Lexipedia
AccueilActualitéExplorerRépertoire
ConditionsConfidentialitéAssistance
Se connecter

Améliorer la transparence dans le financement de la vie politique. Rendre publiques les grandes sommes d'argent versées aux parlementaires

59270 · Bulletin officiel

Du 13 déc. 2022

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/59270/fr/ameliorer-la-transparence-dans-le-financement-de-la-vie-politique-rendre-publiques-les-grandes-sommes-d-argent-versees-aux-parlementaires

Consulté le 13 sept. 2026

  1. Documents
  2. Confédération
  3. Bulletin officiel
Source

Objet parlementaire: Améliorer la transparence dans le financement de la vie politique. Rendre publiques les grandes sommes d'argent versées aux parlementaires (21.474)

21.474

Améliorer la transparence dans le financement de la vie politique. Rendre publiques les grandes sommes d'argent versées aux parlementaires

Candinas Martin · P-M · Conseil national · Grisons · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Marti Samira, Barrile, Glättli, Gysin Greta, Klopfenstein Broggini, Mäder, Marra, Masshardt, Moser, Widmer Céline)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Marti Samira, Barrile, Glättli, Gysin Greta, Klopfenstein Broggini, Mäder, Marra, Masshardt, Moser, Widmer Céline)

Donner suite à l'initiative

Präsident (Candinas Martin, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

Masshardt Nadine · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste

Seit bald drei Jahren muss jedes Ratsmitglied bei den Interessenbindungen gemäss Artikel 11 Absatz 1bis des Parlamentsgesetzes angeben, ob ein Mandat ehrenamtlich oder bezahlt ausgeübt wird. Das ist zu begrüssen, aber es gibt ein Manko. Die Bürgerinnen und Bürger haben keine Information über die Höhe der Entschädigung für die Ausübung der entsprechenden Mandate. Das will die SP-Fraktion mit dieser parlamentarischen Initiative beseitigen. Wir möchten ergänzen, dass der genaue Betrag bei Entgelten über insgesamt 12 000 Franken jährlich anzugeben ist. Diese Forderung ist sehr moderat. Zur Erinnerung: Es gab hier im Parlament auch schon Anträge für die Offenlegung jeder finanziellen Entschädigung, und zwar ohne Untergrenze. Diese wurden aber allesamt abgelehnt. Nun liegt also ein doch sehr pragmatischer und moderater Vorschlag vor.

In unserem Milizsystem verfügen die Ratsmitglieder über eine Vielzahl an Mandaten aus Verbänden, NGO, Krankenkassen oder Unternehmen. Dagegen ist prinzipiell nichts einzuwenden. Aber diese Mandate müssen transparent sein, inklusive Entschädigungen.

Es kursieren immer wieder Spekulationen und Vermutungen, die dem Vertrauen in die Demokratie schaden. Wenn Sie sich nun dagegen wehren, Ihre finanziellen Interessenbindungen offenzulegen, dann befeuern Sie diese Spekulationen. Daher sollte es im ureigenen Interesse von uns allen liegen, klare Regeln und mehr Transparenz zu schaffen. Mehr Transparenz in der Politikfinanzierung fördert das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik, stärkt die politische Meinungsbildung und fördert die Demokratie.

Die Mehrheit der SPK-N erachtet die geltenden Offenlegungspflichten als ausreichend. Wir jedoch stellen die Frage: Ist ein Mandat, das mit 5000 Franken entschädigt wird, wirklich gleichzusetzen mit einem Mandat, das 150 000 Franken einbringt? Die SP verneint diese Frage und ist der Meinung, dass die Öffentlichkeit das Recht hat zu erfahren, welche finanziellen Interessen hinter einem Ratsmitglied stehen. Es ist doch klar, dass ein sechsstelliges Honorar ein höheres Abhängigkeitspotenzial hat als ein ehrenamtliches Vorstandsmandat. Bezieht ein Parlamentsmitglied einen grossen Teil seines Einkommens von einer einzigen Interessenorganisation, können daraus Abhängigkeiten entstehen. Diese müssen der Öffentlichkeit bekannt sein.

Die Mehrheit der SPK-N ist weiter der Meinung, dass die Pflicht zur Offenlegung der Mandate einen übermässigen Eingriff in die Privatsphäre darstellt und nicht mit einem Milizparlament vereinbar ist. Hier frage ich mich, ob die Mehrheit unsere parlamentarische Initiative richtig gelesen hat. Denn nur bei Tätigkeiten nach Artikel 11 Absatz 1 Buchstaben b bis e müssen die Einkünfte offengelegt werden, nicht bei beruflichen Tätigkeiten. Betroffen wären also alle Entschädigungen, die im Zusammenhang mit den Interessenbindungen stehen, die wir ja bereits heute angeben müssen. Alle Parlamentsmitglieder, die als Landwirte, Polizistinnen oder Lehrer arbeiten und ihr Parlamentsmandat tatsächlich nebenberuflich ausüben, wären also nicht betroffen. Es geht um jene Mandate, die häufig auch erst nach einer Wahl angenommen werden.

Zudem steigt die Anzahl nebenberuflicher Mandate seit Jahren an. Die Realität unseres Parlamentes ändert sich. Das Parlamentsgesetz muss dementsprechend angepasst werden. Derartige Regeln gelten übrigens auch in der EU, in mehreren europäischen Ländern und im Europarat. Mitglieder des Europäischen Parlamentes müssen finanzielle Vergütungen angeben. Der genaue Betrag wird in eine Einkommenskategorie eingeteilt und veröffentlicht. Die erste Kategorie stellt ein monatliches Einkommen von bis zu 500 Euro dar, die letzte ein Einkommen ab 10 000 Euro. Eine parlamentarische Initiative für eine solche Regelung auch bei uns kam übrigens einst von SVP-Kollege Peter Keller. Der Nationalrat hat dieses Modell dann aber leider abgelehnt.

Für die nächsten Wahlen 2023 kommt erfreulicherweise der Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative zur Anwendung. Vor der Wahl müssen Kampagnenbudgets über 50 000 Franken und finanzielle Zuwendungen ab 15 000 Franken offengelegt werden. Es ist nur konsequent, bei den finanziellen Interessenbindungen der Ratsmitglieder, die sich oftmals nach einer erfolgreichen Wahl ergeben, das Gleiche zu tun.

Ich bitte Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Marti Samira · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste

Transparenz in unserem Politbetrieb, das ist ein langwieriges Thema für unseren Rat. Im letzten Jahr haben wir mit dem Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative zumindest einen historischen Entscheid gefällt. Damit werden wir bei den kommenden nationalen Wahlen das erste Mal wirklich Licht ins Dunkel bringen, wie und von wo unsere Parteien finanziert werden.

Ein anderes Geschäft in diesem Bereich wurde von Ihnen hier versenkt. Bei der parlamentarischen Initiative Berberat 15.438 ging es damals um die Regulierung und die Transparenz bezüglich des Lobbyings in der Wandelhalle. Viele von Ihnen, die diese Vorlage ablehnten, meinten damals, dass die Wandelhalle und die Lobbyistinnen und Lobbyisten dort nicht den entscheidenden Unterschied machen, sondern dass eigentlich Sie, die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die grössten Lobbyistinnen und Lobbyisten sind. Ja, da muss ich Ihnen teilweise sogar recht geben. Ein abgeschottetes Parlament ohne Zugang zur Zivilgesellschaft ist nicht unbedingt ein besseres oder gescheiteres Parlament. Ein gekauftes Parlament ist aber sehr wohl ein Problem.

Die allermeisten von Ihnen engagieren sich ehrenamtlich für Ihre Anliegen, einige von Ihnen haben aber auch extrem grosszügige Einkünfte für Mandate von Organisationen, Lobbyverbänden usw. Ja, das finde ich persönlich schwierig. Sie wissen, dass auch die Bevölkerung das heikel findet, aber darum geht es heute nicht. Heute geht es ausschliesslich um die Frage, ob wir die Geldflüsse zumindest transparent machen, offenlegen, und damit einen Teil unserer Glaubwürdigkeit zurückgewinnen wollen.

Im Mandatsregister wird heute nur ausgewiesen, ob Ihre Mandate bezahlt oder unbezahlt sind. Unsere Kollegin Ruth Humbel hat sich vor ein paar Wochen zu Recht genervt, als ihre Mandate alle als bezahlt ausgewiesen wurden, ohne eben zu unterscheiden, ob es sich dabei um ein paar wenige hundert Franken gehandelt hat oder nicht. Und ja, das ist politisch tatsächlich ungenau. Schuld daran sind aber nicht die Medienschaffenden oder die Organisationen, die versuchen, uns ein bisschen zu kontrollieren; nein, wir sind selbst schuld, weil wir eben eine Ungenauigkeit in unserem Register haben.

Die parlamentarische Initiative schafft hier Abhilfe. Ab 12 000 Franken pro Jahr soll das genaue Entgelt offengelegt werden. Wer über 1000 Franken pro Monat verdient, kann nicht mehr von Ehrenamt sprechen. Wenn man die Leute auf der Strasse fragt, welche Berufsgruppen für sie besonders vertrauenswürdig sind, nennen sie Ärzte, Ärztinnen, Lehrpersonen. Ganz zuunterst auf dieser Liste kommen wir, die Politikerinnen und Politiker, und noch die Journalisten und Journalistinnen - die im Moment nicht auf der Tribüne sind. Das ist doch eine erbärmliche Situation! Man muss uns Vertrauen schenken können. Wenn man uns nicht vertraut, wenn man sogar findet, dass wir die am wenigsten vertrauenswürdigen Personen, Berufsgruppen in diesem Land sind, haben wir ein staatspolitisches Problem, dann ist das ein Schaden für unsere Demokratie. Es ist in Ihrem und meinem Interesse, dass wir dieses Problem anpacken. Dieses Vertrauen können wir nicht nur mit der Offenlegung unserer Einkünfte wieder zurückgewinnen. Aber es wäre doch ein erster Schritt, um glaubwürdig Politik machen zu können.

In diesem Sinne können Sie nur gewinnen, wenn Sie heute diese parlamentarische Initiative unterstützen und die Mandatseinkünfte transparent machen.

Pfister Gerhard · Mit-M · Conseil national · Zoug · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.

Die Initianten möchten, dass Parlamentsmitglieder Einkünfte, die sie aus Tätigkeiten und Interessenbindungen im Sinne von Artikel 11 Absatz 1 Buchstaben b bis e des Parlamentsgesetzes erzielen und die 12 000 Franken jährlich übersteigen, offenlegen müssen. Die bisherige Praxis verlangt, dass die Interessenbindungen angegeben werden müssen. Ebenso angegeben werden muss, ob die Mandate bezahlt oder nicht bezahlt sind, nicht aber die Höhe der Entschädigung. Den Grenzbetrag von 12 000 Franken begründen die Initianten damit, dass ein Mandat mit einer Entschädigung von 1000 Franken pro Monat noch mehr oder weniger als ehrenamtlich durchgehen kann.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen aus folgenden Gründen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben:

1. Die Möglichkeiten, die neuen Bestimmungen zu umgehen, wären denkbar einfach, z. B. mit der Gründung einer Beratungsfirma, in die die Honorare aus Mandaten fliessen könnten.

2. Auch eine solche Transparenzregelung würde keine Transparenz schaffen in einem Bereich, der von der Kommissionsmehrheit als mindestens ebenso relevant eingestuft wird, nämlich der Entlöhnung der Tätigkeit für Organisationen, Unternehmen, Vereine, die direkten Einfluss auf die Politik ausüben bzw. darauf angewiesen sind. Lohnabhängigkeiten sind stärker als Mandatsabhängigkeiten.

3. Die Kommissionsmehrheit hält auch daran fest, dass das Milizprinzip für die Bevölkerung und die Politik wichtig ist und dessen Vorteile im Gegensatz zu einem Berufsparlament überwiegen. Zum Milizparlament gehört auch die Wahrnehmung von ausserparlamentarischen Tätigkeiten, von Mandaten oder die Ausübung eines Berufs. Diese Einkünfte sollen nach Ansicht der Kommissionsmehrheit weiterhin nicht offengelegt werden müssen.

4. Ein weiteres Argument war in der Kommissionsberatung eher implizit vorhanden, als dass es breit diskutiert wurde. Die neuen Transparenzvorschriften für die Finanzierung von Parteien und Kandidierenden in einem Wahlkampf wurden erwähnt. Diese Regelung gilt erstmals für die nationalen Wahlen 2023. Einnahmen über 15 000 Franken müssen ab Oktober des nächsten Jahres transparent gemacht werden. Die Kommissionsmehrheit vertritt die Auffassung, dass zuerst diese neuen Vorschriften implementiert werden sollen, bevor man neue Vorschriften beschliesst.

Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen die Mehrheit Ihrer Staatspolitischen Kommission - der Entscheid fiel mit 14 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen -, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Marchesi Piero · Mit-M · Conseil national · Tessin · Groupe de l'Union démocratique du Centre

L'iniziativa parlamentare chiede di modificare la legge sul Parlamento, così da obbligare i parlamentari a indicare l'importo delle remunerazioni percepite per funzioni da loro svolte, ad esempio in consigli d'amministrazione, quando esse superano i 12 000 franchi l'anno. Gli autori dell'iniziativa ritengono che rendendo più trasparenti i flussi finanziari e le remunerazioni percepite dai vari parlamentari porterebbe a rafforzare la fiducia dei cittadini nelle istituzioni.

Il registro degli interessi attualmente non permette di conoscere l'importo dell'indennità che un parlamentare riceve per un mandato. Nell'interesse della trasparenza, sempre secondo gli autori dell'iniziativa, questa situazione deve cambiare. Fino a 1000 franchi al mese un mandato può essere considerato svolto a titolo onorifico. Il fatto che in un Parlamento ci siano stretti contatti tra i parlamentari e organizzazioni e associazioni è emblematico. Tuttavia, il lobbismo deve essere trasparente, e i parlamentari devono sempre mantenere la piena libertà di decisione.

La Commissione delle istituzioni politiche ha trattato l'iniziativa nella sua seduta del 1° luglio 2022. Rileva che proposte simili sono già state trattate a più riprese e senza successo. La commissione ritiene che redditi derivanti dai vari mandati che un parlamentare può avere rientrino nella sfera privata e che debbano rimanere privati. Il Parlamento di milizia per definizione non è composto da professionisti e pertanto, nel tempo dedicato alle attività private, devono rimanere confidenziali, lasciando così al singolo parlamentare la facoltà di rendere eventualmente pubbliche le remunerazioni extra parlamentari.

L'obbligo di rendere pubblici i mandati extra parlamentari metterebbe la politica di milizia sotto pressione e renderebbe sempre meno interessante la funzione di parlamentare che dovrebbe mettere tutto in piazza, anche informazioni relative alle sue remunerazioni che di fatto sono e rimangono private.

Nell'iniziativa si richiama inoltre la trasparenza assoluta richiesta dal Consiglio d'Europa che appare quindi eccessiva e inapplicabile al sistema della Assemblea federale, nella quale la maggioranza dei deputati esercita il mandato a titolo accessorio.

Va poi detto che la commissione ha rilevato una palese incoerenza dell'iniziativa che chiede di rendere pubblici i dati dei mandati che superano i 12 000 franchi di rimunerazione annua, ma non gli stipendi percepiti da ogni membro del Parlamento. Nella pratica significa che un parlamentare dovrebbe rendere pubblico il suo mandato di 15 000 franchi l'anno ma non uno stipendio di alcune migliaia di franchi percepito a seguito di un contratto di lavoro.

Non si comprende dunque questa disparità di trattamento, soprattutto perché un salariato, anche con un salario molto consistente, non sarebbe costretto a dichiarare i suoi legami di interesse mentre sarebbe tenuto a farlo chi ha un mandato in un consiglio di amministrazione remunerato con solo 15 000 franchi l'anno.

La commissione considera infine poco ragionevole trattare diversamente un parlamentare che esercita un mandato a titolo personale e che dovrebbe quindi dichiarare i suoi redditi da un parlamentare che invece possiede per esempio un'azienda di consulenza e che esercita gli stessi mandati a titolo di attività professionale, permettendogli quindi di eludere tale obbligo di dichiarazione.

Una minoranza della commissione ritiene invece che sia nell'interesse dei cittadini conoscere i redditi percepiti dai parlamentari per le funzioni esercitate. Invece la commissione, con una maggioranza di 14 voti contro 10, chiede di non dare seguito all'iniziativa parlamentare.

Vote

Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Mehrheit beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Marti Samira beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 89 Stimmen

Dagegen ... 95 Stimmen

(5 Enthaltungen)