Lexipedia
AccueilActualitéExplorerRépertoire
ConditionsConfidentialitéAssistance
Se connecter

Statistique des frontaliers. D'où proviennent ceux qui sont originaires d'"autres pays"?

49088 · Bulletin officiel

Du 8 juin 2020

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/49088/fr/statistique-des-frontaliers-d-ou-proviennent-ceux-qui-sont-originaires-d-autres-pays

Consulté le 13 sept. 2026

  1. Documents
  2. Confédération
  3. Bulletin officiel
Source

Objet parlementaire: Statistique des frontaliers. D'où proviennent ceux qui sont originaires d'"autres pays"? (20.5353)

20.5353

Statistique des frontaliers. D'où proviennent ceux qui sont originaires d'"autres pays"?

Berset Alain · BR-M · Conseil fédéral · Fribourg

1. Die überwiegende Mehrheit der Grenzgängerinnen und Grenzgänger kommt aus den Nachbarländern der Schweiz. 2283 kommen aus anderen Ländern. Die wichtigsten Wohnsitzstaaten sind Polen mit 571, die Slowakei mit 392, Ungarn mit 321, das Vereinigte Königreich mit 159 und Spanien mit 140 Personen. Die restlichen 700 Personen kommen aus 20 verschiedenen Ländern, z. B. aus den Niederlanden, aus Belgien, aus der Tschechischen Republik usw.

2. Die 2283 Grenzgänger, die aus Ländern kommen, die nicht an die Schweiz angrenzen, sind hauptsächlich in den Kantonen Basel-Landschaft mit 394, Zürich mit 370, Basel-Stadt mit 293 und Genf mit 245 Personen tätig. Die restlichen 981 Grenzgänger verteilen sich auf alle anderen Kantone.

3. Die BFS-Statistik erfasst den Bestand der Grenzgänger, die eine Arbeitsstelle in der Schweiz haben. Das sagt aber nichts über die effektive Mobilität der Grenzgänger aus.

Obwohl Grenzgängern die Durchreise innerhalb der EU-Staaten grundsätzlich möglich ist und die Einreise in die Schweiz immer erlaubt war, hat die Zahl der Grenzübertritte gemäss den Angaben der Eidgenössischen Zollverwaltung deutlich abgenommen - dies einerseits, weil viele Grenzgänger ihre Tätigkeit aufgrund der geschlossenen Branchen nicht mehr ausüben konnten, und andererseits, weil Flugverbindungen fehlten.

Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, können die Kantone im Einzelfall auf die Durchsetzung der Pflicht der Grenzgänger, wöchentlich an ihren Wohnsitz im Heimatland zurückzukehren, verzichten. Ob ein Grenzgänger in sein Heimatland zurückkehrt oder nicht, wird nicht erfasst.