21.3523
Kosten der bilateralen Beziehungen mit der EU für die Schweiz
Büchel Roland Rino · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wenn wir öffentlich oder hier im Parlament diskutieren, werden vor allem die positiven Seiten der bilateralen Verträge mit der EU unterstrichen und hervorgehoben. Der Wohlstand der Schweiz sei zu einem grossen Teil unseren vertraglichen Beziehungen mit der EU zu verdanken. Die weniger angenehmen Seiten, die negativen Auswirkungen dieses Vertragswerks mit der EU werden dagegen kaum beachtet. Ich nenne zwei Beispiele:
1. das Ausspielen der Macht und deren Auswirkungen auf die Schweiz. Das wird von gewissen EU-Exponenten öfters ja geradezu mit Hochgenuss zelebriert;
2. die protektionistischen Massnahmen, welche wir gerade auch während der Corona-Krise wiederholt erleben mussten.
Um eine seriöse Abwägung vornehmen zu können, sollten wir sämtliche Vor- und Nachteile in die Waagschale werfen. Ich bin deshalb der Ansicht, dass es jetzt Zeit ist, die Kosten in allen Bereichen seriös zu analysieren und zu erfassen. Beispiele für solche Kosten sind, nicht abschliessend: die Umsetzungskosten der flankierenden Massnahmen; die kurz-, mittel- und langfristige Belastung unserer Sozialwerke IV, Sozialhilfe, AHV und Ergänzungsleistungen - da wird es dann massiv - durch EU-Bürger; die Gefährdung von Arbeitsplätzen von Schweizern in einzelnen Branchen und der Druck auf die Löhne; der zunehmende Dichtestress in den Agglomerationen, ausgelöst natürlich durch die starke Zuwanderung; die steigenden Miet- und Immobilienpreise; Regulierungskosten infolge der Übernahme von EU-Recht.
Der Bundesrat ist gemäss seiner Antwort der Ansicht, dass dem Anliegen einer umfassenden Beurteilung von Nutzen und Kosten der Bilateralen Abkommen bereits heute Rechnung getragen werde. Wer die dazu gelieferten Erklärungen jedoch sieht und durchliest, kommt zu einem anderen Schluss.
Deshalb bitte ich Sie, diesem Postulat zuzustimmen, damit wir eine saubere Übersicht bekommen. Ich bin der Meinung, das sei jetzt notwendig.
Cassis Ignazio · BPR-M · Bundesrat · Tessin
Le postulat du conseiller national Roland Büchel 21.3523, "Coûts des relations bilatérales avec l'UE pour la Suisse", demande au Conseil fédéral de répondre dans un rapport aux questions suivantes: quels inconvénients ont été causés à la population suisse, et quels coûts les relations bilatérales institutionnalisées entre la Suisse et l'Union européenne ont été engendrés et mis à la charge du contribuable depuis de début des Bilatérales I en 2002?
Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung dieses Postulates. Dem Anliegen einer umfassenden Beurteilung von Nutzen und Kosten der Bilateralen Abkommen wird nämlich bereits heute Rechnung getragen.
Erstens schliesst der Bundesrat internationale Abkommen nur dann ab, wenn er von der Machbarkeit und den Vorteilen für die Schweiz überzeugt ist. Der Entscheid, die Verhandlungen über das Rahmenabkommen zu beenden, stand am Schluss einer solchen Standortbestimmung und Gesamtbewertung der Lage. Die Kosten der Abkommen werden immer berücksichtigt. Diese Kosten müssen aber in den Kontext des Nutzens der Abkommen für die Schweiz gestellt werden.
Erlauben Sie mir auch eine methodische Bemerkung: Diese Kosten zu berechnen, ist enorm schwierig. Jedes Mal, wenn wir diese Kosten berechnen, merken wir, dass die Annahmen über die verschiedenen Auswirkungen auf das Ganze zu Fehlern führen können. Daher muss man besonders vorsichtig sein. Zum Nutzen der Bilateralen Abkommen gehört z. B. auch der für die Unternehmen geschaffene wichtige Zugang zum EU-Binnenmarkt. Wie können wir diesen Nutzen genau einschätzen?
Zweitens wurden die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen der Bilateralen Abkommen zum Teil mehrfach untersucht. Ich erinnere Sie an die zwei unabhängigen Studien im Auftrag des SECO im Jahr 2015, die zum Schluss kamen, dass ein Wegfall der Bilateralen I bis 2035 - also zwanzig Jahre später - die Schweiz ungefähr ein Jahreseinkommen kosten würde. Auch die Bilanz unserer Teilnahme an Schengen/Dublin fällt sowohl aus volkswirtschaftlicher wie auch aus finanzieller Perspektive positiv aus. Darüber gibt es einen Bericht von 2018, den wir Ihnen vorgelegt haben.
Drittens werden die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt jährlich differenziert analysiert. Der Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU vom Juni 2021 zeigt, dass die Personenfreizügigkeit nach wie vor wichtig ist. Dem Bedarf an Arbeitskräften in der Schweiz kann damit flexibel und bedarfsgerecht entsprochen werden. Von der Schaffung von Arbeitsplätzen profitiert auch die einheimische Bevölkerung. Über das gesamte Lohnspektrum hinweg sind die Löhne stets gestiegen.
Viertens greift vor diesem Hintergrund ein Bericht, der ausschliesslich auf die Kosten fokussiert, deutlich zu kurz. Man muss diese, wie gesagt, auch im Zusammenhang mit dem Nutzen der Abkommen sehen - im Bewusstsein der methodischen Schwierigkeiten, das Ganze wirklich zu quantifizieren.
Ich bitte Sie daher, das Postulat Büchel Roland abzulehnen.
Abstimmung
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 52 Stimmen
Dagegen ... 138 Stimmen
(0 Enthaltungen)