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Islamische Widerstandsbewegung (Harakat Muqawama Islamiya) Hamas ist eine extremistische, radikalislamische Terrororganisation

57541 · Amtliches Bulletin

Du 16 juin 2022

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/57541/de/islamische-widerstandsbewegung-harakat-muqawama-islamiya-hamas-ist-eine-extremistische-radikalislamische-terrororganisation

Consulté le 10 sept. 2026

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Source

Objet parlementaire: Interdire le Hamas, organisation terroriste islamique (21.478)

21.478

Islamische Widerstandsbewegung (Harakat Muqawama Islamiya) Hamas ist eine extremistische, radikalislamische Terrororganisation

Candinas Martin · 1VP-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Addor, Heimgartner, Hess Erich, Hurter Thomas, Tuena, Walliser, Zuberbühler)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Addor, Heimgartner, Hess Erich, Hurter Thomas, Tuena, Walliser, Zuberbühler)

Donner suite à l'initiative

President (Candinas Martin, emprim vicepresident): (discurra sursilvan) Vus avais retschavì in rapport en scrit da la cumissiun.

Reimann Lukas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Gruppierung Hamas ist eine extremistische, radikale Organisation, und wir sollten diese auch so benennen und als Terrororganisation einstufen. Die Hamas aberkennt das Existenzrecht von Israel. Sie forderte schon mehrfach die Vernichtung jüdischer Menschen, und sie propagiert international antisemitisches Gedankengut.

Dass dies keine leeren Worte sind, sondern dass sie es durchaus ernst meint, zeigte die Hamas, als sie mehrere tausend Raketen aus dem Gazastreifen auf Israel abfeuerte, um gezielt Menschen zu treffen und Menschen zu vernichten. Die strategische Nutzung von Zivilisten als Schutzschilde, die die Bekämpfung durch die Israelischen Verteidigungsstreitkräfte (IDF) erschweren soll, wie auch die Lagerung von militärischen Waffen in zivilen Einrichtungen wie Spitälern oder Schulen sind ganz klar Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht. Gewaltakte gegen Zivilisten und die Nutzung ebendieser zu strategischen Zwecken, die mit zivilen Opfern einhergehen, sind klar als terroristisch einzustufen. Dies haben die Europäische Union und viele weitere Länder weltweit erkannt und die Hamas zu Recht als Terrororganisation eingestuft und verboten.

Nichtsdestotrotz ist es der Hamas möglich, Finanzierungstätigkeiten über den Schweizer Rechtsraum abzuwickeln wie auch Spenden zu empfangen. Ebenso werden weiterhin diplomatische Verbindungen aufrechterhalten. Sie sehen z. B. an Demos von Jugendlichen, die einen Terroranschlag feiern, immer wieder die Hamas-Flaggen - hier in der Schweiz, auf Schweizer Strassen. Das ist eine Schande.

Durch ein Verbot können Finanzierungsströme der Hamas über die Schweiz unterbunden und allfällige damit zusammenhängende Geldwäschereihandlungen entsprechend unter Strafe gestellt werden. Ebenso kann damit der Antisemitismus hierzulande bekämpft werden, denn mit einer entsprechenden Einstufung der Hamas wären deren Propaganda-Aktionen verboten.

Als neutrales Land ist es nicht die Pflicht der Schweiz, Israel als einzigem demokratischem Land in der Region aktiv verteidigend beizustehen. Allerdings ist es aufgrund ihrer neutralen und humanitären Tradition die Pflicht der Schweiz, die kriegerischen Handlungen der Hamas nicht auch noch zu fördern. Die diplomatischen Beziehungen sind weitgehend nutzlos, da die Hamas offensichtlich nicht an einer friedlichen Lösung interessiert ist, wie die fehlende Anerkennung Israels zeigt. Im Gegenteil: Die Schweiz verschafft der Hamas ein gewisses Mass an Legitimität, da sie damit quasi als staatliche Institution anerkannt wird.

Demzufolge darf die Schweiz die mächtige Stellung der Hamas keinesfalls weiterhin stützen, sondern sie muss dazu beitragen, ihr die finanziellen Mittel und die Legitimität zu entziehen, damit die Menschen in Israel und in Gaza nicht in steter Furcht vor dem nächsten Konflikt, sondern womöglich eines Tages in Frieden leben können.

Die Erwägungen der Kommission sind mehr als zynisch. Sie können doch nicht sagen, der Abbruch der Beziehungen zur Hamas würde deren Radikalisierung fördern. Eine bereits radikalisierte Organisation wird nicht noch radikaler, wenn die Schweiz ihr die Daseinsberechtigung aberkennt und sagt, was die Wahrheit ist: dass sie eine Terrororganisation ist. Sich hinter der Bürokratie zu verstecken, ist nicht die feine Art, an der wir uns in der Schweiz orientieren sollten.

In welch feiner Gesellschaft sich die Schweiz befindet, wenn sie die Hamas anerkennt, zeigen die aktuellen Meldungen. So hat zum Beispiel Moskau am 20. Mai gesagt: "Russia found out that Israel is assisting the Ukrainians with weapons or military training, and we support Hamas." Ein anderes Land, das die Hamas weiterhin anerkennt und mit der Hamas zusammenarbeitet, ist also Russland. Arabische Organisationen oder Medien titeln bereits jetzt "Switzerland: Jewish groups fail to get Hamas designated as 'terrorist' group". Ich weiss zwar nicht, woher sie diese Informationen haben, bevor das Parlament abgestimmt hat, glaube aber, dass solche Titel der beste Beweis dafür sind, dass wir diesen Islamisten nicht recht geben sollten.

Ich bitte Sie deshalb, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Hess Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Neutralität ist etwas vom Wichtigsten zur Verteidigung unseres Landes, das wir hier in der Schweiz kennen. Nur legt die Kommissionsmehrheit die Neutralität falsch aus, vor allem auch wieder in diesem Fall. Die Kommissionsmehrheit begründet, man solle diese Organisation nicht verbieten, damit die Schweiz dort die guten Dienste anbieten könne.

Aus dieser Logik heraus müsste man konsequenterweise Al-Kaida und den "Islamischen Staat" auch wieder von dieser Liste streichen, damit wir auch dort unsere guten Dienste anbieten können. Wir können nicht gleiche Organisationen unterschiedlich behandeln. Gerade den "Islamischen Staat", der in der letzten Zeit ja relativ grosse Terraingewinne gemacht hat, müsste man eher von dieser Liste streichen - und nicht weitere aufnehmen -, wenn man wirklich den Willen hätte, dort die guten Dienste anzubieten und zu vermitteln.

Deshalb bitte ich Sie, entweder diese Liste total aufzuheben, damit wir die guten Dienste allen anbieten können, oder dann eben noch diese weitere Organisation auf die Liste zu nehmen; denn diese Organisationen sind vergleichbar.

Die Frage ist auch: Ist es eine staatlich legitimierte Organisation, oder ist es eine Terrororganisation? Die Mehrheit der Nationen auf dieser Welt sind der Meinung, dass die Hamas keine staatliche Organisation ist. Sie wird von fast keinen Ländern anerkannt - ich glaube, nur von einem oder zwei Ländern. Deshalb wird sie in den meisten Staaten als kriminelle Organisation betrachtet.

Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsminderheit, der parlamentarischen Initiative Reimann Lukas Folge zu geben.

Fridez Pierre-Alain · Mit-M · Nationalrat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Votre Commission de la politique de sécurité a traité cette initiative parlementaire lors de sa séance du 11 octobre dernier. Avec son initiative, M. Reimann Lukas propose d'ajouter le mouvement Hamas à la liste des groupes et organisations interdites en Suisse, à côté des groupes "Al-Qaïda", "Etat islamique" et des organisations apparentées.

M. Reimann a rappelé les buts du Hamas, organisation palestinienne qui nie le droit à l'existence d'Israël, appelle à l'extermination du peuple juif et s'attaque violemment et directement à son voisin israélien par des actes terroristes ou des attaques de roquettes depuis la bande de Gaza.

M. Reimann avance dans son développement que le mouvement mène en Suisse des activités de financement et de récolte de fonds en utilisant notre pays et son système juridique à cet effet. Il soutient aussi que notre pays entretiendrait des relations diplomatiques avec ce mouvement, ce qu'il trouve déplacé pour un pays neutre qui devrait se distancier de toute atteinte aux droits de l'homme et de toute organisation terroriste.

Il propose, comme d'autres pays l'ont fait, d'inscrire le Hamas sur la liste des organisations terroristes interdites, afin de faire cesser tout lien entre le Hamas et la Suisse. Relevons qu'à l'ONU, une tentative de faire interdire le Hamas a presque abouti en 2018. Une majorité de pays l'a acceptée, mais, la limite des deux tiers des votes n'ayant pas été atteinte, cela n'a pas été possible.

Un éclairage important a été apporté à la commission par le représentant de l'administration. Celui-ci nous a rappelé que, depuis la révision de la loi sur le renseignement intervenue l'année passée, notre pays dispose de deux bases légales pour définir les organisations terroristes: d'une part, la loi fédérale du 12 décembre 2014, à laquelle M. Reimann se réfère, en demandant d'ajouter le Hamas à cette liste; d'autre part, l'article 74 de la loi sur le renseignement. La loi interdisant les groupes "Al-Qaïda" et "Etat islamique" et les organisations apparentées court jusqu'à fin 2022. Il paraîtrait logique de l'abandonner et de se référer à l'avenir à l'article 74 de la loi sur le renseignement dont la liste des organisations interdites se fonde sur les positions de l'ONU.

Si on donne suite à l'initiative de M. Reimann, il paraîtrait par contre logique de faire perdurer la loi interdisant les groupes "Al-Qaïda" et "Etat islamique" et les organisations apparentées.

D'autres objections sur le fond ont été exprimées. Cela serait une prise de position symbolique qui n'apporterait aucun effet positif sur le fond du complexe dossier palestinien. De sérieux doutes existent sur l'importance du lobby pro Hamas en Suisse, sur l'importance des financements occultes avancée par M. Reimann et sur les soi-disant relations diplomatiques entretenues par la Suisse avec le Hamas.

La Suisse joue bien un rôle en Palestine et entretient des relations diplomatiques avec l'Autorité palestinienne à Ramallah - donc les gens qui sont opposés au Hamas. Surtout, la Suisse mène dans cette région une politique de paix active, reconnue par les différents acteurs du conflit.

Prendre une position de principe qui couperait tous les ponts avec un des protagonistes de la région aurait certainement un impact négatif sur les possibilités d'aides et de bons offices réalisés par notre pays. Les contacts que la Suisse entretient avec le Hamas visent un aspect purement humanitaire, essentiel quand on pense aux conditions de vie très difficiles pour la population de la bande de Gaza; cette collaboration tend à promouvoir la réconciliation entre les factions palestiniennes, entre Ramallah et Gaza, un facteur essentiel pour travailler à une paix plus large dans l'ensemble de la région. Le représentant de l'administration nous a également confirmé que, à sa connaissance, le Hamas n'était pas organisé en Suisse et n'avait clairement pas pignon sur rue.

Du côté des soutiens apportés à la proposition et défendus ici par M. Hess Erich pour la minorité, la proposition de M. Reimann est considérée comme importante et nécessaire et permettrait justement de prolonger l'existence de la loi interdisant les groupes "Al-Qaïda" et "Etat islamique" et les organisations apparentées, et, en plus, de la renforcer. Se fonder sur les définitions de l'ONU pour établir la liste des organisations terroristes ne paraît pas adéquat, selon la minorité, et la Suisse devrait se réserver le droit de donner sa propre définition, pour sa sécurité.

La commission a décidé de ne pas donner suite à cette initiative parlementaire, par 18 voix contre 7 et aucune abstention.

Reimann Lukas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Sehr geehrter Kollege, können Sie mir sagen, wie die Schweiz in der UNO-Vollversammlung bezüglich der Resolution gegen die Hamas abgestimmt hat?

Fridez Pierre-Alain · Mit-M · Nationalrat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion

Je n'ai plus cela en tête. Cela a été discuté, mais peut-être pourriez-vous donner la réponse.

Rechsteiner Thomas · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Das Wichtigste in Kürze: Die parlamentarische Initiative Reimann Lukas will die Liste der verbotenen Organisationen und Gruppierungen im Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen "Al-Qaïda" und "Islamischer Staat" sowie verwandter Organisationen vom 12. Dezember 2014 um die Gruppe Hamas ergänzen. Die Hauptbegründung: Hamas leugnet das Existenzrecht Israels, forderte schon mehrfach die Vernichtung jüdischer Menschen und propagiert international antisemitisches Gedankengut.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat die von Nationalrat Lukas Reimann am 18. Juni 2021 eingereichte parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 11. Oktober 2021 vorgeprüft. Die Kommission beantragt mit 18 zu 7 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Die Erwägungen der Kommissionsmehrheit sind: Ein Verbot der Hamas würde weder im Inland noch im Ausland zu mehr Sicherheit führen, sondern das Gegenteil bewirken, weil ein Abbruch der Beziehungen zur Hamas deren Radikalisierung zur Folge hätte. Das, Kollege Reimann, ist nicht zynisch, sondern eine Auffassung der Kommissionsmehrheit, die auch von den Aktivitäten von Hamas andernorts bestätigt wird. Ein Verbot der Hamas würde das Engagement der Schweiz zur Förderung und Wahrung der Menschenrechte gefährden. Für mehr Sicherheit müsste die Schweiz aus Sicht der Kommissionsmehrheit ihre guten Dienste in der Region und ihre diplomatischen Kanäle ausbauen, anstatt die Hamas zu verbieten. Darüber hinaus ist die Hamas nicht in der Schweiz ansässig, weshalb es wenig Sinn ergibt, sie zu verbieten. Ein weiterer Grund, weshalb der Initiative keine Folge zu leisten ist, ist in den Augen der Kommissionsmehrheit die Tatsache, dass die Schweiz gemäss Artikel 74 NDG nur Gruppierungen verbieten darf, die von den Vereinten Nationen sanktioniert oder verboten wurden, was hier bisher aber nicht der Fall ist. Bei allem Verständnis für das Anliegen: Ein Verbot wäre mit grosser Wahrscheinlichkeit kontraproduktiv.

Die Kommissionsminderheit betont, dass die Hamas eine antisemitische Ideologie verfolge und die Menschenrechte verletze. Das Programm der Hamas sei demjenigen der Gruppierungen Al-Kaida und "Islamischer Staat" sehr ähnlich, weshalb sie verboten werden sollte. Ausserdem sei die Hamas von den Mitgliedstaaten der EU und von anderen Ländern der Welt wie den USA, Japan und Ägypten bereits verboten und von verschiedenen europäischen Gerichten als terroristische Organisation eingestuft worden. Mit dem Verbot der Hamas würde zudem eine allfällige Finanzierung dieser Organisation aus der Schweiz heraus erschwert.

Fazit: Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen, der parlamentarischen Initiative Reimann Lukas betreffend das Verbot von Hamas in der Schweiz keine Folge zu geben.

Noch ein Satz zum Schluss: Auch wenn ich als Kommissionssprecher gegen ein Verbot der Hamas bin, so heisst das keineswegs, dass ich auch nur die geringsten Sympathien für diese Organisation empfinde.

Hess Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzter Herr Nationalrat Rechsteiner, ist in dem Fall die Kommissionsmehrheit auch der Meinung, dass man den "Islamischen Staat" von der Liste streichen sollte, da er mittlerweile ja auch ein eigenes Territorium hat? Damit könnte die Schweiz auch dort ihre guten Dienste anbieten, wie Sie hier argumentiert haben.

Rechsteiner Thomas · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Geschätzter Kollege Hess, als Mitglied der Kommission wissen Sie genau, was wir in der Kommission besprochen haben. Es ging um die parlamentarische Initiative Reimann Lukas. Dabei ging es nicht um andere terroristische Organisationen.

Zu Ihrer Frage: Ich glaube, diese Frage stellt sich nicht. Die guten Dienste der Schweiz sind dort anzubieten, wo es Krisen gibt. Auf die Liste der verbotenen Organisationen werden wir die Hamas mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht nehmen.

Abstimmung

Präsident (Candinas Martin, erster Vizepräsident): Die Mehrheit beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Addor beantragt, der Initiative Folge zu geben.

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 61 Stimmen

Dagegen ... 125 Stimmen

(2 Enthaltungen)