21.3601
Octroi de contributions plus élevées pour les cas de rigueur dans des cas exceptionnels justifiés
Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Antrag der Kommission
Annahme der Motion
Antrag Hess Erich
Ablehnung der Motion
Schriftliche Begründung
Die Motion fordert eine Erhöhung der A-Fonds-perdu-Beiträge für in Schwierigkeiten geratene Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 5 Millionen Franken. Die Motion suggeriert, dass diese Erhöhung des A-Fonds-perdu-Beitrags verhältnismässig sein soll. Abgesehen davon, dass eine Definition des Begriffs der Verhältnismässigkeit im Kontext eines zugrunde gehenden Unternehmens schwierig ist, gilt es, staatspolitische Bedenken zu äussern. Die WAK-N argumentiert, dass die aktuelle Regelung vor allem mittelgrosse Unternehmen mit Jahresumsätzen bis 100 Millionen Franken oder Unternehmensgruppen bestehend aus kleineren, juristisch selbstständigen Einheiten begünstigt. Dies ist anmassend, da anscheinend auch Grossunternehmen durch die öffentliche Hand gerettet werden sollen. Dies würde bedeuten, dass Millionen oder gar Milliarden von Schweizer Steuergeldern für die Rettung eines Grossunternehmens infrage kommen sollten. Der Einsatz von immensen Summen aus Steuergeldern für die Rettung einzelner Grossunternehmen, gerade im Kontext der aktuellen Öffnungsstrategie, erscheint absurd. Es gibt keinen vernünftigen Grund, im aktuellen Kontext A-Fonds-perdu-Obergrenzen zu erhöhen, es sei denn, es wurden schon bestimmte Grosskonzerne designiert, welche solche Steuergelder in Anspruch nehmen müssten. Es geht also nur darum, Präzedenzfälle zu schaffen und die Grundlage für eine Staatsverschuldung à gogo einzuläuten. Dies entspricht jedoch nicht einer vernünftigen Ausgabenpolitik.
Proposition de la commission
Adopter la motion
Proposition Hess Erich
Rejeter la motion
Müller Leo · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates hat an der Sitzung vom 17. und 18. Mai dieses Jahres eine Kommissionsmotion mit dem Auftrag an den Bundesrat verabschiedet, die Covid-19-Härtefallverordnung zu ändern. Gefordert wird, dass in begründeten Ausnahmefällen und basierend auf einer Einzelfallbeurteilung die in Artikel 8c festgelegte Höchstgrenze für Härtefallentschädigungen von 10 Millionen Franken verhältnismässig überschritten werden darf.
Festgehalten ist in dieser Motion auch, dass ein höherer Beitrag insbesondere dann gerechtfertigt ist, wenn bestehende Unternehmensstrukturen nachweislich eine direkte Ungleichbehandlung zur Folge haben oder wenn die angeordneten Massnahmen des Bundesrates wie zum Beispiel Homeoffice-Pflicht oder Fernunterricht an Schulen zu existenzbedrohenden Umsatzeinbrüchen führen.
In Artikel 8c der Verordnung ist geregelt, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 5 Millionen Franken maximal 10 Millionen Franken Entschädigung erhalten können. In den meisten Fällen reicht dies aus. Es gibt aber ganz wenige Ein-Sparten-Firmen, die schweizweit tätig sind und nicht in Tochterfirmen unterteilt sind. Für diese Firmen reicht die Regelung nicht aus. Es geht vor allem um Verpflegungsbetriebe. Wenn beispielsweise eine Unternehmung mehrere hundert Millionen Franken Umsatz machte und wegen der vom Bundesrat angeordneten Massnahmen einen Grossteil des Umsatzes verloren hat, reichen 10 Millionen Franken einfach nicht aus.
Auch wenn der Umsatz um mehr als 40 Prozent eingebrochen ist, gelten diese Betriebe per se nicht als Härtefälle, weil sie gemäss Bundesratsanordnung nicht geschlossen werden mussten. Diese Betriebe hatten aber keine Gäste, weil die Mitarbeitenden der Unternehmen nicht dort waren oder weil eben auch die Betriebsrestaurants an Hochschulen nicht stark frequentiert wurden.
Wären solche Unternehmen in Tochterfirmen unterteilt, könnte jede einzelne Tochterfirma den Betrag von maximal 10 Millionen Franken geltend machen. Allein aufgrund der Organisationsstrukturen fallen solche Ein-Sparten-Betriebe ohne Tochtergesellschaft durch die Maschen. PWC hat berechnet, dass die Mitglieder der Swiss Catering Association im Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019 einen Umsatz von insgesamt rund 960 Millionen Franken erzielt hatten. Im Jahr 2020 waren es noch 550 Millionen Franken, und bis Mitte 2021 waren es etwa 245 Millionen Franken. Sie sehen also, dass es eine wahnsinnig grosse Umsatzeinbusse gibt, und das eben innerhalb einzelner Firmen. Diese erhalten zwar auch Kurzarbeitsentschädigungen, aber die Fixkosten sind derart hoch, dass sie im Moment pro Monat Verluste in zweistelliger Millionenhöhe schreiben.
In der Kommission wurde geltend gemacht, dass es sich nicht um ein neues Problem handle, sondern dass es bereits bei der Gesetzesrevision im Dezember 2020 diskutiert worden sei. Damals habe der Bundesrat darauf hingewiesen, dass man auf Verordnungsstufe eine Lösung finden werde. Diese wurde leider nicht gefunden, und deshalb braucht es diesen heutigen Vorstoss. Natürlich stellt der Bundesrat in seiner Stellungnahme wiederum eine Lösung in Aussicht, diese liegt uns aber bisher noch nicht vor.
Die Kommission hat dieser Motion einstimmig, mit 23 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen, zugestimmt. Im Namen der Kommission und angesichts ihres einstimmigen Beschlusses bitte ich Sie, dieser Motion zuzustimmen. Ich danke Ihnen, wenn Sie das heute Abend einstimmig tun.
Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Wir haben, wie das der Kommissionssprecher ausgeführt hat, ja versprochen, hier eine Lösung zu suchen. Wir haben mit den Kantonen eine solche Lösung erarbeitet. Im Moment ist eine Änderung der Verordnung bei den Kantonen in der Vernehmlassung. Sie dauert noch bis Mittwoch. Wir haben heute die ständerätliche WAK konsultiert und werden morgen noch Ihre WAK konsultieren.
Um was geht es? Wir sehen ebenfalls, dass es Härtefälle gibt, die mit der bestehenden Verordnung nicht abgedeckt sind. Einige dieser Härtefälle hat Herr Müller jetzt skizziert. Wir haben von den Kantonen die Rückmeldung erhalten, dass es auch in anderen Bereichen noch Fälle gibt, für die das bestehende Regelwerk eigentlich nicht genügt. Die Lösung, die wir vorsehen, ist die folgende: Wir stellen den Kantonen insgesamt die Hälfte der Reserve des Bundesrates in der Höhe einer Milliarde zur Verfügung, also 500 Millionen Franken. Die Kantone können dann in ihrem Bereich mit ihrem Beitrag solchen Härtefällen entsprechend helfen.
Wir sind zum Schluss gekommen, dass es sich bei den Härtefällen der Härtefälle um sehr unterschiedliche Betriebe handelt, die noch nach einer Lösung suchen. Wir sind der Meinung, dass wir das hier, in dieser Verordnung, nicht lösen können, sondern den Weg über die Kantone suchen müssen. Wir haben mit den Kantonen entsprechende Gespräche geführt. Wie gesagt, die Vernehmlassung läuft bei den Kantonen noch. Wir sind überzeugt, dass wir mit diesem Vorgehen, die Hälfte der Bundesratsreserve den Kantonen für die Härtefälle der Härtefälle zur Verfügung zu stellen, eine effiziente und rasche Lösung gefunden haben.
Der Bundesrat wird diese Verordnung am 18. Juni beschliessen und dann sofort in Kraft setzen. Damit, glaube ich, haben wir Ihr Anliegen aufgenommen und es mit den Kantonen besprochen. Das ist der Grund, weshalb wir Ihnen die Ablehnung der Motion beantragen. Wir haben etwas Zeit gebraucht, um zu sehen, wo noch Lücken bestehen. Materiell haben wir, glaube ich, keine Differenzen. Wir sind der Meinung, dass wir mit den Kantonen eine etwas differenziertere Lösung gefunden haben. Das Geld kann sofort zur Verfügung gestellt werden, und damit können Härtefälle innerhalb der Härtefälle gelöst werden. Ich glaube also, wir haben hier eine Lösung gefunden. Wenn Sie den Vorstoss trotzdem annehmen, dann werden wir Ihnen nach der Verabschiedung der Verordnung beantragen, die Motion abzuschreiben. Das wäre der Weg.
Wir werden morgen zu diesem Thema auch noch Ihre WAK konsultieren - um 7 Uhr, wenn ich mich richtig erinnere -, dann kann sie auch noch Stellung beziehen. Aber eben, wir haben materiell keine Differenzen. Eine Lösung ist gefunden und mit den Kantonen abgesprochen, die Vernehmlassung läuft. Die Annahme dieser Motion ist aus unserer Sicht nicht mehr notwendig, weil wir die Lösung bereits haben.
Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 178 Stimmen
Dagegen ... 6 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung um 20.50 Uhr
La séance est levée à 20 h 50