18.4344
Abolir le délit de blasphème. La norme pénale antiraciste et la protection contre l'atteinte à l'honneur et contre l'injure sont suffisantes
Flach Beat · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe vert'libéral
Mit meiner Motion stelle ich Ihnen den Antrag, dass wir Artikel 261 StGB, den sogenannten Blasphemieartikel, aus dem Strafgesetzbuch streichen. Dieser Artikel besagt: Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft, verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt, ist mit Busse zu bestrafen. Diese Bestimmung ist in einem säkularen Staat wie der Schweiz heute nicht mehr notwendig. Um gegen Beleidigungen, Sachbeschädigungen, Störungen, Hausfriedensbruch usw. vorzugehen, gibt es längst andere Möglichkeiten, auch strafrechtliche. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse auch in Frankreich und im Nahen Osten im Zusammenhang mit Protesten gegen zugegebenermassen fragwürdige Karikaturen von Mohammed sollte man in meinen Augen ein klares Zeichen geben, dass man Menschen nicht bestraft, weil sie sich über einen Glauben lustig machen. Menschen kann man bestrafen, wenn sie radikal, böswillig Sachbeschädigungen begehen oder Menschen verletzen. Dann müssen sie auch bestraft werden. Sie müssen auch bestraft werden, wenn sie Rassismus betreiben, und das ist ja eigentlich der Hauptgrund für all diese Dinge, die jetzt gerade passieren.
Der Bundesrat lehnt die Streichung des Blasphemieverbotes im Strafgesetzbuch auch mit der Begründung ab, man würde damit ein negatives Signal geben. Ich glaube aber, gerade das Gegenteil ist der Fall. Wir sollten ein klares Signal dafür abgeben, dass die Kunst, die Redefreiheit und die Glaubensfreiheit nicht eingeschränkt werden dürfen, weil eine radikale Gruppierung meint, ihr eigener Glaube bzw. ihre Vorstellung sei die einzige, welche zu schützen sei, und dann dazu aufruft, Andersgläubige oder Menschen, die das nicht so sehen, anzugreifen oder noch Schlimmeres zu tun.
Entsprechend bitte ich Sie, diese Bestimmung im Strafgesetzbuch jetzt zu streichen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Die Motion trägt den Titel "Blasphemieverbot abschaffen" und verlangt die Streichung von Artikel 261 StGB. Diese Vorschrift untersagt die Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit. Sie verbietet nicht die Gotteslästerung, also die Blasphemie. Artikel 261 StGB bestraft aktuell die Verunehrung von Gegenständen religiöser Verehrung, die böswillige Verhinderung, Störung oder öffentliche Verspottung von Kultushandlungen und Gegenständen, das öffentliche und in gemeiner Weise vorgetragene Verspotten oder Beschimpfen der Überzeugung anderer in Glaubenssachen. Der Terminus "Überzeugung in Glaubenssachen" schliesst Atheisten und Agnostiker mit ein.
Artikel 261 StGB schützt die Glaubensfreiheit, und dieser Artikel schützt auch den religiösen Frieden. Der Antidiskriminierungsartikel 261bis StGB schützt hingegen die Menschenwürde und den öffentlichen Frieden. Mit der Streichung von Artikel 261 StGB würde eine Lücke hinsichtlich des strafrechtlichen Schutzes von Glaubensfreiheit und religiösem Frieden entstehen.
Die Bundesverfassung garantiert die Meinungsäusserungsfreiheit. Diese ist zentral für einen freiheitlichen Staat. Die Meinungsäusserungsfreiheit gilt aber nicht schrankenlos. In diesem Zusammenhang bietet Artikel 261 StGB ein adäquates Werkzeug, um das friedliche Zusammenleben der Religionen zu gewährleisten.
Der Bundesrat kommt aus diesen Gründen zum Schluss, dass Artikel 261 StGB beibehalten werden sollte, und beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion.
Vote
La présidente (Moret Isabelle, présidente): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 48 Stimmen
Dagegen ... 115 Stimmen
(12 Enthaltungen)