11.411, 11.412
Betreuungszulage für pflegende Angehörige / Rahmenbedingungen für die Entlastung von pflegenden Angehörigen
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
11.411
Antrag der Mehrheit
Die Initiative abschreiben
Antrag der Minderheit
(Feri Yvonne, Gysi Barbara, Lohr, Meyer Mattea, Porchet, Prelicz-Huber, Wasserfallen Flavia, Weichelt-Picard)
Die Initiative nicht abschreiben und die Behandlungsfrist um zwei Jahre bis zur Frühjahrssession 2023 verlängern
Proposition de la majorité
Classer l'initiative
Proposition de la minorité
(Feri Yvonne, Gysi Barbara, Lohr, Meyer Mattea, Porchet, Prelicz-Huber, Wasserfallen Flavia, Weichelt-Picard)
Ne pas classer l'initiative et prolonger le délai de traitement de deux ans, soit jusqu'à la session de printemps 2023
11.412
Antrag der Mehrheit
Die Initiative abschreiben
Antrag der Minderheit
(Feri Yvonne, Gysi Barbara, Meyer Mattea, Porchet, Prelicz-Huber, Wasserfallen Flavia, Weichelt-Picard)
Die Initiative nicht abschreiben und die Behandlungsfrist um zwei Jahre bis zur Frühjahrssession 2023 verlängern
Proposition de la majorité
Classer l'initiative
Proposition de la minorité
(Feri Yvonne, Gysi Barbara, Meyer Mattea, Porchet, Prelicz-Huber, Wasserfallen Flavia, Weichelt-Picard)
Ne pas classer l'initiative et prolonger le délai de traitement de deux ans, soit jusqu'à la session de printemps 2023
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Sie haben zwei schriftliche Berichte der Kommission erhalten.
Schläpfer Therese · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die parlamentarische Initiative Meier-Schatz 11.411 will eine Betreuungszulage für pflegende Angehörige. Mit der parlamentarischen Initiative Meier-Schatz 11.412 sollen die Rahmenbedingungen für die Entlastung von pflegenden Angehörigen geregelt werden.
Im April 2019 hat sich die Kommission letztmals mit den beiden Geschäften befasst. Wir entschieden, die Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen zu sistieren, bis die Arbeiten des Bundesrates für das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung abgeschlossen sind. Das Parlament hat dieses Gesetz inzwischen verabschiedet und darin verschiedene Massnahmen zugunsten von betreuenden Angehörigen getroffen. Unsere Subkommission "Pflegende Angehörige" stellte bereits 2019 fest, dass die Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige mit dem neuen Gesetz verbessert werden. Somit kann das Anliegen der parlamentarischen Initiative 11.412 als erfüllt betrachtet werden.
Mit der parlamentarischen Initiative 11.411 wird eine Betreuungszulage für pflegende Angehörige verlangt. In der Subkommission wurde 2019 mit 7 zu 4 Stimmen beschlossen, die Initiative zu sistieren, bis die bereits erwähnte Vorlage des Bundesrates vorliegt. Eine Betreuungszulage ist nicht Teil des neuen Gesetzes. Weder der Bundesrat noch das Parlament haben dieses Element aufgegriffen. Vor diesem Hintergrund wurde für diese Initiative das weitere Vorgehen diskutiert. Aus Sicht der SP-Delegation sind gewisse Teile der Forderungen, wie erwähnt, mittlerweile umgesetzt, andere jedoch nicht, etwa die Betreuungszulagen. Zudem habe sich die Situation aufgrund von Covid-19 verschärft. Es werde vermehrt pflegende Angehörige geben. Diese Situation müsse beobachtet werden, und wir sollten uns noch einmal vertieft damit auseinandersetzen. Die SP-Delegation ist deshalb gegen die Abschreibung der beiden Initiativen.
Die Mitte-Delegation ist grundsätzlich der Auffassung, dass die Situation genauer angeschaut werden muss. Nicht alle Anliegen konnten durch das Gesetz abgedeckt werden. Gleichwohl findet sie, dass diese Initiativen abgeschrieben werden sollten, da sie schon alt sind. Allenfalls könnten neue Vorstösse eingereicht werden, die der aktuellen Situation und den Bedürfnissen unter Berücksichtigung der beschlossenen Verbesserungen Rechnung tragen.
Die FDP-Liberale Delegation meint, mit den erwähnten gesetzlichen Grundlagen sei das Parlament tätig geworden und den Anliegen entgegengekommen. Diese seien erfüllt. Sie stimmt einer Abschreibung der parlamentarischen Initiativen ebenfalls zu.
Die grüne Delegation ist gegen Abschreiben. Neue Vorstösse würden zu Verzögerungen führen. Sinnvoller sei, die noch fehlenden Teile umzusetzen.
Die SP-Delegation beantragt Ihnen, die Frist zu verlängern sowie die ihres Wissens noch nicht aufgelöste Subkommission zu beauftragen, nochmals vertieft zu prüfen, in welchen Bereichen noch Handlungsbedarf bestehe.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates prüfte an ihrer Sitzung vom 14. Januar 2021 die Abschreibung der vorliegenden parlamentarischen Initiative 11.411 nach Artikel 113 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes. Die Kommission beantragt mit 13 zu 12 Stimmen, diese abzuschreiben. Eine Minderheit Feri Yvonne beantragt, die parlamentarische Initiative nicht abzuschreiben und die Behandlungsfrist um zwei Jahre, bis zur Frühjahrssession 2023, zu verlängern.
Ebenfalls prüfte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates an ihrer Sitzung vom 14. Januar 2021 die Abschreibung der vorliegenden parlamentarischen Initiative 11.412 nach Artikel 113 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes. Die Kommission beantragt mit 15 zu 10 Stimmen, die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Eine Minderheit Feri Yvonne beantragt, die Initiative nicht abzuschreiben und die Behandlungsfrist um zwei Jahre zu verlängern.
Feri Yvonne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Die Minderheit anerkennt, dass seit der Einreichung der beiden parlamentarischen Initiativen Meier-Schatz einige Verbesserungen in Kraft getreten sind oder zeitnah noch in Kraft treten werden. Zu nennen sind beispielsweise die Entschädigung für kurzzeitige Arbeitsabwesenheiten zur Betreuung kranker oder verunfallter Familienmitglieder oder Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, die Anpassungen des Anspruchs auf Hilflosenentschädigung und Intensivpflegezuschlag für Kinder sowie die Erweiterung des Anspruchs auf Betreuungsgutschriften in der AHV.
Diese Verbesserungen sind erfreulich, jedoch für Betroffene nicht befriedigend und nur begrenzt entlastend. Der Betreuungsurlaub soll auch für Personen gelten, die zum Beispiel ihren Ehepartner oder ihre Eltern betreuen. Des Weiteren sind die drei Tage Kurzurlaub bei akuten Erkrankungen oder einem Unfall nicht genügend. Um Vorkehrungen für eine länger dauernde Betreuung und Pflege zu treffen, reichen drei Tage oft nicht aus. Heute kann ein Assistenzbeitrag nur zur Finanzierung von Pflegeleistungen ausgerichtet werden, die von Fachkräften erbracht werden, die weder mit der oder dem Versicherten verheiratet sind noch in einer eingetragenen Partnerschaft leben oder in direkter Linie mit ihr oder ihm verwandt sind.
Die Schaffung einer Betreuungszulage für pflegende Angehörige würde dazu beitragen, die Selbstbestimmung der versicherten Personen besser zu garantieren. Zudem würde sie Einsparungen ermöglichen und gleichzeitig die Anerkennung der Arbeit der pflegenden Angehörigen steigern. Die Finanzierung der Hilfeleistungen von Angehörigen fördert die Achtung der Selbstbestimmung der begünstigten Personen. Ein Angehöriger ist in der Lage, die spezifischen Bedürfnisse zu erfassen und seinen Partner, seine Partnerin gezielt zu unterstützen. Diese Finanzierung fördert ein möglichst langes eigenständiges Leben zuhause, indem der Eintritt in eine Einrichtung durch die Arbeit der Angehörigen vermieden wird.
Der Assistenzbeitrag, der die Leistungen der Angehörigen finanziert, trägt auch dazu bei, die professionellen Assistenzdienste zu entlasten, die in den nächsten Jahren mit einem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften konfrontiert sein werden. Der Assistenzbeitrag erlaubt die finanzielle Unterstützung der Angehörigen und kompensiert zum Teil die Verminderung ihres Einkommens und ihrer beruflichen Vorsorge. Gerade die Gruppe der pflegenden Angehörigen, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen, muss auch berücksichtigt werden. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung ist hier noch grosses Potenzial vorhanden. Auch aufgrund von Covid-19 wird sich zeigen, wo die grössten Lücken und Probleme bei der Betreuung von älteren Menschen zuhause sind.
Bitte schreiben Sie diese Initiativen nicht ab, denn es gibt noch viele Lücken, die wir zeitnah schliessen müssen.
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
11.411, 11.412
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die Kommissionsmehrheit beantragt, die beiden parlamentarischen Initiativen abzuschreiben. Eine Minderheit Feri Yvonne beantragt, die Initiativen nicht abzuschreiben und die Behandlungsfrist um zwei Jahre zu verlängern.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 105 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 82 Stimmen
(2 Enthaltungen)