20.3036
Praxis der SBB. Durchfahrt an Unterwegsbahnhöfen entgegen dem offiziellen Fahrplan
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Herr Burkart ist von der schriftlichen Antwort des Bundesrates nicht befriedigt und beantragt Diskussion. - Sie sind damit einverstanden.
Burkart Thierry · Mit-M · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Die SBB lassen im offiziellen Fahrplan vorgesehene Haltestellen aus, um bei Verspätungen Zeit aufzuholen. Die SBB begründen diese sehr eigenwillige und kundenunfreundliche Praxis mit der "Vermeidung von Dominoeffekten" und damit, dass es eine "Massnahme zum Nutzen der Mehrheit" sei. Diese Praxis betrifft gemäss Richtlinien und vorbehaltenen Entschlüssen im Personenverkehr der SBB folgende Fälle: Zürich-St. Gallen, dort je nachdem ohne Halt in Wil, Flawil, Uzwil und Gossau, sowie Bern-Olten-Zürich, dort ohne Halt in Brugg und Baden. Eigentlich verpflichtet Artikel 14 des Personenbeförderungsgesetzes die Unternehmen, alle in den Fahrplänen enthaltenen Fahrten durchzuführen, es sei denn, dies werde durch Umstände verhindert, die sie nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden können. Es handelt sich also um eigentliche exogene Effekte und nicht um Effekte, die die SBB sich selber zuzuschreiben hat. Man muss sich bewusst sein, dass durch ausgelassene Halte nicht nur Fahrgäste zu einem zusätzlichen Umsteigen und zur Inkaufnahme einer zusätzlichen Verspätung gezwungen werden, sondern dass davon auch Reisende betroffen sind, die an den entsprechenden Bahnhöfen vergeblich auf die angepeilten Züge warten. Nachdem das BAV die diskriminierende Praxis der SBB in Schutz nimmt, tut dies bedauerlicherweise auch der Bundesrat im Rahmen der Antwort auf meine Interpellation, dies wie ich meine, auf eine befremdend lapidare Art und Weise. Bei allem gebührenden Respekt: Die Antwort des Bundesrates ist, gelinde gesagt, billig und respektlos. Man spricht von "manchmal vorkommenden Verspätungen und Anschlussbrüchen". Insbesondere wird in der Antwort auf die Interpellation abgesehen von den statistisch offenbar ausgewiesenen anderthalb Mal pro Monat nichts quantifiziert. Der Einstiegssatz ist aber entlarvend. Der Bundesrat hätte etwas simpler auch schreiben können: "Es ist immer etwas, findet euch in der Provinz damit ab."
Ich habe den Eindruck, der Bundesrat wolle sich mit der Problematik nicht ernsthaft auseinandersetzen, weil er vor den strukturellen, technischen und personellen Problemen der SBB resigniert hat bzw. diese vorläufig für nicht lösbar hält. Diese Laisser-faire-Politik widerspricht meines Erachtens aber klar Artikel 14 des Personenbeförderungsgesetzes. Sie steht auf jeden Fall im Gegensatz zu den grossen Summen, welche die öffentliche Hand in die Eisenbahn investiert.
Besonders problematisch erscheint mir der Gesichtspunkt der Kundengesamtsicht, wie er in der Antwort ausgeführt wird. Genau diese Kundengesamtsicht führt zu jener regionalen Diskriminierung, die ich in der Interpellation moniere. Zugunsten von Zürich müssen die Regionen Baden und Brugg oder auch Wil, Flawil, Uzwil und Gossau zurückstehen, da in Zürich mehr Reisende betroffen sind. Der Grössere wird zulasten der Kleineren bevorzugt. Das ist ein Staatsverständnis, das demjenigen unseres Landes diametral widerspricht. Diesen Umstand erwähne ich hier, im Ständerat, besonders.
Zudem ist die Abwägung zwischen vielen und wenigen Fahrgästen äusserst relativ. In Spitzenzeiten können auch relativ wenige Fahrgäste in absoluten Zahlen viele sein. Natürlich hat zum Beispiel der Interregio 16 zwischen Zürich und Baden immer mehr Reisende als in der Gegenrichtung aus Bern zwischen Aarau, Brugg und Baden. Das wird immer so sein. Aber auch die relativ wenigen Reisenden von Aarau nach Baden sind in den Spitzenzeiten viele. Verzichten liesse sich auf die Abwägung, die durch knappe Wendezeiten verursacht wird, nur durch stabilere Technik, entspanntere Zugsumläufe mit längeren Wendezeiten oder eben der Verfügbarkeit von Reservezügen samt Personal, die im Verspätungsfall eingesetzt werden können.
Die angeführte Zahl von durchschnittlich 1,5 Fällen pro Monat mag vordergründig tief erscheinen. Wenn man aber in Betracht zieht, dass oft stark frequentierte Züge davon betroffen sind, relativiert sich das. Ich war Anfang dieses Jahres innert weniger Wochen mehrmals selber von solchen Durchfahrten betroffen, immer im am stärksten besetzten Zug, der um 17.34 Uhr in Bern abfährt. Auf das Jahr gerechnet sind das 18 Fälle. Zu bedenken ist folgender Effekt: Wenn ich als Zugreisender nicht mehr auf die Fahrplantreue der SBB vertrauen kann, wähle ich vielleicht vermehrt ein anderes Verkehrsmittel. Die Auswirkung für den öffentlichen Verkehr ist also weit grösser, als sie in der Interpellationsantwort kleingeschrieben wird.
Die Geringschätzung unserer Region bzw. unseres Kantons zeigt sich übrigens just auch jetzt, nachdem die SBB seit dem 11. Mai dieses Jahres in eigener Diktion "den Fahrplan wieder in grossen Teilen hochgefahren" haben. Bis zum 7. Juni haben wir von Baden, Brugg und Aarau nach wie vor nur eine Verbindung pro Stunde nach Bern, und diese verkehrt ab Olten über die alte Strecke. Die Reisezeit Baden-Bern beträgt eineinhalb Stunden statt wie üblich etwas mehr als eine Stunde. Eingesetzt wird veraltetes Regionalverkehrs-Rollmaterial mit enger Bestuhlung. Angeblich lassen die Personal- und Rollmaterialsituation sowie die internen Planungsmassnahmen nichts anderes zu, auch kein anderes Rollmaterial, was das Minimum wäre in einer Zeit, in welcher der Abstand zwischen den Menschen das grosse Thema ist.
Fazit: Wenn es an Ressourcen fehlt, dann schlägt es im Aargau durch. In den Wochen während des Shutdowns mag das angemessen gewesen sein, jetzt ist es aber nicht mehr so. Ich lade die Bundespräsidentin gerne einmal auf eine Zugfahrt während der Stosszeit von Bern in ihre alte Heimat, den Kanton Aargau, ein, damit sie mittels Augenschein die Situation beurteilen kann. Da wir ja beide ein Generalabonnement besitzen, würde ich ein anschliessendes Nachtessen gerne übernehmen. Vielleicht erkennt man dann auch im Bundesrat, dass der Aargau nicht mehr das Untertanengebiet von Bern und Zürich ist.
Ich erkläre mich dementsprechend als von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt.
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Als Berner sage ich jetzt nichts und gebe das Wort Herrn Würth.
Würth Benedikt · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die Schweizerinnen und Schweizer sind in etwa auf dem gleichen Niveau wie die Japanerinnen und Japaner. Wir sind die besten und häufigsten Bahnfahrer der Welt. Wie hat sich die Schweiz diesen Spitzenplatz erarbeitet? Es sind im Wesentlichen drei Elemente ausschlaggebend: Verlässlichkeit, Pünktlichkeit, Sauberkeit.
Was in der Interpellation von Kollege Burkart angesprochen wird, widerstrebt diesen Prinzipien fundamental. Ich glaube, wir können es nicht angehen lassen, dass wir unsere Erfolgsprinzipien im öffentlichen Verkehr schleichend aushöhlen. Natürlich ist unser System komplex geworden, das ist nicht von der Hand zu weisen. Aber wir haben bei Infrastrukturausbauten immer wieder auch dafür gesorgt, dass man regionale Ausgleichsmassnahmen beschliesst, damit eben Ausbauten auf dem übergeordneten Netz nicht zu negativen Sekundäreffekten in den Regionen führen. Das muss nicht nur bei der Infrastruktur so sein, das muss auch auf der betrieblichen Ebene so sein. Es kann nicht sein, dass Zürich West, der Kanton Aargau, oder Zürich Ost, die Kantone St. Gallen und Thurgau, hier in eine Benachteiligung kommen.
Ich finde, die Antwort des Bundesrates ist sehr am Status quo der SBB orientiert und wenig an einer konkreten Aussicht, diese Probleme zu beheben. Der Ärger bei der betroffenen Bevölkerung ist auch in der Ostschweiz in diesem Zusammenhang gross. Ich danke Kollege Burkart, dass er dieses Thema angestossen hat.
Sommaruga Simonetta · BPR-F · Bundesrat · Bern
Danke für die Einladung zum Essen, Herr Ständerat Burkart. Aber auch ohne diese Einladung können Sie davon ausgehen, dass ich mir als regelmässige Bahnfahrerin sehr wohl vorstellen kann, wie unangenehm und was für ein Ärgernis es ist, wenn der Zug an einer bestimmten Haltestelle einfach vorbeifährt und ich nicht einsteigen kann. Da müssen Sie mein Vorstellungsvermögen nicht zusätzlich anregen, das kann ich mir sehr gut vorstellen.
Ich bin auch nicht der Meinung, dass der Bundesrat zum Ausdruck bringen will - vielleicht ist das bei Ihnen so angekommen, das täte mir aber leid -, dass uns das ziemlich egal wäre oder uns nicht betreffen würde oder so. Jetzt muss ich Ihnen aber gleichzeitig auch sagen, dass man als UVEK-Vorsteherin einfach auch unterscheiden kann, was eine Aufgabe des Departementes ist und welche operativen Aufgaben durch unsere Unternehmen zu lösen sind. Das ist etwas, das ich bei der Post, bei den SBB, bei der Swisscom immer wieder feststelle: Die Politik hat entschieden, dass wir diese Unternehmen auslagern, dass sie unternehmerische Freiheiten haben, dass sie operative Entscheide fällen müssen. Deshalb haben wir sie auch von der Politik weggenommen. Wenn dann aber etwas nicht gut läuft, sagt man sofort, der Bundesrat müsse jetzt dafür sorgen. Wenn wir das dann nicht tun, sagt man, der Bundesrat kümmere sich nicht um die Sorgen der Bevölkerung. Da muss ich Sie zumindest darum bitten, diese Unterscheidung weiterhin zu machen.
Damit will ich aber nicht sagen, dass wir uns nicht darum kümmern. Aber den SBB zu sagen, sie dürften nie mehr vorbeifahren und müssten dafür drei neue Züge kaufen und das Management anders organisieren, das ist wirklich nicht unsere Aufgabe. Noch einmal: Das heisst aber nicht, dass wir uns nicht darum kümmern. Ich glaube, die Aufgabe, welche die SBB zu lösen haben, ist ausserordentlich komplex - und das wird noch eine Weile anhalten; Sie kennen sie ja auch sehr gut.
Ich war kürzlich am Bahnhof Bern, um zu schauen, wie dieses Hochfahren des Netzes vor sich geht. Wenn Sie die Auslastung unseres Schienennetzes anschauen, so ist es, Herr Ständerat Würth hat es gesagt, neben Japan wahrscheinlich eines der am meisten befahrenen und ausgelasteten Netze. Heute Morgen haben Sie noch zusätzlich gesagt, dass Sie für den Schienengüterverkehr auch noch mehr machen wollen. Sie haben Ausbauschritte beschlossen. Ich habe dem Bundesrat beantragt und wir haben das auch so beschlossen, dass wir jetzt auch ein bisschen mehr in den Unterhalt investieren. Ausbau ist schon gut, aber irgendwann muss man die Sache auch noch unterhalten.
Das alles zusammen belastet dieses Schienennetz sehr stark. Dann gibt es die Momente, wo das einfach nicht mehr funktioniert und nicht mehr zusammengeht; dann gibt es Verspätungen und Störungen. Ich glaube, wir wissen alle, dass sich diese nie ganz vermeiden lassen. Dann müssen jene, die diese Züge anhalten und wegschicken, einfach entscheiden: Was machen wir jetzt? Dafür haben sie eine Entscheidungskaskade mit kurzfristigen Massnahmen, um zu vermeiden, dass es eine Kettenreaktion gibt, die immer mehr Leute in Mitleidenschaft zieht. Ich bin ja keine technische Expertin, aber da scheint diese Möglichkeit, an einem Ort durchzufahren und so Zeit aufzuholen, offenbar eine Massnahme zu sein, die sich einsetzen lässt. Natürlich ist das keine gute Lösung. Aber wegen 10 oder 15 Minuten Verspätung alle Anschlusszüge zu verpassen ist auch keine gute Lösung. Wenn also der Zug anhält, Sie aber später auf einen nächsten Zug warten müssen, ist das auch keine gute Lösung. Es ist einfach so: Wenn in diesem stark belasteten Netz einmal der Wurm drin ist, ist es relativ schwierig. Die SBB sagen deshalb, dass sie in einer solchen Situation versuchen müssen, kurzfristig zu verhindern, dass sich daraus eine Kettenreaktion ergibt.
Nun ist klar: Die Erwartung des Bundesrates ist, dass sich die SBB an ihre Fahrpläne halten, dass sie gemäss Artikel 14 des Personenbeförderungsgesetzes die Betriebspflicht einhalten, dass sie die Behebung solcher Störungen auf das Allernotwendigste beschränken. Selbstverständlich müssen die SBB, wenn sie bestimmte vorgegebene Halte nicht ausführen, das auch dem Bundesamt für Verkehr, also ihrer Konzessionsbehörde, melden. Wenn sich herausstellt, dass gewisse Probleme zunehmen oder sich nicht einschränken lassen, muss auch die Konzessionsbehörde aktiv werden. Es ist also nicht die Meinung, dass wir das einfach so laufenlassen.
Ich habe gehört, dass Sie sich sehr daran gestört haben, dass zwei Regionen oder zwei Strecken besonders betroffen sind: Es ist zum einen die Linie Zürich-St. Gallen und zum andern die Linie Bern-Olten-Zürich. Was mir diesbezüglich gemeldet wurde, ist, dass mit dem Fahrplanwechsel vom letzten Dezember für die Ostschweiz eine Verbesserung der Situation herbeigeführt werden konnte. Vorher gab es offenbar Gespräche, auch mit dem Wiler Stadtrat und den SBB. Man hat dann mit dem Fahrplanwechsel die maximale Verspätungsdauer erhöht, mit welcher Züge noch an den Bahnhöfen Wil, Flawil, Uzwil und Gossau anhalten können. Die Züge können ab Zürich bis zu 12 Minuten verspätet verkehren und in St. Gallen den Fahrplan trotzdem einhalten. Das sind die Überlegungen, die man gemacht hat. Mit dieser Massnahme wären 2019 mehr als 60 Prozent der bezeichneten Fälle ohne ein Auslassen von Halten möglich gewesen. Es sind nicht 100 Prozent, aber ich möchte Ihnen damit zeigen, dass das der Versuch ist, jetzt wirklich in der Region selber im Gespräch Lösungen zu suchen, die dann solche unangenehmen Situationen verhindern.
Ich gehe davon aus - und das nehme ich gerne mit -, dass man für die Linie Bern-Olten-Zürich ebenfalls solche Überlegungen anstellt und nicht einfach sagt, es sei halt Pech, wenn man dort wohne. Auch dort sollte man Überlegungen anstellen, wie man allenfalls grössere Verspätungen in Kauf nehmen kann, ohne gleich alle Anschlusszüge zu verpassen. Darum geht es ja. Das sind die Überlegungen. Der Bundesrat wird den SBB nicht sagen, wie sie das tun müssen, aber darauf beharren, dass diese Störungen und die entsprechenden Massnahmen auf einem Minimum gehalten werden. Ich sage es Ihnen ganz offen: Wenn die Pünktlichkeit bei den SBB nicht verbessert wird - die Probleme haben verschiedene Ursachen, das kennen Sie aus der KVF sehr gut, wir haben darüber auch zusammen gesprochen -, dann wird man sich überlegen, wie viel Ausbau dieses Netz noch verkraften kann. Denn der Ausbau geschieht ja immer, während das Netz belastet ist; jeder Ausbau ist eine Störung. Wenn Sie anschauen, was der Ausbau am einen Zugerseeufer für die ganze Nord-Süd-Achse auslöst, dann sehen Sie, dass das gewaltig ist; alles geht über Rotkreuz. Solche Ausbauschritte und jede Unterhaltsbaustelle sind eine massive Störung in diesem ohnehin schon stark belasteten Netz.
Noch einmal: Das ist kein Grund, um zu sagen, dann fahre man halt mal an einem Bahnhof vorbei. Aber am Schluss müssen wir abwägen, ob es um den Ausbau oder den Unterhalt geht und wie man solche Situationen besser verhindern kann. Das sollte ein Gesamtbild geben, damit insgesamt die Pünktlichkeit der SBB und alles, was damit zusammenhängt, verbessert wird.