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Davantage de solidarité de la part des entreprises bénéficiaires durant la crise du Covid-19
Wermuth Cédric · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Entschuldigen Sie die Verspätung. Ich bin auch nicht ganz sicher, inwieweit sich der Einsatz für dieses Anliegen um diese Zeit noch lohnt, aber ich werde mein Bestes geben.
Wir möchten uns zu Beginn der Diskussion dieses Vorstosses sehr herzlich bedanken - auch wenn das etwas spät ist, aber es ist bereits getan - für die sehr schnelle Reaktion des zuständigen Bundesrates und des Finanzministers damals auf die Covid-Krise. Das war nötig und richtig, das hat für den Staat aber auch Kosten verursacht, Kosten, die wir in Form von Schulden wieder abtragen müssen. Wir haben in dieser Session bereits darüber verhandelt.
Nun, die Frage ist, wie wir diese Kosten verteilen. In der Theorie der kapitalistischen Marktwirtschaft, in der wir leben, dürfte es in Krisenzeiten in funktionierenden Märkten eigentlich gar keine Gewinnmargen geben. Sie wissen das, wir haben das alle irgendwo einmal gelernt: Unter den Bedingungen absolut transparenter Information und voller Konkurrenz reduziert sich die Gewinnmarge irgendwann auf null, weil sich die Präferenzen von Konsumentinnen und Konsumenten und Produzentinnen und Produzenten genau im optimalen Preis treffen.
In der Realität stimmt das zur Hälfte. Ja, diese brutalen Konkurrenz- und Gewinnmargen gibt es, die gibt es aber primär unten. Die gibt es bei Metzgereien, die gibt es bei Coiffeusebetrieben, die gibt es bei Schreinern, die gibt es im Gewerbe. Es gibt sie aber selten dort, wo man uns öffentlich und medial gerne von dieser Konkurrenz und von Marktwirtschaft erzählt, nämlich ganz oben bei den grossen Konzernen, in oligopolisierten Branchen und Märkten. Insbesondere gibt es sie eben nicht in Krisenzeiten, dann, wenn sie nur aufgrund einer durch die Krise verursachten Knappheit oder einer nur schon psychologisch gefühlten Knappheit sogenannte Windfall-Gewinne einheimsen können.
Diese Windfall-Profite sind ein grosses Problem für die Glaubwürdigkeit einer leistungsorientierten Marktwirtschaft, weil sie nämlich mit Leistung überhaupt nichts zu tun haben. Sie beziehen ihre Substanz nicht aus gestiegener Produktivität, nicht aus Konkurrenzvorteil, sondern nur aus der Situation der Krise selber und dem glücklichen Umstand, dass das betreffende Produkt dann knapp wird. Darum ist es auch nichts als richtig, dass sich diejenigen Unternehmen, die in der Krise die grosse Chance hatten, weiterhin Gewinn zu schreiben, sich etwas grosszügiger an der Finanzierung der Schulden beteiligen.
Es ist kein sehr linkes Anliegen, das hier vorgebracht wird, im Gegenteil: Es ist ein Anliegen im Sinne der Leistungsgerechtigkeit, das inzwischen ja auch von anderen Fraktionen vertreten wird. In diesem Sinne schlagen wir Ihnen vor, die Kosten dieser Krise so auf die jeweiligen Schultern zu verteilen, dass diejenigen, die stärker sind, sie mittragen. Man könnte es inzwischen fast eine Gerhard-Pfister-Steuer nennen, da es ja auch bereits von der Mitte-Fraktion in dieser Session vorgeschlagen worden ist.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung.
Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Selbst wenn man das möchte - was ich Ihnen nicht empfehlen würde, denn es geht ja nicht darum, Firmen, die wieder Gewinn erwirtschaften, zu bestrafen -, steht dem Anliegen formal entgegen, dass es eine Verfassungsänderung und eine Gesetzesänderung bräuchte. Wenn Sie dem zustimmen, wäre das nicht einzuhalten. Herr Wermuth oder die SP-Fraktion möchte das bereits ab dem Jahr 2022. Der Steuersatz ist in der Verfassung festgeschrieben. Es würde dazu also eine Verfassungsänderung brauchen, damit man das überhaupt machen könnte.
Eine Volksabstimmung, eine Verfassungsänderung, gesetzliche Anpassungen - das wird nicht 2022, sondern würde, sollte dem das Volk zustimmen, etwa 2032. Also aus dieser Optik würde ich sagen: aus Sicht der Motionäre vielleicht gut gemeint, aber formal nicht umsetzbar. Aus meiner Sicht wäre "gut gemeint" in diesem Fall auch das Gegenteil von "gut", weil man Leistung nicht bestrafen soll.
Ich bitte Sie also, die Motion nicht anzunehmen.
Vote
Präsident (Nussbaumer Eric, zweiter Vizepräsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 65 Stimmen
Dagegen ... 124 Stimmen
(0 Enthaltungen)