20.3052
Abaissement des valeurs limites applicables aux pesticides. Financement des installations supplémentaires de traitement des eaux conforme au principe du pollueur-payeur
Fluri Kurt · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe libéral-radical
Wir haben über diese Motion eigentlich bereits bei der Motion Wettstein gesprochen, aber irgendwie haben Kollege Wettstein und ich den Eindruck, Frau Bundesrätin, wir redeten aneinander vorbei.
Es ist ja eigentlich unbestritten: Der Bund überprüft laufend die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und erlässt bei Produkten, die verboten werden, quasi mit sofortiger Wirkung auch strengere Grenzwerte für das Trinkwasser; beispielhaft hierfür ist Chlorothalonil. Nun stehen die Wasserversorger national gemäss den Abschätzungen der Fachverbände vor Millioneninvestitionen, um in der Trinkwasseraufbereitung die tieferen Grenzwerte mit dem Bau neuer Transportleitungen oder zusätzlicher Aufbereitungsanlagen einhalten zu können. Die Motion Zanetti Roberto, die Sie zitiert haben, hat natürlich schon mögliche Massnahmen für die kommende Regelung dieser Frage aufgezeigt. Sie ist auch zu Recht angenommen worden; auch wir haben sie angenommen. Aber für die Verunreinigungen, die bereits im Trinkwasser sind und die eliminiert werden sollen, genügt der vorsorgliche Trinkwasserschutz ja nicht. Die Eliminierung dieser Schadstoffe verursacht hohe Kosten, und hierüber machen sich Herr Wettstein und ich Gedanken.
In meiner Motion wird ja auf die Finanzierung von Altlastensanierungen über den Vasa-Fonds und auf den Ausbau der kommunalen Kläranlagen zur Elimination von organischen Spurenstoffen aus dem Abwasser verwiesen. Dort hat der Bund die Rechtsgrundlagen für verursacherorientierte Finanzierungslösungen geschaffen, und Ähnliches stelle ich mir auch bezüglich dieser zusätzlichen Trinkwasseraufbereitungsmassnahmen vor, die nun einmal getroffen werden müssen. Wenn man allein auf den vorsorglichen Trinkwasserschutz verweist, müsste man ja keine Sanierungen vornehmen. Dann wäre es mit der Regelung der Zuströmbereiche getan. Aber die Zuströmbereiche oder deren Regelung, die wir mit der Motion Zanetti Roberto beschlossen haben, löst ja das jetzt bestehende Problem im Wasser nicht.
Deswegen finden wir es nach wie vor notwendig und sinnvoll, diese Motion anzunehmen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Ich hoffe nicht, dass wir aneinander vorbeisprechen. Es gibt vielleicht eine unterschiedliche Einschätzung der Möglichkeiten, jetzt sofort etwas zu tun.
Meine Fachleute sagen mir, dass solche Anlagen, wie Sie sie hier vorgesehen haben, wenn schon, dann nur für die grossen Wasserversorgungsunternehmen überhaupt eine Option sind.
Ein weiterer Punkt ist: Es gibt - ich entnehme dies auch den Informationen der Fachleute - nur wenige Verfahren, welche z. B. mit Chlorothalonil belastetes Wasser überhaupt genügend reinigen können. Auch stellen diese Verfahren häufig keine befriedigende Lösung dar. Einige Verfahren haben bei hohen Stoffkonzentrationen eine ungenügende Reinigungsleistung, und bei anderen fällt Abwasser mit konzentrierten Schadstoffen an, welches dann wieder in ein Gewässer eingeleitet wird; das ist die sogenannte Umkehrosmose.
Es geht hier also vielleicht mehr darum, keine falschen Erwartungen zu wecken, indem man sagt: "Wir haben jetzt ein Instrument, wir machen das, es kostet zwar grausam viel bzw. braucht viel Energie, aber dann haben wir das Problem für die jetzige Situation behoben." Dazu gibt es offenbar auch zwischen den Fachleuten unterschiedliche Einschätzungen.
Der Bundesrat hat es auch geschrieben: Falls Sie die Motion annehmen, dann würden wir im Zweitrat die Einführung einer generellen kantonalen Pflicht zunächst für die Ausscheidung der Zuströmbereiche sicher einmal anschauen und dann auch die Mitfinanzierung durch die Verursacher prüfen. Ich glaube, da können Sie auch nicht dagegen sein. Es kann ja nicht sein, dass man sagt, am Schluss müsse der Bund, auch für die gehabte Freude, bezahlen, sondern da müsste man sicher auch eine verursachergerechte Finanzierung oder eine Mitfinanzierung durch die Verursacher prüfen. Dann schauen wir wieder, wer alles diese Massnahmen tatsächlich unterstützt. Ich glaube einfach, es wäre schlecht, wenn man diese Massnahmen nur so lange unterstützt, wie sie der Bund bezahlt.
Wir würden das in diesem Sinne anschauen. Ich wehre mich nicht grundsätzlich dagegen, dass man auch für die aktuelle Situation Lösungen sucht, aber gemäss meinen Fachleuten scheint es, dass die vorgeschlagene Lösung unter Umständen einfach auch falsche Erwartungen weckt.
Fluri Kurt · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe libéral-radical
Da gestatte ich mir eine in eine Frage gekleidete Feststellung: Offenbar sind wir uns darin einig, dass der Status quo nicht geduldet werden darf, dass die Trinkwasserinfrastruktur-Eigentümer verpflichtet sind - Stand heute -, die Sanierungen vorzunehmen, und dass auch gemäss Hinweisen Ihrer Fachleute Kosten entstehen, die wir mit der Motion verursachergerecht finanzieren wollen. Sehen Sie das auch so?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Das sehe ich auch so. Vor allem müssen wir nun die bereits vorgesehenen Massnahmen und die bereits getroffenen Entscheide, wie z. B. das Verbot von Chlorothalonil, möglichst rasch umsetzen können. Zudem müssen wir die bereits beschlossenen Sofortmassnahmen rasch umsetzen können. Auch da haben wir sicher keine Differenz.
Ritter Markus · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, Sie haben jetzt Herrn Fluri, der Geld sucht, erklärt, dass der Bund hier nicht bezahlen möchte. Sie haben auch von einer verursachergerechten Finanzierung gesprochen. An wen denken Sie hier?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Das klären wir dann ab, Herr Ritter.
Vote
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 90 Stimmen
Dagegen ... 63 Stimmen
(33 Enthaltungen)