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Durée de validité de la disposition d’urgence relative au test COVID-19 en cas de renvoi ou d’expulsion (art. 72 LEI). Prorogation

58252 · Bulletin officiel

Du 22 sept. 2022

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/58252/fr/duree-de-validite-de-la-disposition-d-urgence-relative-au-test-covid-19-en-cas-de-renvoi-ou-d-expulsion-art-72-lei-prorogation

Consulté le 13 sept. 2026

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Objet parlementaire: Durée de validité de la disposition d’urgence relative au test COVID-19 en cas de renvoi ou d’expulsion (art. 72 LEI). Prorogation (22.047)

22.047

Durée de validité de la disposition d’urgence relative au test COVID-19 en cas de renvoi ou d’expulsion (art. 72 LEI). Prorogation

Kälin Irène · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S

Antrag der Mehrheit

Eintreten

Antrag der Minderheit

(Gysin Greta, Barrile, Imboden, Klopfenstein Broggini, Marti Samira, Masshardt, Molina, Widmer Céline)

Nichteintreten

Proposition de la majorité

Entrer en matière

Proposition de la minorité

(Gysin Greta, Barrile, Imboden, Klopfenstein Broggini, Marti Samira, Masshardt, Molina, Widmer Céline)

Ne pas entrer en matière

Fluri Kurt · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe libéral-radical

Am 2. Oktober 2021 ist eine dringliche Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) in Kraft getreten. Nach dem neu eingefügten Artikel 72 sind ausreisepflichtige Personen aus dem Ausländer- und Asylbereich verpflichtet, sich einem Covid-19-Test zu unterziehen, wenn dies aufgrund der Einreisebestimmungen des Heimat- oder Herkunftsstaates oder des zuständigen Dublin-Staates bzw. aufgrund der Vorgaben des transportierenden Luftverkehrsunternehmens verlangt wird. Verweigert eine betroffene Person diesen Test, kann sie gegen ihren Willen einem Test zugeführt werden, immer unter Anwendung der mildestmöglichen Methode. Minderjährige unter 15 Jahren unterliegen diesem zwangsweisen Test nicht.

Im Frühjahr 2022 hat der Bundesrat bekanntlich die Aufhebung der Covid-19-Massnahmen beschlossen. Zahlreiche wichtige Heimat- oder Herkunfts- sowie Dublin-Staaten und Fluggesellschaften verlangen hingegen weiterhin einen negativen Covid-19-Test für die Rückübernahme oder den Transport solcher Personen.

Die bisherige Regelung ist bis Ende 2022 befristet. Da zum heutigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, ab wann die betreffenden Staaten und Transportunternehmen auf einen negativen Covid-19-Test verzichten werden, beantragt Ihnen der Bundesrat eine Verlängerung der Geltungsdauer von Artikel 72 AIG auf dem dringlichen Weg bis zum 30. Juni 2024. Die Dringlichkeit stützt sich ab auf Artikel 165 Absatz 1 der Bundesverfassung.

Die Verfassungsmässigkeit sowie die Vereinbarkeit mit den eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen sind bereits im Zusammenhang mit dem Entscheid vom 1. Oktober 2021 geprüft und als erfüllt erachtet worden. Die Einwände der seinerzeitigen Gegnerschaft sind denn auch in der Kommission bloss summarisch und pro memoria angeführt worden. Die Diskussion darüber ist nicht mehr geführt worden, und auch hier möchten wir darauf verzichten.

Die SPK Ihres Rates empfiehlt Ihnen mit je 17 zu 8 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten, sie dringlich zu erklären und schliesslich gutzuheissen.

Marchesi Piero · Mit-M · Conseil national · Tessin · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Nella primavera del 2022 il Consiglio federale ha deciso di revocare le misure di protezione dal Covid-19 nei riguardi della popolazione, decretando di fatto la fine della situazione particolare secondo l'articolo 6 della legge sulle epidemie. L'Unione europea riconosce il certificato Covid-19 svizzero, rilasciato alle persone testate, alle persone vaccinate efficacemente contro il Covid-19 e alle persone guarite da Covid-19

Tra i richiedenti l'asilo, alloggiati nei centri della Confederazione, la disponibilità di farsi vaccinare è bassissima, attestandosi attualmente sotto l'1 per cento - e questo nonostante l'offerta di farsi vaccinare sia gratuita. Qualora l'obbligo del test non fosse più presente c'è il rischio che le persone tenute a lasciare la Svizzera possano nuovamente rifiutare di sottoporsi ad un test Covid-19 allo scopo di sottrarsi all'esecuzione dell'allontanamento nel paese di origine o di provenienza o nello Stato Dublino competente.

Le prime esperienze effettuate con l'obbligo del test, sancito dalla legge federale sugli stranieri e la loro integrazione nella versione del 2 ottobre 2021, per le persone tenute a lasciare la Svizzera sono positive. La maggior parte dei cantoni ha già applicato con successo le relative disposizioni.

Dal 2 ottobre 2021 alla fine del 2021 l'applicazione dell'obbligo del test, in virtù della legge federale sugli stranieri e la loro integrazione, ha consentito di eseguire l'allontanamento di 82 persone tenute a lasciare la Svizzera nel rispetto delle disposizioni di entrata, dei rispettivi Stati di provenienza o Dublino. Nel primo trimestre 2022 gli allontanamenti eseguiti grazie a questa disposizione sono stati 64.

La disposizione della legge federale sugli stranieri e la loro integrazione verrebbe dunque prorogata fino al 30 giugno 2024 per consentire ai cantoni di adempiere al loro compito esecutivo anche in futuro.

Il secondo disegno di legge, contenuto nell'oggetto 22.047, consente di obbligare le persone tenute a lasciare la Svizzera a sottoporsi ad un test Covid-19 se altrimenti non è possibile eseguire l'allontanamento.

La Commissione delle istituzioni politiche riunitasi il 1° luglio del 2022 ha approvato con 17 voti contro 8 la proroga della relativa disposizione della legge federale sugli stranieri e la loro integrazione fino alla fine del 2024.

Per i motivi evocati vi invito a seguire la decisione della commissione.

Kälin Irène · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Das Wort für ihre Minderheit hat Frau Gysin Greta; sie spricht zugleich für die grüne Fraktion.

Gysin Greta · Mit-F · Conseil national · Tessin · Groupe des VERT-E-S

Ich beantrage Ihnen, nicht auf dieses Geschäft einzutreten.

In der Herbstsession 2021, wir haben es gehört, haben beide Räte der gesetzlichen Grundlage zur Einführung von Covid-19-Zwangstests bei Ausschaffungen zugestimmt. Heute geht es darum, die Gültigkeitsdauer der Bestimmung bis Juni 2024 zu verlängern.

Ich verstehe, dass es ärgerlich ist, wenn Ausschaffungen nicht vollzogen werden können, weil die betroffenen Personen sich weigern, sich impfen zu lassen oder einen Covid-19-Test zu machen. Jedoch dürfen wir das Problem nicht grösser machen, als es ist: Es wurden in einem Jahr weniger als 150 Zwangstests durchgeführt. Der Kommissionssprecher, Herr Marchesi, hat von 64 gesprochen. Ich weiss nicht, welche Zahl stimmt. Es sind auf jeden Fall sehr wenige Tests. Das Problem hält sich also in Grenzen. Wenn, wie zu hoffen ist, weitere Länder und Fluggesellschaften die Bedingung eines negativen Covid-19-Tests für die Einreise abschaffen, wird die Anzahl Fälle noch weiter abnehmen.

Ma a parte questa contestualizzazione, rimane il fatto che un test obbligatorio, che non è possibile effettuare senza misure coercitive, è un'ingerenza fisica sproporzionata e quindi una chiara violazione delle libertà individuali e dell'integrità fisica, garantite dalla nostra Costituzione.

Aus diesem Grund sprachen sich in der Vernehmlassung sowohl die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften als auch die Konferenz schweizerischer Gefängnisärzte gegen die Zwangsmassnahme aus. Denn das Recht des Patienten oder der Patientin auf Selbstbestimmung ist ein Leitprinzip der medizinischen Ethik, das rechtlich durch internationale Konventionen und verfassungsrechtliche Garantien geschützt ist.

Vor einem Jahr redete die Mehrheit des Parlamentes die Probleme und Risiken, die eine solche medizinische Zwangsmassnahme mit sich bringt, klein. Es wurde bestritten, dass Zwangstests zu somatischen und psychischen Verletzungen führen können. Es wurde betont und wiederholt, dass ein Zwangstest kein schwerer Eingriff in die körperliche Integrität und darum zumutbar sei. Die Sorgen der Minderheit wurden belächelt.

Leider zeigt sich nun, dass wir recht hatten. Im Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter vom 6. September werden mehrere Zwangstests beschrieben, die die Kommission beobachten konnte. Ich zitiere: "Bei der zweiten Anfrage bückte sie den Oberkörper nach unten. Sie wurde aufgefordert, den Oberkörper aufzurichten, und in diesem Moment machte der Arzt einen Nasenabstrich. Die Frau fiel danach kurz in Ohnmacht [...]."

Ein weiterer Fall: "In einem separaten Raum wurde die Person, die sich gegen die Durchführung des Covid-19-Tests weigerte, an den Füssen und am Kopf von fünf Interventionisten gehalten und auf den Boden gelegt. Die Person war mit einem Kerberus-Gurt gefesselt. Der Kopf wurde mit zwei Händen seitlich fixiert, sodass die Person den Kopf nicht mehr bewegen konnte."

Im Bericht werden noch weitere Abläufe beschrieben; diese erspare ich Ihnen. Es soll aber jeder und jedem hier drin bewusst sein, dass sich die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter aufgrund der beobachteten Zwangstests wieder klar gegen solche Tests ausgesprochen hat.

Wollen Sie das wirklich? Sind Sie im Ernst der Ansicht, dass es angemessen und verhältnismässig ist, jemanden mit einem Kerberus-Gurt zu fesseln und von fünf Personen auf den Boden drücken zu lassen, nur um eine Ausschaffung früher vollziehen zu können? Denn darum geht es hier: Eine Ausschaffung kann ohne Zwangstest nicht rückgängig gemacht werden. Sie wird lediglich verzögert erfolgen. Wir waren damals dagegen und sind es heute, im Wissen, wie die Tests durchgeführt werden, umso mehr.

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen und nicht auf das Geschäft einzutreten.

Bircher Martina · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Geschätzte Kollegin, ist es Ihnen auch schon in den Sinn gekommen, dass die Beamten sich selber schützen müssen? Sie müssen auf solche Massnahmen, wie Sie eine beschrieben haben, zurückgreifen, weil sich die Ausreisepflichtigen so massiv gewalttätig wehren.

Gysin Greta · Mit-F · Conseil national · Tessin · Groupe des VERT-E-S

Collega Bircher, in definitiva la domanda sul perché - perché bisogna ricorrere a queste misure? - non è importante. L'unica domanda a cui dobbiamo rispondere è la seguente: corrisponde ai nostri principi etici che una persona venga tenuta da cinque persone, schiacciata per terra e legata per poter fare un test Covid-19 - impedire che questa persona non possa essere rimandata subito al proprio paese -? Si tratta semplicemente di rispondere a questa domanda. Lei è libera di rispondere come meglio crede, ma per quanto mi riguarda è chiaro che una tale procedura non è in nessun modo compatibile con i miei principi etici.

Widmer Céline · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Die SP-Fraktion hat sich schon im Herbst letzten Jahres vehement dagegen gewehrt, dass wir eine Gesetzesgrundlage für Covid-19-Zwangstests bei Ausschaffungen schaffen. Wir taten dies nicht, weil wir nicht anerkannt hätten, dass es beim Wegweisungsvollzug mit Covid-19 neue Herausforderungen gab, sondern weil wir damit einen massiven Eingriff in die Grundrechte ermöglichen und legitimieren. Eine solche zwangsweise staatliche Durchsetzung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit und der körperlichen Unversehrtheit dar. Sie haben es gehört, auch das Schweizerische Rote Kreuz und die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter haben sich damals klar dagegen ausgesprochen.

Leider hat sich unsere Befürchtung bewahrheitet, nämlich dass erhebliche Verletzungsgefahr besteht, wenn ein Nasen-Rachen-Abstrich zwangsweise durchgeführt wird. Sie haben es gehört: Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter hat solche zwangsweisen Covid-19-Tests beobachtet und beschrieben. Ich verzichte darauf, nochmals aus dem Bericht zu zitieren, Sie haben es von Kollegin Gysin gehört. Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter schreibt aufgrund ihrer Beobachtungen nochmals, dass sie sich klar gegen die Anwendung von Covid-19-Zwangstests bei rückzuführenden Personen stellt.

Dann noch ein anderer Aspekt: Die Verlängerung ist bis 2024 vorgesehen. Das ist unserer Ansicht nach auch allein aufgrund dieser langen Dauer völlig unverhältnismässig.

Ich bitte Sie, lehnen Sie die Verlängerung dieser unsäglichen Bestimmung ab.

Binder-Keller Marianne · Mit-F · Conseil national · Argovie · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Wir erachten es bezüglich dieser Vorlage als zulässig, dass diese Tests gemacht werden. Ich glaube, niemand ist gezwungen, sich zu wehren. Wir werden der Vorlage deshalb zustimmen.

Kälin Irène · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die grünliberale Fraktion und die FDP-Liberale Fraktion verzichten auf ein Votum und geben bekannt, dass sie die Anträge der Mehrheit unterstützen.

Bircher Martina · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Die SVP-Fraktion tritt selbstverständlich auf dieses Geschäft ein und unterstützt die Vorlage einstimmig. Die SVP bietet sicher keine Hand, damit sich ausreisepflichtige Personen einer Rückschaffung entziehen können, nur weil sie sich weigern, einen Corona-Test zu machen. Solange Länder und Fluggesellschaften einen Covid-19-Test verlangen, so lange muss entsprechend auch diese Regelung verlängert werden.

Es ist unglaublich, dass die Linken hier den Rechtsstaat mit Füssen treten, indem sie Ausreisepflichtige davon abhalten wollen, effektiv auszureisen, und dabei mit Menschenrechten argumentieren. Ich mag mich noch sehr gut an die Corona-Debatten erinnern, als die linke Ratshälfte 3G, 2G und 1G - am besten eben 1G - für die eigene Bevölkerung befürwortet hat. Hier will sie nun Ausreisepflichtige schützen, indem sie nicht zurückgeschafft werden können, wenn sie keinen Corona-Test machen.

Die SVP-Fraktion wird die Vorlage einstimmig unterstützen.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall

Aufgrund der Corona-Situation kam es im Frühjahr 2021 immer häufiger vor, dass sich ausreisepflichtige Personen weigerten, sich einem Covid-19-Test zu unterziehen. Damit versuchten sie, den Vollzug ihrer Wegweisung zu verhindern. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, hat das Parlament in der Herbstsession 2021 beschlossen, eine neue Regelung ins Ausländer- und Integrationsgesetz aufzunehmen. Sie sieht vor, dass ausreisepflichtige Personen im Rahmen des Wegweisungsvollzugs verpflichtet sind, sich einem Covid-19-Test zu unterziehen. Unterziehen sich die betroffenen Personen einem solchen Test nicht freiwillig, können sie von den für den Vollzug zuständigen Personen gegen ihren Willen einem Covid-19-Test zugeführt werden, wenn der Vollzug nicht durch andere, mildere Mittel erreicht werden kann. Diese Regelung gilt seit dem 2. Oktober 2021 und ist bis Ende dieses Jahres befristet.

Zwar hat sich die Covid-19-Situation in der Schweiz zwischenzeitlich stabilisiert, und die besondere Lage wurde im Frühjahr durch den Bundesrat aufgehoben. Die wichtigsten Heimat- und Herkunftsstaaten ausreisepflichtiger Personen und auch gewisse Dublin-Staaten sowie viele Fluggesellschaften verlangen jedoch weiterhin einen negativen Covid-19-Test für die Rückübernahme bzw. für die Beförderung der aus der Schweiz weggewiesenen Personen. Bei neun der zehn wichtigsten Heimat- und Herkunftsstaaten ausreisepflichtiger Personen ist weiterhin ein negativer Covid-19-Test notwendig für die Einreise, wenn diese Personen nicht gegen Covid-19 geimpft sind. Zum heutigen Zeitpunkt und aufgrund der volatilen Covid-19-Situation ist nicht absehbar, ab wann diese Staaten sowie die Fluggesellschaften von einem solchen Test wieder absehen werden. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass weitere Staaten im Herbst oder Winter die Einreisebestimmungen aufgrund der Covid-19-Situation wieder verschärfen.

Damit die Kantone ihre Vollzugsaufgabe weiterhin erfüllen können, hat der Bundesrat am 3. Juni 2022 eine Botschaft zur Verlängerung der Geltungsdauer der Covid-19-Testpflicht bis zum Juni 2024 verabschiedet. Dies entspricht auch der beantragten Verlängerung gewisser Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes. Diese separate Vorlage werden Sie ebenfalls in dieser Session beraten.

Bei einer Nichtverlängerung der Covid-19-Testpflicht besteht die Gefahr, dass sich ausreisepflichtige Personen ab Anfang des nächsten Jahres wiederum weigern können, sich einem Covid-19-Test zu unterziehen. Damit können sie den Vollzug ihrer Wegweisung verhindern.

Die bisherigen Erfahrungen mit der seit Oktober 2021 geltenden Regelung sind positiv. Die Mehrheit der Kantone wendet diese Bestimmung an. In gewissen Kantonen gab es bisher gar keine Testverweigerungen. Es ist auch so, dass diese Regelung natürlich auch eine präventive Wirkung hat. Die Anzahl der Fälle wird bei den Kantonen quartalsweise erhoben. Seit der Einführung am 2. Oktober 2021 bis Ende Juni 2022 konnte der Wegweisungsvollzug aufgrund der im AIG vorgesehenen Regelung in 193 Fällen sichergestellt werden. In der Mehrheit dieser Fälle haben die betroffenen Personen nach der Zuführung zum Test kooperiert, sodass kein effektiver Zwang ausgeübt werden musste. Die Anzahl der Fälle hat seit der Einführung der neuen Regelung von Quartal zu Quartal abgenommen. Ich habe es bereits erwähnt: Die Bestimmung hat auch eine präventive Wirkung.

Wichtig ist, dass es bis anhin keine Fälle gab, in denen der Test aufgrund einer Gefährdung der Gesundheit nicht durchgeführt werden konnte oder in denen die betroffene Person gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Test erlitt.

Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, auf die Vorlage einzutreten und diese gutzuheissen.

Kälin Irène · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Minderheit Gysin Greta ab.

Vote

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 118 Stimmen

Dagegen ... 61 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Kälin Irène · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Covid-19-Test bei der Ausschaffung)

Loi fédérale sur les étrangers et l'intégration (Test Covid-19 en cas de renvoi ou d'expulsion)

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I, II

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, ch. I, II

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die Abstimmung über die Dringlichkeitsklausel findet erst nach Abschluss der Differenzbereinigung statt.

Vote

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 118 Stimmen

Dagegen ... 62 Stimmen

(0 Enthaltungen)