21.3599
Transparenz über die finanziellen Mittel paritätischer Kommissionen
Häberli-Koller Brigitte · 1VP-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, erste Vizepräsidentin): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission beantragt mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen.
Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Diese Motion der WAK-N wurde am 17. Mai 2021 eingereicht und am 15. September 2021 im Nationalrat mit 118 zu 65 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Ihre Kommission hat sie am 25. März beraten und empfiehlt Ihnen mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, sie anzunehmen.
Was beinhaltet die Motion? Sie verlangt vom Bundesrat, dass er erstens die notwendigen Massnahmen vorkehrt, damit die paritätischen Kommissionen der für allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge verpflichtet werden, ihre Jahresberichte zu veröffentlichen. Das ist das eine. Zweitens sollen die Kommissionen auch über die Zweckbestimmung der Mittel im Fondskapital und über die Verwendung dieser Mittel Rechenschaft ablegen müssen. Die Motion hat also zwei Schwerpunkte.
Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Motion. Er begründet das damit, dass das SECO seine Aufsicht über die paritätischen Kommissionen ab 2015 verstärkt habe. Die Motion sei also quasi schon erfüllt. Die Transparenz gegenüber dem SECO sei erhöht worden. Die Jahresrechnungen der paritätischen Kommissionen könnten, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, heute schon beim SECO eingesehen werden. Er informiert auch darüber, dass die paritätischen Kommissionen Einnahmen von etwa 230 Millionen Franken hätten. Die grössten paritätischen Kommissionen würden ihre Einnahmen heute schon freiwillig offenlegen. Es seien Vereine, private Organisationen, und für diese privaten Vereine bestehe keine Offenlegungspflicht. Das beinhalte somit auch eine "Andersbehandlung" - so drückt es der Bundesrat in seiner Ablehnung der Motion aus - gegenüber privaten Aktiengesellschaften. Zudem seien Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in den paritätischen Kommissionen, und damit sei die gemeinsame Einsicht und Überwachung eigentlich schon gegeben. Das SECO könne heute bereits Experten zur Prüfung der Finanzen beauftragen, und die Eidgenössische Finanzkontrolle habe angekündigt, für 2022 eine Prüfung durchzuführen. Der Bundesrat hat also relativ ausführlich begründet, wieso er diese Motion zur Ablehnung empfiehlt.
Er hat sich aber für den Fall der Annahme vorbehalten, im Zweitrat einen Abänderungsantrag zu stellen. Sie sehen das im Bericht der Kommission. Der Abänderungsantrag hätte gelautet: "Der Bundesrat (WBF) wird beauftragt zu prüfen, ob die PK der für allgemeinverbindlich erklärten GAV im Rahmen der Bundesbeschlüsse zur Allgemeinverbindlicherklärung von GAV zur Veröffentlichung ihrer Jahresberichte verpflichtet werden können."
In Ihrer Kommission wurde zuerst einmal festgehalten, dass ein solcher Abänderungsantrag mit dem ursprünglichen Motionstext eigentlich nichts mehr zu tun hätte. Es entspräche eher einem Kommissionspostulat. Man hat auch diskutiert, ob man ein Kommissionspostulat einreichen soll, aber das wurde dann nicht aufgenommen. Am Schluss ging es um die Frage, ob man für die Motion ist oder dagegen.
Zur Begründung eines Ablehnungsentscheides hat man darauf verwiesen, dass mit dem Öffentlichkeitsgesetz ja schon genug Transparenz gewährleistet sei und deshalb keine neuen Erkenntnisse zu erwarten seien. Zugunsten der Motion wurde dem entgegengehalten, dass das Anliegen der Motion eigentlich weiter gehe, als nur Transparenz einzufordern. Man wolle auch wissen, welche Verwaltungskosten angefallen seien, wie die Rückerstattungsgelder an die Mitglieder zurückflössen, da ja Mitgliederbeiträge verwendet würden, usw.
Weiter kam ein gewisses Unbehagen zum Ausdruck, weil man das Gefühl hatte, es sei nicht alles so klar. Deshalb wäre Transparenz hier dienlich. Die Rechenschaft über die Zweckbestimmung der Mittel im Fondskapital und deren Verwendung gehe zudem weiter als nur die Offenlegung der Rechnungen nach Öffentlichkeitsgesetz.
Das Anliegen ist unbestritten. Es fragt sich nur, ob die Motion nötig ist. Wie gesagt, die Mehrheit der Kommission hat das Anliegen als gut erachtet und hat die Motion unterstützt, auch, weil der Nationalrat die Motion relativ klar angenommen hat. Die Frage, ob eine Gesetzesanpassung notwendig ist, wenn das Einsehrecht ohnehin schon gilt, wurde hier bejaht, bzw. die Motion wurde trotzdem zur Annahme empfohlen.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, diese Motion anzunehmen.
Reichmuth Othmar · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich möchte mich zu dieser Motion auch noch kurz äussern. Vorab bitte ich Sie, wie die Kommission und der Nationalrat, der Motion zuzustimmen.
Die Motion enthält, wie erwähnt wurde, zwei Forderungen: Zum einen sollen die Jahresberichte der paritätischen Kommissionen veröffentlicht werden, zum andern - und das ist für mich die zentrale Forderung - muss über die Verwendung der zweckbestimmten Mittel des Fondskapitals Rechenschaft abgelegt werden. Das SECO als Aufsichtsbehörde kann und soll die Verwendung dieser Mittel explizit prüfen.
In meiner ehemaligen Funktion als Baudirektor bin ich gerade im Bauhaupt- und im Baunebengewerbe auf Sachverhalte gestossen, die für mich eigentlich bis heute unklar geblieben sind. Ich konnte feststellen, dass jedes Jahr für Gewerkschaftsmitglieder Gelder aus dem Vollzugs- und Weiterbildungsfonds eingefordert wurden, dies aber nicht, um Weiterbildungen zu finanzieren oder um den Vollzug, also die Kontrollen, zu unterstützen, sondern um die Mitgliederbeiträge für die jeweiligen Gewerkschaften zu senken. Diese Mittel wurden notabene aus dem Fonds genommen, den die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber gemeinsam geäufnet hatten. Dieses Gebaren kann man auch als Einforderung von Kickbacks bezeichnen.
Zudem erhalten die Gewerkschaften aus diesem Fonds jährliche Pauschalbeiträge zur Deckung der Verwaltungskosten. Allein im Bauhauptgewerbe - dazu habe ich selbst eine Zusammenstellung von Zahlen anschauen können - erhalten die Gewerkschaften Jahr für Jahr pauschal eine halbe Million Franken, zusätzlich zu den eingeforderten Kickbacks, zur Deckung der Verwaltungskosten. Mir ist nicht klar, ob das dem Sinn und Zweck der Verwendung der Fondsmittel der paritätischen Kommissionen entspricht. Ich will das selber auch gar nicht beurteilen und habe es auch nicht beurteilt. Auf jeden Fall tut hier Transparenz sehr not; darum gehöre ich hier zu den Kritikern. Entsprechend bitte ich den Bundesrat - sofern die Motion angenommen wird, was ich hoffe -, dass er bei der Umsetzung ein besonderes Augenmerk auf diesen Bereich legt.
Ich bitte Sie, die Motion zu unterstützen.
Parmelin Guy · BR-M · Bundesrat · Waadt
Cette motion de la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national a deux objectifs. D'une part, elle vise à l'obligation de publier les comptes annuels par les commissions paritaires des conventions collectives de travail déclarées de force obligatoire; d'autre part, elle veut donner la possibilité de confier l'audit financier au Contrôle fédéral des finances ou à d'autres experts. Il est à noter que cette possibilité d'audit existe déjà. Le SECO peut faire appel à des experts externes ou internes de l'administration fédérale pour effectuer l'audit financier, et il le fait. Par ailleurs, le Contrôle fédéral des finances a annoncé qu'il allait mener en 2022 un audit relatif aux ressources financières des commissions paritaires.
J'en viens maintenant à l'obligation de publier les comptes annuels. Tout d'abord, je tiens à préciser clairement que le Conseil fédéral partage les objectifs de transparence et de contrôle qui sont visés par la motion. Etant donné que ceux-ci sont déjà garantis par la surveillance renforcée du SECO, ainsi que par la possibilité d'accéder aux comptes pour toute personne intéressée grâce à la loi sur la transparence, le Conseil fédéral estime qu'il est inutile de prendre des mesures au niveau législatif.
Il faut aussi rappeler que les commissions paritaires adoptent généralement la forme juridique d'une association et sont des organismes privés. Les entreprises et associations privées ne sont pas tenues légalement de publier leurs comptes annuels. De plus, le dépôt de la motion a déjà déclenché toute une série de discussions entre les partenaires sociaux. Différentes associations parties aux conventions collectives de travail partagent aussi cette volonté de faire davantage de transparence.
Le SECO a aussi constaté depuis plusieurs années qu'il n'y a plus de réticence à donner accès aux comptes annuels dans le cadre de la loi sur la transparence. Je rappelle encore que les plus grandes commissions paritaires publient volontairement leurs comptes annuels depuis un certain temps déjà. D'autres suivront certainement.
Encore une fois, on voit que les discussions entre partenaires sociaux ont déjà permis de progresser vers une solution satisfaisante pour tous les acteurs, et cela sans qu'il soit nécessaire pour l'Etat d'intervenir au niveau de la loi.
J'insiste sur ce point: le Conseil fédéral est d'avis que cette motion peut être mise en oeuvre sans modification de loi, mais en prenant en compte la demande formulée dans la motion au niveau des arrêtés du Conseil fédéral relatifs à l'extension du champ d'application des conventions collectives de travail. Ces arrêtés d'extension contiennent déjà une clause relative à l'obligation de présenter chaque année à l'autorité de surveillance, donc au SECO, les comptes annuels détaillés. Ils pourraient être complétés par l'obligation de publier les comptes annuels. Cette manière de procéder permettrait d'atteindre les objectifs de transparence et de contrôle visés par la motion sans modifier la loi, et par conséquent en évitant une longue procédure législative. Régler l'obligation de publier les comptes annuels au niveau des arrêtés d'extension du Conseil fédéral serait une approche proportionnée, simple et rapide.
J'ajoute juste quelques mots, Monsieur Ettlin. Je crois avoir répondu aux préoccupations de la majorité de la commission. Je ne demanderai pas de vote ici, car je suis convaincu que nous pourrons aller dans le sens de la motion.
Naturellement, pour le Conseil fédéral, il serait préférable que vous renonciez à la motion, mais je ne demanderai pas de vote. Nous pourrons remplir les objectifs de la motion au travers de ces arrêtés, et cela certainement sans modifier la loi.
Häberli-Koller Brigitte · 1VP-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, erste Vizepräsidentin): Der Bundesrat verzichtet auf die Durchführung einer Abstimmung. Damit liegt kein anderer Antrag als derjenige der Kommission vor.
Angenommen - Adopté