20.3182
Attaques à l'explosif contre les distributeurs de billets
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Conseil national · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Sie alle und auch die Leute auf der Tribüne können regelmässig davon lesen, dass es zur Sprengung von Bancomaten kommt. Die Anzahl der Sprengungen nimmt jährlich zu. Insbesondere in grenznahen Gebieten haben wir heute eine Situation, die Banken dazu veranlasst, Bancomaten abzuschaffen, weil die Sicherheit nicht mehr garantiert ist. Nun, mit einem Straftatbestand sichern wir nicht den Bancomaten. Mit einem schärferen Straftatbestand schaffen wir es aber, Leute durch Abschreckung davon abzuhalten, eine Straftat zu begehen.
Wir haben im Rahmen der Strafrahmenharmonisierung die Frage der Verschärfung der Bestrafung bei Bancomaten-Sprengungen behandelt - teilweise behandelt, wie Gespräche mit der Branche und mit Rechtsexperten gezeigt haben. Wir haben einen ersten Schritt gemacht, um den Gerichten wenigstens einige Möglichkeiten in die Hand zu geben, um dieses Problems Herr zu werden. Was uns aber weiterhin fehlt, ist ein klarer Straftatbestand, der Bancomaten-Sprengungen auch als solche bezeichnet. Es handelt sich um die Zusammenwirkung von eigentlich zwei Straftaten, nämlich die Benutzung von Sprengstoff und die Durchführung eines Anschlags mit einem möglichen Diebstahl.
Wir haben hier ein Problem, bei dem nicht klar ist, auf welche Grundlagen man abstellen kann. Dies steht im Gegensatz, und da bin ich anderer Meinung als der Bundesrat respektive die Verwaltung, zu anderen europäischen Ländern, die hier viel klarere, viel präzisere Regelungen haben. Nun gut, wir haben einen ersten Schritt im Rahmen der Strafrahmenharmonisierung gemacht; jetzt geht es darum, auch den zweiten zu machen, hier weitere Präzisierungen vorzunehmen und nach Möglichkeit einen eigenen Straftatbestand zu schaffen, damit dieses Problem, das zunehmend grösser wird, auch endlich und abschliessend behoben werden kann. Die Schweiz kann, wie das nahe Ausland auch, mit einer konkreten Strafnorm eine abschreckende Wirkung erzielen.
In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie meiner Motion folgen und hier dem Bundesrat die Möglichkeit geben, eine Formulierung zu finden, die noch besser ist als diejenige, die wir im Rahmen der Strafrahmenharmonisierung schon beschlossen haben, und die vor allem auch noch bei den Kantonen vernehmlasst werden kann.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Ich kann mich hier sehr kurz fassen. Herr Nationalrat Bregy hat sein Anliegen bereits in die Diskussion zur Strafrahmenharmonisierung eingebracht. Das Parlament ist seinem Antrag gefolgt und hat Artikel 139 Ziffer 3 Buchstabe c des Strafgesetzbuches bzw. Artikel 131 Ziffer 4 Buchstabe c des Militärstrafgesetzes wie folgt geändert: "Der Dieb wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wenn er: [...] c. zum Zweck des Diebstahls eine Schusswaffe oder eine gefährliche Waffe mit sich führt oder eine Explosion verursacht."
Das Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen wurde am 17. Dezember 2021 von beiden Räten verabschiedet. Die Referendumsfrist läuft bis zum 7. April 2022. Es scheint mir kein Referendum in der Luft zu liegen.
Ich bitte Sie daher, die Motion abzulehnen. Aus Sicht des Bundesrates ist sie erfüllt. Es ist vielleicht ein wenig ein Beauty Contest, jetzt noch zu sagen, man wolle einen eigenen Straftatbestand. Das ist eine Frage der Gesetzgebung, aber inhaltlich ist das Anliegen erfüllt. Sie haben das am 17. Dezember 2021 beschlossen.
Vote
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 88 Stimmen
Dagegen ... 103 Stimmen
(1 Enthaltung)