20.3078
Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit im AHVG. Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital richtig bewerten
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Dobler, Glarner, Herzog Verena, Nantermod, Rüegger, Schläpfer, Silberschmidt, Wobmann)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Dobler, Glarner, Herzog Verena, Nantermod, Rüegger, Schläpfer, Silberschmidt, Wobmann)
Adopter la motion
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Humbel Ruth · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Mit der Motion vom 9. März 2020 verlangt Ständerat Thierry Burkart eine Anpassung von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f AHVG, d. h. die Einführung eines marktüblichen Risikozuschlages.
Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f AHVG sieht vor, dass selbstständig Erwerbstätige den Zins des im Betrieb eingesetzten eigenen Kapitals abziehen können. Der Zinssatz entspricht der jährlichen Durchschnittsrendite der Anleihen der nichtöffentlichen inländischen Schuldner in Schweizerfranken und wird vom BSV jährlich festgelegt. Aufgrund des generell tiefen Zinsumfeldes belief sich der Zinssatz für die letzten drei Jahre auf 0 Prozent.
Die vorliegende Motion beauftragt den Bundesrat, diesen Zinssatz mit einem Risikozuschlag zu erhöhen. Damit würde die Berechnung der Beitragsbasis für die AHV-Beiträge der Selbstständigerwerbenden mit einem wesensfremden Element, einem Risikoabzug auf dem Eigenkapital, belastet.
Die Selbstständigerwerbenden zahlen ihre AHV-Beiträge auf dem Einkommen, das sich aus der Tätigkeit als Selbstständigerwerbende ergibt. Dieses Einkommen ist quasi der Gewinn aus der Erfolgsrechnung, der in der Steuerveranlagung erhoben wird. Wenn die Meldung an die Ausgleichskasse erfolgt, gibt es einen Abzug, der für die Bemessung des AHV-Beitrags massgebend ist. Das ist dieser theoretische Zinsabzug auf dem eingesetzten Eigenkapital gemäss Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie gemäss Artikel 18 Absatz 2 der entsprechenden Verordnung. Damit wird die Besonderheit der selbstständigen Erwerbstätigkeit bei der Berechnung des AHV-pflichtigen Einkommens berücksichtigt.
In der AHV ist einzig das Erwerbseinkommen Bemessungsgrundlage für die Beiträge. Bei Selbstständigerwerbenden, die in der Regel Eigenkapital in ihrem Unternehmen haben, muss daher unterschieden werden, was einerseits eigentliches Arbeitseinkommen ist und was andererseits Einkommen aus dem Eigenkapital ist. Dazu dient dieser Zinsabzug. Könnten Selbstständigerwerbende zusätzlich zum bestehenden Zinsabzug einen Risikozuschlag geltend machen, würde ihr AHV-pflichtiges Einkommen reduziert.
Die Kommissionsminderheit stimmt der Motion zu. Sie ist der Ansicht, dass die geltende Regelung überprüft werden muss und Eigenkapital gegenüber Fremdkapital nicht benachteiligt werden darf.
Die Kommissionsmehrheit ist indes der Meinung, dass es im AHVG nicht um die Frage der Refinanzierungskosten, nicht um die Frage einer Gleich- oder Ungleichbehandlung von Eigenkapital und Fremdkapital, sondern um die Beitragsbemessung für die AHV geht. Es muss getrennt werden, was einerseits Erwerbseinkommen und andererseits Ertrag auf dem Kapital ist. Im Sinn der Gleichbehandlung der Selbstständigerwerbenden und der unselbstständig Erwerbenden werden die Beiträge nur auf dem Arbeitseinkommen erhoben.
Die Kommissionsmehrheit lehnt diese Motion ab, weil mit einem Risikoabzug ein Teil des Erwerbseinkommens von der AHV-Beitragspflicht befreit würde. Damit würde der AHV Substrat entzogen, was in Anbetracht ihrer Finanzperspektive abgelehnt werden muss.
Der Ständerat hat die Motion am 17. März 2022 mit 22 zu 18 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Die Kommission, Ihre SGK, hat die Motion an ihrer Sitzung vom 23. Juni 2022 geprüft. Sie lehnt sie mehrheitlich ab, weil sie praktisch zwei negative Effekte hätte: Zum einen gäbe es Mindereinnahmen für die AHV; zum andern hätte sie auch unmittelbare Auswirkungen auf die Leistungen für Selbstständigerwerbende, indem das für die Rentenhöhe massgebende Einkommen reduziert würde.
Mit 14 zu 9 Stimmen entschied Ihre SGK, die Motion abzulehnen. Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit der Kommission zu folgen.
Candinas Martin · 1VP-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Candinas Martin, erster Vizepräsident): Herr Dobler verzichtet auf ein Votum.
Berset Alain · VPBR-M · Bundesrat · Freiburg
L'intérêt dont il est question dans cette motion sert à déduire le revenu du capital propre investi du revenu brut des indépendants pour déterminer le revenu de leur travail. Il reflète donc, schématiquement c'est vrai, le rendement moyen de ce capital s'il était investi ailleurs. La comparaison faite par l'auteur de la motion avec les intérêts d'un crédit de financement bancaire est donc biaisée. On ne peut pas comparer les choses ainsi parce qu'on a affaire, dans le deuxième cas, à une situation dans laquelle les intérêts sont beaucoup plus élevés. Ce taux de 0 pour cent en 2021, dû au niveau général exceptionnellement faible des taux d'intérêt ces dernières années, devrait remonter à 1 pour cent en 2022. La déduction d'un supplément-risque tronquerait donc le revenu soumis à cotisation des indépendants, ce qui réduirait leurs prestations, leur accès au deuxième pilier et également les rentrées de l'AVS, tout en accentuant l'inégalité de traitement avec les salariés.
Pour l'ensemble de ces raisons, j'aimerais vous inviter à suivre la majorité de votre commission et à rejeter la motion.
Candinas Martin · 1VP-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Candinas Martin, erster Vizepräsident): Die Mehrheit der Kommission sowie der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion. Eine Minderheit Dobler beantragt die Annahme der Motion.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 73 Stimmen
Dagegen ... 88 Stimmen
(1 Enthaltung)
Siegenthaler Heinz · Mit-M · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Bitte entschuldigen Sie die Störung. Ich bin wie viele von Ihnen zeitlich etwas knapp in den Saal gerannt und habe dann den falschen Knopf gedrückt. Ich habe bei meiner Kollegin Priska Wismer abgestimmt. Ich entschuldige mich dafür.
Candinas Martin · 1VP-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Candinas Martin, erster Vizepräsident): Das Abstimmungsprotokoll wird entsprechend angepasst.