21.7569
Nachfrage zur Antwort von 21.7485, Ungenaue Radargeräte
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Das Geschwindigkeitsmessmittel Leivtec XV3 ist von den Kantonspolizeien Schwyz und Uri sowie von den Stadtpolizeien Affoltern am Albis, Dietikon, St. Gallen und Winterthur eingesetzt worden. Weiter hat eine Reihe von Gemeinde- und Regionalpolizeikorps dieses Messmittel verwendet. Es sind dies in alphabetischer Reihenfolge die Polizeien der folgenden Gemeinden: Allschwil, Birsfelden, Kilchberg, Pratteln, Richterswil, Stäfa, Therwil, Uitikon, Volketswil, Wallisellen sowie die kommunale Polizei Ronn, der die Gemeinden Rümlang, Oberglatt, Niederhasli und Niederglatt angehören. Von den Regionalpolizeikorps haben folgende das betreffende Messmittel verwendet: Bremgarten (AG), Lenzburg, Meilen, Muri (AG), rechtes Limmattal, Wettingen-Limmattal.
Über Angaben zum Einsatz eines Geschwindigkeitsmessmittels und Informationen darüber, wie viele Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt worden sind, verfügen nur die jeweiligen Verwender. Von daher können keine Angaben dazu gemacht werden, wie häufig dieses Messmittel in der Schweiz bei Messungen im Strassenverkehr zum Einsatz gekommen ist.
Wobmann Walter · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Besten Dank für Ihre Antwort, Frau Bundesrätin, jetzt aber meine nochmalige Nachfrage: Wie werden dann allenfalls falsch geblitzte Fahrer - wenn also eine zu hohe Geschwindigkeit festgestellt wurde, die nicht gestimmt hat - entschädigt? Haben Sie einen Plan, was passiert, wenn dann die definitiven Resultate der Firma herausgekommen sind?
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Sehr geehrter Herr Wobmann, ich kann Ihnen die Frage nicht beantworten, weil das in der Zuständigkeit der jeweiligen Stadt- oder Gemeindepolizei liegt. Wir können Ihnen nur sagen, wo dieses Messmittel eingesetzt wurde. Wir haben Ihnen auch gesagt, dass es nicht korrekt funktioniert. Aber an und für sich hat jemand, der eine Busse bekommt, eine Einsprachemöglichkeit. Das regelt das jeweilige Gemeinwesen oder die örtliche Gerichtsbarkeit, sei das ein Bezirksamt oder ein Kreisgericht, je nach Zuständigkeitsbereich bzw. nach Kanton oder Gemeinde, wo es passiert ist.