20.492
Développement du territoire et des infrastructures. Il faut impérativement présenter au Parlement la vision et la stratégie relatives aux études de base
Candinas Martin · 1VP-M · Conseil national · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Paganini, Bulliard, Egger Mike, Geissbühler, Gmür Alois, Graber, Imark, Page, Rüegger, Wismer Priska, Wobmann)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Paganini, Bulliard, Egger Mike, Geissbühler, Gmür Alois, Graber, Imark, Page, Rüegger, Wismer Priska, Wobmann)
Donner suite à l'initiative
President (Candinas Martin, emprim vicepresident): (discurra sursilvan) Vus avais retschavì in rapport en scrit da la cumissiun.
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Conseil national · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Man könnte sich die Frage stellen, ob Sachpläne tatsächlich vors Parlament gehören. Diese Frage, ich habe sie mir mehrmals gestellt, ist im Prinzip gar nicht falsch. Doch zu beantworten wäre sie nur, wenn Pläne wirklich Pläne wären, wenn Pläne also die Abbildung politischer Entscheide und nicht selbst die politische Entscheidung wären.
Nun, in der letzten Zeit hat es sich eben eingebürgert, dass Pläne nicht die politischen Entscheidungen abbilden, sondern an sich politische Entscheide sind. Anders formuliert: Mit Plänen wird Politik gemacht, und Politik machen wir hier in diesem Saal. Und solange man mit Plänen Politik macht, müssen wir über diese Pläne auch in diesem Saal debattieren. Es ist wichtig, dass man diese politischen Pläne dem Parlament vorlegt. Pläne sind nicht einfach irgendetwas Schönes auf Papier, sie sind behördenverbindlich. Das heisst, wenn Sachpläne erlassen werden, haben sich die Behörden daran zu halten - "verbindlich" nennt man das.
Ich gebe Ihnen gerne ein Beispiel. Es geht mir ähnlich wie Kollega Schwander, ich könnte viele Beispiele aufzählen. Ich halte mich aber an die Zeit und nenne zwei. Nehmen wir den Sachplan Verkehr. Der Sachplan Verkehr begründet eben nicht Pläne, sondern politische Entscheide. Dem Sachplan Verkehr entnehmen Sie beispielsweise, dass die Förderung des öffentlichen Verkehrs durch den Abbau von Parkplätzen in Innenstädten realisiert werden soll. Das kann man wollen, aber dann muss man es hier entscheiden. Gleichzeitig steht in diesem Sachplan auch, dass der motorisierte Individualverkehr durch den Fuss- und Veloverkehr ersetzt werden soll und dass die entsprechenden Massnahmen zu treffen sind. Das kann man wollen, aber dann haben wir das hier zu entscheiden, und dann kann es nicht sein, dass es in einem Sachplan entschieden wird, der am Parlament vorbeigeht.
Sie spüren schnell, um was es hier geht. Es geht um die Entscheidungshoheit des Parlamentes. Es geht schlussendlich um Demokratie, und es geht um Transparenz. Aus all diesen Gründen, aber vor allem darum, weil man in der letzten Zeit mit den Sachplänen Politik gemacht hat, sind diese Sachpläne vors Parlament zu bringen. Ob die politischen Entscheide dann andere sind, das ist nicht zu beurteilen. Sie sind dann aber zumindest eines: Sie sind demokratisch legitimiert.
In diesem Sinne danke ich Ihnen für die Unterstützung meiner parlamentarischen Initiative.
Paganini Nicolo · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Im Namen einer Minderheit der UREK-N ersuche ich Sie, der parlamentarischen Initiative Bregy, welche verlangt, dass wichtige Grundlagendokumente der Raumplanung dem Parlament vorgelegt werden müssen, Folge zu geben.
Es geht hier nicht um einen verkehrspolitischen, sondern um einen demokratiepolitischen Vorstoss; Sie haben das soeben auch vom Initianten gehört. Der vom Initianten in seiner Begründung angeführte Sachplan Verkehr steht stellvertretend für die Tendenz von Bundesrat und Verwaltung, ausserhalb des formellen Gesetzgebungsprozesses über Planungsinstrumente Politik zu machen. Dies beginnt mit dem Raumkonzept Schweiz, welches ohne Mitwirkung des Parlamentes von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden entwickelt und verabschiedet wurde. Auf der Website des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) steht zu Recht, dass das Raumkonzept Schweiz juristisch unverbindlich sei. In der Praxis entfaltet es aber auf allen Stufen unseres Staatswesens grosse Wirkung.
Ähnlich verhält es sich mit den vom Initianten adressierten Leitlinien, mit der Vision und der Strategie zu Grundlagen der Raum- und Infrastrukturentwicklung, den sogenannten Sachplänen. Auch bei diesen Plänen ist die klare Tendenz ersichtlich, am Parlament vorbei Raumplanungspolitik und - noch fragwürdiger - Sektorpolitik zu betreiben, und dies, obwohl diese Sachpläne behördenverbindlich sind.
Nochmals: Es braucht hier keine Verkehrsdebatte. Man kann über Mobility-Pricing diskutieren, aber bitte auf politischer Ebene, hier im Parlament, und nicht über den Sachplan Verkehr im Prozess seiner Entstehung. Man kann geteilter Meinung sein, ob die zur Verfügung stehenden Mittel für den Agglomerationsverkehr zur Kapazitätsreduktion oder zur Kapazitätserweiterung eingesetzt werden sollen. Aber entschieden werden muss das in diesem Saal und im Ständerat und nicht in den Amtsstuben in Ittigen. Wenn in einem Sachplan festgelegt werden soll, nach welchen Kriterien zum Beispiel Strassenprojekte bewertet und priorisiert werden sollen, so hat darüber im Parlament eine Diskussion mit anschliessender Entscheidfindung via Abstimmung stattzufinden.
Das gleiche Prinzip gilt für andere Teile des Sachplans Verkehr, wie die Infrastruktur Schiene oder die Infrastruktur Luftfahrt, aber auch für weitere Sachpläne wie etwa diejenigen für geologische Tiefenlager, für Fruchtfolgeflächen oder für das Landschaftskonzept Schweiz.
Dem in der Kommission vorgebrachten Einwand, das Parlament könne doch nicht Pläne genehmigen, kann in der zweiten Phase, bei der konkreten Ausgestaltung, ohne Weiteres Rechnung getragen werden. Es geht ja nicht um Pläne im Sinne einer Landkarte, sondern eben um die zugrunde liegenden Zielbilder, Strategien und Konzepte, und zu diesen könnte sich das Parlament ohne Weiteres in qualifizierter Art äussern.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Minderheit der Kommission nochmals, der Initiative Folge zu geben und damit ein Stoppschild aufzustellen gegen die schleichende Kompetenzverschiebung vom Parlament hin zu Bundesrat und Verwaltung im Bereich der raumwirksamen Politikbereiche.
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical
Ihre Kommission hat diese parlamentarische Initiative am 17. Januar dieses Jahres besprochen, diskutiert und auch beurteilt. Leider war der Initiant damals nicht abkömmlich und bei dieser Sitzung abwesend.
Mit der Sachplanung des Bundes, der Richtplanung der Kantone und der kommunalen Nutzungsplanung verfügt die Schweiz über ein Planungsinstrumentarium, das dem föderalistischen Staatsaufbau Rechnung trägt. Sachpläne geniessen grosse Aufmerksamkeit und sind wichtige Planungsinstrumente des Bundes. Damit werden raumwirksame Tätigkeiten aufeinander abgestimmt und zusammen mit den Kantonen harmonisiert. Nach geltendem Recht hat der Bundesrat die Sachpläne und Konzepte zu verabschieden.
Auf dem Geoportal des Bundes sind sämtliche Sachpläne aufgeschaltet. Es zeigt auch die Fülle von Informationen und die Tiefe dieser Planungsinstrumente auf. Dabei wird offen dargelegt, welche raumplanerischen Ziele der Bund verfolgt und unter Berücksichtigung welcher Anforderungen und Vorgaben er zu handeln gedenkt. Zudem tragen diese Sachpläne zu einer transparenten Darstellung der Interessenlage bei.
Die Kommission anerkennt, dass die Sachplanung grosse Auswirkungen auf einzelne Regionen hat, und kann auch nachvollziehen, dass die Politik hier mitgestalten möchte. Die Mehrheit der Kommission ist aber der Ansicht, dass mit den bestehenden Regelungen alle Betroffenen zu Wort kommen. Die Mitwirkungsmöglichkeit verhilft in der Regel frühzeitig zu einer Übersicht, wo welche Interessen tangiert werden.
Sachpläne sind ein unverzichtbares Instrument, mit dem der Bund eine zusammenhängende Raumentwicklung verfolgen kann, die sich am Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung orientiert. So wird insgesamt der Bedarf für Abstimmung und Koordination mit den Kantonen zunehmen, da die räumlichen Problemstellungen komplexer werden.
Die heute zu behandelnde Initiative verlangt nun praktisch eine dahingehende Änderung von Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes, dass die Sachpläne des Bundes zwingend - zwingend! - dem Parlament vorzulegen sind. Ist es aus Sicht der Gewaltentrennung richtig und praktikabel, sämtliche Sachpläne im Plenum zu beraten? Bei einigen Sachplänen kann tatsächlich der Eindruck entstehen, dass sich der Bundesrat nicht an den Grundsätzen des Gesetzgebers orientiert. Daher erinnert die Initiative an die Diskussion um das Vetorecht. Doch ein faktisches Obligatorium, Sachpläne zwingend dem Parlament vorzulegen, hätte weitgehende Auswirkungen und wäre auch aus staatspolitischen Gründen fragwürdig.
Für die Kommission stellte sich die Frage, ob das Parlament bei der Gestaltung und auch bei der Anpassung dieser Sachpläne operativ in den Prozess eingreifen soll. Das würde bedeuten, dass sämtliche Entscheidungsgrundlagen für das Parlament aufgearbeitet und dem Parlament vorgelegt werden müssten und dass nach politischen Diskussionen auch politische Entscheidungen gefällt werden müssten. Die Auswirkungen auf die Kantone, auf die Gemeinden, aber auch auf die Prozessdauer und auf die Zuständigkeiten wären enorm.
Der Mehrheit der Kommission geht diese Vermischung zwischen Legislative und Exekutive zu weit. Ein Teil der Kommission verwies in diesem Zusammenhang auf die Motion Schilliger 20.4700, die einen Zwischenschritt vorschlägt und den Bundesrat beauftragt, behördenverbindliche Planungsinstrumente obligatorisch einer Vernehmlassung zu unterstellen. Das wäre durchaus ein gangbarer Weg. Mit einem solchen alternativen Weg wäre die Mitwirkung aller Betroffenen noch besser gesichert, ohne eine zusätzliche Beratung im Parlament nötig zu machen. Diese Motion wurde im Rat allerdings noch nicht behandelt.
Die Minderheit, das haben Sie gehört, unterstützt die Initiative und möchte die Einflussnahme der Legislative auf Sachpläne erhöhen. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung, dass allein der Flughafen Zürich ein bis zwei Sachplananpassungen pro Jahr vornimmt.
Die Minderheit unterstützt die Initiative, doch insgesamt beantragt Ihnen die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Schneider Schüttel Ursula · Mit-F · Conseil national · Fribourg · Groupe socialiste
Lors de sa séance de janvier dernier, votre commission a procédé à l'examen préalable de l'initiative parlementaire Bregy. L'auteur demande une modification de l'article 13 de la loi sur l'aménagement du territoire (LAT) afin que les plans sectoriels de la Confédération soient obligatoirement présentés au Parlement. Votre commission propose, par 14 voix contre 11, de ne pas donner suite à cette initiative et ceci pour les raisons suivantes.
L'initiative n'est pas nécessaire, car le droit en vigueur prévoit déjà une procédure de consultation large sur les plans sectoriels. Selon l'article 13 LAT et les articles 17 et 19 de l'ordonnance sur l'aménagement du territoire, les cantons, les communes et la population doivent être consultés avant l'approbation d'un plan sectoriel par le Conseil fédéral.
De plus, le plan sectoriel est un instrument très technique. Le soumettre obligatoirement au Parlement irait très loin. On peut également se poser la question de savoir comment on discuterait d'un plan, ou des fiches qui font partie des plans, au sein d'une commission, voire au Parlement.
Les commissions parlementaires - c'est la troisième raison - peuvent déjà si elles le souhaitent mettre un plan sectoriel à l'ordre du jour d'une séance et en discuter avec l'administration. La commission a donc considéré que les dispositions actuellement en vigueur sont efficaces et suffisantes pour prendre en compte les positions des cantons. Si on rendait obligatoire la consultation du Parlement, l'élaboration et l'approbation des plans sectoriels pourraient être ralenties et la procédure serait donc moins efficace.
Pour ces raisons, je vous demande de suivre la majorité de la commission qui vous propose de ne pas donner suite à cette initiative parlementaire.
Vote
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die Kommission beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Paganini beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 94 Stimmen
Dagegen ... 86 Stimmen
(2 Enthaltungen)