22.3388
Simplifier le passage à des systèmes de chauffage modernes
Candinas Martin · 1VP-M · Conseil national · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Suter, Schneider Schüttel)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Suter, Schneider Schüttel)
Rejeter la motion
Nordmann Roger · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe socialiste
Actuellement, la procédure d'autorisation pour des pompes à chaleur air-eau est très compliquée. Une pompe à chaleur air-eau absorbe de l'air à l'extérieur de la maison; elle en extrait de la chaleur grâce au compresseur électrique et la concentre pour chauffer de l'eau qui sera utilisée pour le chauffage. La partie extérieure de l'installation peut faire du bruit. Actuellement, des demandes de permis de construire sont nécessaires. Cela dure environ six mois. C'est une grosse paperasse à faire par le demandeur; c'est une grosse paperasse également pour les services publics cantonaux et communaux.
Le fait est que d'énormes progrès ont permis d'améliorer ces dispositifs. Les pompes à chaleur actuelles sont beaucoup plus efficaces qu'autrefois quand l'air extérieur est froid. Surtout, des progrès ont été faits pour diminuer le bruit. Un premier canton, Bâle-Ville, a d'ailleurs renoncé à demander un permis de construire: les installations de faible puissance pour des villas peuvent être installées sans même une procédure d'annonce. Pour les plus grosses installations, il est nécessaire de passer par une procédure d'annonce. Mais ce n'est plus qu'une affaire de deux ou trois semaines. Cette politique du canton de Bâle-Ville fonctionne très bien. Il y a très peu de réclamations. C'est la preuve que les difficultés causées par le bruit sont maintenant maîtrisées.
La motion de la commission a pour but de simplifier drastiquement la procédure au niveau suisse. On prévoirait que, si le bruit produit par la pompe à chaleur dont les performances varient ne dépasse pas les valeurs de planification lorsque la température extérieure est de 2 degrés, la pompe serait considérée comme conforme. On ne chercherait ainsi pas à faire une application tatillonne du principe de précaution. Celui-ci serait considéré comme respecté si l'installation respecte les normes. Pour les installations solaires bien adaptées, nous avons fait le même type de réflexion et avons décidé d'autoriser le passage à une simple procédure d'annonce.
Pour réussir la transition énergétique, il faut investir dans les forces de travail, dans le montage des installations, en faisant confiance à l'éthique professionnelle des installateurs. Il est indispensable de limiter le temps consacré à la paperasse. Soyons clairs, dans bien des domaines, une procédure de mise à l'enquête complète est nécessaire pour protéger les droits d'autrui ou l'intérêt général. Mais, là où on peut simplifier, la majorité de la commission estime qu'il faut simplifier.
Une minorité de la commission craint un affaiblissement de la protection contre le bruit et un affaiblissement du principe de précaution.
Sur le bruit, on ne peut pas exclure à 100 pour cent qu'il existe parfois une installation sur laquelle il faille faire des retouches pour la mettre en conformité. La pratique montre que c'est très rare.
La commission ne souhaite pas affaiblir le principe de précaution, mais elle souhaite, pour les appareils dont la technologie a progressé, en faire une application simplifiée et forfaitaire. Si nécessaire, et si vous acceptez cette motion, le Conseil des Etats pourrait encore en affiner ou en préciser le texte.
Cette motion a été acceptée par 18 voix contre 3 et 3 abstentions. Au nom de la commission, je vous recommande donc de l'accepter.
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe libéral-radical
Ich möchte Ihnen zuerst meine Interessenbindung bekannt geben: Ich bin Präsident der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz. Ich verdiene bei dieser Vereinigung im Jahr pauschal 15 000 Franken. Das ist nicht abhängig von der Zahl der in den nächsten Jahren verkauften Wärmepumpen in der Schweiz - einfach, damit ich das offengelegt habe. Ich möchte für die Presse ebenfalls offenlegen, dass meine Firma keine Wärmepumpen installiert oder verkauft.
Worum geht es? Es geht darum, dass der Wechsel auf Wärmepumpen behindert wird. In der Kommission herrscht hier die gleiche Ansicht. Der Wechsel auf neue Luft-Wasser-Wärmepumpen ist heute ein Massengeschäft. Ein ordentliches Baugesuch ist zu umfangreich und nach heutiger Erkenntnis auch nicht mehr nötig.
In der Lärmschutz-Verordnung, die Anfang 1987 in Kraft getreten ist, werden die technischen Fortschritte, die bei diesen Geräten gemacht wurden, nicht berücksichtigt. Dort wird ausgeführt, dass man beim Aufstellen eines Aussengerätes alle technisch und betrieblich möglichen Massnahmen ergreifen muss, die wirtschaftlich tragbar sind. Das heisst, dass man heute ein ordentliches Baugesuch einreichen muss. Eine weitere Bedingung ist, dass die erzeugten Lärmemissionen dem Planungswert entsprechen. Das ist schon heute in der Lärmschutz-Verordnung enthalten.
Die Kommission ist nun der Ansicht, dass man das vereinfachen kann. An und für sich sollen nur noch diese Lärmemissionen dem Planungswert entsprechen. Wenn das der Fall ist, kann die Wärmepumpe aufgestellt, installiert und in Betrieb genommen werden. 2021 wurden 34 000 Wärmepumpen installiert. In Zukunft werden es mehr sein. Unsere Gemeinden und Kantone sind mit dieser Flut von Baugesuchen überfordert. Denn es gibt jedes Mal eine Einzelabfertigung und eine Einzelbeurteilung. Das ist aus Sicht der Kommission nicht mehr nötig. Wir bitten Sie daher, dieser Vereinheitlichung zuzustimmen.
Die Kommission hat auch diskutiert, was mit dem Vorsorgeprinzip passiert; das ist vor allem von den Gegnern und auch vom Bundesrat angesprochen worden. Tatsächlich ist es so, dass gemäss diesem Vorsorgeprinzip eben all die technisch und betrieblich möglichen und wirtschaftlich tragbaren Optionen aufgezeigt werden müssen. Da aber die Wärmepumpen zum heutigen Zeitpunkt technisch auf einem sehr hohen Stand sind, gerade auch was die Lärmemissionen betrifft - die Hersteller und auch die Installateure suchen nicht nach der Möglichkeit, möglichst laute Wärmepumpen zu haben, sondern genau das Gegenteil ist der Fall -, sind die Vorgaben des Vorsorgeprinzips aus Sicht der Kommission bereits erfüllt.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Entscheidung auch, dass heute noch ein Lärmschutznachweis erbracht werden muss. Der Lärmschutznachweis ist durch die Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz so weit vorbereitet, dass die Hersteller, Installateure und vor allem auch die Planer ein einfaches Instrument haben, um diesen Nachweis zu erbringen.
Ein letzter Punkt betrifft die Vereinheitlichung, mein Vorredner hat es bereits angesprochen: Heute ist es so, dass jeder Kanton diese Lärmschutz-Verordnung ein bisschen anders umsetzt. Die Kommission möchte, dass es eine Vereinheitlichung gibt. In allen Kantonen sollen die gleichen Bedingungen und Vorgaben gelten, auch bei grenzüberschreitenden Installationen. Das hat übrigens der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion auch so geschrieben. Er sagt, er sei an dieser Möglichkeit ebenfalls sehr interessiert. Daher ist es erstaunlich, dass der Bundesrat die Motion 21.4381, in der es genau um diese Problematik geht, abgelehnt hat.
Die Kommission ist der Meinung, dass wir jetzt dringend dieses vereinfachte Verfahren brauchen, damit wir die Erneuerung der alten Heizungssysteme wirklich beschleunigen können. Wir danken Ihnen für die Zustimmung.
Suter Gabriela · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Die Motion möchte eine Vereinfachung der Verfahren beim Einbau von Luft-Wasser-Wärmepumpen, um den Umstieg auf diese erneuerbaren Heizungssysteme attraktiver zu machen. Dieses Anliegen teilen wir; auch wir möchten, dass es einfacher und effizienter wird, solche Wärmepumpen einzubauen. Wir sind aber genau wie der Bundesrat der Meinung, dass die Motion übers Ziel hinausschiesst. Die Lärmschutz-Verordnung soll so geändert werden, dass das Vorsorgeprinzip beim Einbau solcher Wärmepumpen nicht zur Anwendung kommt. Wärmepumpenmodelle, die die Planungswerte unterschreiten, sollen aufgestellt werden können, ohne dass es eine Bewilligung oder eine Meldung braucht und ohne dass zusätzliche Lärmminderungsmassnahmen geprüft werden müssen. Das soll eben den Wechsel auf ein neues, erneuerbares Heizsystem vereinfachen.
Wie der Bundesrat lehnen aber auch wir die Motion ab. Es ist nämlich rechtlich nicht zulässig, in der Lärmschutz-Verordnung zu verankern, dass das Vorsorgeprinzip bei Wärmepumpen nicht gilt, ohne dass vorher das Umweltschutzgesetz geändert wird. Sie können nicht in einer Verordnung eine Ausnahme machen, wenn das Gesetz etwas anderes besagt. Ich bitte Sie wirklich, die Gesetze einzuhalten. Ich hoffe, das ist nicht nur den Juristinnen und Juristen unter Ihnen, sondern allen klar. Bevor die Motion umgesetzt werden könnte, müsste zuerst das Umweltschutzgesetz geändert werden. Das wiederum würde aber die Umsetzung des Anliegens verzögern, und es wäre auch eine Schwächung des Vorsorgeprinzips.
Das Vorsorgeprinzip ist das wichtigste umweltrechtliche Prinzip und der Kern des Umweltschutzgesetzes. Es besagt, dass lästige und schädliche Emissionen begrenzt werden müssen, bevor sie Schaden anrichten. Dieses Prinzip findet sich in Artikel 74 der Bundesverfassung, dem Umweltschutzartikel, der in einer Volksabstimmung mit über 90 Prozent Ja-Stimmen angenommen wurde. In Bezug auf Wärmepumpen heisst das, dass nicht nur die Planungswerte eingehalten werden müssen, sondern dass eben unter anderem auch darauf geschaut werden muss, dass das Gerät möglichst leise ist und dass es möglichst an einem Ort aufgestellt wird, an dem es nicht stört.
Als Präsidentin der Lärmliga Schweiz weiss ich: Viele Wärmepumpen hört man, auch wenn die Planungswerte eingehalten werden. Das ist, je nachdem wo sie aufgestellt werden und wann sie laufen, problematisch. Gemäss Motion könnte eine Wärmepumpe neu ganz in der Nähe des Schlafzimmerfensters oder des Sitzplatzes des Nachbarn aufgestellt werden. Wärmepumpen laufen auch im September, Oktober, März, April, Mai. Nicht immer sind die Fenster dann geschlossen, und nicht immer können geschlossene Fenster einen tiefen Brummton aussperren. Auch ein leises Geräusch kann Sie um den Schlaf bringen, mit fatalen Folgen für Ihre Gesundheit.
Wir wären offen dafür, schweizweit die Praxis des Kantons Basel-Stadt zu übernehmen. Dort sind drinnen aufgestellte Wärmepumpen seit Januar 2020 gänzlich von der Bewilligungs- respektive Meldepflicht ausgenommen. Für draussen aufgestellte Wärmepumpen, die eine gewisse Grösse nicht überschreiten und die gut in die Umgebung eingebettet sind, gilt das Meldeverfahren. Der Kanton Zürich will eine ähnliche Praxis einführen. Der Bundesrat zeigt in seiner Antwort weitere mögliche Wege auf. Eine kurzfristige Lösung soll mittels einer Konkretisierung der Vollzugshilfe der kantonalen Lärmschutzfachleute bereits im Juni 2022, also in diesem Monat, möglich sein. Die Vollzugshilfe soll aufzeigen, wie mit geringem Aufwand eine Reduktion des Lärms erreicht und das Vorsorgeprinzip trotzdem eingehalten werden kann. Gleichzeitig prüft das UVEK eine Änderung der Lärmschutzverordnung im Sinne der Motion, ohne das Vorsorgeprinzip zu schwächen.
Sie sehen, das UVEK und die kantonalen Lärmschutzfachleute sind bereits an der Arbeit. Es ist möglich, die Verfahren zu beschleunigen, zu vereinheitlichen und zu vereinfachen, ohne das Umweltschutzgesetz zu ändern, ohne das Vorsorgeprinzip zu schwächen. Die Motion würde zu einer Verzögerung führen.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Minderheit, die Motion abzulehnen.
Paganini Nicolo · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Frau Kollegin Suter, finden Sie nicht, dass in der Haltung Ihrer Minderheit genau die Doppelbödigkeit gewisser Kreise zum Ausdruck kommt, die zwar zu Recht die Dekarbonisierung und die Umstellung unseres ganzen Energiesystems propagieren, aber dann doch immer wieder die Möglichkeiten aufrechterhalten, mit Einsprachen und Rechtsmitteln alles zu blockieren?
Suter Gabriela · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Ich verzichte auf die Beantwortung der Frage.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Ich möchte etwas vorausschicken: In der Zielsetzung haben wir zu dieser Kommissionsmotion keine Differenz. Der Unterschied zeigt sich in der Frage des Vorgehens. Wir sind uns alle einig: Der Ersatz von fossilen Heizungen muss rascher vorangehen. Die Bevölkerung will das. Ich höre von verschiedenen Energieversorgungsunternehmen, dass sich ganz viele Menschen melden und sagen, dass sie von ihrer Ölheizung oder von ihrer Gasheizung wegkommen wollen. Das Positive ist, dass wir Alternativen haben. Wir haben heute alternative Heizmöglichkeiten, die wir einsetzen können. Wärmepumpen gehören ganz klar auch zu diesen Alternativen.
Es ist, glaube ich, auch allen klar, dass die Dekarbonisierung des Gebäudebereichs eine dringliche Aufgabe ist. Zwei Drittel aller Gebäude in der Schweiz werden immer noch mit fossilen Energieträgern beheizt. Der Gebäudebereich verursacht in der Schweiz rund einen Drittel der gesamten CO2-Emissionen. Es ist also ein Bereich, in dem Handlungsbedarf, aber auch das Bedürfnis zu handeln, wirklich bestehen.
Im letzten Jahr wurden in der Schweiz rund 33 000 Wärmepumpen verkauft. Gleichzeitig wurden aber immer noch 26 000 fossile Heizungen verbaut. Das sind 26 000 fossile Heizungen, die weitere zwanzig bis dreissig Jahre laufen, und wir sprechen von netto null im Jahr 2050. Vergessen wir nicht, dass wir schon im Jahr 2022 sind. Es geht keine dreissig Jahre mehr bis zum Ziel netto null. In diesem Sinne sind wir wie Ihre Kommission ebenfalls überzeugt, dass die Wärmepumpen eine der Schlüsseltechnologien für die Dekarbonisierung im Gebäudebereich sind und dass ihr Einbau nicht unnötig behindert werden soll.
Es ist aber eine Tatsache, dass aussen aufgestellte Wärmepumpen Lärm verursachen und die Lebensqualität von Nachbarn besonders auch nachts durch Lärm beeinträchtigen können. Diesem Thema dürfen wir uns nicht verschliessen. Es sollte nicht plötzlich heissen: "Oh, Wärmepumpen, das sind Lärmschleudern." Wenn auch Sie interessiert sind, dass die Akzeptanz der Wärmepumpen in der Bevölkerung bestehen bleibt, dann müssen wir alles dafür tun, dass diese Akzeptanz eben auch weiterhin erhalten bleibt. Deshalb wird der Lärm von Wärmepumpen eben auch nach Umweltschutzgesetz behandelt. Für den Bau neuer Wärmepumpen müssen - das wissen Sie - zwei Anforderungen kumulativ erfüllt sein:
1. Die Lärmemissionen müssen so weit begrenzt werden, wie das eben im Sinne der Vorsorge technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Das ist das Umweltschutzgesetz.
2. Die von einer Wärmepumpe alleine erzeugten Lärmemissionen dürfen die Planungswerte nicht überschreiten.
Bekanntlich liegt der Vollzug bei den Wärmepumpen gemäss Umweltschutzgesetz bei den kantonalen und kommunalen Behörden. Diese überprüfen insbesondere im Rahmen der Baubewilligungsverfahren auch die Einhaltung der umweltrechtlichen Vorschriften.
Meine Ämter, das heisst sowohl das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wie auch das Bundesamt für Energie (BFE), sind an der Sache dran, da müssen Sie sich keine Sorgen machen: Das BFE ist dafür da, um eben diese Wärmepumpen zu pushen, während das BAFU dafür da ist, gleichzeitig auch die Umweltschutzmassnahmen zu berücksichtigen. Beide Ämter zusammen sind daran, konkrete Lösungen zur Vereinfachung des Vollzuges zu erarbeiten. Denn auch wir sind der Meinung, dass wir den Einbau von Wärmepumpen zugleich ermöglichen und vereinfachen wollen. Es fanden bereits zwei Arbeitstreffen mit verschiedenen Vertreterinnen und Vertretern der Kantone und der Branche statt. Dabei wurde auch eine mögliche Anpassung der Lärmschutz-Verordnung geprüft.
Darin liegt nun der Unterschied zu dem, was der Bundesrat Ihnen in Bezug auf diese Motion empfiehlt. Ich muss Ihnen sagen: Wenn Sie diese Motion annehmen, wird das voraussichtlich auf eine Revision des Umweltschutzgesetzes hinauslaufen - und Sie wissen, wie lange die Revision eines Gesetzes dauert. Der Bundesrat sucht Lösungen im Rahmen einer Revision der Lärmschutz-Verordnung. Das können wir rascher machen, und das kann der Bundesrat entscheiden. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir hier nicht auf eine Anpassung des Umweltschutzgesetzes hinarbeiten, sondern schauen sollten, was wir im Rahmen der Lärmschutz-Verordnung machen dürfen und können.
Frau Nationalrätin Suter hat Ihnen Beispiele erwähnt, die wir anschauen, darunter das sogenannte Basler Modell, das bereits funktioniert und interessant ist. Es gibt aber auch andere interessante Modelle.
An dieser Stelle möchte ich nochmals betonen: Wir suchen Lösungen. Wir suchen, wie erwähnt, auch dort, wo wir sie rasch umsetzen können, durch die Revision einer Verordnung. Sollten Sie diese Motion annehmen und damit zum Ausdruck bringen, dass Sie wollen, dass es weitergeht, dass es rasch vorwärtsgeht, dann verstehen wir das gerne als Ansporn. Der Bundesrat würde sich aber vorbehalten, im Zweitrat eine Anpassung des Motionstextes zu empfehlen. Wir verfolgen zwar das gleiche Ziel, möchten aber, dass es rasch vorwärtsgeht. Wir sind der Überzeugung, die in meinen Augen auch von Ihrer Kommission geteilt wird, dass es rascher vorwärtsgeht, wenn wir es im Rahmen einer Verordnung tun können, als wenn wir zuerst ein Gesetz revidieren müssen.
Giezendanner Benjamin · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Bundesrätin, wir sind uns einig, dass die Dekarbonisierung im Gebäudebereich durch Wärmepumpen wahrscheinlich die richtige Stossrichtung ist. Sie haben vorhin gesagt, dass das Bundesamt und die Kantone den Einbau von Wärmepumpen pushen würden. Schauen Sie die Realität im Gewerbe momentan an. Das Gewerbe, die Sanitäre, die Heizungsmonteure sind massiv überlastet, die Nachfrage ist riesig. Wäre es nicht richtig, jetzt diese Anstossfinanzierungen zurückzunehmen? Der Einbau erfolgt, die privaten Investoren bezahlen das. Wir könnten dieses Geld effizienter in anderen Bereichen investieren, vielleicht sogar bei Gebäudespeichern und Batteriespeichern. Schaffen Sie nicht momentan einen Überanreiz in diesem Bereich?
Sommaruga Simonetta · BR-F · Conseil fédéral · Berne
Vielen Dank für diese interessante Frage, Herr Nationalrat Giezendanner. Ich bin froh, dass Sie auch bestätigen, dass die Nachfrage wirklich da ist. Die Bevölkerung will weg vom Gas, weg vom Öl, weg von dieser Importabhängigkeit. Das zeigt sich eben z. B. in der Nachfrage nach Wärmepumpen. Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten, als Liegenschaften mit Wärmepumpen zu heizen, so z. B. mit Holzheizungen. Es gibt hier verschiedene Möglichkeiten.
Sie wissen, die kantonalen Gebäudeprogramme sehen die Unterstützung nicht nur des Heizungsersatzes, sondern auch der Gebäudesanierung vor. Das ist ebenfalls sehr wichtig. Wenn Sie ein Gebäude heizen müssen, ist das Wichtigste, dass Sie nicht die Umwelt, sondern nur die Innenräume heizen. Die kantonalen Gebäudeprogramme unterstützen gerade auch diese Möglichkeit.
Ich glaube, wir tun gut daran, dass wir die Bevölkerung auf diesem Weg der Dekarbonisierung unterstützen. Damit könnten sich nicht nur die reichen Leute einen Heizungsersatz leisten, sondern es wäre für die ganze Bevölkerung möglich.
Candinas Martin · 1VP-M · Conseil national · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die Kommissionsmehrheit beantragt die Annahme der Motion. Eine Minderheit Suter und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 158 Stimmen
Dagegen ... 11 Stimmen
(14 Enthaltungen)