09.3719
Les fondements de notre ordre juridique court-circuités par l'ONU
Stöckli Hans · P-M · Conseil des Etats · Berne · Groupe socialiste
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt einstimmig, die Behandlungsfrist um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Müller Damian · Mit-M · Conseil des Etats · Lucerne · Groupe libéral-radical
Die Aufrechterhaltung und die regelmässige parlamentarische Behandlung der Motion Dick Marty gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, dem Parlament über die neuen Entwicklungen bei der Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit der Anti-Terror-Sanktionen des UNO-Sicherheitsrates zu berichten, wofür sich die Schweiz seit 2005 zusammen mit einer Gruppe von Staaten in der UNO engagiert. Zum einen ist es ein Anliegen der Schweiz, die Berücksichtigung von individuellen Menschenrechten im UNO-Sanktionssystem zu stärken, und zum anderen ist es unser Ziel, mit der Berücksichtigung der Menschenrechte durch den UNO-Sicherheitsrat einen Beitrag an die Wirksamkeit und die Legitimität des UNO-Sanktionssystems zu leisten.
Die grösste Errungenschaft ist die Schaffung des Büros der Ombudsperson im Jahre 2009. Personen und Organisationen, deren Namen auf der Isis/Al-Kaida-Sanktionsliste figurieren, können genau bei dieser Instanz ein Gesuch um Streichung stellen. Ein diplomatischer Erfolg ist die Besetzung der Ombudsstelle seit Juli 2018 durch den Schweizer Daniel Kipfer, ehemaliger Präsident des Bundesstrafgerichtes.
Der Ombudsperson kommt faktisch eine gerichtliche Funktion zu, auch wenn sie nicht die letzte Kompetenz über die Streichung von der Sanktionsliste hat. Es dürfte aber in der näheren Zukunft nicht realistisch sein, der Ombudsperson die formal letzte Entscheidungskompetenz über die Streichung von der Sanktionsliste zu übertragen. Die Schweiz hat deshalb mit gleichgesinnten Staaten am 7. Dezember 2018 dem UNO-Sicherheitsrat Verbesserungsvorschläge in Bezug auf die Unabhängigkeit, die Transparenz und den Informationsaustausch für die Arbeit der Ombudsperson unterbreitet.
Rechtsstaatliche Probleme betreffen aber nicht nur die Anti-Terrorismus-Sanktionen, denn die 13 anderen Sanktionsregimes verfügen weiterhin über einen weitaus schwächeren Rechtsschutz. Anstelle einer Ombudsperson gibt es in diesen Bereichen nur einen Focal Point, welcher Delisting-Gesuche nur an den jeweiligen Ausschuss weiterleitet, aber keine Abklärungen vornehmen kann. Dieser mangelnde Rechtsschutz auf UNO-Ebene hat dazu geführt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Verfahren gegen die Schweiz im Fall Al-Dulimi entschieden hat, dass UNO-Sanktionen von einem Schweizer Gericht auf Willkür geprüft werden müssen. Durch dieses Urteil steht den betroffenen Personen in der Schweiz nun der Rechtsweg offen, um die Willkürlichkeit eines Listeneintrages überprüfen zu lassen. Somit wäre das Hauptanliegen der Motion Marty Dick eigentlich erfüllt. Die Schweiz will sich aber weiter für die Effizienz und die Legitimität von UNO-Sanktionen einsetzen, unter anderem für die Stärkung des Rechtsschutzes aller Sanktionsregimes sowie für die Ausdehnung der Zuständigkeit der Ombudsperson für alle Sanktionsregimes.
Die Kommission hat ausführlich über die Abschreibung oder die Fristverlängerung debattiert. Wir hatten am 31. Januar 2019 beschlossen, die Frist zu verlängern. Wie Sie wissen, wurden die Behandlungsfristen mit der Corona-Krise eingestellt. Es haben sich folgende Fragen gestellt: Haben sich die Parameter seit der letzten Fristverlängerung verändert? Ist die Motion in der vorliegenden Fassung überhaupt noch aktuell? Die Kommission hat einstimmig entschieden, dass wir nochmals eine Fristverlängerung beantragen. Zudem nehmen wir die Arbeiten auf und klären ab, ob die Motion noch auf dem neusten Stand ist oder ob wir Anpassungen vornehmen müssen.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission, welcher einstimmig zustande gekommen ist, zuzustimmen und die Frist nochmals um ein Jahr zu verlängern.
Cassis Ignazio · BR-M · Conseil fédéral · Tessin
Seit mehr als zehn Jahren setzt sich der Bundesrat dafür ein, die Menschenrechte im UNO-Sanktionssystem zu stärken. Gemeinsam mit einer Gruppe gleichgesinnter Staaten engagiert sich die Schweiz insbesondere für die Verfahrensrechte von gelisteten Personen, indem sie der UNO Vorschläge unterbreitet. Die parlamentarische Behandlung der Motion Marty Dick gibt uns die Gelegenheit, Sie über die Bemühungen unseres Landes zu informieren.
Seit dem Beginn unserer Initiative im Jahr 2005 haben wir viel erreicht. Die grösste Errungenschaft ist die Schaffung des Büros der Ombudsperson für das Isis-/Al-Kaida-Sanktionsregime im Jahr 2009. Personen und Organisationen, deren Namen auf der Sanktionsliste figurieren, können sich an die Ombudsperson wenden und ein Gesuch um Streichung einreichen. Die Stelle der Ombudsperson wird seit 2018 durch einen Schweizer, Herrn Daniel Kipfer Fasciati, ehemaliger Präsident des Bundesstrafgerichtes, besetzt. Die Ombudsperson überprüft die Gesuche unparteiisch und unabhängig. Die Qualität ihrer Arbeit wird vom Sicherheitsrat anerkannt; dies widerspiegelt sich in der Tatsache, dass bisher alle Empfehlungen der Ombudsperson vom zuständigen Sanktionsausschuss akzeptiert worden sind. Wir sind jedoch noch nicht am Ziel. Die Ombudsperson verfügt formell noch nicht über die Kompetenz, jemanden von der Sanktionsliste zu streichen. Diese Kompetenz liegt, wie gerade erwähnt, beim Sanktionsausschuss. Zudem ist die Ombudsperson institutionell noch ungenügend verankert.
Für die 13 anderen Sanktionsregimes gibt es noch keine Ombudsperson oder einen vergleichbaren Überprüfungsmechanismus. Dieser mangelnde Rechtsschutz auf UNO-Ebene hat dazu geführt, dass Staaten, darunter auch die Schweiz, vor nationalen oder regionalen Gerichten verklagt wurden.
Que le délai soit prolongé ou que la motion soit classée, la Suisse poursuivra ses efforts en vue d'améliorer l'efficacité et la légitimité des régimes de sanctions de l'ONU. Elle continuera de plaider, avec le groupe d'Etats de même sensibilité, en faveur du renforcement des garanties procédurales.
Stöckli Hans · P-M · Conseil des Etats · Berne · Groupe socialiste
Die Behandlungsfrist des Geschäftes wird verlängert
Le délai de traitement de l'objet est prorogé