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Wissenschaftliche Begleitung von Long-Covid-Fällen

55012 · Amtliches Bulletin

Du 1 déc. 2021

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/55012/de/wissenschaftliche-begleitung-von-long-covid-fallen

Consulté le 11 sept. 2026

  1. Documents
  2. Confédération
  3. Bulletin officiel
Source

Objet parlementaire: Suivi scientifique des cas de "Covid long" (21.3453)

21.3453

Wissenschaftliche Begleitung von Long-Covid-Fällen

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Antrag der Mehrheit

Annahme der Motion

Antrag der Minderheit

(Germann, Kuprecht, Müller Damian)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Adopter la motion

Proposition de la minorité

(Germann, Kuprecht, Müller Damian)

Rejeter la motion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Carobbio Guscetti Marina · Mit-F · Ständerat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion

Die nationalrätliche Kommission hat am 26. März 2021 die Motion 21.3453, "Wissenschaftliche Begleitung von Long-Covid-Fällen", angenommen. Die Motion wurde dann vom Nationalrat mit 126 zu 51 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Der Bundesrat soll damit beauftragt werden, genügend finanzielle Mittel zur Erforschung des Post-Covid-19-Syndroms, kurz "Long Covid", zur Verfügung zu stellen. Dazu halte ich im Namen der Kommission Folgendes fest:

Das Virus Covid-19 beschäftigt uns schon seit fast zwei Jahren. Ein Teil der Erkrankten kann mit einer guten Genesung rechnen, doch bei Weitem nicht alle. Viele leiden noch Monate an den Spätfolgen der Krankheit. Während die hospitalisierten Krankheitsfälle erfasst werden, sind Patientinnen und Patienten, die zuhause bleiben, auf sich allein gestellt; dies auch, wenn sie von lang anhaltenden Symptomen betroffen sind. Alle Betroffenen sind im Alltag beeinträchtigt und leiden teilweise massiv.

Studien des Robert-Koch-Instituts zeigen, dass rund 40 Prozent der klinisch behandelten Personen wochen- oder monatelang über anhaltende Symptome klagen. Dazu gehören zum Beispiel Kurzatmigkeit, Gelenkschmerzen, anhaltender Husten, Ohnmacht, starke Übelkeit, "fatigue", Nerven- und Muskelschwäche, Depressionen. Mittlerweile sind sämtliche Altersgruppen betroffen. Die Ergebnisse einer Studie vom Juli dieses Jahres von Professor Milo Puhan mit dem Projekt "Corona Immunitas" zeigen Folgendes auf: Mehr als ein Viertel der 433 Teilnehmenden hat sich selbst nach sechs bis acht Monaten nicht vollständig erholt. 55 Prozent klagten über anhaltende Müdigkeit und ein Viertel über Kurzatmigkeit und Anzeichen einer Depression.

Die Zahlen sind besorgniserregend. Diese Patientinnen und Patienten müssen ernst genommen werden. Die Notwendigkeit, Ressourcen für die Nachsorge von Covid-19-Erkrankten als auch für die Forschung bereitzustellen, ist evident.

Auf wissenschaftlicher Ebene gibt es mehrere laufende nationale und internationale Studien zu Long Covid. Dazu gehört das nationale Projekt "Corona Immunitas". Auch die WBK-S befasste sich schon vor einigen Monaten mit der Frage der wissenschaftlichen Erforschung von Covid-19 und traf sich mit Forschenden und Mitgliedern der Taskforce des Bundes.

Es ist wichtig, dass die Forschung zu den Long-Covid-Fällen auch auf politischer Ebene begleitet und unterstützt wird. Die Kommission ist sich einig, dass die Langzeitfolgen von Covid-19-Erkrankungen weiter erforscht werden müssen; die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu solchen Langzeitfolgen würden zwar laufend erweitert, trotzdem seien aber noch viele Fragen ungeklärt.

Im Rahmen der Beratung der vorliegenden Motion hat die Kommission auch die Petition 21.2012, "Eine nationale Strategie der Schweiz für Long-Covid- und ME/CFS-Patientinnen und -Patienten", behandelt. Die Myalgische Enzephalomyelitis, auch bekannt als chronisches Fatigue-Syndrom, und Long Covid sind ähnlich in ihrem Krankheitsbild, da chronische Müdigkeit und Erschöpfung bei beiden Erkrankungen auftreten. Gemäss der Mehrheit der Kommission, die Ihnen beantragt, die Motion anzunehmen, soll dieses Krankheitsbild bei den Arbeiten infolge der Motion deshalb besonders berücksichtigt werden - wenn die Motion angenommen wird.

Ich erinnere daran, dass die nationalrätliche Kommission zusammen mit der Motion ein Postulat eingereicht hat. Das Postulat 21.3454 verlangt vom Bundesrat einen Bericht über die finanziellen Auswirkungen von Long Covid auf Betroffene und auf die Sozialversicherungen. Diese beiden Vorstösse ergänzen das vom Ständerat angenommene Postulat 21.3014, "Sicherstellung einer angemessenen Behandlung und Rehabilitation für Menschen mit Long Covid".

Wie ich schon gesagt habe, wurde die Motion, die wir jetzt diskutieren, vom Nationalrat angenommen. Die SGK-S stimmte der Motion mit 10 zu 3 Stimmen zu. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Annahme der Motion.

Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen. Sie anerkennt zwar den Bedarf, die Langzeitfolgen von Covid-19-Erkrankungen weiter zu erforschen. In ihren Augen ist die vorliegende Motion aber nicht notwendig, um die in der Antwort des Bundesrates beschriebene ergänzende Unterstützung des Bundes zu gewährleisten.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und die Motion anzunehmen.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

In Anbetracht der "Wahnsinnspräsenz" hier im Saal versuche ich, mit meinem Votum nun noch die Nichtanwesenden davon zu überzeugen, dass sie der Minderheit folgen sollen. Spass beiseite!

Ich glaube, eigentlich sind wir uns alle einig; auch die Sprecherin der Mehrheit hat es gesagt. Selbstverständlich ist sich die Minderheit der Tragweite der Langzeitfolgen von Covid-19 bewusst. Man anerkennt auch den Bedarf, die Auswirkungen auf die Patienten zu untersuchen. Ich glaube zudem, dass wir die Tragweite der ganzen Covid-19-Situation gerade für die Langzeitpatienten ernst nehmen müssen. Das wird auch gemacht.

Nun ist die Frage: Braucht es diese Motion überhaupt noch? Das war im Grunde genommen die Differenz, die wir gehabt haben. In unserer Kommission haben wir nämlich das Postulat 21.3014, "Sicherstellung einer angemessenen Behandlung und Rehabilitation für Menschen mit Long Covid", eingereicht, durch das der Bundesrat aufgefordert wird, aufzuzeigen, inwiefern zusätzlicher Handlungsbedarf besteht.

Die Stellungnahme des Bundesrates ist eigentlich erstaunlich: Einerseits weiss er um die anderen Vorstösse, ist auch bereit, sie zu behandeln, und wird einen Bericht vorlegen. Andererseits verweist er darauf, dass für die Begleitung von sogenannten Long-Covid-Fällen durch den Bund eine verfassungsmässige Grundlage notwendig wäre. Eine solche haben wir offenbar nicht, was ich einigermassen erstaunlich finde. Der Bundesrat verweist ausserdem auf die Zuständigkeit der Kantone ebenso wie darauf, dass in den Kantonen bereits entsprechende Gefässe existieren. Besonders erwähnt er die in den Kantonen bereits vorhandenen Anlaufstellen, beispielsweise im Kanton Zürich das Netzwerk Altea oder spezielle Sprechstunden in verschiedenen Spitälern.

In Erfüllung unseres Postulates 21.3014, "Sicherstellung einer angemessenen Behandlung und Rehabilitation für Menschen mit Long Covid", wird der Bundesrat dann darlegen, welche Massnahmen erforderlich sind, um die Behandlung und Therapie von Patientinnen und Patienten mit Long Covid sowie die Finanzierung von Behandlungs- und Therapieprogrammen für Betroffene sicherzustellen. Genau daran arbeitet der Bundesrat derzeit.

Mit Verweis auf die Forschung sei auch gesagt, dass es das Nationale Forschungsprogramm "Covid-19" gibt. Dort laufen seit August bereits drei Projekte zu diesem Thema.

Es ist also alles aufgegleist, läuft in die richtige Richtung, und trotzdem wollen Sie nochmals eine Motion an den Bundesrat weiterleiten. Er soll dasselbe dann noch einmal tun, obwohl keine Verfassungsgrundlage dafür besteht. Das finde ich etwas erstaunlich.

Die Minderheit macht Ihnen deshalb beliebt, nicht in Aktivismus zu verfallen, sondern bei den bewährten angesprochenen Instrumenten zu bleiben - wir haben alles, was es braucht - und dann, gemeinsam mit dem Bundesrat, rasch Lösungen zu entwickeln. Dafür braucht es aber diese Motion nicht mehr. Darum hat eine Minderheit sich entschieden, sie abzulehnen.

Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg

J'aimerais vous inviter, au nom du Conseil fédéral, à accepter cette motion, comme le propose votre commission. On sait qu'il y a pas mal de travail à faire dans ce cadre. Il ne s'agit pas de faire de l'activisme, mais de se rendre compte qu'une personne sur quatre qui est infectée par le virus présente encore des symptômes longtemps après l'infection. Sachant que c'est un virus qui a déjà donné lieu à plus de 1 million de cas positifs dans notre pays, cela fait passablement de monde, et on peut imaginer que pas mal de personnes seront touchées à l'avenir.

Le Conseil national a déjà accepté cette motion. Il s'agit de pouvoir agir, mais j'aimerais vous rappeler qu'en plus de ce que la Confédération fait déjà, notamment la participation au financement de cinq projets de recherche et les efforts que nous réalisons, nous souhaitons évidemment faire ces efforts dans le cadre légal et constitutionnel existant. Par exemple, la motion demande la mise en place de programmes. Je reconnais qu'il faut bien sûr agir pour les personnes atteintes des effets à long terme du Covid-19, mais, en l'absence de base constitutionnelle, nous n'avons par exemple pas la possibilité d'assurer le suivi individuel des cas de Covid long. Là, il faudra aussi trouver des solutions. De notre point de vue, il faut plutôt travailler avec les canaux et les structures qui existent et qui sont déjà en place.

Je ne prolongerai pas la discussion, beaucoup de choses ayant été dites. Nous partageons la direction exprimée dans la motion et je vous invite à la soutenir.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 26 Stimmen

Dagegen ... 13 Stimmen

(0 Enthaltungen)