19.3784
Assurer l'autonomie énergétique du patrimoine immobilier de la Confédération grâce au photovoltaïque
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical
Meine Motion verlangt, dass der Bundesrat einen etappierten Investitionsplan vorlegt, der die Versorgung seines Immobilienbestandes mit erneuerbaren elektrischen Energien innerhalb der nächsten zwölf Jahre sicherstellen soll. In Anbetracht des abgelehnten CO2-Gesetzes ist das sicher eine berechtigte Forderung und ein wichtiger Weg, um die Zielsetzung von Paris für 2050 weiterzuverfolgen. Damit leisten wir unseren Beitrag dazu, dass dieses Ziel auch wirklich erreicht werden kann. Die Bundesverwaltung bezieht bereits heute hundert Prozent erneuerbaren Strom, produziert diesen aber nur zu einem kleinen Teil selbst.
Der Bundesrat beantragt, die Motion anzunehmen, präzisiert aber zu Recht, dass die elektrische Energie nicht ausschliesslich mittels Fotovoltaik erzeugt werden soll, sondern auch aus anderen erneuerbaren Energiequellen kommen kann.
Gemäss dem Umweltbericht und dem Programm "Ressourcen- und Umweltmanagement der Bundesverwaltung" macht die elektrische Energie beim Gebäudepark des Bundes rund die Hälfte des Energiebedarfes aus. Dieser Wert resultiert zwar aus der Statistik 2016, zeigt aber auf, dass bei der elektrischen Energie für Bundesbauten die Hebelwirkung extrem gross ist.
Das Immobilienportfolio des Bundes wird in energetischer Hinsicht laufend verbessert und dem Stand der Technik angepasst, etliche Energieeinsparungen werden realisiert. Umso wichtiger erscheint es mir, dass der Bund auch beim Energiebezug ausschliesslich auf erneuerbare Energien setzt.
Der Bund ist ein bedeutender Kunde auf dem Strommarkt und verschafft sich einen grünen Anstrich, indem er von seinen Lieferanten zertifizierten Wasserkraftstrom bezieht. Mit diesem Verhalten fördert er allerdings nicht die Suche nach Alternativen, sondern er monopolisiert die Verfügbarkeit von umweltfreundlichen Ressourcen zulasten von Kunden aus dem privaten Sektor wie auch der öffentlichen Hand. Eine Ausweitung auf erneuerbare Energien kann da Gegensteuer geben und auch andere Player dazu motivieren, solche Energien zu erzeugen.
Als zurzeit idealstes Mittel bieten sich - das ist erwiesen - die Fotovoltaikanlagen an, die direkt mit dem Gebäude zusammenhängen. Die Investitionen in solche Anlagen für den Immobilienbestand des Bundes könnten und sollten deutlich gesteigert werden. Betreffend Eigenproduktionsanlagen sollte der Bund mit gutem Beispiel vorangehen. So sind geeignete Flächen wie Dächer, Fassaden und Geländer zu eruieren und entsprechend auszustatten. Parallel dazu sind auch lokale Batteriespeicher in solchen Projekten mit einzubeziehen. Wo dies nicht möglich ist, sind weitere alternative Stromerzeugungen vom Bund zu prüfen.
Was ich verlange, ist nicht utopisch, sondern in einigen Jahren wohl eine Selbstverständlichkeit. Einen ähnlichen Vorstoss, die im Ständerat eingereichte Motion 19.3750, haben wir ja bereits gutgeheissen. Die Budgetauswirkung für solche Massnahmen - man rechnet mit rund 40 Millionen Franken pro Jahr - dürfte gemessen am Investitionsvolumen des Bundesamtes für Bauten und Logistik, der ETH und des VBS gering sein, ebenso die Auswirkungen auf die Betriebskosten, die sogar vorteilhaft ausfallen könnten.
Ich bitte Sie daher, diese Motion, deren Annahme der Bundesrat beantragt, anzunehmen und damit dem Bund zu helfen, weiterhin eine Vorbildrolle zu übernehmen.
Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die Motion wird von Herrn Imark bekämpft.
Imark Christian · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Der freisinnige Motionär Jauslin hat vergessen, seine Interessenbindungen offenzulegen, ich hole dies deshalb für ihn nach: Herr Jauslin ist Inhaber und Geschäftsführer der Jost Wohlen AG, eines Elektroinstallationsbetriebes, der elektrische Anlagen plant und installiert.
Der Motionstext von Herrn Jauslin verlangt, der Staat solle einen Investitionsplan vorlegen, um die Energieautonomie der Immobilien des Bundes bis in zwölf Jahren sicherzustellen. Ob dies sinnvoll ist oder nicht, spielte in der Vergangenheit bei grün angestrichenen Vorstössen oft keine Rolle. Wir hoffen, dass sich dies mit dem letzten Sonntag etwas ändert und man sich bei solchen Vorstössen auch wieder überlegt, ob etwas sinnvoll ist, ob etwas verhältnismässig ist usw. Es war darum höchste Zeit, dass das Schweizervolk der unüberlegten, ineffizienten und überteuerten Politik, die hier gemacht wird, eine Absage erteilt - einer Politik auf Kosten des Volkes, mit der Milliardenbeiträge des Volkes verschleudert werden.
Ich habe schon zur gleichlautenden Motion Français in diesem Rat gesagt: Es gibt Politiker, die nennen sich liberal, sie schreien im Wahlkampf nach weniger Staat, und dann reichen sie solche Vorstösse ein und fordern, dass sich der Staat ausbreitet und Dinge erledigt, die viel besser, viel günstiger und viel effizienter durch die Privatwirtschaft erledigt werden könnten.
Noch zur Sache, ich zitiere den Bundesrat zur gleichlautenden Motion Français: "Eine vollständige Autonomie der Immobilien des Bundes [...] ist weder aus betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher noch energetischer Sicht sinnvoll." Die zur Verfügung stehenden Flächen der Immobilien, die sich im Besitz des Bundes befinden, reichten bei Weitem nicht aus, um den Strombedarf der Bundesbehörden zu decken. Dies sagte, wie gesagt, der Bundesrat noch zur gleichlautenden Motion von Ständerat Français. Jetzt hat es sich der Bundesrat offensichtlich anders überlegt.
Der Bundesrat geht davon aus, dass über das ganze Jahr gesehen lediglich 15 Prozent des aktuellen Strombedarfs mittels Fotovoltaikanlagen auf den eigenen Bundesgebäuden gedeckt werden können. Zudem wären im grossen Stil Batterien zu installieren, die dann die wetterbedingten und saisonbedingten Schwankungen der Produktion von Solarstrom ausgleichen müssten. Solche Speichervorrichtungen können zwar zur kurzfristigen Überbrückung von Produktionsschwankungen, z. B. zum Tag-Nacht-Ausgleich, sinnvoll sein, für eine Speicherung über eine längere Zeitdauer, z. B. von Sommer zu Winter, sind hingegen grosse Speicher wie Stauseen deutlich zweckmässiger.
Ja, wie gesagt, eine Autarkie der Bundesimmobilien zu verlangen, ist betriebswirtschaftlich und volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. Die entsprechenden Investitionen sind kostenintensiv und stehen in einem unvorteilhaften Verhältnis zu den daraus resultierenden Erträgen. Zudem brächte es die vom Motionär in der Begründung erwähnte Möglichkeit der Stromproduktion aus Fotovoltaik in der Nähe seiner Standorte mit sich, dass der Bund in erheblichem Masse geeignete Dachflächen hinzumieten oder Freiflächen überbauen müsste. Damit würde der Bund als direkte Konkurrenz zu privaten Anbietern auftreten.
Es versteht sich von selbst, dass wir dieses durch den Steuerzahler finanzierte "Staats-Perpetuum-mobile" hier in diesem Saal zur Ablehnung beantragen müssen.
Nordmann Roger · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste
Herr Kollege Imark, ist es nicht so, dass Sie im soeben zu Ende gegangenen Abstimmungskampf den Einsatz im grossen Stil von Wasserstoff aus überschüssigem Solarstrom gepredigt haben? Um aber überschüssigen Solarstrom zu haben, brauchen wir viele Solaranlagen, damit wir eben diesen grünen Wasserstoff machen können.
Imark Christian · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Besten Dank für die Frage, Herr Nordmann. Ihre Frage zeigt, dass Sie den Zehnpunkteplan nicht gelesen haben, der in zehn Punkten auflistet, wie der CO2-Ausstoss noch stärker gesenkt werden könnte, ohne die Bevölkerung zusätzlich zu belasten. Das ist ja das, was Sie wollen: Sie wollen eine ineffiziente Klimapolitik, und es ist Ihnen egal, wie viel es kostet. Es ist Ihnen auch egal, wie viel es für Ihre Wählerinnen und Wähler kostet. Es gibt vielleicht noch ein paar Arbeiter unter Ihrer Wählerschaft, aber es ist Ihnen egal, wenn diese abgezockt werden.
Diesen Plan haben wir also vorgelegt, und es ist richtig, Herr Nordmann, dass es Situationen gibt, vor allem für Gewerbebetriebe oder auch für Wohnüberbauungen, in denen es durchaus sinnvoll ist, Fotovoltaik zu installieren und dann sogar auch den Überschussstrom für sich selbst zu nutzen, vielleicht auch für die Produktion von Wasserstoff. Das ist korrekt.
Aber was hier verlangt wird, ist die Autarkie der Bundesimmobilien. Das ist überhaupt nicht sinnvoll. Die Frau Bundesrätin hat es ja im Rahmen der Motion Français gesagt: Es müssten dann zusätzliche Dachflächen gemietet werden. Es ist einfach unglaublich aufwendig, diesem nicht sinnvollen Ziel gerecht zu werden, Herr Nordmann. Darum beantragen wir die Ablehnung. Man hätte auch eine Motion machen können, in der steht, dass auf allen Dachflächen, die sich eignen, um Fotovoltaik zu installieren, Fotovoltaik installiert werden soll. So hätte man es formulieren können. Aber nein, Sie verlangen Autarkie der Bundesimmobilien. Es tut mir leid, Herr Nordmann, das ist einfach nicht sinnvoll, das ist Verschleuderung von Steuergeld, und da können wir nur Nein sagen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Da ist jetzt etwas ein bisschen durcheinandergekommen. Es ist nämlich so, dass die beiden Motionen, die Motion Français und die Motion Jauslin, nicht identisch sind. Von Autarkie ist in dieser Motion, der Motion Jauslin, nicht die Rede; das ist bei der Motion Français so. Der Bundesrat hat deshalb bei der Motion Français die Ablehnung beantragt und beantragt hier, bei der Motion Jauslin, die Annahme. Man muss also die Texte jeweils ganz genau lesen, wenn man sich dazu äussert.
Der Bundesrat beantragt Ihnen hier die Annahme, weil er der Meinung ist, dass das Potenzial vorhanden ist, bzw. ein etappierter Investitionsplan bereits in Erarbeitung ist. Die Bundesverwaltung bezieht ja bereits heute zu hundert Prozent erneuerbaren Strom, produziert diesen aber eben nur zu einem kleinen Teil selber. Der Bundesrat anerkennt die Notwendigkeit, das Potenzial von Fotovoltaik bei Immobilien des Bundes auszuschöpfen. Das ist ja gerade einer der Gründe, weshalb der Bundesrat im letzten Juli das Klimapaket Bundesverwaltung beschlossen hat. Dieses sieht u. a. vor - und ich bitte Sie, das auch zu hören! -, dass geeignete Dach- und Fassadenflächen der Bundesgebäude für die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien genutzt werden. Die entsprechenden Anlagen können entweder durch die Bundesverwaltung selbst oder durch Dritte betrieben werden. Wir haben hier also durchaus auch Möglichkeiten für privatwirtschaftliche Lösungen. Die Bundesverwaltung hat einen Aufbauplan zu den Flächen, den Investitionskosten und dem Eigenverbrauch erarbeitet.
Die Motion Jauslin sagt nicht, dass es ausschliesslich Fotovoltaik sein muss; es können auch andere Produktionsformen sein. Wir gehen davon aus, dass natürlich auch Effizienzmassnahmen mitgemeint sind. Überall dort, wo wir weniger Strom brauchen, ist es natürlich auch ein Beitrag zu einer klimafreundlichen Versorgung mit Energie im Gebäudebereich.
Übrigens verfolgen bundesnahe Unternehmen wie die Post, die Swisscom oder die SBB im Rahmen der Initiative "Vorbild Energie und Klima" konkrete und ambitionierte Ziele zum Ausbau von Fotovoltaik-Kapazitäten. Der Bundesrat ist gewillt, diesen Pfad entschieden weiterzugehen.
Was ist mit der Motion Français in der Zwischenzeit geschehen? Die Motion war ja bei Ihnen, Sie haben sie abgeändert. Der Ständerat hat sie in dieser Session angenommen, und der Bundesrat hat sich nicht mehr dagegen gewehrt, nachdem auch der Kommissionssprecher im Ständerat gesagt hat, dass die Autarkie nicht in einer absoluten Form zu verstehen sei.
Aber noch einmal: Das Wort "Autarkie" kommt hier im Motionstext von Herrn Nationalrat Jauslin nicht vor. In diesem Sinne kann der Bundesrat Ihnen diese Motion auch zur Annahme empfehlen.
Imark Christian · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Bundesrätin, Sie haben gesagt, das Wort "Autarkie" komme in dieser Motion nicht vor. Aber im Text steht: "[...] die Versorgung seines Immobilienbestandes mit erneuerbarer elektrischer Energie [...] sicherzustellen." Die "Versorgung" - wo ist denn jetzt da der Unterschied zur Autarkie?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Ich habe Ihnen gesagt, Herr Imark, dass die Anlagen auf diesen Flächen durch Dritte betrieben werden können. Das muss der Bund nicht selber tun, und das ist dann schon ein Unterschied. Autarkie würde bedeuten, dass er dies alles selber tun muss, und hier haben wir eben auch die Möglichkeit, mit privatwirtschaftlichen Lösungen zu arbeiten, und das ist der Unterschied.
Vote
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 135 Stimmen
Dagegen ... 51 Stimmen
(2 Enthaltungen)