21.3591
Protection de l'indication de provenance suisse. Stop aux contrefaçons chinoises
Kälin Irène · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Büchel Roland, Aebi Andreas, Estermann, Grüter, Köppel)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Büchel Roland, Aebi Andreas, Estermann, Grüter, Köppel)
Rejeter la motion
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Badran Jacqueline · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste
In dieser Vorlage geht es um verstärkte Massnahmen gegen chinesische Piraterieware. Erstens soll der Schutz der geografischen Herkunftsangabe "Schweiz" von in der Schweiz registrierten Marken in China besser um- und durchgesetzt werden. Zweitens sollen Massnahmen getroffen werden, um den Import chinesischer gefälschter Ware und Piraterieware in die Schweiz zu unterbinden. So verlangt es eine Kommissionsmotion der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates. Diese Motion hat der Ständerat am 23. September 2021 mit 27 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat diese Motion mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls angenommen. Die Mehrheit der Kommission erachtet das Problem der gefälschten Ware und Piraterieware sowie die Verletzung der geografischen Herkunftsmarke "Schweiz" als gravierend. Der Kommission ist zwar bewusst, dass bereits einiges unternommen wird. So wurde im September 2020 der Verein "Swissness Enforcement", eine Public-Private-Partnership, ins Leben gerufen. Zudem enthält das Freihandelsabkommen mit China einen Artikel zum Schutz von Herkunftsangaben wie "Swiss" oder "Switzerland". Schliesslich überwacht das Institut für Geistiges Eigentum die Markenregistrierungen mit Herkunftsangabe "Schweiz" in China systematisch und führt mit China einen bilateralen Dialog.
Die Mehrheit der Kommission möchte jedoch mehr Anstrengungen und möchte ein klares Zeichen setzen, dass die Verletzung der Herkunftsangaben sowie Importe gefälschter Waren nicht hinzunehmen sind. In der Kommission wurden zudem Fragen laut, ob mit dieser Motion auch der Diebstahl geistigen Eigentums innerhalb von China gemeint sei, wenn also Schweizer Marken in China selbst produziert werden und regelmässig von chinesischen Herstellern kopiert werden.
Eine Minderheit der Kommission hingegen argumentiert, es gehe nicht an, dass sich die Motion nur auf China beziehe. Schliesslich gebe es ja auch gefälschte Ware aus Südostasien, Osteuropa und der Türkei. Dies wurde von der Mehrheit der Kommission nicht bestritten, auch wenn über die Hälfte der an der Schweizer Grenze entdeckten Fälschungen aus China stammt, zum Beispiel aus Online-Portalen wie Wish und Alibaba. Zudem wurde eingewendet, dass Fälschungen und Diebstahl geistigen Eigentums speziell in China System hätten und die Strategie Chinas, die Wirtschaftsentwicklung so zu forcieren, gar in den Fünfjahresplänen nachgelesen werden könne. Deshalb komme China eine besondere Stellung zu. Die Kommission nahm diesen berechtigten Einwand auf und wird sich an einer nächsten Sitzung in Form eines Kommissionspostulates mit der gefälschten Ware und Markenschutzverletzungen aus anderen Gegenden befassen.
Im Weiteren wendete eine Minderheit der Kommission ein, es sei gefährlich, wenn sich die Schweiz in eine Art singuläre Konfrontationsstellung zu einem ganz spezifischen Land begebe, das viel grösser sei als sie selbst. Auch dies ist ein Einwand, der nicht von der Hand zu weisen ist. Darauf wurde jedoch von der Mehrheit entgegnet, dass im Freihandelsabkommen schliesslich eine entsprechende Klausel bestehe und diese auch durchgesetzt werden müsse. Mit der Türkei zum Beispiel hätten wir kein gültiges Freihandelsabkommen, und in neueren Freihandelsabkommen wie zum Beispiel mit Russland oder Georgien liege explizit die Nennung des Ursprungslandes zugrunde. Hier gilt nicht das Recht des ausländischen Schutzlandes, sondern dasjenige des Ursprungslandes, also der Schweiz.
Im Übrigen würde die Schweiz mit anderen Ländern zusammenarbeiten, die vor dem gleichen Problem ständen. Zudem sei nun mal die Motion so formuliert, wie sie formuliert sei. Es wäre also ein Rückschritt, sie nicht anzunehmen. Dem Problem der Singularität würde man mit dem vorgängig erwähnten Kommissionspostulat begegnen.
Auch wenn der Kommissionsmehrheit bewusst ist, dass die Motion nicht perfekt und schwierig durchzusetzen ist, empfiehlt sie Ihnen - der Entscheid fiel mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung -, sie anzunehmen.
Walder Nicolas · Mit-M · Conseil national · Genève · Groupe des VERT-E-S
Le 10 mai dernier, la Commission de politique extérieure du Conseil des Etats a déposé cette motion qui, durant la session d'automne, a été très largement soutenue, soit par 27 voix contre 7 et 1 abstention.
Cette motion demande de mieux mettre en oeuvre et de faire respecter par la Chine la protection de l'indication de provenance géographique "Suisse" ainsi que des marques et raisons commerciales enregistrées en Suisse. Elle demande également de prendre des mesures pour faire cesser l'importation en Suisse de contrefaçons et de produits piratés en provenance de Chine. Car malgré la signature d'un accord de libre-échange avec la Chine en 2013, dont plusieurs articles touchent au respect de la propriété intellectuelle, les abus en matière d'indication de provenance et de marques enregistrées en Suisse sont extrêmement nombreux. Et cela va croissant avec le développement du commerce en ligne.
C'est que la majorité des fraudes a pour origine la Chine qui, malgré une législation qui lui permettrait d'intervenir, semble ne pas vouloir empoigner cette question de manière très résolue. Les responsables de l'Institut fédéral de la propriété intellectuelle mènent bien un dialogue régulier avec leurs homologues chinois, mais sans résultats concrets suffisants. Car si, selon cet institut, les dénonciations liées à des abus au lieu géographique semblent avoir baissé sensiblement ces deux dernières années, cela ne concerne pas le non-respect des marques. Cette question relevant des droits individuels privés, elle est gérée par les acteurs économiques eux-mêmes.
Notre commission a salué les efforts du Conseil fédéral afin d'obtenir du gouvernement de Pékin une meilleure collaboration sur la question, ainsi que les démarches pour accroître l'efficacité de la lutte contre les fraudes en renforçant les contrôles de marchandises. Mais contrairement au Conseil fédéral, qui estime que les mesures prises sont suffisantes et que la question est en voie d'être réglée, la majorité de la commission considère que la situation actuelle est toujours loin d'être satisfaisante. Comme le Conseil des Etats, elle souhaite maintenir la pression afin que ces préoccupations conduisent à des améliorations concrètes et durables. Pour la majorité de notre commission, le respect de la propriété intellectuelle est essentiel pour l'économie suisse, et la Chine, avec qui nous avons signé un accord de libre-échange, ne doit pas faire exception.
Une minorité de la commission partage l'avis que la question des contrefaçons mérite que nous prenions rapidement des mesures supplémentaires. Elle juge par contre l'orientation de cette motion trop unilatérale. Elle souhaite une approche plus globale qui ne pointerait pas spécifiquement la Chine, estimant que cela pourrait inutilement affecter nos bonnes relations avec Pékin.
La majorité de notre commission reconnaît que le problème des contrefaçons est une question qui dépasse la Chine, mais considère néanmoins que cette motion est pertinente. D'abord parce que, comme cela a déjà été exposé, la majorité des fraudes concerne bien la Chine. Ensuite, parce que nous avons signé avec la Chine un accord de libre-échange. Nous avons donc des relations commerciales privilégiées qui impliquent le respect, par les deux parties, des principes de base du commerce international.
La majorité de notre commission considère également que, l'économie chinoise étant sous le contrôle total de son gouvernement, les autorités auraient le pouvoir, si elles le souhaitaient, de mettre un terme très rapidement à la majorité de ces fraudes. Enfin, il semblerait que la Chine ait fait du marché des contrefaçons un outil quasi-officiel de croissance économique et de conquête de nouveaux marchés, ce qui expliquerait l'ampleur du problème avec ce pays.
Il ne s'agit donc pas de stigmatiser la Chine, mais bien de demander au Conseil fédéral de travailler à des solutions concrètes avec un pays dont les pratiques commerciales font peser un risque majeur et bien spécifique sur l'économie suisse.
C'est pourquoi, par 19 voix contre 5 et 1 abstention, notre commission vous appelle à soutenir cette motion du Conseil des Etats, qui participera à lutter plus efficacement contre les contrefaçons.
Büchel Roland Rino · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Was ist der Inhalt der Motion, worüber stimmen wir ab? Das ist ja die Frage. Einerseits soll der Schutz der geografischen Herkunftsangabe "Schweiz" besser durchgesetzt, andererseits sollen die in der Schweiz registrierten Marken besser geschützt werden. Das tönt eigentlich ganz okay, aber wenn man etwas genauer hinschaut, dann stellen sich Fragen. Gemäss Motion sollen auch Massnahmen ergriffen werden, um die Einfuhr von gefälschter Piraterieware aus China zu unterbinden. Das wurde übrigens von der Kommissionssprecherin in deutscher Sprache, Frau Badran, sehr gut und fair dargelegt.
Jetzt richte ich mich aber an die Kolleginnen und Kollegen der Aussenpolitischen Kommission: Ich frage mich seit einer gewissen Zeit, wie die Mehrheit der Kommission den Umgang mit China eigentlich gestalten will. Aber nicht nur diesbezüglich, sondern auch in Bezug auf das Verhältnis zur Europäischen Union gehen die Pferde mit der Kommission manchmal durch. Das war jüngst der Fall, als die APK-N eine zusätzliche Kohäsionsmilliarde in die EU schieben wollte. Hier wurde sie zum Glück von Ihnen, vom Rat, zurückgepfiffen. Eine massive Blamage konnte gerade noch abgewendet werden.
Es ist heute Abend wieder an der Zeit, einen Fehlentscheid der APK zu korrigieren; machen Sie es. Die Kommission sagt in ihrer Motion: "Trotz Freihandelsabkommen mit China und neuerlicher 'China-Strategie' wird dem Thema Schutz der geografischen Herkunftsangabe 'Schweiz' kaum Bedeutung zugemessen. Dasselbe gilt für die Rechtsdurchsetzung von registrierten Schweizer Marken im Ausland und insbesondere in China." Der Bundesrat müsse daher gegen die Weltmacht aktiver vorgehen. Die Kommission ist gar der Ansicht, dass Freihandelsabkommen mit Ländern wie Jamaika und Georgien die Leitlinie für unseren Umgang mit China sein sollten. China, China, China - einmal mehr steht China im Fokus der Kommission!
Nun zu den Fakten: Das aktuelle Freihandelsabkommen Schweiz-China enthält bereits einen Artikel zum Schutz von Herkunftsangaben wie "Swiss" oder "Switzerland". Die chinesische Gesetzgebung schützt, im Gegensatz zu denjenigen von Jamaika und Georgien - wenn diese denn wirklich so wichtig sein sollten -, den Ländernamen und die Herkunftsangabe "Schweiz". Zudem gibt es bereits heute eine systematische Überwachung durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE). Diese Überwachung gilt den Markenregistrierungen mit Herkunftsangabe "Schweiz" in China. Dies geschieht übrigens nicht ohne Erfolg. Bis ins Jahr 2017 musste das IGE pro Jahr jeweils mehr als hundertmal Widerspruch gegen falsche Swissness-Marken einlegen. Seither nehmen die Fallzahlen stark ab. In den Jahren 2019 und 2020 musste das IGE zusammengerechnet nur noch achtzehnmal intervenieren.
Seit September des letzten Jahres wurde dank dem Verein "Swissness Enforcement", einer öffentlich-rechtlichen/privaten Partnerschaft, der Schutz der Herkunftsangabe Schweiz weiter verbessert; das wurde gesagt.
Zum Online-Handel: Dessen starke Zunahme stellt die Eidgenössische Zollverwaltung vor Herausforderungen; das ist so. Dort müssen die Prozesse weiter verbessert werden. Wissen Sie, wie viele Fälschungen aus Kleinsendungen des Online-Handels in die Schweiz kommen? Es sind mehr als 90 Prozent. Mehr als 90 Prozent! Davon stammt gegen die Hälfte nicht aus China oder Hongkong. Wenn wir es tatsächlich ernst meinen, dann dürfen wir nicht China-Bashing betreiben. Mit anderen Worten: Es geht nicht darum, China zu zeigen, wo der Hammer hängt oder wo der Bart-Li den Most holt - das war der Versuch eines Wortspiels, aber dafür ist es heute Abend schon etwas spät. Trotzdem geht es sehr wohl darum, Schweizer Unternehmen vor Piraterieware zu schützen. Für dieses Ziel ist diese Motion nicht der richtige Weg. Es braucht keine Schnellschüsse, weder von der APK des Ständerates noch von der APK des Nationalrates.
Seien wir seriös, lehnen wir diese Motion ab, und arbeiten wir dann in der Kommission einen Vorstoss aus - er wurde erwähnt -, der den Unternehmen in der Schweiz dient, anstatt einmal mehr und völlig unnötigerweise eine diplomatische Verstimmung hervorzurufen!
Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Ich möchte eines klar vorausschicken: Dem Bundesrat sind der Schutz des geistigen Eigentums in China und weltweit - also nicht nur in China, sondern weltweit - und der Kampf gegen Fälschungen ein wichtiges Anliegen.
Warum lehnt der Bundesrat die Motion dennoch ab? Er lehnt sie nicht ab, weil er nicht inhaltlich einverstanden wäre, dass die Anstrengungen fortzusetzen sind, sondern weil der Bundesrat der Meinung ist, die Motion sei bereits umgesetzt. "Umgesetzt" heisst, dass die Schweiz von China in einem Abkommen bereits jetzt aktiv Bestimmungen zum Schutz von geografischen Angaben und Herkunftsangaben fordert; dies sowohl im Hinblick auf eine allfällige Aktualisierung des Freihandelsabkommens als auch in einem separaten Abkommen nur über geografische Angaben und Herkunftsangaben, wie wir eines mit Russland abgeschlossen haben. Hierfür setzt sich die Schweiz gegenüber China seit mehreren Jahren ein und tut das auch weiterhin. Leider, das muss man auch sagen, zeitigen diese Bemühungen bisher noch wenig Erfolg.
Die Swissness-Evaluation empfiehlt, die ganze Bandbreite der Instrumente zu nutzen, mit denen wir Missbrauch verhindern können, so z. B. auch eine Verschärfung der Markeneintragungspraxis im Partnerland. Dieses Ziel haben wir mit China bereits im Dialog erreicht, ohne Abkommen: Wenn in China eine Marke eingetragen werden soll, die beispielsweise "Swiss" oder das Schweizerkreuz enthält, verlangt das chinesische Markenamt heute eine schriftliche Zustimmung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum. Die Zahlen bestätigen, dass das funktioniert; Nationalrat Büchel hat verdankenswerterweise darauf hingewiesen.
Auch bei anderen Rechten am geistigen Eigentum setzt sich die Schweiz gegenüber China für einen effektiven Schutz ein. Sie tut dies namentlich im bilateralen Dialog zum geistigen Eigentum. Das Beispiel China zeigt: Es braucht hier das Zusammenspiel der für ein Land passenden Instrumente - Abkommen, Durchsetzungsaktionen und Dialog mit den Behörden. So haben wir mit China schon konkrete Verbesserungen erreicht und werden uns weiterhin dafür einsetzen.
Was den Import von Fälschungen in die Schweiz anbelangt, so laufen die Arbeiten für eine effektivere Bekämpfung. Mit dem Wachstum des Online-Handels hat die Zahl der Fälschungen, die in kleinen Paketen in die Schweiz gelangen, stark zugenommen. Über die Hälfte davon stammt aus China und Hongkong. Um diese Menge bewältigen zu können, braucht es wirkungsvolle Kontrollen und schlankere Verfahren.
Zum einen werden im Transformationsprogramm Dazit die Prozesse der Eidgenössischen Zollverwaltung vereinfacht und auch digitalisiert; das erlaubt effektivere Kontrollen. Zum andern sollen gefälschte Produkte aus Kleinsendungen einfacher vernichtet werden können. Der Bundesrat plant, die Botschaft, mit der ein vereinfachtes Vernichtungsverfahren für Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht vorgeschlagen wird, nächstes Jahr zu verabschieden. In diesen Fällen soll dann auch neu das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum das Administrativverfahren führen; dadurch wird die Zollverwaltung entlastet.
Sie sehen also: Der Bundesrat unternimmt bereits viel. Er hat zwar Verständnis für diese Motion, ist aber der Meinung, dass sie bereits umgesetzt ist und abgelehnt werden kann.
Kälin Irène · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die Mehrheit der Kommission beantragt die Annahme der Motion. Eine Minderheit Büchel Roland und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 126 Stimmen
Dagegen ... 51 Stimmen
(0 Enthaltungen)