22.036
Arrêté fédéral sur une imposition particulière des grands groupes d'entreprises (Mise en oeuvre du projet conjoint de l'OCDE et du G20 sur l'imposition de l'économie numérique)
Candinas Martin · P-M · Conseil national · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen)
Arrêté fédéral sur une imposition particulière des grands groupes d'entreprises (Mise en oeuvre du projet conjoint de l'OCDE et du G20 sur l'imposition des grands groupes d'entreprises)
Art. 197 Abs. 6
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Glättli, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Ryser, Wermuth)
Festhalten
Art. 197 al. 6
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Glättli, Badran Jacqueline, Baumann, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Ryser, Wermuth)
Maintenir
Glättli Balthasar · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Ihr Rat hat schon zweimal gemäss dem Antrag, den ich jetzt mache, abgestimmt. Es geht darum, wie die Erträge, die an die Kantone zurückverteilt werden, auch innerhalb der Kantone an die Städte und die Gemeinden weitergegeben werden.
Vorab gesagt, es ist ein grosser Fortschritt, dass bei beiden Varianten - bei jener des Ständerates, der am Entwurf des Bundesrates festhalten will, und jener der Minderheit, die ich Ihnen jetzt vorstelle und für die es zweimal eine Mehrheit gab in diesem Rat - klar ist, dass die Kantone die Gemeinden angemessen berücksichtigen müssen. Das ist ein Erfolg, Sie wissen es, weil die Kantone sich meistens darum drücken, eine faire Regelung vorzuschlagen.
Wir haben in diesem Rat aber auch zweimal gesagt, es könne nicht schaden, wenn man das noch einmal präzisiert. Das soll nicht in irgendeiner absurden Art und Weise geschehen, sondern indem man ganz banal sagt, die Verteilung dieser Erträge müsse genau gleich sein wie die Verteilung bei den Gewinnsteuereinnahmen. Es ist ein bewährtes Prinzip, ein bewährter Meccano; es gilt klarzustellen, was "angemessen berücksichtigen" meint.
Wenn nun der Ständerat eine solche Präzisierung schon fast als Eingriff in die Souveränitätsrechte der Kantone, der Stände, bezeichnet, wie das geschehen ist, muss ich doch sagen, ist der Kantönligeist vielleicht etwas gar selbstbewusst unterwegs. Es wäre gut, wenn wir dem Ständerat nochmals das Zeichen geben: Nein, die Kantone sind hier, selbst wenn auf Bundesebene eine solche Ergänzungssteuer gemacht wird, auch wirklich gehalten, sich an jene Regeln zu halten, die sie auch sonst berücksichtigen.
In dem Sinne empfehle ich Ihnen: Halten Sie fest. Die Argumentation wird kommen, das falle dann sowieso im Rahmen der Differenzbereinigung. Ich kann Ihnen sagen, wenn es das nicht wert ist, dass wir die Ständeräte nochmals für eine Einigungskonferenz am Morgen aufbieten, dann können wir auch immer gleich aufgeben. Ich glaube aber, es ist wirklich wichtig zu sehen, dass Steuerpolitik immer eine Politik auf allen drei Ebenen ist: Bund, Kantone und Gemeinden. Wenn das nicht im "équilibre" ist, dann ist etwas schief.
Badran Jacqueline · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste
Ich lese Ihnen einen kurzen Abschnitt aus der Bundesverfassung vor, nämlich Artikel 50 Absatz 2: "Der Bund beachtet bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden." Absatz 3 lautet: "Er nimmt dabei Rücksicht auf die besondere Situation der Städte." Es ist jetzt regelmässig so, dass wir dieses Verfassungsgebot missachten. Gerade bei steuerpolitischen Dingen werden die Entscheidungen beim Bund und bei den Kantonen getroffen, die Auswirkungen sind in den Städten und Gemeinden aber wesentlich klarer zu sehen. Ein Beispiel aus dem Kanton Zürich: Dieser hat mit 20 Prozent einen relativ hohen Anteil an Unternehmenssteuern. Aber die Stadt Zürich hat 40 Prozent, die Stadt Kloten 60 Prozent und die Stadt Opfikon auch bis zu 60 Prozent Einnahmen von Unternehmen. Das heisst, sie sind von den prognostizierten Ausfällen oder auch Mehreinnahmen potenziell viel stärker betroffen als die Kantone.
Ich möchte auch noch bemerken, dass wir hiermit nicht den Föderalismus übersteuern. Hier wird verlangt, dass die Gemeinden und die Städte gemäss dem Verteilschlüssel der Gewinnsteuer mitberücksichtigt werden. Denn sonst ist es so, dass die Kantone dann einfach sagen können: Uns interessieren die Gemeinden und Städte nicht. Damit wird auch die Verfassung missachtet.
Ich möchte schon sagen: Man kann die Gegnerschaft schon beliebig nach oben schrauben. Wenn man auch noch die Städte benachteiligt, das hat man ja bei der USR III gesehen, dann hat man auch die Städte gegen sich. Das ist ja nicht das, was Ihr Ziel sein kann.
Insofern bitte ich Sie, diese Minderheit doch zu unterstützen, damit der Nationalrat de facto an seiner ursprünglichen Mehrheit festhalten kann.
Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich
Sie kennen die Differenz: Es geht um die Frage, welche Begrifflichkeit in dieses Gesetz eingefügt werden soll, um eine angemessene Verteilung zwischen Bund, Gemeinden und Städten zu gewährleisten. Wir haben den gleichen Begriff gewählt, den wir bei der STAF-Vorlage hatten, wonach die Kantone die Städte und Gemeinden angemessen zu berücksichtigen haben. Diese Formulierung war auch in der Vernehmlassung. Dort hat man nicht gegen sie opponiert, denn dieses "angemessen" ist bei Städten beziehungsweise Gemeinden und Kantonen bereits ein Element, das man kennt und berücksichtigt.
Ihre Kommissionsminderheit möchte das jetzt weiter präzisieren. Ich möchte Sie bitten, hier bei der Mehrheit und der ursprünglichen Fassung zu bleiben. Die Formulierung der Minderheit ist aus unserer Sicht institutionell problematisch, weil sie in die Steuerhoheit der Kantone eingreift, indem man den Kantonen sagt, in welcher Form sie das zu machen hätten. Das ist institutionell etwas, das wir in dieser Form in unserer Gesetzgebung nicht kennen. Aus unserer Sicht kann man hier den Kantonen und Gemeinden vertrauen, weil sie die Spielregeln kennen und festlegen können, ohne dass man das weiter präzisieren muss.
Diese Präzisierung ist nicht nur institutionell etwas gefährlich, sondern allenfalls auch finanziell. Das Beispiel des Kantons Zürich wurde hier bereits angeführt: Die Gewinnverteilung ist nicht zwingend mit den höheren Einnahmen aus dieser Steuer gleichzusetzen. Mehreinnahmen entstehen eben dort, wo es Unternehmen aus diesem Kreis mit einem Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro Umsatz gibt. Die Formulierung kann dann wieder zu neuen Ungerechtigkeiten führen, die Sie damit praktisch vorschreiben würden. Der Begriff "angemessen" hingegen bietet sowohl den Gemeinden wie auch den Kantonen die Möglichkeit, eben angemessen auf die entsprechenden Resultate Rücksicht zu nehmen und Lösungen zu finden.
Eine weitere Präzisierung führt nicht zu mehr Gerechtigkeit, sondern allenfalls zu weniger Flexibilität bei der Gewinnverwendung. Denken Sie nur an das Element des interkantonalen Steuerausgleichs. Sie würden mehr Probleme schaffen, als Sie lösen würden. Daher meinen wir, dass die einfache Formulierung der Mehrheit zweckmässig ist.
Ich bitte Sie, der Mehrheit und damit auch dem Ständerat zu folgen, der im Übrigen dieser Formulierung fast einstimmig - es gab eine einzige Enthaltung - zugestimmt hat.
Michaud Gigon Sophie · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S
Voilà, nous arrivons au terme de nos débats sur l'arrêté fédéral sur une imposition particulière des grands groupes d'entreprises, réforme lancée par l'OCDE et le G20. La seule divergence avec le Conseil des Etats que nous avions maintenue concerne l'article 197 alinéa 6 et la prise en compte des communes dans la répartition de cet impôt complémentaire. En première lecture, notre conseil a soutenu cette précision, par 109 voix contre 78. En deuxième lecture, par 100 voix contre 90. L'argument était qu'il est logique de procéder de la même manière que pour l'impôt sur le bénéfice, que les villes ont une responsabilité importante dans l'attractivité en tant que places économiques et espaces de vie et que ceci nécessite des recettes supplémentaires.
Le Conseil des Etats n'a pas soutenu cette disposition. Sa commission n'a même pas proposé de minorité au conseil. Alors, ce matin, afin d'éliminer la dernière divergence, la CER-N a finalement, sans enthousiasme, fait le pas nécessaire pour se rallier à la version du Conseil des Etats et du Conseil fédéral.
Par 13 voix contre 10, votre commission vous propose de suivre le Conseil des Etats. Une forte minorité, que Balthasar Glättli a représentée, propose de maintenir notre décision, vous l'avez entendu.
J'en profite pour rappeler ici, afin que ce soit clair plus tard, durant la votation populaire et au moment de légiférer, que, contrairement à ce que répète le Conseil des Etats, il s'agit d'un impôt complémentaire fédéral et non cantonal.
Landolt Martin · Mit-M · Conseil national · Glaris · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Sie haben die Ausführungen der Vertreter der Minderheit sowie unseres Finanzministers zum Inhalt und zur Geschichte der letzten Differenz gehört. Im Ständerat wurde dahin gehend argumentiert, dass mit der ständerätlichen Formulierung mit dem Begriff "angemessen" ja schon sehr weit gegangen werde und bereits dies einen Eingriff in die Kantonshoheit bedeute, der möglicherweise an die Grenze der Verfassungsmässigkeit gehe. Diese Interpretation ist gelinde gesagt etwas subjektiv, zumal sich auch das Konzept des Nationalrates durchaus an einem bestehenden und bewährten Konzept, nämlich der Verteilung der übrigen Gewinnsteuer, orientiert hätte. Nichtsdestotrotz empfiehlt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission aber, dem Ständerat zu folgen; dies vor allem auch deshalb, weil wir uns in einer Differenzbereinigung befinden und das Ziel einer Differenzbereinigung eben darin besteht, Differenzen zu bereinigen.
Eine letzte Bemerkung, die auch auf den Ausführungen und der Diskussion im Ständerat beruht: Es konnte durchaus festgestellt werden, dass diese neue Ergänzungssteuer sehr beliebig mal als Bundessteuer, mal als Kantonssteuer bezeichnet wird, je nachdem, was man gerade politisch erreichen will. Es ist zuhanden des Amtlichen Bulletins einfach hier noch zu klären und festzuhalten, dass es sich bei dieser neuen Ergänzungssteuer um eine Bundessteuer handelt. So steht dies auch in der Botschaft des Bundesrates.
Candinas Martin · P-M · Conseil national · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 104 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 72 Stimmen
(1 Enthaltung)
Candinas Martin · P-M · Conseil national · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.
Herr Bundesrat Maurer, Sie hatten heute Ihren letzten Auftritt im Nationalrat. Im Namen des Nationalrates und in meinem Namen möchte ich Ihnen für Ihr Engagement für unsere Gemeinschaft danken.
Sie haben in Ihrer Abschiedsrede gesagt, dass Sie nur eine Fussnote in den Geschichtsbüchern füllen werden. Eine Fussnote sicherlich, aber eine lange, wertvolle und unvergessliche Fussnote.
Damit ein Land Fortschritte machen kann, braucht es eine solide Grundlage. Wir haben sie - aber es braucht auch Ideen. Aus dem Zusammenprall von Ideen entstehen Lösungen, und Sie haben sich nicht gescheut, einige neue Vorschläge zu machen, um bestimmte Realitäten verständlich zu machen. Kann man es Ihnen verübeln, dass Sie die Diskussion manchmal sehr pointiert geführt haben? Nein, denn die Vermittlung neuer Ideen und die Änderung von Denkweisen ist eine der nobelsten Aufgaben der Politik. Georges Bernanos schrieb: "Die Zukunft ist etwas, was man überwinden kann. Man erduldet die Zukunft nicht, man macht sie."
Sehr geehrter Herr Bundesrat, lieber Ueli, ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute für die Zukunft und schöne Festtage! (Stehende Ovation)