22.7035
La directive relative à l’utilisation de l’" étoile de genre " et aux formes d’écriture analogues applicable aux textes allemands de la Confédération vaut-elle également pour les entreprises parapubliques telles que les CFF ou la Poste?
Thurnherr Walter · BK-M · Argovie
Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Frage Stadler 21.7462 vom 9. Juni 2021 zu diesem Punkt Stellung genommen. Die Sprachweisungen der Bundeskanzlei - dazu gehört auch die Weisung zum Umgang mit dem Gender-Stern - gelten für die Einheiten der zentralen und der dezentralen Bundesverwaltung, nicht aber für bundesnahe Unternehmen wie SBB und Post. Die Sprachweisungen der Bundeskanzlei stützen sich auf Artikel 7 des Sprachengesetzes. Darin werden die Bundesbehörden verpflichtet, sich um eine sachgerechte, klare und bürgerfreundliche Sprache zu bemühen und auf geschlechtergerechte Formulierungen zu achten; der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu treffen. Bundesnahe Unternehmen wie SBB und Post fallen nicht unter den Geltungsbereich dieser Bestimmung.