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Reduktion der CO2-Emissionen und der Energieverluste für Gebäudeinhaberinnen und -inhaber, Mieterinnen und Mieter sowie KMU
Seiler Graf Priska · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Die beste Energie ist diejenige, die gar nicht erst gebraucht wird. Ich weiss, das ist eine Binsenweisheit, sie hat deswegen aber nichts an Richtigkeit verloren. Im Gebäudebereich liegt ein riesiges Potenzial. Hier kann der Hebel besonders effektiv und einfach angesetzt werden, um unnötige Energieverluste zu vermeiden. Nach der bedauerlichen Ablehnung des CO2-Gesetzes braucht es nun zwingend weitere Anstrengungen, um die Klimaziele des Pariser Abkommens zu erreichen.
Kantonale Energiegesetze zielen vorwiegend auf den Gebäudebereich ab. Das ist richtig, denn in den Gebäuden liegt der Schlüssel zur Energiewende, wie der Bundesrat selber im erläuternden Bericht zur Energiestrategie 2050 erklärte. Es braucht also noch mehr Anstrengungen und Anreize - auch auf Bundesebene. Der Bundesrat erklärte bereits im Jahr 2010, dass die Gebäude einen Energieverlust von 80 Prozent bzw. einen Verlust von 90 Terawattstunden pro Jahr aufweisen und dass diese Energieverluste mit dem Baustandard Minergie-P eliminiert werden könnten. Das entspricht etwa der vierfachen Stromproduktion aller Schweizer AKW zusammen und ist also enorm. Für die Stromproduktion wiederum muss viel intensiver und konsequenter auf Fotovoltaik gesetzt werden. Früher gab es das Strohdach, dann kam das Ziegeldach, und heute entspricht das Solardach dem State of the Art.
Die Zeche für die 80 Prozent Energieverlust im Gebäudebereich zahlen die Mieterinnen und Mieter mit ihren Nebenkosten. Das ist unfair und auch gar nicht nötig. Von einer Gebäudesanierung profitieren nämlich alle, also Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie Mieterinnen und Mieter. Zudem steigt die Lebensqualität in einem renovierten Gebäude enorm an. Mit meiner Motion sollen darum folgende Massnahmen ergriffen werden:
1. Die Einmalvergütung für Fotovoltaikanlagen kann im Rahmen von Geschäfts- und Wohnbausanierungen auch für Anlagen mit einer Leistung von 30 bis 200 Kilowatt, also nicht nur bis 100 Kilowatt, gesprochen werden. Die Leistungsgrenze von 200 Kilowatt kann aber überschritten werden, wenn ganzflächige Dachanlagen und, soweit nötig, auch Fassadenanlagen gebäudetechnisch möglich sind. Entscheidend ist die architektonische Integration der Anlagen als Gebäudebestandteil.
2. Mit Anreizbeiträgen von höchstens 30 Prozent der energierelevanten Bauinvestitionen können Wohn- und Geschäftsbauten gefördert werden, welche den Minergie-P- oder einen vergleichbar effizienten Baustandard erfüllen. Der Bund fördert insbesondere entsprechende kantonale Massnahmen. Während einer auf zehn Jahre befristeten Einführungsphase könnten auch Neubauten, welche diese Voraussetzungen - die Ziffern 1 und 2 - erfüllen, gefördert werden.
3. In Bau- und Landwirtschaftszonen sind gut integrierte Solaranlagen, welche ebenfalls die Voraussetzungen der Ziffern 1 und 2 erfüllen, in der Regel innert vier Monaten zu bewilligen. Die Bewilligungsdauer ist heute einfach viel zu lang. Es braucht hier eine Beschleunigung. Ausgenommen von diesen beschleunigten Bewilligungsverfahren wären aber natürlich Baudenkmäler von nationaler Bedeutung.
Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat letzte Woche die Eckpunkte der zukünftigen Klimapolitik und Massnahmen skizziert. Ich hoffe, dass die Anliegen meiner Motion darin Platz finden.
Ich bitte Sie, diesen Massnahmenplan gegen Energieverluste im Gebäudebereich zu unterstützen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Ich kann Ihnen so viel sagen: Der Bundesrat ist mit dem Anliegen der Motion völlig einverstanden. Ich denke, Sie haben hier verschiedene Massnahmen und Möglichkeiten aufgelistet, die genau in die richtige Richtung gehen. Zum Teil haben wir diese Massnahmen, soweit es in der Kompetenz des Bundes ist, schon umgesetzt oder mindestens in die Wege geleitet. Schon heute wird ja eine Einmalvergütung für alle Fotovoltaikanlagen mit einer Leistung von mindestens 2 Kilowatt bis höchstens 50 Megawatt ausgerichtet. Die Vergabe der Einmalvergütungen erfolgt unabhängig vom Gebäudetyp.
Mit dem Mantelerlass des Bundesrates, den ja der Ständerat demnächst zu beraten beginnt, und mit der Energiegesetzrevision, die Sie hoffentlich und voraussichtlich noch in dieser Session fertig beraten, sollen zudem für grosse Fotovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch höhere Fördersätze eingeführt werden. Diese sollen mittels Auktionen vergeben werden.
Fotovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt, die in die Gebäudehülle integriert werden, werden heute bereits mit höheren Einmalvergütungen unterstützt. Das sind Anlagen, die typischerweise auf Wohngebäuden erstellt werden. Der Bundesrat unterstützt damit auch die Bemühungen für eine bessere Ästhetik der Fotovoltaikanlagen bei Wohngebäuden, um deren Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen.
Schliesslich fördert das Gebäudeprogramm die energetische Sanierung von Gebäuden sowie Investitionen in erneuerbare Energien, die Abwärmenutzung und die Optimierung der Gebäudetechnik. Die Kantone können bereits heute ausreichende Anreize zum Bau von energieeffizienten Wohn- und Geschäftsbauten setzen. Gemäss dem Harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM) kann der Beitrag maximal 50 Prozent der Investitionen betragen. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass die Kantone letztes Jahr für das Förderprogramm so viel Geld abgeholt haben wie noch nie. Das ist ausserordentlich erfreulich. Das ist ein Rekord, das heisst, es wird hier jetzt wirklich auch vorwärtsgemacht. Immerhin war letztes Jahr das Jahr der Pandemie, und trotzdem haben die Menschen hier ganz offensichtlich investiert. In diese Richtung muss es natürlich weitergehen.
Die Einmalvergütung ist nicht an Anforderungen von Bewilligungspflichten geknüpft, und die ausgerichteten Beträge hängen nicht vom Gebäudetyp oder von der Zone ab, in der sich das Gebäude befindet. Nach Ansicht des Bundesrates wäre eine entsprechende Anpassung der Einmalvergütung, wie das die Motion fordert, nicht gerechtfertigt, weil das den Vollzug massiv verkomplizieren könnte.
Ich möchte noch etwas zu den Bewilligungen sagen. Heute wird die grosse Mehrheit der Solaranlagen im Meldeverfahren, also ohne Baubewilligung, errichtet. Das erleichtert natürlich den Zubau der Fotovoltaik sehr, und es gibt seitens der Kantone die Möglichkeit, die Verfahren noch weiter zu vereinfachen. Wir laden die Kantone ein, ihre Meldeverfahren zu vereinfachen. Heute liegt die Dauer für die Meldeverfahren bei durchschnittlich 30 Tagen. Der Kanton Bern hat jetzt aber beispielsweise eine Frist von 7 Tagen eingeführt. Sie sehen also, dass die Kantone bei der Bewilligung respektive Meldung schon auch die Möglichkeit haben, Bürokratie abzubauen, die Investitionen zu erleichtern und die Menschen zu unterstützen - auch mit einer guten Beratung; da haben wir sicher noch viel Potenzial.
Ich darf Ihnen aber sagen, dass hier auch einiges läuft. Der Bundesrat, und das haben Sie richtig festgehalten, hat letzte Woche die Eckwerte für das Folgeprojekt für den Klimaschutz verabschiedet. Wir werden bis Ende Jahr eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten und dabei die entsprechenden Massnahmen im Gebäudebereich natürlich auch noch einmal sehr intensiv anschauen.
Abstimmung
Präsidentin (Kälin Irène, erste Vizepräsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 88 Stimmen
Dagegen ... 105 Stimmen
(2 Enthaltungen)