22.3865
Encourager la poursuite d'une activité lucrative, sur une base volontaire, après l'âge ordinaire de la retraite
Kälin Irène · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe des VERT-E-S
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Birrer-Heimo, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Glättli, Michaud Gigon, Paganini, Ritter, Ryser, Wermuth)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Birrer-Heimo, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Glättli, Michaud Gigon, Paganini, Ritter, Ryser, Wermuth)
Rejeter la motion
Grossen Jürg · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe vert'libéral
Die WAK-N hat sich an ihrer Sitzung vom 20. Juni mit der Frage auseinandergesetzt, wie Rentnerinnen und Rentner motiviert werden könnten, auch nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Diskutiert wurde insbesondere ein steuertechnischer Anreiz, beispielsweise in Form einer steuerlichen Begünstigung von erarbeitetem Einkommen von Rentnerinnen und Rentnern.
Der Handlungsbedarf war in der Kommission relativ unbestritten. Bis heute bestehen wenig Anreize, über das Erreichen des Rentenalters hinaus erwerbstätig zu sein. Einige Verbesserungen und Flexibilisierungen sind ja mit der AHV-Vorlage am gestrigen Sonntag vom Volk beschlossen worden.
Eine höhere Beteiligung von Rentnerinnen und Rentnern am Arbeitsmarkt kann und soll dem Fach- und Arbeitskräftemangel entgegenwirken. Die Mehrheit erachtet unter anderem einen steuerlichen Anreiz als zielführendes Instrument, um besonders bei gewissen Gruppen von Erwerbstätigen wie beispielsweise Personen, die in der Beratung, im Ingenieurwesen oder in anderen Dienstleistungsberufen tätig sind, den gewünschten Effekt auszulösen. Ein solcher Anreiz wäre nach Meinung der Mehrheit so auszugestalten, dass Missverhältnisse zwischen den verschiedenen Gruppen von Arbeitnehmenden vermieden werden.
Zugleich ist die Mehrheit der Ansicht, dass wir uns generell von der Vorstellung lösen müssen, dass alle Menschen nach einer Erwerbstätigkeit von 40 bis 45 Jahren dann noch rund 30 Jahre im Ruhestand verbringen sollen. Es gibt zahlreiche motivierte, leistungsbereite und fähige Fach- und Arbeitskräfte, die bei entsprechenden Anreizen gerne bereit sind, über das ordentliche Rentenalter hinaus in einem massvollen Pensum tätig zu sein.
Die Anreize, die dazu führen, dass sie das auch tatsächlich machen, sind unterschiedlicher Natur. Die Mehrheit der Kommission fordert deshalb, dass auch ausserhalb des Steuerrechts Anreize gesetzt werden, um das angestrebte Ziel einer höheren Erwerbstätigkeit im Alter zu erreichen. In der aktuellen Diskussion unterstützt sie aber dieses Instrument einer massvollen steuerlichen Entlastung als eine zielführende Massnahme. Die Kommission will deshalb den Bundesrat mittels einer Motion beauftragen, Anreize für eine Erwerbstätigkeit im Rentenalter über Steuerabzüge zu setzen. Das Anliegen ist bewusst so offen formuliert, damit der Bundesrat verschiedene Optionen prüfen und die Anreize zielgerichtet setzen kann.
Die Minderheit anerkennt die Problematik des Fachkräftemangels und spricht sich nicht generell gegen Anreize zur Verlängerung der Erwerbstätigkeit aus. Sie ist jedoch der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Massnahmen zu eng ausgestaltet sind. Sie erachtet steuerliche Anreize als den falschen Weg und befürchtet, dass von diesem Instrument in erster Linie privilegierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Sie weist darauf hin, dass der Problematik des Fachkräftemangels primär mit der Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen zu begegnen sei. Weiter weist die Minderheit auf die Infragestellung der Gleichbehandlung bzw. der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hin, welche die Förderung einer bestimmten Personengruppe oder eines bestimmten Verhaltens mit sich bringe.
Die Mehrheit sieht diese Argumente der die Motion ablehnenden Minderheit zwar und betrachtet sie auch nicht als grundsätzlich falsch, ist aber der Ansicht, dass angemessene steuerliche Anreize für eine höhere Erwerbstätigkeit im Alter komplementär zu den übrigen Fördermassnahmen angebracht sind.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung die Annahme dieser Kommissionsmotion.
Portmann Hans-Peter · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical
Herr Kommissionssprecher, Sie haben angedeutet, Sie hätten auch noch andere Möglichkeiten diskutiert. Sind auch Möglichkeiten in der Kommission besprochen worden, welche die Arbeitgeber entlasten würden, wenn sie Arbeitnehmer anstellen, welche älter sind - also über das Pensionsalter hinaus -, zum Beispiel durch Erlass von Sozialabgaben usw.? Oder wurde das in der Kommission nicht besprochen?
Grossen Jürg · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe vert'libéral
Nein, das wurde in der Kommission nicht besprochen. Es gibt in dieser Fragestellung natürlich auch noch Bestandteile, die zur SGK gehören. Wir haben uns nur mit den steuerlichen Anreizen beschäftigt, die den Rentnerinnen und Rentnern zugutekämen.
Feller Olivier · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe libéral-radical
La motion qui vous est proposée par la Commission de l'économie et des redevances a été déposée le 20 juin dernier. Elle prévoit d'encourager la poursuite d'une activité lucrative sur une base volontaire après l'âge ordinaire de la retraite au travers d'une incitation fiscale. Cette motion vous est proposée par 14 voix contre 10 et 1 abstention.
Le but est de promouvoir la poursuite d'une activité lucrative après l'âge ordinaire de la retraite. S'agissant des modalités fiscales précises, plusieurs options sont évoquées dans le texte de la motion. On pourrait imaginer l'introduction d'une déduction pour les personnes qui sont à la retraite à partir d'un taux d'occupation minimal à définir. On pourrait imaginer une exonération des rentes de vieillesse AVS de l'impôt sur le revenu à partir d'un certain taux d'occupation. On pourrait également imaginer la réduction de l'impôt sur le revenu pour une partie ou pour l'intégralité du revenu lié à cette activité exercée après l'âge ordinaire de la retraite.
La minorité Birrer-Heimo considère que cette motion ne doit pas être acceptée dès lors qu'elle est axée exclusivement sur des mesures fiscales, alors qu'en réalité d'autres mesures pourraient être prises en vue de tendre vers l'objectif poursuivi par la motion.
Le Conseil fédéral propose également de rejeter la motion dès lors qu'il est lui-même en train de mener des réflexions sur cette intéressante problématique. A la suite de l'adoption du postulat Hegglin Peter 19.3172, un rapport est en train d'être élaboré. Ce rapport devrait être déposé par le Conseil fédéral dans quelques semaines, en tout cas avant la fin de l'année.
La majorité de la commission vous propose d'accepter cette motion pour trois motifs principaux.
Premièrement, des incitations fiscales telles que nous les proposons permettraient d'améliorer la situation financière des retraitées et des retraités qui continuent d'exercer une activité lucrative. Il s'agit donc, en quelque sorte, d'une bonne chose du point de vue du pouvoir d'achat des retraitées et des retraités. Deuxièmement, une participation accrue des personnes à la retraite au marché du travail constituerait un remède à la pénurie de main-d'oeuvre qualifiée, qui est un problème que nous évoquons souvent dans les milieux économique et politique en Suisse. Et troisième motif principal qui nous amène à vous recommander d'accepter cette motion, c'est que le maintien d'une activité professionnelle au-delà de l'âge ordinaire de la retraite permettra de soulager les finances des assurances sociales, aussi bien au niveau du premier que du deuxième pilier.
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Conseil national · Lucerne · Groupe socialiste
Das Ziel der Motion, die freiwillige Erwerbstätigkeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters zu fördern, teilt auch die Minderheit. Aber der in der Motion skizzierte Weg über das Steuerrecht wird von der Minderheit sehr skeptisch bis ablehnend beurteilt.
Zu den Argumenten: Die Motion würde zu einer stossenden Ungleichbehandlung führen. Personen, die arbeiten müssen, weil sie noch nicht in Rente gehen können, müssten höhere Steuern bezahlen als diejenigen, die nicht mehr arbeiten müssen. Dass ab dem Tag nach dem 65. Geburtstag für genau denselben Lohn plötzlich weniger Steuern bezahlt werden müssten, wäre auch aus verfassungsrechtlicher Sicht äusserst problematisch - die Verfassung verlangt ja die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das wurde auch in der Stellungnahme des Bundesrates dargelegt. Mit der Motion würden Personen privilegiert, die im Alter noch berufstätig sein können, z. B. mit gut bezahlten Beratungs- oder Verwaltungsratsmandaten, und von Steuersenkungen zum Teil massiv profitieren würden. Die Anreize würden ihre Wirkung aber bei all jenen Menschen verfehlen, die aufgrund der hohen körperlichen Belastung während ihres Arbeitslebens nach der Pensionierung nicht mehr arbeiten können. Oft sind das Personen mit tiefen Renten in Mietverhältnissen. Dass sie hohe Mieten oder Gesundheits- bzw. Pflegekosten mit steuerlich begünstigter Arbeit im Rentenalter kompensieren sollen, wie es in der Begründung ausgeführt wird, ist für viele Betroffene eine äusserst zynische Argumentation.
Um jenen zu helfen, die auch im Alter zu wenig Einkommen haben, braucht es entsprechend gute Renten und eine für alle zugängliche Gesundheitsversorgung. Zu beachten gilt es ferner, dass ein Grossteil der Bevölkerung im Pensionsalter durchaus eine Arbeitsleistung erbringt, nämlich im ehrenamtlichen und freiwilligen Bereich, sei dies bei der Kinderbetreuung oder auch mit Dienstleistungen für die ältere Generation, um hier nur einige Beispiele zu nennen.
Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken - das unterstützt auch die Minderheit ganz klar -, sind vielfältige Massnahmen zielführend, seien dies Anreize für eine höhere Berufstätigkeit von Frauen, flexible Modelle sowohl im Arbeitsleben als auch im Hinblick auf die Pensionierung, Gesundheitsförderung, Weiterbildung usw. Zu prüfen sind auch Massnahmen im Bereich der Lohnnebenkosten - danach wurde soeben auch von Kollege Portmann gefragt - oder der Sozialversicherungen. Der Bundesrat wird dies in einem Bericht zum angenommenen Postulat Hegglin Peter 19.3172, "Förderung der Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Regelrentenalters", aufzeigen. Vielleicht kann Bundesrat Maurer auch sagen, wann der Bericht erscheint. Er sollte, soviel wir gehört haben, demnächst fertig sein. Dann können wir aufgrund der Auslegeordnung entscheiden. Jetzt eine eng auf das Steuerrecht gefasste und verfassungsrechtlich zumindest fragwürdige Motion anzunehmen, wäre nicht zielführend.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie namens der Minderheit, diese Motion abzulehnen.
Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Der Bundesrat denkt auch so, wie der Titel dieser Motion vorgibt, nämlich dass die Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Rentenalters gefördert werden soll; hier sind wir gleicher Meinung. Allerdings, wie Frau Birrer-Heimo gerade ausgeführt hat, hat der Ständerat bereits 2019 ein Postulat mit genau diesem Auftrag angenommen. Wir arbeiten an einem ausführlichen Bericht, der neben diesen steuerlichen Fragen, die darin auch abgehandelt werden, den ganzen Bereich streift und dabei auch die Rolle des Arbeitgebers einbezieht. Dieser Bericht wird im vierten Quartal dieses Jahres im Bundesrat behandelt und Ihnen Anfang des nächsten Jahres zugestellt werden. Ich würde Ihnen empfehlen, diesen Bericht abzuwarten, weil wir dort die ganze Spannbreite aller möglichen Massnahmen haben. Sie können dann eine Auswahl treffen, oder wir können miteinander beraten, wie es weitergehen soll.
Die Fokussierung auf rein steuerliche Themen ist hier insofern problematisch, als wir damit die Verfassungsgrundlage mindestens reizen. Was hier vorgeschlagen wird, ist also wahrscheinlich nicht ganz verfassungskonform. Wenn Sie sich ein Vierteljahr gedulden, dann haben Sie eine breite Auslegeordnung mit einem Strauss von möglichen Massnahmen, die dann abgewogen werden können und Ihnen die Möglichkeit geben, eine ausgewogene Lösung zu finden.
Grundsätzlich sind wir daran interessiert, wie Sie das in dieser Motion angeben, dass die Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Rentenalters gefördert und nicht bestraft wird. Dieser Eindruck entsteht ja heute sehr oft, und das war auch der Grund für diese Motion.
Ich bitte Sie also, die Motion nicht anzunehmen, den Postulatsbericht abzuwarten und aus diesem Strauss möglicher Massnahmen einzelne auszuwählen oder eine Diskussion zu führen; dann haben wir den gesamten Bereich. Also, warten Sie doch bitte auf diesen Bericht, dann haben Sie eine bessere Grundlage, als wenn Sie jetzt mit der Motion drei Stichworte annehmen, die mit der Verfassung in Konflikt stehen können.
Candinas Martin · 1VP-M · Conseil national · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Präsident (Candinas Martin, erster Vizepräsident): Die Mehrheit der Kommission beantragt die Annahme der Motion. Eine Minderheit Birrer-Heimo sowie der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.
Vote
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 96 Stimmen
Dagegen ... 79 Stimmen
(2 Enthaltungen)