19.401
Pour un renforcement des soins infirmiers, une sécurité des patients accrue et une meilleure qualité des soins
Kuprecht Alex · P-M · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
1. Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege
1. Loi fédérale relative à l'encouragement de la formation dans le domaine des soins infirmiers
Art. 6 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 6 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Ettlin Erich · Mit-M · Conseil des Etats · Obwald · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Lassen Sie mich als einzigen Obwaldner hier in diesem Saal zunächst noch etwas zu den Bildern in unserem Saal sagen. Die Künstlerin hat das Wunder geschafft, nicht nur die Frauen an die Landsgemeinde, sondern auch ein Dampfschiff auf den Sarnersee zu bringen. Bewundern Sie bitte den schönen Hintergrund. Der Vordergrund schildert ja die Nidwaldner Landsgemeinde, aber hinten ist die schöne Landschaft von Obwalden zu sehen. Der Künstler wusste, wohin man schauen muss, wenn man etwas Schönes abbilden will.
Aber jetzt zum Geschäft 19.401, zur Berichterstattung zur parlamentarischen Initiative. Ich gebe hier am Anfang meine Interessenbindung bekannt. Ich bin Verwaltungsrat der CSS, aber auch im Vorstand der Spitex Schweiz, und hier sprechen wir ja über die Pflegenden und die Förderung der Pflegenden in der Zukunft, auch als Gegenvorschlag zur Pflege-Initiative, die immer noch hängig ist.
Der Nationalrat hat den indirekten Gegenvorschlag zur Pflege-Initiative am 3. März behandelt, und wir befinden uns in der zweiten Runde der Differenzbereinigung. Es bestehen weiterhin zwei Differenzen, und das sind auch die zentralen Punkte der Vorlage. Es gibt also nur noch zwei Differenzen, die wir heute bereinigen sollten und über die wir diskutieren.
Zur Erinnerung, damit man noch weiss, worum es überhaupt geht: Die Volksinitiative "für eine starke Pflege" verlangt eine Stärkung der Pflege, insbesondere die Sicherstellung von genügend diplomiertem Pflegefachpersonal, die Ausweitung der Kompetenzen, die angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen, anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen und Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung. Der indirekte Gegenvorschlag nimmt die Grundanliegen der Initiative auf und sieht vor allem eine Ausbildungsoffensive vor. Das betrifft Artikel 6, den wir heute auch noch beraten werden. Zudem ist im Konzept des indirekten Gegenvorschlages ein direkter Zugang für Pflegefachpersonen zur OKP vorgesehen. Das betrifft Artikel 25a. Damit könnten Pflegefachpersonen bestimmte Pflegeleistungen ohne ärztliche Anordnung erbringen und direkt über die OKP abrechnen.
Die restlichen Punkte sind bereinigt. Ihre Kommission hat diese Differenzen an der Sitzung vom 4. März besprochen und im Sinne einer Kompromisslösung einen Schritt auf den Nationalrat zu gemacht, sodass in der nächsten Runde die Differenzen endgültig bereinigt werden könnten und der indirekte Gegenvorschlag definitiv verabschiedet werden könnte.
Wieso bin ich zuversichtlich, dass der Nationalrat die restlichen Differenzen ebenfalls bereinigen wird, wenn Sie heute der klaren Mehrheit der Kommission folgen? Nach den Beratungen in der Wintersession haben sich Vertreterinnen und Vertreter des Initiativkomitees, des National- und des Ständerates sowie der Arbeitgeberorganisationen getroffen und versucht, einen Kompromissvorschlag zu finden. Kollegin Carobbio Guscetti und ich waren in die Diskussionen involviert. Nationalrat Lorenz Hess hat mit einem Vorschlag den Weg bereitet für den nun von Ihrer Kommission mit grosser Mehrheit angenommenen Kompromiss, der beide Differenzen umfasst. In der Beratung des Nationalrates wurde denn auch in mehreren Voten wohlwollend auf den zu erwartenden Kompromiss des Ständerates hingewiesen - der zustande kommt, sofern Sie ihn heute auch so verabschieden.
Kurz zusammengefasst: Wir bereinigen die Differenz bei Artikel 6 und übernehmen damit die Version des Nationalrates mit der Muss-Formulierung für die Kantone; ich werde im Detail darauf zurückkommen. Gleichzeitig wird bei Artikel 25a der Befürchtung der Mengenausweitung Rechnung getragen. Die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer sollen gesamtschweizerisch geltende Verträge abschliessen, um die mengenmässige Entwicklung zu überwachen und bei ungerechtfertigtem Mengenwachstum Massnahmen vorzunehmen. Ihre Kommission wollte diese beiden Bestimmungen schon jetzt bereinigen und insbesondere mit der Muss-Formulierung nicht bis zur Einigungskonferenz warten, um hier ein klares Signal in Richtung Nationalrat zu senden. Ein Rückzug der Initiative wird uns nicht zugesagt, die Initianten werden aber nach der Schlussabstimmung darüber beraten. So oder so legen wir mit der Vorlage einen griffigen und auch für die Initiantinnen vorteilhaften indirekten Gegenvorschlag vor.
Zusammengefasst: Wir würden bei Artikel 6 dem Nationalrat folgen. Die Kantone werden verpflichtet, hier Beiträge zu finanzieren und in die Ausbildung zu investieren. Bei Artikel 25a kommen wir mit einem Antrag, der vom Nationalrat so noch nicht gesehen wurde, der aber vermutlich grosse Chancen hat, dort auch angenommen zu werden, nämlich mit dem Antrag, dass man das Mengenwachstum einschränkt.
Herr Präsident, ich habe damit einen Einstieg gemacht und könnte bei beiden Gesetzesartikeln jeweils noch die Details erläutern.
Carobbio Guscetti Marina · Mit-F · Conseil des Etats · Tessin · Groupe socialiste
Ich wollte jetzt intervenieren, bevor wir die verschiedenen Artikel beraten, bei welchen noch Differenzen bestehen, damit ich meine Meinung zu diesem Kompromiss insgesamt abgeben kann, auf den uns Kollege Ettlin als Berichterstatter hingewiesen hat. Vorher gebe ich meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Mitglied des Initiativkomitees der Volksinitiative "für eine starke Pflege". Wie der Berichterstatter, Herr Ettlin, gesagt hat, habe ich bei diesem Kompromiss mitdiskutiert. Deshalb nehme ich jetzt allgemein Stellung zu allen offenen Punkten und zum vorliegenden Kompromiss.
Der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für eine starke Pflege" hat zum Ziel, wesentliche und zentrale Elemente der Volksinitiative rasch gesetzlich umzusetzen. Mit der parlamentarischen Initiative 19.401 haben wir seinerzeit anerkannt, dass neben weiteren Punkten auch eigenverantwortliche Handlungsbereiche für Pflegefachpersonen im KVG abgebildet werden sollen. Dies entspricht einem langjährigen Anliegen der Pflegefachpersonen, zumal dies in der Realität bereits gelebt wird. Die gesetzliche Anerkennung dieser Fachpersonen ist überfällig.
Die Diskussionen im Parlament in den letzten Jahren haben gezeigt, dass grosse Befürchtungen bezüglich eines ungerechtfertigten Mengenwachstums bestehen für den Fall, dass nicht mehr für alle pflegerischen Leistungen eine ärztliche Anordnung nötig ist. Deshalb hat bereits die SGK-N in ihrem ersten Entwurf in Artikel 55b die Möglichkeit geschaffen, dass die Zulassung von neuen Leistungserbringern in der Pflege eingeschränkt werden kann, wenn in einem Kanton die Pflegekosten pro versicherte Person den Schweizer Durchschnitt übersteigen. Die Mehrheit des Ständerates sah die Lösung in einer für mich inhaltlich unklaren Vereinbarung mit den Versicherern, die den Krankenkassen die Macht gegeben hätte, die Zulassung der Leistungserbringerinnen im eigenverantwortlichen Bereich selber zu steuern. Das war nicht akzeptabel. Wir hätten damit einmal mehr die Diskussion über den Kontrahierungszwang auf dem Buckel der Pflegenden ausgetragen.
Nun liegt ein Kompromiss vor, der sich wesentlich von dieser Version mit den Vereinbarungen unterscheidet und den ich aus folgenden Gründen unterstützen kann:
1. Die gesamtschweizerischen Verträge werden explizit zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Versicherer abgeschlossen, nicht zwischen einzelnen Leistungserbringern und den Versicherern; dies war in der früheren Lösung unklar.
2. Es ist im Gesetz geregelt, dass sich diese Verträge inhaltlich auf die Überwachung und die Korrektur von ungerechtfertigtem Mengenwachstum beziehen. Auch wenn ich persönlich die Befürchtungen bezüglich einer solchen Entwicklung nicht teile, sehe ich die politische Notwendigkeit, diese Formulierung so ins Gesetz aufzunehmen. Korrekturmassnahmen bei einem ungerechtfertigten Mengenwachstum sehe ich z. B. in einer Stundenbeschränkung der entsprechenden Leistungen. Das hängt aber auch von den Entscheiden in den nächsten Schritten ab, wenn der Bundesrat dem Kompromiss und dem Gegenvorschlag zustimmt.
Ein zentraler Punkt für mich und die anderen Mitglieder, die in der ersten Lesung gegenüber der Mehrheit der Kommission skeptisch waren und jetzt zu diesem Kompromiss stehen, ist, dass der Bundesrat die Einzelheiten regelt, wenn die Verbände der Versicherungen und die Verbände der Leistungserbringer sich nicht einigen können. Damit bleiben wir in der aktuellen Logik, dass nicht die Krankenversicherungen abschliessend entscheiden, welche Kriterien die Leistungserbringer zu erfüllen haben, sondern der Bundesrat. Somit gibt es keine Lockerung des Kontrahierungszwangs.
Der andere wichtige Schritt ist - und das hat der Berichterstatter vorhin erwähnt -, dass die Kantone Ausbildungsunterstützung gewähren. Die Zahlen sprechen für sich: Wir bilden gemäss nationalem Versorgungsbericht seit Jahren nicht einmal die Hälfte der 6075 pro Jahr benötigten Pflegefachpersonen aus. Es ist deshalb dringend, dass interessierten Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen von einer Pflegeausbildung absehen müssen, der Weg durch diese Unterstützungsleistungen geebnet wird.
Nur mit einem gesamtschweizerischen Effort kann es uns gelingen, diesen Missstand zu beheben und zu verhindern, dass die Schweiz in einen Pflegenotstand gerät. Die Lösung soll verpflichtend für alle Kantone gelten. So wird sichergestellt, dass die Kantone flächendeckend in die Ausbildung von mehr Pflegefachpersonen investieren.
Wie wichtig genügend Pflegefachpersonen sind, haben wir im vergangenen Jahr erlebt. Denn die Anzahl der zur Verfügung stehenden Betten war nicht das Problem. Wir haben zu wenig gut ausgebildetes Pflegefachpersonal, das sich um die Patienten und Patientinnen kümmern könnte. Die Pflegenden in unserem Land leisten eine hervorragende Arbeit - nicht nur während der Pandemie. Es ist wichtig, mit einem inhaltlich guten Gegenvorschlag ein Zeichen zu setzen.
Ich bin deshalb der Meinung, dass diesem Kompromiss und den Anträgen der SGK-S zu den Artikeln 6 und 25a zuzustimmen ist. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen, die sich dafür eingesetzt haben, diesen Kompromiss zu erreichen, und ich hoffe, dass jetzt auch der Rat diesem Kompromiss zustimmen wird.
Ich habe jetzt das Wort ergriffen, weil ich wirklich zeigen wollte, dass wir an diesem Kompromiss mitgearbeitet haben.
Germann Hannes · Mit-M · Conseil des Etats · Schaffhouse · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Erlauben Sie mir, zum Kompromissantrag, der Ihnen jetzt vorliegt, ein paar Worte zu sagen. Als Erstes begrüsse ich den Versuch, vorzeitig einen Kompromiss zu erlangen und die Verabschiedung nicht bis in die Einigungskonferenz hinauszuziehen. Der Handlungsbedarf ist gegeben. Das ist unbestritten. Wir wollen die Pflege stärken. Für die nächsten acht Jahre ist für die Ausbildungsoffensive 1 Milliarde Franken vorgesehen. So sollen die Abschlüsse von 2700 auf 4300 erhöht werden können. So weit, so gut, da bin ich einverstanden.
Zum Kompromiss in materieller Hinsicht möchte ich Ihnen trotzdem noch einige Worte zu bedenken geben. Auf Seite 2 der Fahne sehen Sie Artikel 6, der in der Version, wie sie dann letztlich Gültigkeit hat, lautet: "Die Kantone fördern den Zugang zum Bildungsgang Pflege HF oder Studiengang in Pflege FH." So weit, so gut. Nachher gewähren sie den Personen, die in ihrem Kantonsgebiet Wohnsitz haben, Beiträge zur Sicherung des Lebensunterhalts. Es scheint mir für eine einzelne Berufsgruppe schon relativ weit zu gehen, den Kantonen verbindlich vorzuschreiben: Ihr müsst den Lebensunterhalt der Leute sichern, die im Pflegeberuf eine HF- oder eine FH-Ausbildung machen.
Ich weiss nicht, ob es nicht auch schon mal andere Mangelberufe gegeben hat, und ich weiss auch nicht, ob wir hier verfassungskonform alle jungen Menschen, die in diesem Land mit vielen Entbehrungen eine höhere Ausbildung machen wollen, so ungleich behandeln dürfen. Ich stelle nur Fragen. Ich bedauere es, dass man für die Kantone von der Kann- zu einer Muss-Formulierung gegangen ist.
Es wird immer vom Mangel an Pflegepersonal und von Wechseln gesprochen. Ich war kürzlich in einer Intensivstation zu Besuch. Dort hat man mir gesagt, sie hätten Probleme, 7 mal 24 Stunden zu gewährleisten, weil namentlich die HF- und die FH-Absolventen sich plötzlich vor Nachtarbeit und Schichtarbeit drücken würden - vor dem, was genau zur Pflege gehört. Ich möchte niemandem etwas unterstellen. Das ist aber von jemandem gesagt worden, der selbst eine Abteilung führt. Es mag ein Einzelbild sein, und es mag falsch sein.
Ich gebe doch zu bedenken: Wir brauchen Pflegepersonal, auch Leute, die den älteren und kranken Menschen - ich sage es jetzt etwas vereinfacht - das Essen reichen oder ihnen bei der Hygiene und allem, was dazugehört, helfen. Je höher der Abschluss, desto geringer ist natürlich die Tendenz, solche Arbeiten auch zu übernehmen. In diesem Sinne müssen wir dann noch ganz genau hinschauen, ob diese Entwicklung mit der Verakademisierung der Pflege wirklich in die richtige Richtung geht - und das erst noch mit einem Zwang für die Kantone.
Aber ich habe mich nicht dagegengestellt, ich habe auch keinen Minderheitsantrag eingereicht. Ich wollte dies hier einfach loswerden.
Hegglin Peter · Mit-M · Conseil des Etats · Zoug · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich war auch dabei und habe den Kompromissen am Schluss ebenfalls zugestimmt. Nun möchte ich mich noch zu Artikel 6 und zum getroffenen Kompromiss äussern.
Die Stellungnahme des Bundesrates sah ja vor, dass die Kantone den Zugang zu den Bildungsinstitutionen "fördern können". Die Praxis ist in der Regel so, dass eine Kann-Formulierung finanzielle Beiträge vom Bund auslöst. Die aktuelle Änderung, wonach die Kantone den Zugang fortan "fördern", betrifft in meinen Augen eine Aufgabe, die sie im Grunde genommen bereits heute erfüllen müssen und meines Erachtens auch schon ausführen; nun wird diese Aufgabe einfach noch verbindlicher geregelt.
Für mich besonders relevant ist der zweite Punkt in diesem Absatz, den auch Kollege Germann erwähnt hat, nämlich dass die Kantone zur Sicherung des Lebensunterhaltes der in ihrem Kantonsgebiet wohnhaften Auszubildenden Ausbildungsbeiträge zu leisten haben. Ich gehe davon aus, dass man sich bei der Umsetzung dieser Bestimmung auf das heute bestehende Stipendienkonkordat oder dann eben auch auf die Gesetze in den Kantonen abstützen würde. Mein Kanton etwa sieht schon heute im Zweckartikel zum Stipendiengesetz die Verpflichtung vor, dass der Kanton nach dem Gesetz Beiträge an die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten leistet. Eine ähnliche Bestimmung hat auch der Kanton Bern. Es gibt also schon entsprechende Bestimmungen in den kantonalen Gesetzgebungen. Ich gehe somit davon aus, dass diese Bestimmung darauf aufbaut.
Ettlin Erich · Mit-M · Conseil des Etats · Obwald · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich werde jetzt die einzelnen Bestimmungen vorstellen, damit man auch noch die Erwägungen der Kommission zuhanden des Amtlichen Bulletins gehört hat.
Wie schon ausgeführt, werden die Kantone jetzt mit Artikel 6 zur Förderung verpflichtet, so wie es der Nationalrat vorgesehen hat. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Nationalrat mit 115 zu 72 Stimmen relativ klar an der Lösung mit der Muss-Formulierung festgehalten hat.
Noch zum Stimmenverhältnis in der Kommission: Die Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Nationalrat zu folgen. In der Kommission ist man also klar für diesen Wechsel. Die finanziellen Folgen wurden auf etwa 100 Millionen Franken geschätzt. Es wurde in der Kommission festgehalten, dass - auch wenn es den Ständerat schmerzt, den Kantonen Vorschriften zu machen - die Verpflichtung gute Gründe hat. So wird verhindert, dass einzelne Kantone Trittbrettfahrer werden und von den Ausbildungsanstrengungen der anderen Kantone profitieren.
Noch etwas zu den Äusserungen von Kollege Germann: Ich glaube, es geht hier nicht um eine Verakademisierung der Pflege. Die an einer FH oder HF Ausgebildeten sind auch noch an den Betten, sie haben einfach mehr Ausbildung und können damit auch mehr machen. Es ist dann stimmig, wenn wir in Artikel 25a sagen, dass sie mehr Kompetenzen beim Anordnen von Massnahmen haben; dafür braucht es gut ausgebildete Leute. Wir stellen in der Pflege fest, dass die Verteilung nicht stimmt, dass es im Verhältnis zu den höher qualifizierten Pflegefachpersonen zu viele in Pflegeberufen auf der unteren Stufe hat.
Das Problem bei den Ausbildungsbeiträgen ist hier vielleicht spezifisch. Wenn jemand Fachangestellte Gesundheit macht, dann ist sie danach ausgebildet und hat ein volles Erwerbseinkommen. Wenn sie eine Stufe weiter auf FH oder HF gehen will, dann hat sie in der Ausbildung einen Praktikantenlohn von ungefähr 1200 bis 1300 Franken. Das ist ein Problem, wenn diese Frauen - meistens sind es Frauen - Familie haben und vielleicht abhängig sind vom Einkommen. Dann sagen sie sich, dass sie das gar nicht machen können. Ich glaube, es ist hier ein Spezialfall, bei dem diese Muss-Formulierung übernommen werden kann.
Das sind die Erwägungen der Kommission zu Artikel 6. Zu Artikel 25a werde ich dann noch separat berichten.
Berset Alain · BR-M · Conseil fédéral · Fribourg
Nous avons suivi avec votre commission le développement de ce compromis. J'aimerais rappeler que le Conseil fédéral était, et est d'ailleurs toujours, opposé à l'obligation pour les cantons de participer au financement de ces offres de formation, de la même manière qu'il était opposé à la facturation directe à l'assurance obligatoire des soins. Cela dit, pour aller dans le sens du compromis qui a l'air de se dessiner, nous pourrons vivre avec la proposition qui est celle de votre commission.
J'aimerais simplement rappeler que cette formulation contraignante laisse encore pas mal de marge de manoeuvre aux cantons pour décider de la manière dont ils souhaitent mettre en oeuvre et organiser la mesure. Les cantons restent donc autonomes dans la mise en oeuvre, et s'il y a une formulation contraignante, la contrainte porte sur le principe, mais les conditions et les montants des aides à la formation seront fixés par les cantons.
J'aimerais également mentionner que, selon notre analyse, cette modification représente des coûts supplémentaires d'environ 100 millions de francs pour la Confédération. Il s'agit d'une estimation réalisée sur la base de ce que l'on s'attend à ce que les cantons fassent en plus si cette contrainte était fixée dans la loi. C'est un chiffre qui était déjà connu.
Voilà ce que je souhaitais dire, en insistant donc sur la marge de manoeuvre que les cantons conserveront de toute manière pour la mise en oeuvre de la mesure.
Kuprecht Alex · P-M · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Angenommen - Adopté
Änderung anderer Erlasse
Modification d'autres actes
Ziff. 5 Art. 25a
Antrag der Kommission
Abs. 3
Der Bundesrat bezeichnet die Pflegeleistungen, die auf Anordnung oder im Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin erbracht werden können. Er bestimmt, welche dieser Pflegeleistungen ohne Anordnung oder Auftrag eines Arztes oder einer Ärztin erbracht werden können.
Abs. 3a
Die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer schliessen gesamtschweizerisch geltende Verträge zur Überwachung der mengenmässigen Entwicklung der Pflegeleistungen, die ohne ärztliche Anordnung erbracht werden, ab. Sie vereinbaren Massnahmen zur Korrektur bei ungerechtfertigtem Mengenwachstum. Können sich die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer nicht einigen, so regelt der Bundesrat die Einzelheiten.
Ch. 5 art. 25a
Proposition de la commission
Al. 3
Le Conseil fédéral désigne les soins qui peuvent être fournis sur prescription ou sur mandat médical. Il définit lesquels de ces soins peuvent être fournis sans prescription ni mandat médical.
Al. 3a
Les fédérations des fournisseurs de prestations et celles des assureurs concluent des conventions relatives à la surveillance de l'évolution quantitative des soins fournis sans prescription médicale, applicables dans toute la Suisse. Elles conviennent de mesures correctives en cas de croissance injustifiée du volume de ces soins. Si les fédérations ne parviennent pas à un accord, le Conseil fédéral règle les modalités.
Ettlin Erich · Mit-M · Conseil des Etats · Obwald · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Auch bei der zweiten Differenz ist die Kommission klar der Meinung, und zwar mit 11 zu 0 Stimmen, dass man der eingebrachten Kompromissvariante folgen soll.
Worum geht es hier? Den Pflegefachpersonen soll die Möglichkeit gegeben werden, autonom und eigenständig gewisse Pflegeleistungen direkt, also ohne ärztliche Anordnung, über die OKP abzurechnen. In Artikel 25a Absatz 3 wird die Version des Ständerates übernommen, aber ohne die Vereinbarung. Kollegin Carobbio Guscetti hat es gesagt: Das Wort "Vereinbarung" ist für die Initiantinnen eine rote Linie. Das war eine Pièce de Résistance. Das haben wir in der Arbeit mit dieser Gruppe festgestellt. Dafür soll jetzt ein Absatz 3a eingefügt werden, der Folgendes vorsieht: "Die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer schliessen gesamtschweizerisch geltende Verträge zur Überwachung der mengenmässigen Entwicklung der Pflegeleistungen, die ohne ärztliche Anordnung erbracht werden, ab. Sie vereinbaren Massnahmen zur Korrektur bei ungerechtfertigtem Mengenwachstum." Und, es wurde gesagt: "Können sich die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer nicht einigen, so regelt der Bundesrat die Einzelheiten." Damit ist der Befürchtung bezüglich eines Mengenwachstums Rechnung getragen.
In Ihrer Kommission wurde gewürdigt, dass mit dem aufgezeigten Kompromissvorschlag eine wichtige Hürde genommen werden kann. Kollegin Carobbio Guscetti hat auch darauf hingewiesen, dass der indirekte Gegenvorschlag konkrete Verbesserungen bringen und auch Substanz enthalten muss. Das ist mit dem vorliegenden Kompromissvorschlag, der hoffentlich auch vom Nationalrat so aufgenommen wird, gewährleistet.
Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen und damit einen wichtigen Schritt in diesem Projekt zu machen - auch im Sinne all der aufopfernd arbeitenden Pflegerinnen und Pfleger in der ganzen Schweiz. Zudem sichern wir damit, auch in unserem eigenen Interesse, den Nachwuchs in den Pflegeberufen für die zukünftige demografische Herausforderung.
Berset Alain · BR-M · Conseil fédéral · Fribourg
Je ne peux que vous redire que le Conseil fédéral a pris note de l'évolution vers ce compromis. J'ai déjà mentionné tout à l'heure l'opposition de principe du Conseil fédéral à une facturation directe. Mais enfin, dès lors qu'une facturation directe n'est plus contestée, qu'elle a été admise par les deux conseils, la proposition de votre commission nous paraît praticable.
Kuprecht Alex · P-M · Conseil des Etats · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Angenommen - Adopté
2. Bundesbeschluss über Finanzhilfen zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege
2. Arrêté fédéral sur les aides financières visant à encourager la formation dans le domaine des soins infirmiers
Art. 1 Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 1 al. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Das Geschäft geht damit an die Einigungskonferenz.