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Facilitation et sécurité douanières. Accord avec la Communauté européenne

55484 · Bulletin officiel

Du 16 déc. 2021

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/55484/fr/facilitation-et-securite-douanieres-accord-avec-la-communaute-europeenne

Consulté le 13 sept. 2026

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Source

Objet parlementaire: Facilitation et sécurité douanières. Accord avec la Communauté européenne (21.059)

21.059

Facilitation et sécurité douanières. Accord avec la Communauté européenne

Regazzi Fabio · Mit-M · Conseil national · Tessin · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Es ist immer gut, wenn man als Berichterstatter die Einstimmigkeit der vorberatenden Kommission verkünden kann. Also: Die WAK-N beantragt Ihnen einstimmig, dieses Geschäft anzunehmen.

Dennoch sollte ich auch etwas zum Geschäft sagen: Das Abkommen vom 25. Juni 2009 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr und über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen (Zesa) wurde von der Bundesversammlung am 18. Juni 2010 genehmigt und ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Wie üblich bei solchen Abkommen, werden sie stetig weiterentwickelt. Das passiert, indem gemischte Ausschüsse die Anliegen beider Seiten beraten und darauf basierend Vorschläge zum Aufdatieren der gesetzlichen Grundlagen machen. Das ist auch hier der Fall. Der Gemischte Ausschuss EU-Schweiz hat am 12. März 2021 einen Beschluss über die Änderung von Kapitel III und der Anhänge I und II Zesa angenommen. Der Beschluss steht unter Ratifikationsvorbehalt, deshalb ist es am Parlament, diese Vorlage zu behandeln.

Die Anpassungen des Zesa betreffen Kapitel III, "Zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen", und die Anhänge I, "Summarische Eingangs- und Ausgangsmeldungen", und II ,"Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter", des Abkommens. Für die technische Umsetzung der Neuerungen bei der Einfuhr wird von der EU ein Informatiksystem, das Import Control System 2, eingeführt, an welchem sich auch die Schweiz beteiligt. Diese Beteiligung wird neu im Zesa geregelt. Sie steht im Einklang mit dem Transformationsprogramm Dazit der Eidgenössischen Zollverwaltung.

Die Implementierung des Systems erfolgt in drei Etappen: Die erste Etappe erfolgte per 15. März 2021, die zweite Etappe wird per 1. März 2023 und die dritte Etappe per 1. März 2024 erfolgen. Jede Etappe betrifft verschiedene Wirtschaftsbeteiligte und Verkehrsträger.

Pourquoi votre commission dit-elle oui sans réserve à cet objet? Il y a trois raisons. Premièrement, il s'agit du résultat d'une négociation consensuelle à laquelle l'UE et la Suisse participent dans le cadre d'une commission économique mixte. Il s'agit donc d'un bon compromis. Deuxièmement, même s'il s'agit de quelques modifications, c'est tout de même un signe important vis-à-vis de l'UE pour montrer que nous sommes toujours dans le coup. Le libre-échange, l'ouverture économique et la volonté de traiter avec l'UE avec le moins de barrières possibles sont ici clairement communiqués. Troisièmement, et c'est l'argument le plus important, ce projet apporte quand même aussi des avantages à la Suisse.

Au nom de votre Commission de l'économie et des redevances, je vous prie donc d'approuver l'objet qui nous est soumis.

Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich

Hier geht es um eine rein technische Formalität, die seit vielen Jahren spielt und die auch grundsätzlich überhaupt nicht infrage gestellt wird. Es geht darum, dass wir innerhalb von Europa gleiche Standards und gleiche Formalitäten im Zollbereich haben. Das Abkommen wird bereits angewendet und soll im Rahmen von Dazit technisch umgesetzt werden. Mit der Schweiz ist dann auch das Fürstentum Liechtenstein einbezogen, weil wir ja mit Liechtenstein bekanntlich eine Zollunion haben. Auch Norwegen hat ein gleichlautendes Abkommen.

Es geht einfach um die Abläufe im Bereich des Zolls. Einerseits wenden wir die gleichen Sicherheitsstandards an, andererseits wird auf eine Voranmeldung verzichtet, wenn etwas exportiert wird. Davon profitiert die EU in gleichem Masse wie die Schweiz. Würde das Abkommen nicht bestehen, wären von der Schweiz und von der EU täglich Tausende von Anmeldungen vorzunehmen. Es wäre anzukündigen, dass man dann mit diesen Produkten komme. Darauf möchten wir und die EU verzichten. Es ist also nicht ein Abkommen, das in die übliche Diskussion mit der EU bezüglich bilateraler Abkommen fällt, sondern es ist eine technische Formalität. Es vereinfacht vor allem für die Wirtschaft und für die Unternehmen das Exportgeschäft massgeblich, weil eben die Anmeldung wegfällt. Wenn nicht, wären wir und die EU und Tausende von Unternehmen täglich damit beschäftigt, solche Anmeldungen durchzuführen. Das ist einfach nicht zu bewältigen.

Die Grundlage besteht, es ist eine Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten. Es erleichtert für die Wirtschaft und für die Unternehmen auf allen Seiten mit gleichen Standards die Sicherheit bezüglich der Exporte.

Es ist ein unproblematisches Geschäft, und ich bitte Sie, darauf einzutreten und ihm zuzustimmen. Sie tun damit der EU, der Schweiz und allen Unternehmen auf beiden Seiten einen grossen Gefallen.

Kälin Irène · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Beschlusses Nr. 1/2021 des Gemischten Ausschusses Schweiz-EU zur Änderung von Kapitel III und der Anhänge I und II des Abkommens vom 25. Juni 2009 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr und über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen

Arrêté fédéral portant approbation de la décision no 1/2021 du Comité mixte UE-Suisse modifiant le chapitre III et les annexes I et II de l'accord du 25 juin 2009 entre la Confédération suisse et la Communauté européenne relatif à la facilitation des contrôles et des formalités lors du transport des marchandises ainsi qu'aux mesures douanières de sécurité

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Vote

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 174 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)