20.063
Loi sur les étrangers et l’intégration. Modification
Marra Ada · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste
Je vais être extrêmement brève. Nous nous trouvons devant cette modification de loi, parce que le statut du permis F est traité, sur des points importants, par ordonnance. Ainsi, le Conseil fédéral a voulu retranscrire dans la loi les pratiques iniques contenues dans l'ordonnance, notamment l'interdiction de voyager pour les personnes admises à titre provisoire, pour quelque raison que ce soit, dans leur pays d'origine ou dans n'importe quel autre pays. On enferme des centaines d'êtres humains sur notre territoire. On les met dans une cage géographique, alors même qu'ils n'ont commis aucun crime et n'ont contrevenu à aucune loi de notre pays.
Permis F, permis provisoire, permis de l'hypocrisie. Voilà ce que signifie ce statut particulier. Parce que ce mot de provisoire n'a rien de réel. 30 pour cent des personnes au bénéfice d'un permis F actuel sont là depuis au moins sept ans. Le Secrétariat d'Etat aux migrations estime que 90 pour cent des personnes ayant reçu un permis F resteront en Suisse de façon permanente.
Or, au lieu de réformer ce statut indigne, comme le demandait en 2018 une initiative de la Commission des institutions politiques du Conseil des Etats - et Dieu sait si ce n'était pas révolutionnaire -, le Conseil fédéral confirme des pratiques honteuses pour une démocratie qui se réclame des droits de l'homme, des pratiques dénoncées par quasiment toutes les organisations internationales s'occupant des droits de l'homme ou des migrations. C'est pourquoi notre groupe n'est pas entré en matière lors du premier débat dans cet hémicycle.
Entretemps, la commission a trouvé un compromis, celui d'autoriser les personnes au bénéfice d'un permis F à voyager dans l'espace Schengen pour aller retrouver des membres de leur famille proche. Cela n'est pas encore idéal, puisque la liberté de mouvement des personnes ayant reçu ce permis générateur de privations n'est pas encore totale, mais cela reste une amélioration par rapport à la pratique actuelle.
C'est pour cette raison, et cette seule raison, que le groupe socialiste entrera en matière pour discuter de cette loi qui n'en demeure pas moins inique.
Si la proposition de la minorité Pfister Gerhard venait à être acceptée, ce que nous ne souhaitons évidemment pas, alors nous refuserions ce projet.
Marti Samira · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste
Für die SP-Fraktion ist diese Änderung, wie sie heute vorliegt, eine verpasste Chance; denn es gäbe unbestritten grossen Revisionsbedarf im Ausländer- und Integrationsgesetz. Das hat die SPK-S damals mit ihrer Motion 18.3002, "Punktuelle Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme", auch zum Ausdruck gebracht. Die Hürden für die Arbeitsmigration sollen für vorläufig Aufgenommene erleichtert werden, und vor allem soll der Status der vorläufigen Aufnahme überprüft und auch angepasst werden.
50 000 Menschen in der Schweiz sind sogenannt vorläufig aufgenommen. 90 Prozent von ihnen bleiben aber - anders, als es der Name vermuten lässt - dauerhaft in der Schweiz. 14 000 der hier wohnhaften vorläufig Aufgenommenen leben schon seit über sieben Jahren in der Schweiz. Für viele von ihnen ist dieser Status also ein langjähriger Zustand. Der Begriff der vorläufigen Aufnahme ist trügerisch. Er bildet die Lebensrealität der Betroffenen nicht ab. Das sollte dringend korrigiert werden. Diese Vorlage tut das leider nicht. Deshalb ist die SP-Fraktion bei der ersten Beratung im Dezember 2020 nicht auf diese Vorlage eingetreten. Die damalige Version sah zusätzlich ein massiv restriktives Reiseverbot auf Gesetzesstufe vor, das eine absolut unverhältnismässige Einschränkung der Bewegungsfreiheit gemäss Artikel 10 unserer Verfassung sowie des Rechts auf Familienleben gemäss Artikel 14 der Bundesverfassung darstellte und damit verfassungs- und völkerrechtswidrig war.
Die SPK-N hat nun im zweiten Anlauf entscheidende Verbesserungen vorgeschlagen, weshalb die SP-Fraktion sich kompromissbereit zeigt und auf dieses ungenügende Geschäft eintreten wird. Wenn diese Verbesserungen, das betrifft namentlich die Minderheit Pfister Gerhard, allerdings wieder gestrichen werden, werden wir diese Vorlage in der Gesamtabstimmung ablehnen.
Pfister Gerhard · Mit-M · Conseil national · Zoug · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Diese Vorlage, es ist erwähnt worden, geht auf zwei Motionen zurück, denen beide Räte zugestimmt haben.
Die eine Motion verlangte, dass vorläufig Aufgenommene Erleichterungen erhalten, was den Kantonswechsel angeht. Mit der vorgeschlagenen Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes soll bei Erfüllung gewisser Bedingungen ein Anspruch auf Kantonswechsel für vorläufig aufgenommene Personen eingeführt werden, die ausserhalb des Wohnkantons erwerbstätig sind oder in einem anderen Kanton eine berufliche Grundbildung absolvieren. Ziel dieser Regelung ist es, die Rahmenbedingungen für die Integration zu verbessern und die finanzielle Selbstständigkeit zu fördern. Gleichzeitig sollen damit die Kantons- und Gemeindekassen entlastet werden.
Die zweite Motion forderte ein gesetzliches Verbot von Heimatreisen. Eine Heimatreise soll für vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige nur noch möglich sein, wenn sie zur Vorbereitung der definitiven Rückkehr notwendig ist. Aus Gründen der Transparenz und der Rechtssicherheit sollen für vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige auch die Voraussetzungen für Auslandreisen verankert werden. Konkret soll die geltende Praxis zu Auslandreisen, die heute auf Verordnungsstufe geregelt ist, ins Gesetz übernommen werden.
Das macht Sinn, denn worum geht es im Grundsatz? Vorläufig Aufgenommene sind Menschen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden, wobei sich aber der Vollzug dieser Wegweisung als nicht möglich erwiesen hat, weil es entweder ein Verstoss gegen das Völkerrecht wäre - da der Vollzug unzumutbar ist -, weil eine konkrete Gefährdung im Herkunftsland vorliegt oder weil es aus vollzugstechnischen Gründen unmöglich ist. Die vorläufige Aufnahme stellt demnach eine Ersatzmassnahme dar. Das heisst konkret: Diese Menschen müssten von Rechts wegen in ihr Heimatland zurück, können das aber nicht.
Jetzt ist es schlichtweg einfach stossend, wenn vorläufig Aufgenommene beispielsweise für zwei Wochen Ferien oder aus anderen persönlichen Gründen in ihr Herkunftsland zurückgehen. Das kann nur in eng definierten Fällen möglich sein, und dazu gehören Ferien nun einmal nicht.
Leider besteht bei diesem guten Gesetz eben auch eine Umgehungsmöglichkeit, indem jemand nicht direkt aus der Schweiz heimreist, sondern über das grenznahe Ausland, was manchmal vorkommt. Deshalb muss man hier die Ausnahmebewilligungen, die sinnvoll sind, den Vollzugsbehörden überlassen. In diesem Sinne hat der Bundesrat eine gute und praxisnahe Umsetzung vorgeschlagen, die die Mitte-Fraktion in allen Belangen, bei allen Artikeln unterstützt.
Es ist wünschenswert und nur kohärent, wenn dieser Rat, der beide Motionen angenommen hat, konsequent bleibt und nun auch der Umsetzung dieser Motionen zustimmt. Allerdings ist es nur dann kohärent, wenn dieser Rat eine Umsetzung beschliesst, die die Zielrichtung der Motionen nicht gerade wieder unterläuft. Und das ist nur dann der Fall, wenn die Vorlage gemäss Bundesrat angenommen wird, das heisst - darauf komme ich dann in der Detailberatung noch zurück -, wenn Sie den von der Kommissionsmehrheit eingefügten Passus wieder streichen.
Glättli Balthasar · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Ja, diese Vorlage haben wir im ersten Anlauf abgelehnt, weil es praktisch nur Verschlechterungen darin gab und weil der Gesetzgeber weiter gehen wollte als die angenommenen Motionen. Es ging dort ja um das Verbot von Heimatreisen. Was vom Bundesrat kam, war quasi eine Pflichtübererfüllung: Es sollten nicht nur Heimatreisen verboten werden, sondern überhaupt Reisen ins Ausland.
Jetzt haben wir im zweiten Anlauf eine neue Situation. Es gibt einen Kompromiss, der auf der einen Seite die Regelung verschärft, die Heimatreisen anbelangt, der auch die Regelung verschärft, die Reisen in Nachbarländer anbelangt, der aber auf der anderen Seite mit der Mehrheit gegen die Minderheit Pfister Gerhard sagt: Okay, wir versuchen im Schengen-Raum, also in unseren Nachbarländern, Erleichterungen hinzukriegen und auch gesetzlich festzuschreiben, unter welchen Bedingungen eben auf jeden Fall ein Visum erteilt werden soll.
Das war eine schwierige Abwägung für uns Grüne, weil wir natürlich keine Chance verpassen wollen zu verhindern, dass man Menschen quasi weiterhin trennt. Man denke beispielsweise an Flüchtende, die hier als Schutzbedürftige eine vorläufige Aufnahme finden und einen Teil der Familie ennet der Grenze in Deutschland, in Frankreich oder in Österreich haben. Wir wollen verhindern, dass man es Kindern, die in der Schule sind, fast unmöglich macht, mit ihren Kolleginnen und Kollegen eine Schulreise ins nahe Ausland zu machen, dort an eine Sportveranstaltung oder einen Musikwettbewerb zu gehen. Wir mussten hier etwas wählen, was wir eigentlich nicht wählen wollten: auf der einen Seite den Zugang in den Schengen-Raum verbessern, auf der anderen Seite aber rund um den Schengen-Raum herum eben höhere Mauern für die betroffenen Personen errichten. Wir haben uns entschieden, dass wir diesem Kompromiss zustimmen. Aber es ist klar: Wenn dieser Kompromiss nicht, wie in der Kommission, mehrheitsfähig ist, sondern hier abgelehnt werden sollte, werden wir die Vorlage in der Gesamtabstimmung ablehnen.
Wir bleiben bei unserer Überzeugung, dass es legitim ist, klar zu regeln, wann man als schutzbedürftige Person ins Heimatland zurückdarf, dass es aber nicht legitim ist, andere Reisebeschränkungen zu machen, und zwar ganz grundsätzlich. Daher werden wir auch die Minderheiten I und II (Marti Samira) unterstützen. Das ist die Grundsatzposition, die wir haben. Die Tatsache, dass jemand in der Schweiz schutzbedürftig ist, darf nicht dazu führen, dass diese Person in der Schweiz eingesperrt wird. Dafür gibt es keinen rationalen Grund. Der einzige Grund ist das geschürte Grundmisstrauen.
Silberschmidt Andri · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical
Die FDP-Fraktion unterstützt die Änderungen im Ausländer- und Integrationsgesetz. Sie haben zum Ziel, die Glaubwürdigkeit unserer Asylpolitik zu verstärken. Einerseits sieht die Gesetzesänderung vor, dass Asylsuchende nicht in ihr Heimatland zurückkehren können. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, wenn man bedenkt, dass sie in der Schweiz vor genau diesem Land Schutz suchen. Andererseits sollen Asylsuchende leichter innerhalb der Schweiz den Kanton wechseln können, um einer Arbeit nachgehen zu können.
Leider hat eine unheilige Allianz aus SVP und SP diese sinnvollen Gesetzesänderungen bei der ersten Beratung im Dezember des letzten Jahres gekippt. Der Ständerat kam im März aber deutlich zum Schluss, dass diese Anpassungen sinnvoll sind. Wir hoffen nun, dass der Nationalrat im zweiten Anlauf zu einem anderen Schluss kommt als im Dezember letzten Jahres.
Es ist uns gelungen, einen Kompromiss beim Verbot der Auslandreisen zu erzielen. Das neue Gesetz sieht vor, dass grundsätzlich keine Auslandreisen möglich sind, wenn man im Asylverfahren ist; dies mit dem Ziel, Heimatreisen zu verhindern. Uns war es jedoch wichtig, dass dieses Ausreiseverbot keine zu drastischen Einschränkungen mit sich zieht. Deshalb haben wir in Artikel 59e Absatz 3bis eine Lösung gefunden, welche Ausnahmen definiert. So sollen Reisen in den Schengen-Raum zum Zweck des Schulbetriebs, zur Teilnahme an wichtigen Sport- und Kulturanlässen oder zur Aufrechterhaltung der Beziehung zu nahen Familienangehörigen ausnahmsweise bewilligt werden können.
Die Erleichterung des Kantonswechsels zwecks Arbeitstätigkeit sollte eigentlich eine unbestrittene Sache sein. Asylsuchende sollen so unbürokratisch wie möglich einer Arbeit nachgehen können. Falls sie länger in der Schweiz bleiben werden, hilft ihnen das, unsere Arbeitskultur besser zu verstehen und wirtschaftlich unabhängiger zu werden. Falls sie die Schweiz bald wieder verlassen, konnten sie im besten Falle neue Fähigkeiten gewinnen, welche sie in ihrem Heimatland anwenden können. In beiden Fällen ist die Arbeitstätigkeit ein Gewinn für die Betroffenen wie auch für die Schweiz. Wir unterstützen hier die Minderheit Marti Samira, welche fordert, dass bereits bei einem Arbeitsverhältnis von mindestens sechs Monaten ein Kantonswechsel möglich sein soll.
Ich bitte Sie, insbesondere die Polparteien, diese beiden sinnvollen und adäquaten Anpassungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes zu unterstützen. Sie helfen uns, die Glaubwürdigkeit unseres Asylsystems punktuell zu verbessern.
Die FDP-Fraktion steht hinter diesen Verbesserungen, wird somit auf die Vorlage eintreten und immer, ausser beim vorhin erwähnten Antrag der Minderheit Marti Samira, der Mehrheit folgen.
Moser Tiana Angelina · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral
Sie haben es gehört: Wir befinden uns hier in der Differenzbereinigung. Auch die grünliberale Fraktion wird nochmals auf die Vorlage eintreten.
Die Grünliberalen fordern schon seit Längerem eine grundsätzliche Anpassung des Status der vorläufigen Aufnahme. Es handelt sich bei vorläufig Aufgenommenen meist um Personen, die längerfristig in der Schweiz bleiben, weil die Rückkehr in ihr Heimatland für längere Zeit nicht möglich ist, beispielsweise wegen andauernder Bürgerkriege. Die Vorlage beschränkt sich aber hier auf punktuelle Massnahmen, welche die Hürden für die Integration in den Arbeitsmarkt für diese Personengruppen etwas senken. Als Schritt in die richtige Richtung ist das zu begrüssen. Es wird aber dem notwendigen grundsätzlichen Handlungsbedarf nicht gerecht. Wir werden hier die Minderheitsanträge und damit den Bundesrat unterstützen, wenn es um den Kantonswechsel geht.
Gleichzeitig wird mit der Vorlage das Anliegen der Motion Pfister Gerhard umgesetzt, die ein Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene zum Ziel hat. Wir bezweifeln, dass in dieser Frage enormer Handlungsbedarf besteht. Ein absolutes Verbot würde zudem einen übermässigen Eingriff in die Bewegungs- und Reisefreiheit und in das Recht auf Privat- und Familienleben darstellen.
Wir sind nun aber der Überzeugung, dass die Kommission hier einen guten Kompromiss gefunden hat, einen Kompromiss, der auch für uns vertretbar ist. So wird mit der Revision einerseits dem Kernanliegen der Motion Pfister Gerhard Rechnung getragen, andererseits wird aber auch den minimalen humanitären Aspekten der vorläufigen Aufnahme und einer möglichst guten Integration gerade auch von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen.
Entsprechend ist für uns der Antrag der Kommissionsmehrheit zu Artikel 59e Absatz 3bis von zentraler Bedeutung. Damit sind in Zukunft Reisen in den Schengen-Raum aus persönlichen Gründen möglich. Dazu zählen - Sie haben es gehört - auch Reisen zu Schul- und Ausbildungszwecken, die aktive Teilnahme an wichtigen Sport- und Kulturanlässen oder die Aufrechterhaltung von Beziehungen zu nahen Familienangehörigen. Die gefundene Lösung ist nicht nur aus humanitären Gründen richtig, da sie die Beziehung zu nahen Familienmitgliedern weiterhin ermöglicht; die Teilnahme an Schul- und Sportanlässen oder Reisen zu Ausbildungszwecken dienen eben auch im Kern der verbesserten Integration von vorläufig Aufgenommenen. Dieser Status hat ja eben genau hier ein Problem.
Wir werden die Vorlage somit nochmals mittragen, sofern beim genannten Artikel die Mehrheit obsiegt.
Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Einschränkungen für Reisen ins Ausland und Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme)
Loi fédérale sur les étrangers et l'intégration (Restriction des voyages à l'étranger et modification du statut de l'admission à titre provisoire)
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress; Ziff. I Einleitung; Art. 21 Abs. 3; 31 Abs. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule; ch. I introduction; art. 21 al. 3; 31 al. 3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. I Art. 59d
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit I
(Marti Samira, Barrile, Funiciello, Glättli, Gysin Greta, Kälin, Marra, Widmer Céline)
Streichen
Ch. I art. 59d
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité I
(Marti Samira, Barrile, Funiciello, Glättli, Gysin Greta, Kälin, Marra, Widmer Céline)
Biffer
Ziff. I Art. 59e
Antrag der Mehrheit
Abs. 1-3
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3bis
Besondere persönliche Gründe nach Absatz 3 liegen insbesondere vor bei Reisen im Schengen-Raum:
a. zum Zweck des Schul- oder Ausbildungsbetriebes;
b. zur aktiven Teilnahme an wichtigen Sport- und Kulturanlässen; oder
c. zur Aufrechterhaltung der Beziehung zu nahen Familienangehörigen.
Abs. 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit II
(Marti Samira, Barrile, Funiciello, Glättli, Gysin Greta, Kälin, Marra, Wermuth, Widmer Céline)
Streichen
Antrag der Minderheit
(Pfister Gerhard, Addor, Binder, Bircher, Buffat, Guggisberg, Romano, Rutz Gregor, Steinemann, Streiff)
Abs. 3bis
Streichen
Ch. I art. 59e
Proposition de la majorité
Al. 1-3
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 3bis
Des raisons personnelles particulières au sens de l'alinéa 3 existent notamment en cas de voyage dans l'espace Schengen, si ce voyage:
a. est effectué en rapport avec l'établissement scolaire ou de formation;
b. vise à participer activement à une manifestation sportive ou culturelle d'importance, ou
c. sert à maintenir des liens avec des proches parents.
Al. 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité II
(Marti Samira, Barrile, Funiciello, Glättli, Gysin Greta, Kälin, Marra, Wermuth, Widmer Céline)
Biffer
Proposition de la minorité
(Pfister Gerhard, Addor, Binder, Bircher, Buffat, Guggisberg, Romano, Rutz Gregor, Steinemann, Streiff)
Al. 3bis
Biffer
Marti Samira · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste
In diesem Block geht es um die Artikel 59d und 59e und damit um die Reiseverbote für asylsuchende, vorläufig aufgenommene und schutzbedürftige Personen für Reisen in den Heimat- oder Herkunftsstaat und weitere Auslandreisen. Die SP-Fraktion ist der Überzeugung, dass diese Verbote schlicht und einfach unnötig sind, denn die GPK-N hat bereits im Frühjahr 2018 festgestellt, dass Heimatreisen von vorläufig Aufgenommenen zurück nach Eritrea trotz medialer Skandalisierung kein reales, systematisches Problem darstellen. Die Bewegungsfreiheit dieser verletzlichen Personengruppe nun weiter einzuschränken, ist unverhältnismässig und weder sachlich notwendig noch sinnvoll. Darum bitte ich Sie, bei Artikel 59d den Antrag meiner Minderheit I zu unterstützen.
Das allgemeine Verbot von Auslandreisen ohne weitgehende Ausnahmeregelungen in Artikel 59e ist zudem verfassungs- und völkerrechtswidrig, da die Bewegungsfreiheit sowie das Recht auf Familienleben unverhältnismässig stark eingeschränkt würden. Das Verbot ist auch kontraproduktiv und sachlich nicht begründbar. Es geht über die vom Parlament angenommene Motion bezüglich Reiseeinschränkungen in Herkunfts- und Heimatstaaten hinaus, behindert damit auch eine sinnvolle Integration und verunmöglicht die damit verbundenen üblichen Reisen aus der kleinräumigen Schweiz, insbesondere Reisen in die Grenzregionen.
Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien, die oftmals schon seit mehreren Jahren in der Schweiz leben, sollen das Recht haben, regelmässig ihre Angehörigen in Deutschland und Italien zu besuchen. Kinder von vorläufig Aufgenommenen sollen an einem Schulausflug über die Schweizer Grenze hinaus teilnehmen können. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag meiner Minderheit II zu Artikel 59e zu unterstützen.
Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie vor allem, bei Absatz 3bis des genannten Artikels der Mehrheit zu folgen. Für die ausnahmsweise Bewilligung von Auslandreisen müssen bereits heute besondere persönliche Gründe vorliegen. Die heutige Praxis dazu auf Verwaltungsebene ist extrem restriktiv. Auf unfreiwillig eingeschlagenen Migrationsrouten werden Millionen von Familien auf der Flucht vor Kriegen und Konflikten auseinandergerissen. Sehr oft leben nächste Verwandte in anderen europäischen Staaten. Die Familienmitglieder in anderen Staaten besuchen zu können, ist elementar für die Gesundheit geflüchteter Menschen und stützt sich ab auf das in unserer Bundesverfassung festgehaltene Recht auf Familienleben.
Es ist unmenschlich, dass eine geflüchtete Person ihre Eltern oder die nahen Verwandten in Deutschland oder in Frankreich erst dann wieder sehen darf, wenn diese bereits im Sterben liegen oder sehr schwer erkrankt sind. Jedwede Beziehungspflege vorher und damit faktisch das Recht auf ein Familienleben zu unterbinden, geht aus Sicht der SP-Fraktion nicht.
Das ist deshalb auch die rote Linie: Wenn Sie hier kompromissbereit sind und der Mehrheit folgen, werden wir dieser Vorlage zustimmen. Bei Annahme des Minderheitsantrages Pfister Gerhard wird die SP-Fraktion die Vorlage in der Gesamtabstimmung ablehnen.
Pfister Gerhard · Mit-M · Conseil national · Zoug · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich bitte Sie, bei Artikel 59e Absatz 3bis der Minderheit zuzustimmen und damit den von der Kommissionsmehrheit eingefügten Absatz wieder zu streichen. Warum?
Die Kommissionsmehrheit macht hier einen Fehler, weil sie wiederum die Voraussetzung dafür schafft, dass die Zielrichtung der Motion und der Vorlage unterlaufen wird. Die Vollzugsbehörden müssen in jedem Einzelfall entscheiden können, ob die sogenannten besonderen persönlichen Gründe, die zu einer allfälligen Ausnahme führen, ausreichend und vor allem glaubwürdig sind. Wenn Sie Buchstabe c lesen, stellen Sie fest, dass insbesondere dieser so gehalten ist, dass man genau damit wieder Umgehungsmöglichkeiten eröffnet, die gerade das Problem und der Grund dafür sind, dass man diese Vorlage eben wollte und dass Sie dieser Motion zugestimmt haben. Grundsätzlich verhindern soll diese nämlich Auslandreisen oder Reisen ins Herkunftsland bei Leuten, die eigentlich in ihr Herkunftsland zurückmüssten, das aber offensichtlich nicht können. Mit dem eingefügten Absatz verhindern Sie genau das, was Sie mit dieser Vorlage erreichen wollen.
Ich bitte insbesondere die FDP-Liberale Fraktion, hier die Minderheit zu unterstützen. Ich habe mir Ihr Positionspapier zu einer harten, aber fairen Asylpolitik vom Mai 2016 angesehen. Dort forderten Sie, liebe FDPler, völlig zu Recht die Anpassung des Rechts bezüglich vorläufiger Aufnahme an die Realitäten. Genau das machen wir hier. Wenn Sie der Minderheit nicht folgen, entfernen Sie sich gerade wieder von der Position, die Sie im Mai 2016 beschlossen hatten. Sie sind dort sogar noch härter, als es die Vorlage will, denn Sie schreiben: "Wenn Zweifel herrschen über die menschenrechtliche Situation im Herkunftsland, soll der Aufenthalt nur vorübergehend zugestanden und die Situation regelmässig konsequent überprüft werden." Das heisst, Sie wollen, dass man schaut, ob die Leute wirklich nicht nachhause können.
Wenn Sie der Minderheit nicht zustimmen, machen Sie hier eine Vorlage, die genau dieses Reiseverbot wieder unterläuft. Diese Haltung ist völlig richtig, und dieser Haltung ist beizupflichten. Genauso konsequent müssen Sie nun aber dafür sorgen, dass das Asylrecht nicht ausgehöhlt wird und die Ausnahmen eben wirklich auf Einzelfälle beschränkt werden können, welche die Behörden genau überprüfen und über die sie entscheiden können.
Die Schweiz hat ein Asylrecht, das allen, die darauf Anspruch haben, Asyl, den Flüchtlingsstatus oder eine vorläufige Aufnahme gewährt. Damit das so bleibt, müssen Umgehungen, wo immer möglich, vermieden werden.
Deshalb bitte ich Sie, in allen Punkten dem Bundesrat zu folgen und Artikel 59e Absatz 3bis aus der Vorlage zu streichen.
Silberschmidt Andri · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical
Herr Kollege, Sie haben aus dem FDP-Positionspapier zitiert. Können Sie mir die Stelle zitieren, wo steht, dass vorläufig Aufgenommene die Schweiz aufgrund von Familienbesuchen oder aufgrund sonstiger Einzelfälle nicht mehr verlassen dürfen? Das ist nämlich das, was wir mit Ihrem Antrag beschliessen würden. Diese Stelle haben Sie nicht zitiert, weil sie auch nicht existiert.
Pfister Gerhard · Mit-M · Conseil national · Zoug · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Diese Position hat Ihre Fraktion bei der Unterstützung der Motion, die zu dieser Vorlage führte, ausdrücklich eingenommen. Das ist das Ziel, das ist genau das Ziel dieser Vorlage: dass man vorläufig Aufgenommenen nicht mehr im Grundsatz erlaubt, in ihr Herkunftsland zurückzureisen. Das haben Sie unterstützt. Und in Ihrem Positionspapier, das Sie vermutlich - hoffentlich - auch unterstützt haben, heisst es explizit, dass das Asylrecht an die bestehenden Realitäten angepasst werden soll. Es ist eine Realität, dass das Reiseverbot unterlaufen wird, und deshalb müssen wir es stärken. Insofern sind Sie damit völlig auf der Linie Ihrer Partei und Ihrer Fraktion.
Marti Samira · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste
Herr Pfister, ich habe eine Frage an Sie: Sie sprechen jetzt die ganze Zeit davon, dass die Einzelfallbeurteilung mit dem von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagenen Kompromiss verunmöglicht würde. Ihnen ist schon klar, dass das nicht der Fall ist, sondern dass wir einfach die besonderen persönlichen Gründe näher definieren und sie um das Recht auf Familienleben ergänzen? Das kann nicht dazu führen, dass jemand wöchentlich nach Deutschland reist, sondern es wird immer noch eine Einzelfallbeurteilung durch die Behörden geben.
Pfister Gerhard · Mit-M · Conseil national · Zoug · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Wenn Sie den von der Kommissionsmehrheit beantragten Absatz 3bis Buchstabe c genau lesen, dann sehen Sie, dass diese Bestimmung genau zu einer Einschränkung der Praxis der Behörden bei der Prüfung des Einzelfalls führt, und das wollen wir nicht. Sie müssen den Behörden bei jedem Einzelfall die freie Beurteilung überlassen. Das tun Sie aber nicht, wenn Sie für die Einzelfallüberprüfung bereits wieder Kriterien ins Gesetz hineinschreiben, die bestimmen, wann die Überprüfung im Einzelfall dann nicht mehr möglich sein soll und wann man gehalten ist, das Gesetz einfach umzusetzen. Das heisst, wenn Sie den Einzelfall genauer bestimmen wollen, dann schränken Sie die Behörden ein.
Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die SVP-Fraktion, die Mitte-Fraktion, die grüne Fraktion, die FDP-Liberale Fraktion und die grünliberale Fraktion verzichten auf ein Votum.
Marra Ada · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste
Ici nous traitons de l'autorisation de voyager pour les personnes détentrices d'un permis F. Comme cela a déjà été dit, la pratique actuelle contenue dans l'ordonnance interdit à ces personnes de retourner dans leur pays d'origine ou dans tout autre pays. Au lieu de revenir sur cette situation, on veut l'ancrer dans la loi.
Dans l'état actuel des choses, une personne ayant un permis F ne peut pas rendre visite aux membres de sa famille, à son frère en France, à ses parents en Italie ou à des cousins en Allemagne ou ailleurs. C'est cela la réalité, et c'est inhumain. Des gens qui fuient des réalités difficiles de leur pays, qui se retrouvent dans un pays d'accueil pour de longues années - qui ne fait pas grand-chose pour leur intégration - ne peuvent pas aller chercher du réconfort auprès de leur famille, ne peuvent pas revoir leurs proches, et ce durant des années!
Est-ce que les membres de ce conseil ont encore une capacité d'empathie et de l'humanité? Peut-être que la notion de famille est devenue moins importante pour notre société, mais pour d'autres personnes ce n'est pas le cas. Le fait que la délégation du groupe du Centre à la Commission des institutions politiques s'oppose à ces voyages représente une aberration d'un point de vue chrétien.
La Suisse devient donc une cage, une prison pour ces gens qui n'ont commis aucun crime. Est-ce vraiment digne d'un pays qui se réclame le pays des droits de l'homme? Toutes les organisations humanitaires possibles se sont émues, voire révoltées contre cette proposition. Tout le conseil devrait se soulever contre cette pratique.
Il est temps de considérer au moins un peu ces êtres humains et leur situation de vie. La majorité de la commission l'a bien compris et veut revenir sur cette pratique, qui engendre souffrance et incompréhension, en autorisant les détenteurs de permis F à aller rendre visite à leur famille dans les pays de l'espace Schengen.
Nous l'avons dit, c'est pour cette raison que le groupe socialiste est entré en matière sur ce projet de loi. Nous vous demandons de suivre la majorité de la commission et de rejeter la minorité Pfister Gerhard; elle représente une verrue sur les valeurs démocratiques de notre pays.
Dans le prochain bloc, il y aura une tentative d'améliorer la situation des détenteurs de permis F en leur permettant de trouver un travail. Posons-nous la question du comment on en est arrivé dans ce pays à empêcher des choses évidentes, comme changer de canton de résidence pour un détenteur de permis F s'il a trouvé du travail ou pour des raisons de formation professionnelle.
Alors même que beaucoup ici s'émeuvent du fait que les personnes au bénéfice du permis F sont trop souvent à l'aide sociale, comment ne comprend-on pas que la hargne contre cette partie de la population migrante nous pousse à des paradoxes complètement fous?
Le groupe socialiste estime que ce statut d'admission provisoire est un non-sens migratoire et politique. Une mise au placard qui pourrit la situation des personnes concernées, et nuit à la cohésion sociale de notre pays.
Cet article 59e constitue donc un minimum. Mais il nous faudra tous nous mettre autour d'une table pour repenser ce statut - ce permis F -, comme voulait le faire la CIP-E en 2018. C'est un appel solennel que je vous fais ici.
Merci de suivre la majorité et non pas la minorité, à l'article 59e alinéa 3bis.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, dass der Bundesrat hier die Motion Pfister Gerhard "Keine Reisen ins Heimatland für vorläufig Aufgenommene" umsetzt. Es soll ein gesetzliches Verbot für Heimatreisen vorgesehen werden. Eine Heimatreise für vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige soll demnach nur noch möglich sein, wenn sie zur Vorbereitung der definitiven Rückkehr notwendig ist.
Bereits nach geltendem Recht, das möchte ich Ihnen hier in Erinnerung rufen, sind Reisen in andere Staaten als in den Heimatstaat nur ausnahmsweise und mit einer Bewilligung möglich. Die entsprechende Regelung besteht heute aber lediglich in einer Verordnung. In dieser Verordnung werden, einfach damit das klar ist, als Reisegründe beispielsweise eine schwere Krankheit oder der Tod von Familienangehörigen, die Erledigung von wichtigen und unaufschiebbaren höchst persönlichen Angelegenheiten, grenzüberschreitende Reisen mit Schul- oder Ausbildungsbetrieb, die aktive Teilnahme an Sport- oder Kulturanlässen, humanitäre Gründe und andere Gründe genannt.
Aus Gründen der Transparenz und Rechtssicherheit sollen der Grundsatz des Verbots von Reisen in andere Staaten und die möglichen Ausnahmen nun im Gesetz verankert werden. Die Regelung betrifft vorläufig Aufgenommene, Asylsuchende und Schutzbedürftige. Die heutige Bewilligungspraxis für Auslandreisen von vorläufig Aufgenommenen soll in der Verordnung grundsätzlich beibehalten werden. Ich habe Ihnen die Tatbestände jetzt aufgelistet. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass wir hier deshalb nicht von einer Verschärfung reden können. Vielmehr wird, Frau Steinemann hat es gesagt, Verordnungsrecht in eine Gesetzgebung gekleidet.
Anders als im Gesetzentwurf des Bundesrates vorgesehen - ich komme jetzt zur Minderheit Pfister Gerhard -, beantragt die Mehrheit Ihrer Kommission, dass einzelne konkrete Reisegründe bereits auf Gesetzesstufe verankert werden, darunter auch Reisen zur Aufrechterhaltung der Beziehung zu nahen Familienangehörigen. Dieses Anliegen Ihrer Kommission ist zwar verständlich, aber aus Sicht des Bundesrates nicht sinnvoll. Werden lediglich einzelne Reisegründe im Gesetz verankert und die weiteren möglichen Reisegründe zusätzlich in einer Verordnung geregelt, kann dies zu Rechtsunsicherheit führen. Zudem erlaubt es die Regelung auf Verordnungsstufe, bei Bedarf rasch und flexibel auf künftige Änderungen der Bedürfnisse einzugehen.
Ich möchte Sie auch darauf aufmerksam machen, dass der von der Kommissionsmehrheit beantragte Reisegrund "Aufrechterhaltung der Beziehung zu nahen Familienangehörigen" eine Lockerung gegenüber der heutigen Praxis darstellen würde. Eine vorläufig aufgenommene Person kann heute z. B. nicht einfach an ein normales Geburtstagsfest nach Deutschland reisen, ich habe die Gründe vorhin genannt. Für solche Reisen sind qualifizierte Gründe erforderlich wie erhebliche humanitäre Gründe, Tod oder Krankheit.
Im Gegensatz zu vorläufig aufgenommenen Personen sollen solche Reisen bei Asylsuchenden nur bewilligt werden können, wenn dies für die Durchführung ihres Asyl- oder Wegweisungsverfahrens notwendig ist, also für die Beschaffung von Reisedokumenten. Verstösse sollen sanktioniert werden.
Ich möchte Sie bitten, auch zu beachten, dass es sich hier um eine einseitige Reisebewilligung der Schweiz handeln würde. Diese Bewilligung ermöglicht lediglich die Wiedereinreise in die Schweiz, nicht jedoch automatisch die Einreise in einen anderen Staat. Es ist also nicht gesagt, dass vorläufig aufgenommene Personen beispielsweise auch ein Schengen-Visum erhalten würden.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit Pfister Gerhard zu folgen; deren Antrag ist im Sinne des ursprünglichen Auftrags, den Sie dem Bundesrat gegeben haben. Das ist das heute geltende Recht, wenn Sie so wollen, es ist in der Verordnung so geregelt. Der Antrag der Mehrheit würde eine Lockerung der heutigen Praxis bedeuten.
Bircher Martina · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Geschätzte Frau Bundesrätin, Sie haben es erwähnt: Wenn der Minderheitsantrag Pfister Gerhard abgelehnt würde, würde das eigentlich eine Lockerung bedeuten. Wie kann der Bund garantieren, dass eine Person, die dann nach Deutschland an ein Geburtstagsfest reist, nicht an den Flughafen Frankfurt geht, dort ins Flugzeug steigt und zurück nach Eritrea fliegt?
Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Danke für diese Frage. Der Bund kann das eben nicht garantieren, gerade deshalb will man Reisen, auch Reisen in Drittstaaten, nur unter gewissen Prämissen zulassen. Es ist eben nicht so, dass Personen immer direkt in ihre Heimat fliegen - es gibt auch nicht überallhin Direktflüge -, sondern es bestehen solche Umgehungsmöglichkeiten, die dann nicht kontrollierbar sind.
Gredig Corina · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral
Durch die neue Bestimmung in Artikel 59 wird die Motion Pfister Gerhard 15.3953 umgesetzt. Eine Reise in den Heimat- oder Herkunftsstaat wird ausdrücklich untersagt und soll nur dann erlaubt werden, wenn sie der Vorbereitung der Rückkehr dient. Eine Ausnahme wird nur dann gemacht, wenn die Person glaubhaft machen kann, dass sie die Reise zwangsweise unternommen hat. Die gleiche Regelung gilt nach einer kürzlich durchgeführten Revision auch für anerkannte Flüchtlinge.
Reist eine vorläufig aufgenommene Person in den Heimat- oder Herkunftsstaat, soll ihre vorläufige Aufnahme automatisch erlöschen. Gibt es Vollzugshindernisse, muss die Person erneut vorläufig aufgenommen werden. Die Person kann dann aber während der nächsten zehn Jahre keine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Zudem können unbewilligte Auslandreisen neu mit Bussen sanktioniert werden.
Die Minderheit I (Marti Samira) möchte das in Artikel 59d festgehaltene Reiseverbot in den Heimat- oder Herkunftsstaat streichen. Bereits heute sei die Praxis in Bezug auf Heimatreisen genug restriktiv, und Heimatreisen seien nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, diesen Antrag abzulehnen.
Die Minderheit II (Marti Samira) möchte das Reiseverbot in Drittstaaten streichen, da diese Bestimmung über das von der Motion geforderte Verbot von Heimatreisen hinausgehe, gegen Grundrechte verstosse und das Verhältnismässigkeitsprinzip infrage stelle. Ihre vorberatende Kommission hat sich intensiv mit Reisen in Drittstaaten, also beispielsweise in unsere Nachbarländer, befasst. Bei vorläufigen Aufnahmen gilt ein grundsätzliches Reiseverbot, während bei anerkannten Flüchtlingen grundsätzlich Reisefreiheit besteht. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission hat sich mit 14 zu 11 Stimmen für ein Konzept entschieden, das grundsätzlich nicht am Reiseverbot rüttelt. Es sollen aber in Artikel 59e Absatz 3bis gewisse Ausnahmen ins Gesetz geschrieben werden, insbesondere Reisen zur Aufrechterhaltung der Beziehung zu nahen Familienangehörigen.
Die Trennung von der Familie gehört heute nicht zu den qualifizierten Gründen, welche eine Reise über die Grenze ermöglichen. Nur bei einem Todesfall oder einer schweren Erkrankung in der Familie kann eine Reise über die Grenze bewilligt werden. Der Antrag der Mehrheit nimmt gewisse Ausnahmekriterien auf und legitimiert sie damit besonders. Nebst der Aufrechterhaltung der Beziehung zu nahen Familienangehörigen werden insbesondere auch Reisen zum Zweck des Schul- oder Ausbildungsbetriebs oder zur aktiven Teilnahme an wichtigen Sport- oder Kulturanlässen genannt. Die Grundrechte der Betroffenen wie das Recht auf Bewegungs- und Reisefreiheit sowie das Recht auf Privat- und Familienleben werden damit weniger stark beschränkt. Bei der geografischen Beschränkung auf den Schengen-Raum handelt es sich mit "Schengen" um einen Begriff, der klar definiert ist und heute bereits im Gesetz verwendet wird.
Cottier Damien · Mit-M · Conseil national · Neuchâtel · Groupe libéral-radical
Je parlerai uniquement de l'article 59e alinéa 3bis, c'est-à-dire des conditions qui permettent exceptionnellement un voyage à l'étranger. Mme la conseillère fédérale Keller-Sutter et des orateurs l'ont dit: il s'agit d'une flexibilisation par rapport à la pratique actuelle, une flexibilisation voulue par la majorité de la commission.
Les lettres a et b ne sont pas contestées. C'est la reprise telle quelle des conditions qui figurent dans l'ordonnance en vigueur. A la lettre c, il s'agit de flexibiliser les conditions de voyage pour maintenir des liens avec des membres de la famille.
La majorité de la commission a adopté une formulation qui permet exceptionnellement de tels déplacements dans l'espace Schengen, afin de permettre des voyages pour maintenir des liens familiaux avec des personnes de premier ou de deuxième degré de parenté. Cela doit rester exceptionnel, mais ce ne sera plus limité comme c'est le cas actuellement dans l'ordonnance aux seuls cas de maladie grave, de décès ou à l'exécution d'affaires personnelles importantes et urgentes. Au fond, on souhaite que les personnes de la même famille puissent continuer de se voir aussi quand tout va bien, et pas seulement lorsqu'il y a une maladie ou un décès. La majorité de la commission a considéré qu'il est en effet excessif d'imposer une séparation complète, par exemple à des personnes qui résideraient en Suisse alémanique, d'avec des personnes de leur famille proche résidant dans le sud de l'Allemagne.
Les détails et les modalités resteront fixés dans l'ordonnance. Il est vrai, Madame la conseillère fédérale, que l'on ne pourra par conséquent pas être aussi flexible dans la loi que dans l'ordonnance, mais la commission l'a voulu ainsi parce que la flexibilisation que la commission recherchait n'était pas soutenue par le Conseil fédéral. Nous avons proposé en commission que ce point soit repris dans l'ordonnance. Mais, comme le Conseil fédéral n'allait pas dans ce sens-là, la majorité de la commission a donc décidé de l'inscrire dans la loi. La disposition est d'ailleurs formulée de façon potestative. Il continuera de s'agir d'une exception à l'interdiction de voyager; il n'est pas question d'autoriser des voyages réguliers, par exemple hebdomadaires ou mensuels, mais des déplacements ponctuels. Des voyages seront possibles de temps en temps et ils auront lieu uniquement dans les cas où les autres membres de la famille ne peuvent, eux, pas se rendre en Suisse.
Une minorité Pfister Gerhard estime que le risque qu'une personne souhaitant retourner dans son pays puisse le faire en partant d'un aéroport d'un pays de l'espace Schengen est trop élevé. Cette minorité propose d'en rester à la version du Conseil fédéral.
Je dois préciser que certains commissaires ont suggéré que, pour éviter un tel risque de contournement, on pourrait imaginer qu'une autorisation de séjour de courte durée, par exemple de deux à trois jours, soit délivrée. L'administration nous a dit qu'elle allait étudier cela plus à fond afin de régler ce point dans l'ordonnance. Il y a peut-être là une solution, puisque avec une autorisation de trois jours, il est effectivement un peu difficile de retourner dans son pays d'origine.
Par 13 voix contre 12, la commission vous invite ici à la suivre.
Vote
Ziff. I Art. 59d - Ch. I art. 59d
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die Abstimmung gilt auch für Ziffer I Artikel 59 Absatz 4 Buchstabe b und Absatz 5 Buchstabe b, Ziffer I Artikel 84 Absatz 4 Buchstabe c, Ziffer I Artikel 84a Absätze 2 und 3, Ziffer I Artikel 120 Absatz 1 Buchstabe h, Ziffer II Artikel 53 Buchstabe d, Ziffer II Artikel 78 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 2 sowie Ziffer II Artikel 79 Buchstabe e.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 123 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 67 Stimmen
(1 Enthaltung)
Vote
Ziff. I Art. 59e Abs. 3bis - Ch. I art. 59e al. 3bis
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 105 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 82 Stimmen
(5 Enthaltungen)
Vote
Ziff. I Art. 59e - Ch. I art. 59e
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die folgende Abstimmung gilt auch für Ziffer I Artikel 59 Absatz 4 Buchstabe b und Absatz 5 Buchstabe b, Ziffer I Artikel 84 Absatz 4 Buchstabe d und Absatz 5, Ziffer I Artikel 120 Absatz 1 Buchstabe h sowie Ziffer I Artikel 122d.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 124 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 69 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ziff. I Gliederungstitel vor Art. 59
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. I titre précédant l'art. 59
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. I Art. 59
Antrag der Mehrheit
Titel, Abs. 4-6
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit I
(Marti Samira, Barrile, Funiciello, Glättli, Gysin Greta, Kälin, Marra, Widmer Céline)
Abs. 4 Bst. b
b. einer asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen oder schutzbedürftigen Person, wenn dieser eine Reise in den Heimat- oder Herkunftsstaat oder eine Reise in einen anderen Staat nach Artikel 59e Absatz 2 oder 3 bewilligt wird;
Abs. 5 Bst. b
b. ihr eine Reise in den Heimat- oder Herkunftsstaat oder eine Reise in einen anderen Staat nach Artikel 59e Absatz 3 bewilligt wird.
Antrag der Minderheit II
(Marti Samira, Barrile, Funiciello, Glättli, Gysin Greta, Kälin, Marra, Wermuth, Widmer Céline)
Abs. 4 Bst. b
b. einer asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen oder schutzbedürftigen Person, wenn dieser eine Reise in den Heimat- oder Herkunftsstaat nach Artikel 59d Absatz 2 oder eine Reise in einen anderen Staat bewilligt wird;
Abs. 5 Bst. b
b. ihr eine Reise in den Heimat- oder Herkunftsstaat nach Artikel 59d Absatz 2 oder eine Reise in einen anderen Staat bewilligt wird.
Ch. I art. 59
Proposition de la majorité
Titre, al. 4-6
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité I
(Marti Samira, Barrile, Funiciello, Glättli, Gysin Greta, Kälin, Marra, Widmer Céline)
Al. 4 let. b
b. les requérants d'asile, les personnes admises à titre provisoire et les personnes à protéger, s'ils sont autorisés à se rendre dans leur Etat d'origine ou de provenance ou dans un autre Etat en vertu de l'article 59e alinéa 2 ou 3;
Al. 5 let. b
b. l'intéressé est autorisé à se rendre dans son Etat d'origine ou de provenance ou dans un autre Etat en vertu de l'article 59e alinéa 3.
Proposition de la minorité II
(Marti Samira, Barrile, Funiciello, Glättli, Gysin Greta, Kälin, Marra, Wermuth, Widmer Céline)
Al. 4 let. b
b. les requérants d'asile, les personnes admises à titre provisoire et les personnes à protéger, s'ils sont autorisés à se rendre dans leur Etat d'origine ou de provenance ou dans un autre Etat en vertu de l'article 59e alinéa 2 ou 3;
Al. 5 let. b
b. l'intéressé est autorisé à se rendre dans son Etat d'origine ou de provenance ou dans un autre Etat en vertu de l'article 59e alinéa 3.
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Über die Anträge der Minderheiten I und II wurde bei Ziffer I Artikel 59d und 59e abgestimmt.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Ziff. I Art. 84
Antrag der Kommission
Abs. 4, 5
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit I
(Marti Samira, Barrile, Funiciello, Glättli, Gysin Greta, Kälin, Marra, Widmer Céline)
Abs. 4 Bst. c
c. ohne ein Rückreisevisum oder ohne ein Reisedokument in ihren Heimat- oder Herkunftsstaat zurückgekehrt ist;
Antrag der Minderheit II
(Marti Samira, Barrile, Funiciello, Glättli, Gysin Greta, Kälin, Marra, Wermuth, Widmer Céline)
Abs. 4 Bst. d
Streichen
Abs. 5
Absatz 4 Buchstabe c gilt nicht für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge.
Ch. I art. 84
Proposition de la commission
Al. 4, 5
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité I
(Marti Samira, Barrile, Funiciello, Glättli, Gysin Greta, Kälin, Marra, Widmer Céline)
Al. 4 let. c
c. est retourné dans son Etat d'origine ou de provenance sans visa de retour ou sans document de voyage;
Proposition de la minorité II
(Marti Samira, Barrile, Funiciello, Glättli, Gysin Greta, Kälin, Marra, Wermuth, Widmer Céline)
Al. 4 let. d
Biffer
Al. 5
L'alinéa 4 lettre c ne s'applique pas aux réfugiés admis à titre provisoire.
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Über die Anträge der Minderheiten I und II wurde bei Ziffer I Artikel 59d und 59e abgestimmt.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Ziff. I Art. 84a
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit I
(Marti Samira, Barrile, Funiciello, Glättli, Gysin Greta, Kälin, Marra, Widmer Céline)
Abs. 2, 3
Streichen
Ch. I art. 84a
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité I
(Marti Samira, Barrile, Funiciello, Glättli, Gysin Greta, Kälin, Marra, Widmer Céline)
Al. 2, 3
Biffer
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Über den Antrag der Minderheit I wurde bei Ziffer I Artikel 59d abgestimmt.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Ziff. I Art. 85 Abs. 3, 4, 7, 7bis, 7ter, 8; 85a Abs. 1, 2, 3bis
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. I art. 85 al. 3, 4, 7, 7bis, 7ter, 8; 85a al. 1, 2, 3bis
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. I Art. 85b
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
... Das SEM hört den betroffenen Kanton an.
Abs. 2-5
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Marti Samira, Barrile, Flach, Funiciello, Glättli, Gredig, Gysin Greta, Kälin, Marra, Widmer Céline)
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Marti Samira, Barrile, Flach, Funiciello, Glättli, Gredig, Gysin Greta, Kälin, Marra, Silberschmidt, Streiff)
Abs. 3
Übt eine vorläufig aufgenommene Person in einem anderen Kanton eine unbefristete Erwerbstätigkeit aus oder absolviert sie eine berufliche Grundbildung, so wird ihr der Kantonswechsel in diesen Kanton zudem bewilligt, wenn:
a. sie weder für sich noch für ihre Familienangehörigen Sozialhilfeleistungen bezieht; und
b. das Arbeitsverhältnis seit mindestens 6 Monaten besteht oder ein Verbleib im Wohnkanton aufgrund des Arbeitsweges oder der Arbeitszeiten nicht zumutbar ist.
Ch. I art. 85b
Proposition de la majorité
Al. 1
... Ce dernier entend le canton concerné.
Al. 2-5
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Marti Samira, Barrile, Flach, Funiciello, Glättli, Gredig, Gysin Greta, Kälin, Marra, Widmer Céline)
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Marti Samira, Barrile, Flach, Funiciello, Glättli, Gredig, Gysin Greta, Kälin, Marra, Silberschmidt, Streiff)
Al. 3
Elle est également autorisée à changer de canton pour y exercer une activité lucrative de durée indéterminée ou y suivre une formation professionnelle initiale:
a. si elle ne perçoit des prestations de l'aide sociale ni pour elle ni pour les membres de sa famille, et
b. si les rapports de travail existent depuis au moins 6 mois ou que l'horaire de travail ou le trajet pour se rendre au travail ne permettent pas d'exiger raisonnablement qu'elle reste dans son canton de résidence.
Marti Samira · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste
In diesem letzten Block behandeln wir nun Artikel 85b zum Thema Kantonswechsel. Die beantragten Anpassungen bei Kantonswechseln von erwerbstätigen vorläufig Aufgenommenen erleichtern natürlich die Integration der Personen sowohl im Arbeitsumfeld wie auch am Wohnort und ersparen ihnen zudem übermässig lange Arbeitswege. Um sicherzustellen, dass möglichst viele erwerbstätige vorläufig Aufgenommene in einem dauerhaften Arbeitsverhältnis von diesen Erleichterungen profitieren können, soll die Dauer des entsprechenden Arbeitsverhältnisses als Voraussetzung auf die Hälfte reduziert werden. Das beantrage ich Ihnen bei Absatz 3 mit einer grossen Minderheit. Natürlich würden die Voraussetzungen der ökonomischen Unabhängigkeit von Sozialhilfeleistungen und das Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsvertrags weiterhin gelten.
An dieser Stelle möchte ich auch darauf hinweisen, dass auf der deutschen und der französischen Fahne unterschiedliche Fassungen meines Minderheitsantrages abgedruckt sind. In der deutschen Fassung wird nicht nur die Dauer von zwölf auf sechs Monate reduziert, sondern in Buchstabe a wird aus "Sozialhilfe" auch "Sozialhilfeleistungen". Ich nehme das auf meine Kappe. Mein Antrag war so formuliert. Allerdings handelt es sich, das auch zuhanden der Materialien und der Redaktionskommission, um einen redaktionellen Fehler. Ich bitte Sie, das bei der Entscheidfindung als Fehler zu verstehen. In der französischen Fassung des Minderheitsantrages wird im Übrigen diese Unterscheidung in Buchstabe a nicht gemacht.
Bei Absatz 1 beantrage ich Ihnen, bei der bundesrätlichen Version zu bleiben. Es soll in der Kompetenz des Bundes bleiben, einen Kantonswechsel auf der Grundlage eines entsprechenden Gesuches zu erlauben. Ein Anhörungsrecht des betroffenen Kantons scheint uns sinnwidrig. Abgesehen davon, ist uns nicht klar, welcher Kanton als "betroffen" gilt. Ist es derjenige, der eine gut integrierte und erwerbstätige Person mit vorläufigem Aufnahmestatus verliert, oder derjenige, der eine solche Person in seinen Reihen willkommen heissen darf? Vielleicht kann der Kommissionssprecher oder die Kommissionssprecherin diese Frage noch klären.
Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die Fraktionen verzichten auf ein Votum. Auch Frau Bundesrätin Keller-Sutter verzichtet auf ein Votum.
Cottier Damien · Mit-M · Conseil national · Neuchâtel · Groupe libéral-radical
J'aimerais apporter une clarification pour le Bulletin officiel; je crois qu'il y a eu une petite erreur tout à l'heure: c'est bien la version de la commission, à l'article 59e alinéa 3bis, dont il était question tout à l'heure, qui a été adoptée par la majorité, et non pas la version du Conseil fédéral sur ce point-là.
A l'article 85b alinéa 1, la commission a ajouté une obligation de consulter le canton concerné avant de délivrer une autorisation de changer de canton. Aujourd'hui, le canton est déjà informé et a la possibilité de réagir. Donc, en réalité, on ne changerait pas la pratique, mais on l'ancrerait dans la loi. La majorité de la commission a estimé que cette disposition assurait de connaître toutes les circonstances du dossier. La disposition ne limite pas pour autant le droit à obtenir l'autorisation de changer de canton si les conditions sont remplies. Une minorité Marti Samira propose d'en rester à la formulation du Conseil fédéral, qui avait jugé que cette disposition était devenue inutile vu le droit au changement de canton si les conditions étaient remplies. Certains cantons ont demandé, dans le cadre de la consultation, l'ajout explicite de ce droit d'être entendu.
Par 12 voix contre 10 et 1 abstention, la commission vous recommande de la suivre et de procéder à cette adjonction.
A l'article 85b alinéa 3, enfin, la commission a soutenu la version du Conseil fédéral visant à permettre un changement de canton après douze mois d'exercice d'une activité professionnelle, alors qu'une minorité Marti Samira estime qu'un délai de six mois est plus approprié et que cela évitera de longs trajets pendant une trop longue période. La commission rappelle que la condition selon laquelle les rapports de travail doivent exister depuis au moins douze mois découle de la loi sur l'assurance-chômage, étant donné qu'il existe un droit à l'indemnité de chômage à partir d'une période minimale de cotisation de douze mois. Cette condition permet de réduire le risque que, après avoir changé de canton et si la période était de six mois, la personne admise à titre provisoire devienne dépendante de l'aide sociale dans le nouveau canton. Certains cantons ont d'ailleurs insisté sur ces douze mois dans le cadre de la consultation.
C'est pour ces raisons que la commission vous recommande, par 13 voix contre 12, de soutenir sa majorité et de maintenir la version du Conseil fédéral prévoyant l'existence de rapports de travail de douze mois.
Gredig Corina · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral
Sie haben es beim Eintreten gehört: Es handelt sich hier um den unbestrittenen Teil der Vorlage, der im Grossen und Ganzen von allen mitgetragen wird. Es geht darum, die Hürden für die Arbeitsmarktintegration zu senken und damit die finanzielle Selbstständigkeit der betroffenen Personen zu erhöhen. Damit so ein Kantonswechsel möglich ist, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden:
1. Es darf keine Sozialhilfe für die Person oder ihre Familie bezahlt oder bezogen werden.
2. Das Arbeitsverhältnis muss von einer gewissen Dauer sein.
Bei Artikel 85b Absatz 3 gibt es eine Minderheit Marti Samira, die bei einem Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten einen Kantonswechsel ermöglichen möchte. Ihre Kommission hat sich aber mit 13 zu 12 Stimmen entschieden, bei der Version des Bundesrates zu bleiben. Der Bundesrat sieht zwölf Monate als geeignet an, weil ein Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung ebenfalls erst nach zwölf Monaten möglich ist.
Ein kleiner redaktioneller Hinweis zur Mehrheit und zur Minderheit bei Artikel 85b Absatz 3 Litera a, den die Minderheitssprecherin auch schon gemacht hat: Im Gegensatz zur französischen Version kommen in der deutschen Version mit "Sozialhilfe" und "Sozialhilfeleistungen" in Litera a zwei unterschiedliche Begriffe vor. In der Kommission wurde dies nicht diskutiert. Sollte die Minderheit heute obsiegen, kann dies dann der Ständerat anschauen und eine redaktionelle Änderung vornehmen.
Vote
Abs. 1 - Al. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 104 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 81 Stimmen
(1 Enthaltung)
Vote
Abs. 3 - Al. 3
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 96 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 92 Stimmen
(1 Enthaltung)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ziff. I Art. 85c
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. I art. 85c
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. I Art. 120 Abs. 1
Antrag der Mehrheit
Bst. f, h
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit I
(Marti Samira, Barrile, Funiciello, Glättli, Gysin Greta, Kälin, Marra, Widmer Céline)
Bst. h
h. als asylsuchende, vorläufig aufgenommene oder schutzbedürftige Person unerlaubt ins Ausland reist (Art. 59e).
Antrag der Minderheit II
(Marti Samira, Barrile, Funiciello, Glättli, Gysin Greta, Kälin, Marra, Wermuth, Widmer Céline)
Bst. h
h. als asylsuchende, vorläufig aufgenommene oder schutzbedürftige Person unerlaubt ins Ausland reist (Art. 59d).
Ch. I art. 120 al. 1
Proposition de la majorité
Let. f, h
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité I
(Marti Samira, Barrile, Funiciello, Glättli, Gysin Greta, Kälin, Marra, Widmer Céline)
Let. h
h. se rend sans autorisation à l'étranger en ayant le statut de requérant d'asile, de personne admise à titre provisoire ou de personne à protéger (art. 59e).
Proposition de la minorité II
(Marti Samira, Barrile, Funiciello, Glättli, Gysin Greta, Kälin, Marra, Wermuth, Widmer Céline)
Let. h
h. se rend sans autorisation à l'étranger en ayant le statut de requérant d'asile, de personne admise à titre provisoire ou de personne à protéger (art. 59d).
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Über die Anträge der Minderheiten I und II wurde bei Ziffer I Artikel 59d und 59e abgestimmt.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Ziff. I Art. 122d
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit II
(Marti Samira, Barrile, Funiciello, Glättli, Gysin Greta, Kälin, Marra, Wermuth, Widmer Céline)
Streichen
Ch. I art. 122d
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité II
(Marti Samira, Barrile, Funiciello, Glättli, Gysin Greta, Kälin, Marra, Wermuth, Widmer Céline)
Biffer
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Über den Antrag der Minderheit II wurde bei Ziffer I Artikel 59e abgestimmt.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Ziff. I Art. 126e; Ziff. II Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. I art. 126e; ch. II introduction
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. II Art. 53Bst. d
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit I
(Marti Samira, Barrile, Funiciello, Glättli, Gysin Greta, Kälin, Marra, Widmer Céline)
Streichen
Ch. II art. 53 let. d
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité I
(Marti Samira, Barrile, Funiciello, Glättli, Gysin Greta, Kälin, Marra, Widmer Céline)
Biffer
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Über den Antrag der Minderheit I wurde bei Ziffer I Artikel 59d abgestimmt.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Ziff. II Art. 61 Abs. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. II art. 61 al. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. II Art. 78 Abs. 1 Bst. c, Abs. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit I
(Marti Samira, Barrile, Funiciello, Glättli, Gysin Greta, Kälin, Marra, Widmer Céline)
Unverändert
Ch. II art. 78 al. 1 let. c, al. 2
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité I
(Marti Samira, Barrile, Funiciello, Glättli, Gysin Greta, Kälin, Marra, Widmer Céline)
Inchangé
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Über den Antrag der Minderheit I wurde bei Ziffer I Artikel 59d abgestimmt.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Ziff. II Art. 79Bst. e
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit I
(Marti Samira, Barrile, Funiciello, Glättli, Gysin Greta, Kälin, Marra, Widmer Céline)
Streichen
Ch. II art. 79let. e
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité I
(Marti Samira, Barrile, Funiciello, Glättli, Gysin Greta, Kälin, Marra, Widmer Céline)
Biffer
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Über den Antrag der Minderheit I wurde bei Ziffer I Artikel 59d abgestimmt.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Ziff. III
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. III
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Vote
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 132 Stimmen
Dagegen ... 50 Stimmen
(7 Enthaltungen)