21.3972
Réforme du Ministère public de la Confédération et de son Autorité de surveillance
Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Schwander, Estermann, Geissbühler, Nidegger, Steinemann, Tuena, Vogt)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Schwander, Estermann, Geissbühler, Nidegger, Steinemann, Tuena, Vogt)
Rejeter la motion
Hurni Baptiste · Mit-M · Conseil national · Neuchâtel · Groupe socialiste
Le Ministère public de la Confédération (MPC) a beaucoup animé notre Parlement ces derniers mois. Il y a d'abord eu le scandale de l'affaire Lauber, puis la difficulté de recrutement, avant la modification la semaine passée de la loi fixant l'âge maximal pour occuper ces fonctions. Cette crise politique autour du MPC a suscité un regard attentif des Commissions de gestion des deux conseils sur la question de la surveillance de cet organe. En effet, elles ont proposé, après un examen approfondi du fonctionnement du MPC et de son autorité de surveillance, le système dit du statu quo plus aux Commissions des affaires juridiques des deux conseils. Précisons encore que les Commissions de gestion, pour fonder leur avis, ont notamment suivi celui exprimé par deux éminents professeurs de droit mandatés pour l'occasion.
La majorité de notre commission a décidé de suivre ces propositions, comme la commission soeur du Conseil des Etats, à savoir de proposer des modifications du cadre légal dans la logique du statu quo plus. C'est l'objet de la motion qui vous est soumise aujourd'hui.
Mais que signifie exactement le statu quo plus? Cela signifie notamment le maintien d'une autorité de surveillance indépendante au MPC et non pas le retour à un contrôle par le Tribunal fédéral et par le Département fédéral de justice et police comme le voudrait une minorité de la commission, soit un retour à l'ancien système. Cela ne signifie pas ne rien faire, mais au contraire étendre les compétences de l'autorité de surveillance, lui donner un cadre pour émettre des directives et étendre le droit d'accès aux documents dont la commission de surveillance a besoin pour faire son travail.
Même si l'enjeu de cette question est avant tout futur, et concerne les modifications de loi qui seront proposées à la suite de cette motion, la direction suivie par la recommandation des Commissions de gestion semble juste à notre commission, qui a adopté la même motion que le Conseil des Etats. Cela permettra de gagner un temps précieux.
Précisons enfin que cette motion a été acceptée par 14 voix contre 7. Nous vous demandons de soutenir l'avis de la majorité de la commission.
Arslan Sibel · Mit-F · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe des VERT-E-S
Dass heute eine Motion bezüglich der Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht behandelt wird, überrascht weder die Vertreterinnen und Vertreter der Politik noch die interessierte Öffentlichkeit. Zahlreiche Vorkommnisse in personeller und materieller Hinsicht - manche Beobachterinnen und Beobachter sprechen gar von Skandalen - haben zu diesem Schritt geführt.
Der Bundesrat unterstützt die vorliegende Kommissionsmotion. Die Motion hat ihren Ursprung in diversen Aktivitäten des Parlamentes, sei es im Postulat Jositsch 19.3570, "Überprüfung von Struktur, Organisation, Zuständigkeit und Überwachung der Bundesanwaltschaft", sei es im Schlussbericht der beiden GPK vom 22. Juni 2021 zum "Aufsichtsverhältnis zwischen der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsichtsbehörde" oder sei es in den Erfahrungen der Gerichtskommission im Zusammenhang mit der Amtsenthebung bzw. Nichtwiederwahl und der Strafverfolgung von Mitgliedern der Bundesanwaltschaft.
Diese Entwicklungen haben dazu geführt, dass Ihre Kommission für Rechtsfragen am 19. August 2021 die vorliegende Kommissionsmotion mit dem Auftrag an den Bundesrat eingereicht hat, eine Reform der Rechtsgrundlagen der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht vorzulegen. Die Motion enthält die Bedingung, die Reform solle sich im Rahmen des "Status quo plus" gemäss erwähntem GPK-Bericht bewegen. Namentlich sollen die Wahlzuständigkeit für die Bundesanwaltschaft und die Aufsicht beim Parlament verbleiben. Eine gleichlautende Motion wurde auch in der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates angenommen.
Ihre Kommission für Rechtsfragen hat die Thematik am 19. August 2021 umfassend behandelt. Vor der eigentlichen Diskussion referierte der Präsident der GPK-Subkommission Gerichte und Bundesanwaltschaft. Seine Ausführungen basierten auf dem Schlussbericht der GPK vom 22. Juni 2021. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die beiden GPK klar der Meinung sind, dass das heutige System an sich richtig ist, aber überarbeitet werden sollte. Gestützt auf den Bericht der GPK hat Ihre Kommission für Rechtsfragen beschlossen, die Arbeiten gemäss dem Schlussbericht an die Hand zu nehmen. Im Grundsatz war sich auch Ihre Kommission für Rechtsfragen einig, dass Reformbedarf besteht. Bezüglich des Reformweges wurden jedoch zwei unterschiedliche Varianten vorgeschlagen.
Die Kommissionsmehrheit ergreift eine Kommissionsmotion, die gleich lautet wie jene der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen vom 10. August 2021. Damit können die Motionen in der Herbstsession von beiden Räten beraten werden. Entscheidend ist, dass die entsprechende Reform auf dem Status quo plus basiert.
Eine Minderheit stellt den Antrag - diesen wird nachher unser Kollege Pirmin Schwander begründen -, dass die Reform sich im Rahmen des "modifizierten Status quo ante" gemäss dem GPK-Bericht bewegt. Dieses Modell sieht, unter Wahrung der Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft in der Strafverfolgung, erneut eine Anbindung an den Bundesrat vor. Nach Meinung der Minderheit könnten mit dem Modell "modifizierter Status quo ante" bessere Lösungen für die Bereiche Personalrecht, Weisungsrecht und Zweiteilung der Strafverfolgung gefunden werden.
Die Mehrheit Ihrer Kommission ist klar der Meinung, dass sich das Parlament mehrfach dazu geäussert hat. Sie möchte nicht wieder die alte Regelung übernehmen. Sie hält eine Reform im Rahmen des Status quo plus für den besseren Weg.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 7 Stimmen, die Motion anzunehmen.
Schwander Pirmin · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die Minderheit und die SVP-Fraktion möchten eine richtige, echte Reform im Bereich Justiz und Strafverfolgung und nicht eine Minireform gemäss Status quo plus, denn das löst die Probleme, die wir heute in diesem Land haben, nicht. Nach Meinung der Minderheit und der SVP-Fraktion ist diese Minireform ein Versuch, die tatsächlichen Probleme in der Justiz und in der Strafverfolgung weiterhin zu verschleiern und zu vertuschen.
Warum ist es ein weiterer Versuch zur Vertuschung? Wir wollten als Parlament den Bericht der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes über das Bundesstrafgericht nicht zur Hand nehmen und die Probleme, die dort aufgeführt sind, nicht lösen. Weiter wollten wir bei der Wahl der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes die Sache nicht lösen. Wir wollten bei der Wahl der neuen Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Zusammenhang mit dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen die Sache nicht lösen.
Wir wollen offensichtlich weiterhin die Augen verschliessen vor der Verjährung des Fifa-Falls und vor dem "Sommermärchen", von denen wir in den Medien lesen konnten. Wir als Parlament mit der obersten Verantwortung in diesem Land wollen all diese Dinge, all diese Probleme in der Justiz und in der Strafverfolgung offenbar nicht angehen. Wir haben, das sage ich an diesem Pult jetzt zum dritten Mal, einen Justizskandal, den grössten seit 1848, und wir wollen nicht hinsehen. Wir wollen eine Minireform mit dem Status quo plus, und wir wollen die Dinge, die wir angehen müssten, nicht angehen. Ich erinnere auch an den Entscheid der Beschwerdekammer über den ausserordentlichen Staatsanwalt Stefan Keller. Sie können diesen Entscheid lesen. Da müssen Sie nicht Juristin oder Jurist sein, um sehr schnell zu erkennen, wie dort der ausserordentliche Staatsanwalt, von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt, einfach abserviert wird.
So können wir die Probleme in der Strafverfolgung und in der Justiz in diesem Land nicht lösen. Deshalb möchten wir von der SVP-Fraktion auch andere Modelle überprüfen. Einerseits möchten wir, wie die Kommissionssprecherin gesagt hat, dass eine Rückführung zum alten Modell überprüft wird. Wir haben uns andererseits aber auch offen dafür gezeigt, dass wir eine klare, grosse Auslegeordnung machen zur Frage, welches Modell in die Zukunft führen soll. Dazu brauchen wir mehr als nur eine Reform im Rahmen des Status quo plus. Mit dieser Überprüfung im Rahmen des Status quo plus können wir die Probleme in diesem Land, die ich aufgezeigt habe, nicht lösen.
Wir wollen nicht weiterhin international negativ im Rampenlicht stehen, wenn es um die Fifa-Strafverfahren geht. Wir müssen auch einmal zugeben, dass die Lösung, die 2011 eingeführt worden ist - sie wurde übrigens nicht auf Vorschlag des Bundesrates eingeführt, sondern in einer Nacht-und-Nebel-Aktion des Ständerates -, versagt hat, wenn wir sie genau anschauen. Wenn wir nicht bereit sind, das zu korrigieren, dann wird das "Sommermärchen" in diesem Land weitergehen.
Wir von der Minderheit teilen die Meinung nicht, dass wir hier einfach eine Status-quo-plus-Lösung machen müssen. Wir müssen endlich einmal den Fächer öffnen und nicht engstirnig an unseren eigenen Entschlüssen festhalten und meinen, es gehe so weiter. Es kann nicht sein, und darum geht es ja auch in diesem Antrag, dass einerseits die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft gestärkt werden soll, dass andererseits aber die Wahl bei uns bleiben soll. Entweder tragen wir als Parlament die Verantwortung, oder wir tragen sie nicht. Wir können nicht einen Teil delegieren und den anderen Teil bei uns behalten. Wenn wir Wahlbehörde sind, sind wir auch die oberste Aufsicht. Eine Zweiteilung der Verantwortung können wir so nicht vornehmen. Das hat die Lösung gezeigt, die wir 2011 eingeführt haben. Ich mag mich noch gut erinnern, als bei dieser Status-quo-Lösung gesagt wurde, das sei eine super Lösung, so könnten wir die Sache entpolitisieren. Wir haben uns da jetzt zehn Jahre verpolitisiert, und mit dieser Lösung machen wir eine weitere Verpolitisierung. Deshalb lehnen wir diese Scheinlösung ab. Wir möchten eine echte Reform.
Ich bitte Sie, unserem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Entsprechend dem Antrag des Bundesrates hat der Ständerat am 15. September 2021 eine gleichlautende Motion angenommen. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, die Motion Ihrer Kommission für Rechtsfragen ebenfalls anzunehmen.
Die Motion listet mehrere Quellen auf, aus denen sich Erkenntnisse ergeben oder noch ergeben werden, die Änderungen des geltenden Rechts nötig machen könnten. Es sind dies der Bericht der beiden GPK, die Erfahrungen der Gerichtskommission und allfällige Erkenntnisse aus den noch laufenden Arbeiten zum Postulat Jositsch zur Überprüfung der Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft.
Die Motion hält zudem fest, dass sich die Reform im Rahmen des Status quo plus des Berichtes der beiden GPK bewegen sollte. Der Bundesrat begrüsst es, alle dereinst als nötig erkannten Gesetzesänderungen in einer einzigen Vorlage zusammen zu präsentieren. Der Bundesrat und ich als Vorsteherin des EJPD haben auch Signale aus den Kommissionen für Rechtsfragen erhalten, wonach es nicht zielführend sein könne, dass ebendiese verschiedenen Vorstösse und parlamentarischen Initiativen weiterverfolgt würden. Es handelt sich hier um eine klassische Behördenvorlage, eine Bundesratsvorlage, und der Bundesrat ist bereit, hier die Verantwortung für die Gesetzgebungsarbeiten zu übernehmen.
Wenn man jetzt Herrn Schwander zugehört hat, der sagt, der Status quo plus reiche nicht aus, muss man etwas bedenken: Es stimmt, zu Beginn dieser "Justizkrise", wie sie Herr Hurni genannt hat, gab es Stimmen, die sagten, man müsse das Modell der Bundesanwaltschaft total ändern, man müsse vielleicht wieder zu den regionalen Modellen zurückgehen, die man zu Beginn der Reform einmal angedacht hatte, und man müsse Kompetenzen zurück an die Kantone übertragen.
Ich möchte Ihnen aber klar sagen: Die Kantone sind der Meinung, man müsse am heutigen Modell Korrekturen anbringen. Die Strukturen sind jetzt einfach so gewachsen. Das heisst, wir haben auf der einen Seite eine Bundesanwaltschaft, wir haben aber auf der anderen Seite vielleicht auch Dinge - das betrifft das Postulat Jositsch -, bei denen man sagen muss, dass die Kompetenzen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Kantone und denjenigen des Bundes vielleicht nicht ganz richtig aufgeteilt sind. Vielleicht gibt es da und eben auch bei den anderen Fragen Korrekturbedarf. Aber die Kantone, das ist ihr klares Signal, wollen nicht, dass die ganze Organisation sozusagen auf den Kopf gestellt wird.
Die Motion ermöglicht dies, innerhalb der Leitplanken, die vorgegeben sind. Deshalb ist der Bundesrat mit der Annahme der Motion einverstanden und bereit, hier auch Verantwortung für die Gesetzgebungsarbeiten in diesem Bereich zu übernehmen.
Intervention de procédure
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme der Motion. Eine Minderheit Schwander beantragt deren Ablehnung.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 128 Stimmen
Dagegen ... 45 Stimmen
(1 Enthaltung)
Aebi Andreas · P-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Gerne hole ich Glückwünsche für die Geburtstage vom Wochenende nach. Unser Kollege Piero Marchesi und unsere Kollegin Daniela Schneeberger haben am letzten Sonntag Geburtstag gefeiert. Herzliche Gratulation! (Beifall)