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Clarifier la fonction de la réserve pour distributions futures dans le bilan de la BNS
Feller Olivier · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe libéral-radical
Les fonds propres de la Banque nationale suisse (BNS) se composent notamment d'une réserve pour distributions futures. Sur le plan politique, on évoque de plus en plus souvent cette réserve pour distributions futures dès lors que cette réserve contient aujourd'hui environ 102 milliards de francs.
Quand on parle de distributions futures, on a le sentiment qu'il s'agit d'un avoir, d'un montant, de ressources destinées un jour ou l'autre à être distribuées aux cantons et à la Confédération. En réalité, la réserve pour distributions futures est également une sorte de réserve de fluctuation. La réserve pour distributions futures peut le cas échéant être utilisée pour alimenter la provision pour les réserves monétaires.
Au-delà de l'aspect technique, on parle souvent de la BNS - faut-il utiliser l'argent de la BNS pour alimenter l'AVS, faut-il distribuer davantage de bénéfices aux cantons et à la Confédération? - et, pour que ce débat puisse être plus serein, il convient de clarifier ce qu'on entend par "réserve pour distributions futures". Soit on en fait une véritable réserve dont la totalité du montant est affectée aux cantons et à la Confédération ou à d'autres fins; soit on intitule cette réserve autrement: on parle de "réserve de fluctuation" ou de "réserve ...", bref on lui donne un autre nom sur le plan technique de manière à éviter la confusion.
En fait, une réserve pour distributions futures doit être dotée d'un montant qui devrait être intégralement distribué et ne pas servir à autre chose. Cela clarifierait grandement le débat. Voilà la proposition que je fais dans ma motion.
Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Vorab sage ich etwas zur Rechnung der Nationalbank: Die Nationalbank hat Rückstellungen für Währungsreserven gebildet. Diese Rückstellungen werden unabhängig vom Jahresergebnis gebildet, um die Währungsreserven mit einer Reserve zu versehen. Daneben hat sie die Ausschüttungsreserve, die jetzt zur Diskussion steht. Wir haben genau die Frage, welche der Motionär im Zusammenhang mit der Gewinnausschüttungsvereinbarung mit der Nationalbank vor zwei Jahren aufwarf, noch einmal diskutiert. Ist der Begriff "Ausschüttungsreserve" richtig oder nicht? Wir sind zum Schluss gekommen, dass er trotz aller Missverständnisse, die er vielleicht hervorruft, die bestmögliche Lösung ist.
Was ist der Grund dafür? Wir wollen ja, dass die Ausschüttungen der Nationalbank an Bund und Kantone verstetigt werden. Das heisst, es wird nicht jedes Jahr ausgeschüttet, was vorhanden ist. Weil die Nationalbank nicht zwingend jedes Jahr Gewinn macht, sondern bei den grossen Schwankungen, die wir im Moment haben, auch einmal einen Verlust machen kann, braucht es quasi ein Gefäss, in das Gewinne und Verluste fliessen. Das ist die Ausschüttungsreserve. Man würde sie in einer Geschäftsbank wohl als "Gewinnvortrag" bezeichnen: Sie enthält das, was übrig bleibt. Von dem, was übrig bleibt, kann dann etwas ausgeschüttet werden.
Vielleicht ist der Begriff nicht auf den ersten Blick verständlich, er ist aber das Element, das zum Ausdruck bringt, dass hier Gewinne und Verluste einfliessen und daraus die Gewinnausschüttung vorgenommen wird.
Ein wichtiges Element der Gewinnausschüttung ist die Verstetigung. Wir möchten diese Schwankungen nicht, weder für uns noch für die Kantone. Man kann einen öffentlichen Haushalt fast nicht budgetieren, wenn man in einem Jahr viel erhält und im nächsten Jahr nicht. Diese Ausschüttungsreserve ist das Gefäss, welches es der Nationalbank ermöglicht, über längere Frist das entsprechende Geld auszuschütten.
Man muss immer sehen, dass gerade Schwankungen, wie wir sie erst vor zwei Wochen hatten - wenn der Euro 1 Rappen verliert bzw. der Franken 1 Rappen gewinnt -, für die Nationalbank 10 Milliarden Franken ausmachen. Die Nationalbank hat aufgrund dieser Kursschwankung letzte Woche kurzfristig etwa 50 Milliarden Franken verloren. Jetzt steigen die Erträge wieder, jetzt sind es wieder 30 Milliarden Franken mehr, aber in Anbetracht dieser grossen Schwankungen ist es wichtig, dass wir ein Instrument, ein Gefäss haben, das diese Schwankungen ausgleichen kann.
Der Begriff ist vielleicht nicht auf den ersten Blick verständlich. Wir haben bereits Alternativen geprüft und sind zum Schluss gekommen, dass er sich eingebürgert hat, dass er auch bei den Kantonen entsprechende Klarheit schafft. Daher beantragen wir Ihnen, diese Motion nicht anzunehmen.
Wir haben das Problem im Auge. Die Leute, die das wissen müssen, die sich damit beschäftigen, haben sich, glaube ich, mehr oder weniger an diesen Begriff gewöhnt. Es ändert nichts am System. Es gibt die Währungsreserven, die unabhängig vom Ergebnis gebildet werden, und es gibt die Ausschüttungsreserven, eine Art Gewinnvortrag, aus dem Auszahlungen gemacht werden können, sofern es das Ergebnis auf längere Zeit zulässt.
Andrey Gerhard · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe des VERT-E-S
Herr Bundesrat, ich hätte eine Frage: Wir alle wissen, dass die Gewinne der Nationalbank per Gesetz und Verfassung dem Bund und den Kantonen gehören. Wir haben hier ein Thema der Verbuchungspraxis, die etwas verständlicher gemacht werden soll; darum geht es heute.
Nun sagen Sie zu Recht, und das besagt auch das Gesetz, dass verstetigt ausbezahlt werden soll. Noch spannender ist der Begriff auf Französisch: "une répartition constante". In den zehn Jahren zwischen 2010 und 2020 wurde genau zweimal der gleiche Betrag ausbezahlt, sonst war dort von 0 bis 4 Milliarden Franken alles dabei. Können Sie mir sagen, was daran konstant ist, wie es eigentlich der gesetzliche Auftrag vorsieht?
Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Die Konstanz besteht darin, dass wir mit der Nationalbank immer für fünf Jahre eine Vereinbarung abschliessen und in dieser Vereinbarung festlegen, was für die nächsten fünf Jahre gilt. Jetzt haben wir diese Vereinbarung. Dieses Jahr werden zum zweiten Mal 6 Milliarden Franken ausbezahlt. Wenn die Ergebnisse so bleiben, bleibt das noch drei Jahre, und dann verhandeln wir für die nächsten fünf Jahre. Die Absicht, das ist auch die Praxis, ist also, dass wir mit der Nationalbank für fünf Jahre verhandeln und versuchen zu definieren, was in diesen fünf Jahren anfallen kann, ohne dass wir Risiken eingehen. Ich glaube, mit diesen 6 Milliarden Franken für fünf Jahre haben wir das einigermassen getroffen. Es ist nicht eine Verstetigung auf hundert Jahre, sondern auf eine kürzere Frist. Es sind jeweils fünf Jahre, für die wir eine Vereinbarung treffen.
Vote
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 93 Stimmen
Dagegen ... 98 Stimmen
(1 Enthaltung)