21.3321
Anerkennung durch die Schweiz des Völkermords und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der chinesischen Provinz Xinjiang
Molina Fabian · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Während ich hier spreche, sitzen gemäss zahlreichen unabhängigen Quellen mehr als eine Million Menschen, Uigurinnen und Uiguren und Angehörige anderer muslimischer Minderheiten, in der westchinesischen Provinz Xinjiang in Konzentrationslagern. Diese Menschen werden ihrer Freiheit, ihrer Rechte und ihrer Würde beraubt. Sie werden gefoltert, zwangssterilisiert und zur Zwangsarbeit gezwungen. Dieses abscheuliche Verbrechen geschieht systematisch und mit dem klaren Ziel, die uigurische Kultur auszulöschen. Im China Xi Jinpings darf es keine Vielfalt, keine Ambiguität und keine unabhängige Entwicklung geben. Im China von heute gilt der Totalitarismus der KP Chinas.
Die in Xinjiang durchgeführten Zwangssterilisationen und Kindswegnahmen stellen nach Artikel 2 Literae d und e des Übereinkommens vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes einen Genozid dar. Zahlreiche Staaten haben das Vorgehen der Regierung der Volksrepublik China in Xinjiang mehrfach aufs Schärfste verurteilt. In einem Schreiben von 50 Staaten während der 41. Session des UNO-Menschenrechtsrates vom 8. Juli 2019 verlangte auch die Schweiz die umgehende Schliessung der Zwangslager und eine unabhängige Untersuchung durch die UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte. Eine solche Mission wurde diese Woche nach mehreren Jahren endlich angekündigt, und ich hoffe inständig, dass sie bald durchgeführt werden kann.
Aber das reicht nicht. Vor den Augen der Weltöffentlichkeit wird heute ein Völkermord verübt, werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen, und das, obwohl sich die Staatengemeinschaft nach den schlimmsten Verbrechen des Zweiten Weltkrieges schwor, dass dies nie mehr passieren würde. Die Völker dieser Erde haben eine gemeinsame Verantwortung, solche Gräueltaten zu verhindern. Dieser Verantwortung werden wir heute nicht gerecht. Noch immer geschäften zahlreiche Schweizer Unternehmen in der Region, noch immer werden Produkte aus Xinjiang, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, dank dem Freihandelsabkommen zollvergünstigt in die Schweiz importiert, noch immer gibt es keine Standards des SECO zum Umgang mit dieser Region.
Heute haben wir die Möglichkeit, endlich zu handeln. Zu lange haben wir, gemeinsam mit anderen westlichen Staaten, auf das Mantra "Wandel durch Handel" gesetzt und dabei die Augen vor Regelverstössen und Menschenrechtsverbrechen verschlossen. Dieser Ansatz ist gescheitert. Die Zeit der Zurückhaltung gegenüber Menschenrechtsverbrechern muss vorbei sein. Wer sie gewähren lässt, macht sich zum Komplizen; wer sie gewähren lässt, lässt zu, dass sie das nächste Verbrechen begehen, das noch grösser und noch furchtbarer sein wird.
Die Demokratien auf diesem Planeten müssen zusammenstehen und die Werte der Freiheit, der Demokratie und der Menschenrechte entschlossen verteidigen. Das kanadische, das britische und das niederländische Parlament haben diesen Schritt bereits gemacht und das durch die chinesische Regierung begangene Verbrechen des Genozids auch als solchen bezeichnet. Ein solcher Beschluss ist die Voraussetzung, um alle juristischen, diplomatischen, politischen und wirtschaftlichen Massnahmen zu ergreifen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und die Komplizenschaft der Schweiz zu beenden.
Zeigen Sie Mut, zeigen Sie Haltung, zeigen Sie Vernunft und Herz! Bezeichnen Sie die Taten des chinesischen Regimes als das, was sie sind: als Völkermord.
Cassis Ignazio · BPR-M · Bundesrat · Tessin
Die Motion Molina 21.3321 fordert den Bundesrat auf, die Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang, China, als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als Völkermord anzuerkennen. Tatsächlich qualifizieren einzelne Parlamente, ich denke an Frankreich, Kanada, die Niederlande und Grossbritannien, und eine Regierung, nämlich diejenige der USA, die Situation in Xinjiang als Genozid und als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Auch der Bundesrat ist über die Menschenrechtssituation in Xinjiang besorgt. Dies hat die Schweiz bereits mehrfach auf bilateralen und multilateralen Ebenen zum Ausdruck gebracht. Die Schweiz forderte von China beispielsweise mehrfach die umgehende Schliessung der Internierungslager und die Einhaltung der Menschenrechte.
Es mehren sich glaubwürdige Berichte über schwerwiegende Verletzungen des Völkerrechts in der Region Xinjiang. Die Qualifizierung von Ereignissen als Völkermord oder als Verbrechen gegen die Menschlichkeit obliegt aber einem unabhängigen, unparteiischen Gericht und entsprechenden Untersuchungen, nicht einer politischen Behörde, nicht dem Bundesrat. Sie können sich vorstellen, wie eine solche Definition je nach politischem Kräfteverhältnis im Lauf der Zeit gehandhabt würde. Die Schweiz fordert folglich weiterhin den ungehinderten Zugang für die UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte und eine unabhängige internationale Untersuchung in der Region Xinjiang.
Je peux vous assurer, Mesdames et Messieurs les conseillères nationales et les conseillers nationaux, que le Conseil fédéral ne prend pas à la légère les accusations au sujet de ces violations graves du droit international. Le Conseil fédéral vient de vous donner la preuve qu'il est capable de prendre des mesures courageuses lorsque de telles violations sont claires et nettes. Il est parfaitement conscient de sa responsabilité en vertu du mandat constitutionnel, et du devoir de la Suisse, en tant qu'Etat libéral, de protéger et de promouvoir les droits de l'homme dans le monde entier.
Néanmoins, du point de vue du Conseil fédéral, la demande formulée dans la motion ne relève pas de sa compétence. Ce n'est pas aux organes politiques de prendre des décisions de nature juridique, pour la raison que je viens d'évoquer, à savoir que la qualification de crimes contre l'humanité et de génocide relève de la compétence de commissions d'enquête et de tribunaux indépendants et impartiaux.
Le Conseil fédéral vous recommande donc de rejeter la motion.
Abstimmung
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 80 Stimmen
Dagegen ... 99 Stimmen
(5 Enthaltungen)