Lexipedia
AccueilActualitéExplorerRépertoire
ConditionsConfidentialitéAssistance
Se connecter

Faire Bedingungen bei Hypothekargeschäften. Eigentumsschutz für Hauseigentümer und Schutz vor Bankencrash infolge Preiszerfall bei Liegenschaften

60526 · Amtliches Bulletin

Du 2 mai 2023

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/60526/de/faire-bedingungen-bei-hypothekargeschaften-eigentumsschutz-fur-hauseigentumer-und-schutz-vor-bankencrash-infolge-preiszerfall-bei-liegenschaften

Consulté le 11 sept. 2026

  1. Documents
  2. Confédération
  3. Bulletin officiel
Source

Objet parlementaire: Pour des contrats hypothécaires équitables. Prévenir le risque d'un effondrement des prix de l'immobilier susceptible de ruiner les propriétaires et de provoquer un krach bancaire (21.4594)

21.4594

Faire Bedingungen bei Hypothekargeschäften. Eigentumsschutz für Hauseigentümer und Schutz vor Bankencrash infolge Preiszerfall bei Liegenschaften

Schläpfer Therese · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Leider hat meine Motion zu den Hypotheken in den letzten Monaten eine unerwartete Aktualität und Brisanz erhalten. Plötzlich kamen als stabil geltende Banken ins Wanken. Für solche Bankenkrisen gibt es viele Gründe. Oft sind es aber fallende Immobilienpreise, die Banken stürzen lassen. 1991 übernahm sich die Spar- und Leihkasse Thun mit Immobilienfinanzierungen. Mit dieser Motion wäre dies nicht passiert. Die ebenfalls durch die Immobiliengeschäfte verursachte globale Bankenkrise im Jahr 2008 habe ich in den USA teilweise selbst miterlebt. Mit dieser Motion wäre diese Krise ebenfalls weniger stark ausgefallen.

Meine Motion will, dass eine selbst bewohnte Liegenschaft erst verwertet werden darf oder dass erst Nachschusszahlungen gefordert werden dürfen, wenn der Schuldner seiner Zinszahlungs- und Amortisationspflicht nicht nachkommt. Gleichzeitig darf die Bank die betreffende Liegenschaft zum in den Büchern hypothezierten Preis behalten, bis der Vertrag ausläuft. Also sind die Banken wie auch die Eigenheimbesitzer besser geschützt. Ein abrupter Zerfall der Immobilienpreise findet weniger stark statt. Bisher haben sich die Preise innerhalb einiger Jahre immer wieder erholt, also entstehen weniger Umtriebe auf beiden Seiten. Eine plötzliche Verkaufswelle kann so gedämpft werden. Genau eine solche Verkaufswelle wegen fallender Häuserpreise löste in den USA die 2008er-Finanzkrise aus, denn die US-Banken mussten die Häuser ihrer Kunden, die weniger Wert hatten als zuvor, verkaufen. Niemand wollte diese Häuser mehr, die Preise hatten sich teilweise mehr als halbiert. Dadurch kam das ganze Finanzsystem ins Wanken.

Solche Szenarien gilt es künftig zu vermeiden. Nochmals: Die Motion kann die plötzlichen Preiszerfälle nicht verhindern, aber abdämpfen.

Weiter gilt es zu bedenken, dass bei Vertragsabschluss die Liegenschaft von der Bank genau geprüft und geschätzt wird, und daraufhin wird der Vertrag abgeschlossen. Gemäss Treu und Glauben kann eine andere Beurteilung des Liegenschaftswerts während der Vertragslaufzeit nicht plötzlich zur Beendigung eines Vertrags führen. Der Hypothekarnehmer darf seinerseits auch nicht einfach so den Vertrag auflösen, nicht einmal dann, wenn eine Bank bankrottgeht. Die Finma soll des Weiteren die Vorschriften gegenüber den Hypotheken ausgebenden Banken so anpassen, dass deren hypothezierter Wert bei festgestellter Unterdeckung einer Liegenschaft bis zum Vertragsende unverändert in den Büchern der Bank verbleiben kann. Solange ein Eigentümer bereit ist, seine Zinszahlungen auf den hohen Preis zu bezahlen, ist das Haus auch so viel wert.

Die neue Regelung kennt nur Gewinner. Die Hauseigentümer haben die Sicherheit, dass während der Vertragslaufzeit nichts geschieht, solange die Hypothek bedient wird. Die geldgebenden Institute haben weiterhin den hypothezierten Betrag in ihren Büchern, und die Zinszahlungen laufen weiter, notabene zum höheren Preis, als wenn das Haus zu einem tieferen Preis nach einem Notverkauf wieder hypotheziert werden müsste. Bei zum Beispiel tausend betroffenen Häusern kann das schnell einmal einen um einige Millionen geringeren Verlust für die Banken ausmachen. Die Motion sorgt dafür, dass sich selbst verstärkende Preiszerfälle im Immobilienmarkt und möglicherweise auch Bankenkrisen vermieden oder zumindest gedämpft werden können. Speziell in der heutigen Zeit, in der die Schweizer Immobilienpreise von Rekord zu Rekord eilen - der Immobilienblasenindex der UBS ist im Moment im höheren überbewerteten Bereich -, ist eine solche preisglättende Regelung von grosser Wichtigkeit, um grössere Turbulenzen an den Finanzmärkten zu verhindern.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen

Der Bundesrat anerkennt die in der Motion beschriebene Problematik. Wie historische Beispiele zeigen, kann es auf dem Immobilienmarkt durchaus zu erheblichen Preiskorrekturen kommen. Der aufgezeigte Lösungsansatz geht jedoch aus Sicht des Bundesrates in die falsche Richtung und würde sogar zu zusätzlichen Risiken führen. Die geforderte Abkehr vom Grundsatz des "true and fair value" würde nicht nur den geltenden und bewährten Rechnungslegungsprinzipien widersprechen, sondern auch zu neuen Risiken für Bankeinleger und Gläubiger führen. Bei einem Preiszerfall auf dem Immobilienmarkt würden so bedeutende Risiken in den Büchern der kreditvergebenden Banken nicht mehr adäquat abgebildet.

Weit effektiver für die Zielerreichung ist nach Ansicht des Bundesrates eine vorsichtige Kreditvergabepolitik. Insbesondere müssen eine nachhaltige Bewertung der Immobilie, ein nicht zu hoher Belehnungsgrad und eine ausreichende Finanzkraft des Kreditnehmers bei der Vergabe einer Hypothek sichergestellt sein.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung

Präsident (Nussbaumer Eric, erster Vizepräsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 52 Stimmen

Dagegen ... 141 Stimmen

(0 Enthaltungen)