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Économie circulaire. Renversement de la charge de la preuve en matière de produits défectueux
Moret Isabelle · P-F · Conseil national · Vaud · Groupe libéral-radical
La présidente (Moret Isabelle, présidente): La motion est combattue par MM. Jauslin et Vogt.
Masshardt Nadine · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste
Gerne begründe ich hier meine Motion, die vom Bundesrat zur Annahme empfohlen wird. Als Hintergrund: Sämtliche EU-Mitgliedstaaten haben die Beweislastumkehr für die Mangelfreiheit von Produkten zugunsten der Konsumierenden längst eingeführt. So setzen alle EU-Mitgliedstaaten eine Beweislastumkehr während mindestens sechs Monaten in nationales Recht um. 2019 beschloss die EU gar die Beweislastumkehr für ein ganzes Jahr nach einem Warenkauf. Gewisse EU-Staaten gehen noch weiter, beispielsweise Frankreich und Polen. Dort gilt eine zweijährige Frist.
Ganz anders bei uns in der Schweiz: Gerät ein Produkt bereits mit einem Mangel in den Verkauf, ist es bei uns an der Konsumentin, am Konsumenten, dies zu beweisen. Das ist mit einem erheblichen Kosten- und Zeitaufwand seitens der Geschädigten verbunden. Darüber hinaus ist die Chance leider gross, dass man am Ende dieses Prozederes als technischer und juristischer Laie trotz eines offensichtlichen Mangels leer ausgeht.
Das Prinzip der Beweislastumkehr ist in der Schweiz übrigens keinesfalls neu. So ist sie etwa im Baugewerbe schon seit Langem anzutreffen. Gemäss der SIA-Norm 118 des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins beispielsweise muss ein Bauunternehmer in den ersten zwei Jahren nach Fertigstellung eines Gebäudes nachweisen können, dass kein Mangel vorliegt und die Sicherheit gewährleistet ist. Es ist also fragwürdig, wieso bei Geräten und Produkten die Konsumentinnen und Konsumenten in der Pflicht sind und eben nicht der Verursacher. Ohnehin sollte ein Produkt beim Verkauf fehlerfrei sein. Wenn es dann aber noch an der Konsumentin ist, zu beweisen, dass ein Mangel vorlag, geht dies eindeutig zu weit.
Meine Motion sieht deshalb für die Mangelfreiheit von Produkten die Einführung einer Beweislastumkehr für sechs Monate zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten vor. Tritt also in dieser Zeit ein Mangel auf, so gilt die Vermutung, dass dieser schon von Anfang an vorgelegen hat. Behauptet der Verkäufer das Gegenteil, so muss er dies beweisen. Für den Verkäufer ist dieser Beweis, falls er gerechtfertigt ist, bestimmt leichter zu erbringen, denn er kann auf Fachwissen und entsprechende Mittel zurückgreifen. Mit einer Beweislastumkehr würden also Geschädigte enorm gestärkt, denn damit blieben ihnen nicht nur Zeit, Kosten und oftmals Nerven erspart, sondern das wäre auch ein Qualitäts- und Sicherheitsgewinn für die Konsumentinnen und Konsumenten.
Auch der Bundesrat sieht Handlungsbedarf und empfiehlt meine Motion zur Annahme. Ich bitte Sie, dieser Empfehlung zu folgen und so den Konsumentenschutz zu stärken.
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical
Ich bekämpfe diese Motion. Kauft man heute in der Schweiz ein Produkt und ist dieses fehlerhaft, so kann der Käufer während zwei Jahren Gewährleistungsansprüche stellen. Das Gesetz sieht die Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder die Rückerstattung des Mindestwertes bereits heute vor. Gemäss dem Grundsatz, dass derjenige, der eine Forderung hat, dies zu beweisen hat, muss der Kläger beweisen, dass nicht vertragskonform geliefert wurde. Dazu besteht in der Schweiz eine bewährte Rechtspraxis. Mit der Motion wird zudem ein bewährter Grundsatz des Rechts geritzt, wonach man das Nichtvorhandensein von etwas schlichtweg nicht beweisen kann.
Selbstverständlich ist es dem Anbieter unbenommen, über diese gesetzlichen Bestimmungen hinaus Garantien vorzusehen. So differenzieren sich verschiedene Anbieter schon heute mit besonders kundenfreundlichen Dienstleistungen. Es liegt aber eben auch an den Konsumenten, sich bei der Wahl eines Produktes vorgängig damit auseinanderzusetzen. Es ist unverständlich, dass der Bundesrat vom bewährten System absehen will.
Den Titel "Kreislaufwirtschaft" erachte ich zudem als irreführend. Faktisch läuft die Motion nämlich darauf hinaus, dass jedes Produkt während sechs Monaten zurückgegeben werden kann, weil es dem Käufer oder der Käuferin nicht passt. Wenn ein Anbieter Waren zu Schleuderpreisen auf den Markt wirft, wird für ihn auch ein Gratisersatz des Produkts kaum ein Problem sein. Das beanstandete Produkt wird zurückgenommen und entsorgt. Glauben Sie tatsächlich, dass ein bekannter Detaillist, der aktuell einen Akku-Laubbläser für mickrige 55 Franken verscherbelt, bei einer Beweislastumkehr ein hochwertigeres, ökologischeres Produkt ins Sortiment nimmt? Wenn sich ein Detailhändler einen Schiffscontainer voll Billiggeräte anliefern lässt, geht er so oder so davon aus, dass ein Teil davon nur Schrott ist.
Konsumenten wissen, dass Produkte, gerade weil sie billig sind, mangelhafte Qualität aufweisen können. Der Kaufentscheid und damit auch ein Teil der Verantwortung liegt beim Konsumenten bzw. der Konsumentin.
Es ist nicht Aufgabe des Staates, Konsumentinnen und Konsumenten vor sich selber zu schützen. Was Sie, Frau Masshardt, zusammen mit dem Bundesrat dem Konsumenten unterstellen, ist Unselbstständigkeit. Kunden müssen ihren Kaufentscheid nicht mehr hinterfragen. Unabhängig davon, welches Produkt sie kaufen, sie können es jederzeit innerhalb von sechs Monaten wieder zurückgeben, ohne sich Gedanken dazu machen zu müssen, woher es stammt. Wo genau diese Restposten landen, interessiert niemanden. Bislang vorbildlich agierende Unternehmen werden bestraft, sodass sie nicht mehr differenzieren können.
Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen und genau dadurch die Kreislaufwirtschaft zu stärken, da das eigenverantwortliche Kaufverhalten von uns allen das Angebot bestimmt.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Der Bundesrat ist bereit, diese Motion anzunehmen. Das Anliegen der Motion, es wurde ausgeführt, ist schon in verschiedenen europäischen Staaten umgesetzt, und zwar ohne dass damit grössere Probleme verbunden wären. Es geht um die Schaffung einer gesetzlichen Vermutung. Wenn ein Produkt bereits kurze Zeit nach dem Kauf defekt ist, würde neu vermutet, dass das Produkt schon beim Kauf mangelhaft war. Die Käuferinnen und Käufer können damit ihre Sachgewährleistungsansprüche, wie etwa eine Preisminderung, einfacher geltend machen.
In der Schweiz ist die Rechtslage heute anders. Zwar bestehen die Sachgewährleistungsansprüche auch bei uns schon, aber sie können in der Praxis heute nicht durchgesetzt werden. Wenn Sie einen Sachmangel geltend machen, dann müssen Sie beweisen, dass Sie den Mangel nicht selbst verursacht haben, etwa durch unsachgemässen Gebrauch. Dieser Beweis ist z. B. bei Elektronikprodukten fast unmöglich. Es ist in der Praxis denn auch verbreitet, dass Verkäufer ein Selbstverschulden ihrer Kundschaft behaupten und Gewährleistungsansprüche deshalb ablehnen.
Der Bundesrat ist - ich habe es gesagt - bereit, die Motion anzunehmen, da es sich um einen kleinen gesetzgeberischen Eingriff handelt. Es geht letztlich um die Durchsetzung bestehender Rechte: Es soll auch in der Schweiz nicht möglich sein, die Durchsetzung berechtigter Gewährleistungsansprüche zu verhindern.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat die Annahme der Motion.
Moret Isabelle · P-F · Conseil national · Vaud · Groupe libéral-radical
La présidente (Moret Isabelle, présidente): Le Conseil fédéral propose d'adopter la motion.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 87 Stimmen
Dagegen ... 90 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung um 12.55 Uhr
La séance est levée à 12 h 55