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Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes, wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes. Rückweisung des institutionellen Rahmenabkommens an die EU
Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die SVP-Fraktion fordert den Bundesrat auf, weder mit der EU noch mit anderen Staaten bilaterale oder multilaterale Abkommen abzuschliessen, die eine Verpflichtung zur dynamischen, das heisst automatischen und zwingenden Rechtsübernahme beinhalten oder die die Gerichtsbarkeit der Gegenpartei zur Streitentscheidung vorsehen, da dies ein krasser Verstoss gegen den Zweckartikel der Bundesverfassung wäre. Dieser lautet wie folgt: "Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes."
Es ist offensichtlich, dass die drei Punkte, zu denen der Bundesrat in Brüssel Klärung verlangt - staatliche Beihilfen, Lohnschutz und Unionsbürgerrichtlinie -, bewusst die zwei zentralen Fragen des institutionellen Rahmenabkommens ausklammern: die dynamische, das heisst automatische und zwingende Rechtsübernahme von EU-Recht und die Gerichtsbarkeit durch den Gerichtshof der EU. Die Schweizerinnen und Schweizer würden dadurch die Rechtshoheit in ihrem eigenen Land verlieren. Es wäre nicht mehr möglich, unser Zusammenleben nach unseren Regeln der direkten Demokratie zu gestalten.
Der EU ist freundlich und unmissverständlich darzulegen, dass die Schweiz an guten bilateralen Beziehungen auf Augenhöhe interessiert ist, aber keinen Vertrag unterschreiben kann, der gegen den Zweckartikel der Bundesverfassung verstösst, welcher die Unabhängigkeit des Landes und die Rechte des Volkes garantiert.
Doch es ist auch an der Zeit, Herr Aussenminister Cassis, dass Sie dem Schweizervolk reinen Wein einschenken und nicht weiter Nebelpetarden werfen. Die Schweizerinnen und Schweizer müssen wissen, dass das institutionelle Abkommen (Insta) die direkte Demokratie aushöhlt, die schweizerische Unabhängigkeit, die Neutralität und den Föderalismus missachtet und die Schweizer Wohlfahrt gefährdet. Das Insta käme einer Preisgabe der Schweiz gleich. Aus diesem Grund bitte ich Sie, das Insta entschieden an die EU zurückzuweisen.
An dieser Stelle noch eine Bitte - ich sehe im Saal leider nicht die Parteipräsidenten, sie sind zum Teil an einer Weiterbildung. Aber an die Adresse jener, die hier sind - an Marco Romano, Vizechef der Mitte-Fraktion, an Roger Nordmann, Fraktionschef der SP -, und an alle anderen Vertreter der Parteien und Fraktionen möchte ich sagen: Sie müssen nicht zum Bundesrat pilgern und diesen bitten, doch bitte das Abkommen nicht an das Parlament zu überweisen. Sie können heute hier diesem Vorstoss zustimmen und damit ein klares Zeichen setzen, dass Sie dieses Insta nicht haben wollen. Beweisen Sie Mut, stimmen Sie dieser Motion der SVP-Fraktion zu, und sagen Sie damit Nein zum Insta! Denn diese Geheimniskrämerei hintendurch, die Bundesräte zu bitten: "Bitte, sagt doch ihr als Bundesrat Nein, das wäre uns lieber, dann müssen wir nicht im Parlament darüber debattieren", ist doch etwas feige, wenn ich mir diese Bezeichnung erlauben darf.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung der vorliegenden Motion.
Cassis Ignazio · VPBR-M · Bundesrat · Tessin
Ich danke Ihnen für die Einreichung dieser Motion und die darin aufgeworfenen Punkte. Die allgemein gehaltenen Ziele des Zweckartikels der Bundesverfassung werden in derselben Bundesverfassung weiter konkretisiert. Diese Konkretisierung betrifft die Beteiligungsrechte von Volk und Ständen am staatlichen Handeln. Darunter fallen die für den Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen einzuhaltenden Verfahren, namentlich die Voraussetzung der Unterstellung unter das obligatorische Referendum gemäss Artikel 140 respektive das fakultative Referendum gemäss Artikel 141.
Weder Artikel 2 der Bundesverfassung noch die einzuhaltenden internen Genehmigungsverfahren für Staatsverträge bzw. die Beteiligungsrechte von Volk und Ständen an diesen Verfahren würden durch das institutionelle Abkommen bzw. die darin vorgesehenen Bestimmungen zur dynamischen Rechtsübernahme und zur Streitbeilegung verletzt. Der Insta-Entwurf sieht vor, dass Entwicklungen des relevanten EU-Rechtes in die betroffenen Marktzugangsabkommen integriert werden. Im Gegenzug würde die Schweiz an der Erarbeitung dieses Rechts mitbeteiligt. Diese neuen Mitwirkungsrechte würden es der Schweiz ermöglichen, frühzeitig ihre Interessen einzubringen.
Zudem würde die Übernahme von neuem EU-Recht weiterhin unter Berücksichtigung unserer innerstaatlichen Verfahren erfolgen. Erst nach Abschluss der entsprechenden innerstaatlichen Genehmigungsverfahren inklusive der Durchführung eines allgemeinen Referendums könnte die Schweiz also einer Anpassung zustimmen. Das heisst, die Schweiz könnte grundsätzlich weiterhin frei über die Übernahme von Rechtsentwicklungen in der EU entscheiden. Sie müsste bei der Ablehnung einer Übernahme allerdings allenfalls verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen der EU gewärtigen.
En cas de différend concernant la reprise d'un développement du droit de l'Union européenne, les parties, comme jusqu'à présent, se consulteraient dans un premier temps au sein du comité mixte sectoriel, afin de trouver une solution mutuellement acceptable. Si cela ne devait pas fonctionner, chacune des parties pourrait demander la mise en place d'un tribunal arbitral paritaire pour régler le différend.
Ce n'est que lorsque le différend soulèverait une question concernant l'interprétation d'une disposition du droit de l'Union européenne, et seulement si cette interprétation est pertinente et nécessaire pour régler le différend, que le tribunal arbitral pourrait saisir la Cour de justice de l'Union européenne sur cette question d'interprétation. Il devrait dans ce cas tenir compte de la détermination de celle-ci sur cette question.
Ce mécanisme d'arbitrage garantirait que l'Union européenne ne puisse prendre des mesures de compensation que si la Suisse ne respecte pas une décision du tribunal arbitral. Il garantirait aussi que ces éventuelles mesures soient proportionnelles.
En résumé, le projet d'accord institutionnel, en l'occurrence ses dispositions sur la reprise dynamique du droit et sur le règlement des différends, respecte les règles et exigences fondamentales de la Constitution et les procédures d'approbation interne des traités internationaux, y compris les droits de participation du peuple et des cantons.
Pour cette raison, le Conseil fédéral vous propose de rejeter la motion.
Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Heute ist Frau Leu anscheinend wieder am Verhandeln. Es soll dies die letzte Verhandlungsrunde sein. Wann können wir hier mit einem Beschluss des Bundesrates in dieser Angelegenheit rechnen?
Cassis Ignazio · VPBR-M · Bundesrat · Tessin
Vielen Dank für die Frage, Herr Nationalrat Aeschi. Sie sprengt den Rahmen dieser Motion, aber ich beantworte sie gerne.
Wir diskutieren zurzeit mit der Europäischen Union über die Differenzen, die es zwischen dem Entwurf des Abkommens und der neu vom Bundesrat festgelegten Position vom letzten November gibt. Zwischen dem Ist- und dem Soll-Zustand hat es ein Delta. Es geht in den laufenden Diskussionen jetzt darum, dieses Delta zu klären und zu schauen, wie gross es ist. Wir müssen auf beiden Seiten das gleiche Verständnis haben, um dann anschliessend von der Europäischen Union zu erfahren, ob sie bereit ist, dieses Delta zu überbrücken. Wir befinden uns jetzt in der Schlussphase dieser Klärungsphase.
Abstimmung
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 52 Stimmen
Dagegen ... 134 Stimmen
(0 Enthaltungen)