelegt haben und das eben auch die strukturelle Krise insgesamt angeht, rasch beraten. Noch einmal: Damit können Sie die strukturelle Krise angehen, damit können Sie einen echten Beitrag leisten zur Transformation, in welcher die Medien stehen. Sie können damit auch sicherstellen, dass wir den Verlegern nicht ein Geschäftsmodell vorgeben; darüber müssen die Verlage selber entscheiden. Das Wichtigste ist, dass die Medien ihre Unabhängigkeit trotzdem und weiterhin wahren können; das ist absolut entscheidend.
Zur Motion 20.3155: Der Bundesrat möchte Sie hier ebenfalls überzeugen, diese Motion abzulehnen. Sie müssen sich bewusst sein, dass hier mit Notrecht eine einmalige Zahlung im Umfang von 30 Millionen Franken an die elektronischen Medien, an die privaten Radio- und Fernsehstationen gehen würde. Natürlich: Auch diese Medien stehen in einer grossen, schwierigen strukturellen Krise, die sich durch die Corona-Krise ebenfalls noch verschärft und verstärkt hat. Der Bundesrat anerkennt selbstverständlich auch die Bedeutung dieser elektronischen Medien. Er hat deshalb ja bei der Überprüfung der Radio- und Fernsehabgabe ab 2021 auch diese Medien berücksichtigt.
Ich möchte noch etwas zu den Aussagen äussern, die Herr Nationalrat Rutz zur Überprüfung der Radio- und Fernsehabgaben gemacht hat.
Es ist eben nicht so, dass wir die RTV-Verordnung angepasst und in diesem Rahmen irgendetwas für die SRG beschlossen hätten. Die Verordnungsänderung, die wir beschlossen haben, betrifft ausschliesslich eine Reduktion der Abgabe ab 2021, in grösserem Ausmass für die Haushalte und vor allem für die kleinen und mittleren Unternehmen. Wir haben ebenfalls den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes umgesetzt, der verlangte, dass die Tarife differenzierter werden.
Die Massnahme, die wir zuhanden der SRG und der privaten Fernseh- und Radiostationen ergriffen haben, ist nicht eine Verordnungsänderung. Sondern sie entspricht dem, was der Bundesrat bereits früher gesagt hat, dass nämlich auch die Unterstützung entsprechend angepasst wird, wenn die Einnahmen für die SRG sich in einem grösseren Ausmass verändern.
Das vielleicht Wichtigste - ich habe sehr viele Kontakte mit der Branche -: Dieser Konflikt, Private gegen SRG, ist in der Branche überwunden. Ich weiss nicht, ob er politisch immer noch eine Rolle spielt, aber die Branche hat wirklich begriffen, dass alle die gleichen Probleme haben. Statt dass Private und SRG sich hier gegenseitig bekämpfen, haben sie beschlossen, gut zusammenzuarbeiten und gemeinsam dafür zu sorgen, dass wir eine vielfältige, breit abgestützte Medienlandschaft haben. Ich glaube also, dass dieser Konflikt, Private gegen SRG, jetzt wirklich ein bisschen kalter Kaffee ist.
Nun zum Topf, den Sie hier verwenden wollen: Das sind die Reserven, die wir hier angelegt haben. Ich kann Ihnen einfach so viel dazu sagen: Der Bundesrat hat diese Reserven angelegt, um eben Schwankungen aufzufangen. Einmal wird die Medienabgabe etwas höher sein als geplant, ein anderes Mal etwas tiefer. Wir möchten dann nicht jedes Mal wieder rauf oder runter und sie für die Haushalte und die Unternehmen anpassen. Deshalb haben wir diese Reserven angelegt. Ich kann Ihnen auch sagen: Wenn wir dort einmalig 30 Millionen Franken entnehmen, dann geht keine Welt unter. Aber überlegen Sie sich einfach, ob Sie hier Notrecht anwenden wollen. Sie haben ja den Bundesrat aufgefordert, er solle jetzt beim Notrecht zurückhaltend sein. Jetzt müssen Sie sich überlegen, ob Sie da auch etwas zurückhaltend sein möchten.
Das sind im Wesentlichen die Gründe, weshalb der Bundesrat Ihnen diese beiden Motionen zur Ablehnung empfiehlt.
Abstimmung
20.3154
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 124 Stimmen
Dagegen ... 66 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Abstimmung
20.3155
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 179 Stimmen
Dagegen ... 11 Stimmen
(3 Enthaltungen)