19.500
Parlamentarische Untersuchungskommission im Zusammenhang mit den Hochseeschifffahrt-Bürgschaften
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Aebi Andreas, Andrey, Büchel Roland, Kälin, Trede)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Aebi Andreas, Andrey, Büchel Roland, Kälin, Trede)
Donner suite à l'initiative
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht des Büros erhalten.
Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Warum möchten wir eine parlamentarische Untersuchungskommission bezüglich Aufarbeitung des Bürgschaftswesens im Hinblick auf die Hochseeschifffahrt? Artikel 163 des Parlamentsgesetzes schreibt vor, wenn Vorkommnisse von grosser Tragweite der Klärung bedürfen, so soll man eine parlamentarische Untersuchungskommission einsetzen. Was "grosse Tragweite" bedeutet, muss ich Ihnen nicht erklären: Ende 2016 ging es um knapp 800 Millionen Franken verbürgter Darlehen; 2017 hatten wir den ersten Nachtragskredit von 215 Millionen Franken, 2019 einen Nachtragskredit von 129 Millionen und 2020 nochmals einen Nachtragskredit von 28,3 Millionen. Seither gab es weitere kleinere Nachtragskredite im Zusammenhang mit dem dringenden Notverkauf von Schiffen. Es geht insgesamt um mehrere hundert Millionen Franken, und da stellt sich die Frage, warum die Bürgschaften gezogen worden sind.
Das Büro des Nationalrates kommt zur Ansicht, die GPK und die FinDel hätten schon viel gemacht und zusätzliche Abklärungen brächten keinen Mehrwert. Es stimmt, die GPK hat von 2009 bis heute verschiedene Punkte untersucht, und die FinDel hat einen Punkt untersucht, nämlich den Verkaufsprozess bezüglich der ersten Schiffe beim Nachtragskredit 2017. Zusammenfassend kann ich aber festhalten: Sowohl die GPK als auch die FinDel haben die Situation nur punktuell untersucht.
Warum braucht es aus Sicht der SVP-Fraktion eine Untersuchungskommission? Es geht darum, dass die Kontrolle und Führung der Hochseeschifffahrt von Beginn weg, seit 2002, untersucht wird. Beim Bund gibt es ja eine Interessenkollision: Auf der einen Seite überprüft das Schweizerische Seeschifffahrtsamt ja die technischen Voraussetzungen bei den Schiffen; wenn die technischen Voraussetzungen nicht gegeben sind, dann müsste das Schweizerische Seeschifffahrtsamt die Schiffe stoppen und blockieren. Auf der anderen Seite ist es eben der Bund, der den Schiffen Darlehen gibt, und das ist die Problematik. Hier haben wir einen klassischen Fall von Interessenkollision, und die Frage ist: Wurde hier immer korrekt gehandelt, auch dann, wenn die Schiffe technisch nicht in Ordnung waren? Das muss untersucht werden, und zwar für den Zeitraum seit 2002.
Dann geht es um die Kontrolle und Führung durch die Bundesämter bezüglich der Jahresabschlüsse. Es geht nicht nur um die Jahresabschlüsse der Eigentümer, es geht auch um die Jahresabschlüsse der Reedereien. Das ist nicht dasselbe. Die Frage von Gewinnverschiebungen - ich sage es salopp - zwischen den Bilanzen der Reedereien und den Bilanzen der Eigentümer wurde nicht untersucht. Das muss angeschaut werden, und zwar für den Zeitraum seit 2002. Es geht um Angebotspreise, es geht um Anschaffungswerte, es geht um Abschreibungen, es geht um Buchwerte, und es geht um die rechtzeitige Überprüfung der Amortisationen seit 2002. Was wurde letztlich seit 2002 überprüft? Es wurde lediglich die Eigenkapitalquote überprüft - und Sie wissen ganz genau, dass die Eigenkapitalquote auch über bilanztechnische Massnahmen gesteuert werden kann.
Wichtig ist auch, dass die Rolle, die die Geldinstitute und Revisionsgesellschaften gespielt haben, von Beginn weg überprüft wird. Die FinDel hat hier noch einen Auftrag, den sie sicher erfüllen wird. Es geht aber auch hier darum, dass die Rolle der Geldgeber und der Revisionsgesellschaften seit 2002 untersucht wird.
Und es geht darum, ob die richtigen Informationen ins Parlament fliessen. In der Botschaft von 2007 über die Aufstockung der Kredite - Sie wissen, damals wurden die Kredite von 600 Millionen auf 1,1 Milliarden Franken aufgestockt - wurde gesagt, es gehe um die modernste Flotte. Kleine Schiffe bis 4600 Standardcontainer seien gefragt. Dabei wusste alle Welt, dass 2009 die Vertiefung des Suezkanals fertiggestellt und dass die Kapazität des Panamakanals verdreifacht würde. All diese Fakten wurden bis heute nicht untersucht.
Ich bitte Sie dringend, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, damit diese Fakten untersucht werden und klar aufgezeigt wird, wo die Probleme lagen.
Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich beantrage im Namen der Minderheit Aeschi Thomas mit den Mitgliedern Andrey, Büchel Roland, Kälin, Trede und Aebi Andreas, der parlamentarischen Initiative 19.500 Folge zu geben.
Die Minderheit erachtet die Einsetzung einer PUK als notwendig, weil noch zu viele Fragen offen sind und weil von den GPK und der FinDel nicht die gesamte Zeitspanne untersucht worden ist. Nicht zuletzt auch aufgrund des hohen finanziellen Schadens - Sie haben es gehört, wir hatten einen Nachtragskredit über 215 Millionen Franken, weitere 129 Millionen Franken sind hinzugekommen -, den der Bund im Zusammenhang mit den Solidarbürgschaften erleidet, rechtfertigt sich der Zusatzaufwand durch die Einsetzung einer PUK auf jeden Fall.
Wir beantragen Ihnen aufgrund dieser Argumente und aufgrund der Argumente von Pirmin Schwander, die eben dargelegt wurden, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Graf-Litscher Edith · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion
Das Büro hat die parlamentarische Initiative an seinen Sitzungen vom 7. September und 13. November 2020 vorgeprüft. Die GPK und die FinDel befassen sich seit 2017 bzw. 2015 eingehend mit den Hochseeschifffahrt-Bürgschaften. Sie haben zwei Inspektionen durchgeführt und ihre Schlussfolgerungen in drei Berichten veröffentlicht sowie mehrere Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet. Die GPK und die FinDel betonen, dass sie sich sowohl bei der Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes als auch bei der Durchführung der Arbeiten eng koordinieren und die Entwicklung des Dossiers weiterhin verfolgen und weitere Abklärungen zu bestimmten Punkten durchführen.
Zudem hat das WBF zwei Administrativuntersuchungen in Auftrag gegeben, die beide das BWL betreffen; eine der Untersuchungen wurde durch die EFK durchgeführt, die andere durch eine externe Fachperson. Diese Abklärungen decken teilweise auch die Periode vor 2009 ab. Des Weiteren sind bzw. waren bestimmte Vorgänge im BWL ebenfalls Gegenstand von Strafverfahren seitens der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern und der Bundesanwaltschaft.
Von den drei Fragenkomplexen, die eine PUK untersuchen sollte, sind die Ziffern 1 und 2 aus Sicht beider GPK ausführlich aufgearbeitet. Es besteht also kein weiterer Handlungsbedarf, bzw. eine PUK könnte hierzu keine bedeutenden zusätzlichen Elemente liefern. Zu Ziffer 3 hat die FinDel ihre Abklärungen zur Rolle der letztfinanzierenden Geldinstitute weitgehend abgeschlossen, zur Rolle der Revisionsgesellschaften sind weitere Abklärungen im Gang; diese führt die FinDel im Rahmen ihrer begleitenden Finanzoberaufsicht durch. Die Einsetzung einer PUK ist dafür nicht notwendig.
Das Büro stellt fest, dass sich die zuständigen Oberaufsichtsorgane bereits seit Längerem vertieft mit der Aufarbeitung der Hochseeschifffahrt-Bürgschaften auseinandersetzen. In ihren Mitberichten, die die beiden FK und GPK zuhanden der beiden Büros verfasst haben, sowie im Informationsschreiben der FinDel an das Büro des Nationalrates wurde der Stand ihrer Arbeiten ausführlich dargelegt. Sowohl die GPK als auch die FK beider Räte erachten die Einsetzung einer PUK als nicht gerechtfertigt und haben dem Büro empfohlen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Das Büro ist der Auffassung, dass eine weitere Untersuchung durch eine PUK keinen zusätzlichen Nutzen und wohl auch keine Zusatzinformationen bringen würde.
Das Büro schliesst sich den Argumenten der Oberaufsichtsorgane im Grundsatz an und beantragt Ihnen mit 7 zu 5 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.
Abstimmung
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die Mehrheit des Büros beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Aeschi Thomas beantragt, ihr Folge zu geben.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 77 Stimmen
Dagegen ... 110 Stimmen
(3 Enthaltungen)