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Examen historique des adoptions internationales
Gysi Barbara · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste
Es gibt einen Postulatsbericht zu den illegalen Adoptionen in Sri Lanka. Dieser Bericht hat schreckliche Tatbestände zutage gefördert. Informationen zu den Tatbeständen sind eigentlich schon vorher aufgetaucht, sie waren teilweise bekannt, der Bericht zeigt aber ihre volle und umfassende Aufarbeitung. Es sind sehr viele negative Dinge passiert. In den Kantonen wurde sehr unsauber gearbeitet. Viele Dossiers, die im Rahmen dieser Postulatsbearbeitung angeschaut worden sind, zeigen, dass die Behörden auf allen Ebenen versagt haben. Die Leidtragenden sind die adoptierten Kinder, die ihre Herkunft nicht kennen, weil Papiere gefälscht wurden und weil sehr viel schlecht gelaufen ist.
In einigen Kantonen sind schon weitere Forschungsprojekte aufgegleist und Berichte gemacht worden. Es gibt Hinweise, die zeigen, dass es nicht nur bei Adoptionen von Kindern, die in Sri Lanka geboren wurden, zu Unregelmässigkeiten und zu Handlungen kam, die falsch waren, sondern dass es auch bei Adoptionen aus anderen Ländern Unregelmässigkeiten gibt. Das möchte ich gerne umfassend aufgearbeitet haben.
In seiner Antwort hat der Bundesrat geschrieben, dass er nicht grundsätzlich dagegen sei, er aber zuerst noch weitere Berichte abwarten und dann entscheiden möchte, wie weitergearbeitet wird. Ich wäre froh, wenn die Frau Bundesrätin diesbezüglich vielleicht sagen könnte, wie der Stand ist, wie der Bundesrat das heute beurteilt und welche weitere Forschung nötig ist. Aufgrund der Arbeiten, die jetzt gemacht werden, haben wir auch aus anderen Ländern Hinweise, dass es ganz grosse Unregelmässigkeiten gibt und dass es wirklich nur die Spitze des Eisbergs ist, die dieser Sri-Lanka-Bericht aufgezeigt hat.
Ich bin klar der Meinung, dass es eine breite Forschung braucht, dass Adoptionen aus allen Ländern untersucht und dass schlussendlich auch die Schlussfolgerungen für die heutige Gesetzgebung gezogen werden müssen. Das eine ist, was in Zukunft getan werden muss. Das andere ist - und ich glaube, dass das für die Betroffenen eben auch sehr, sehr wichtig ist -, dass die Vergangenheit aufgearbeitet wird. Das Unrecht, das geschehen ist, soll auch anerkannt und entsprechend dokumentiert werden. Dort, wo noch etwas geheilt werden kann, muss das geschehen.
Wir wissen, dass nicht alles aufgelöst werden kann. Aber mit dem Untersuchen und Dokumentieren kann ein Teil des geschehenen Unrechts wiedergutgemacht werden. Für die betroffenen Personen ist es von grosser Bedeutung für ihr weiteres Leben, dass alles aufgearbeitet wird. Ich wäre sehr froh zu hören, wie der Bundesrat den weiteren Weg sieht. Es braucht zusätzliche Projekte, es braucht ein grosses Forschungsprojekt, auch wenn schon einige Dinge angeschoben wurden. Ich wäre sehr froh, hier zu hören, wie es nun wirklich weitergehen soll.
Ich finde, das Postulat ist sehr wichtig. Die Kommission für Rechtsfragen dieses Rates ist im Moment daran, den erwähnten Postulatsbericht zu behandeln. Es wurden Hearings durchgeführt, die Schlussfolgerungen wurden aber noch nicht gezogen. Ich glaube, an diesem Thema müssen wir unbedingt dranbleiben. Ich bin froh, wenn nicht nur die Kommission, sondern auch der Bundesrat an diesem Thema dranbleiben kann. Darum braucht es dieses Postulat. Ich bin überzeugt, die betroffenen adoptierten Personen müssen Sicherheit und Gerechtigkeit bekommen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Vielen Dank für Ihre Fragen, Frau Nationalrätin Barbara Gysi, und für Ihr Engagement in dieser Sache, das zweifelsohne auch sehr wichtig ist.
Nun, Sie haben es erwähnt, der Bundesrat hat seinen Bericht in Erfüllung des Postulates Ruiz Rebecca am 11. Dezember 2020 publiziert. Er hat die damaligen Verfehlungen der Schweizer Bundes- und Kantonsbehörden anerkannt und gegenüber den Betroffenen sein Bedauern darüber ausgedrückt, dass Bund und Kantone ihre Verantwortung gegenüber den Kindern nicht wahrgenommen haben. Er hat auch entschieden, die betroffenen Personen bei ihrer Herkunftssuche künftig noch stärker zu unterstützen.
Auch der Bundesrat ist der Ansicht, dass die historische Aufarbeitung der illegalen Adoptionen ausgeweitet werden soll. Er ist aber auch der Ansicht, dass die Aufarbeitung von historischen Fakten grundsätzlich die Aufgabe der freien wissenschaftlichen Forschung ist. Um diese weiterführenden Forschungsarbeiten zu erleichtern, hat das EJPD einen ergänzenden Forschungsauftrag an die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) erteilt. Ziel ist es, eine erste Bestandesaufnahme aus den Quellen des Bundesarchivs zu zehn weiteren Herkunftsländern durchzuführen. Der Bericht der ZHAW sollte bis Ende Juni 2022 vorliegen. Zudem laufen zurzeit weitere Forschungen, so im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 76, "Fürsorge und Zwang", sowie auf kantonaler Ebene.
Das Postulat verlangt ausserdem einen Bericht zur aktuellen Adoptionspraxis im Ausland. Der Bericht des Bundesrates vom 11. Dezember 2020 enthält bereits eine erste kritische Analyse des heutigen Systems. Im Auftrag des Bundesrates führt eine Expertengruppe zusätzlich eine umfassende Analyse durch, wobei sie Revisionsvorschläge erarbeitet. Der Bericht der Expertengruppe wird im Laufe des nächsten Jahres erwartet, also 2023.
Aus dem Gesagten ergibt sich, dass verschiedene Forschungsarbeiten am Laufen sind; zudem ist eine umfassende Analyse der aktuellen Auslandsadoptionspraxis in Arbeit.
Gysi Barbara · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste
Vielen Dank, Frau Bundesrätin. Ich habe Ihnen jetzt gut zugehört, möchte aber einfach noch einmal nachfragen: Können Sie bestätigen, dass der Bundesrat auch wirklich handeln wird, wenn er aufgrund des Berichtes, der Ende Juni 2022 erscheint, Handlungsbedarf erkennt? Ich wäre nämlich bereit, das Postulat heute zurückzuziehen, wenn Sie mir nochmals bestätigen könnten, dass der Bundesrat dann auch wirklich handelt, wenn im Bericht Handlungsbedarf aufgezeigt würde.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Vielen Dank, Frau Nationalrätin Gysi. Es gibt eben zwei Aufträge: Es gibt den Folgeauftrag an die ZHAW, und dabei geht es um eine erste Bestandesaufnahme aus den Quellen des Bundesarchivs zu zehn weiteren Staaten. Das gibt uns sicherlich schon Hinweise, und diesen Bericht erwarten wir per Ende Juni. Dann haben wir ja noch einen Auftrag an eine Expertengruppe erteilt, zusätzlich eine umfassende Analyse durchzuführen und Revisionsvorschläge zu erarbeiten. Das müsste dann vielleicht irgendwann zusammenlaufen, die Resultate dieser Arbeiten erwarten wir aber erst im Laufe des nächsten Jahres. Ich denke, wir sind hier dran. Ich habe auch das Nationale Forschungsprogramm 76, "Fürsorge und Zwang", erwähnt. Dieses ist von den Arbeiten im Departement unabhängig, und auch dort laufen verschiedene Abklärungen.
Vote
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 86 Stimmen
Dagegen ... 100 Stimmen
(4 Enthaltungen)