22.3931
Taxer les superprofits abusifs des groupes pétroliers pour aider les PME et les ménages
Reimann Lukas · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Als die Schweiz 1915 eine Krisen- und Kriegssteuer einführte, sagte Herr Ständerat Isler hier im Rat: "Es handelt sich für uns um ein Manifest für unsere Geschichte, unsere Demokratie. Es handelt sich darum, dass wir unser Panier aufpflanzen, dass wir uns selber, aber auch dem in den Krieg verwickelten Auslande kundgeben: Wir wollen das kleine, freie Volk der Schweiz sein und bleiben. Wir wollen zusammenhalten." In der Volksabstimmung über die Einführung einer Kriegs- und Krisensteuer 1915 wurde das Geschäft mit 94 Prozent Ja-Stimmen von der Bevölkerung angenommen.
Damit hat die Schweiz schon vor langer Zeit gezeigt, dass so etwas möglich und nötig ist - wie jetzt auch in diesem Fall wieder: Wenn Sie die Gewinne der Ölkonzerne anschauen, kommen Sie auf total über 200 Milliarden Dollar Gewinn im Jahr 2022. Die meisten Konzerne konnten den Gewinn um 20, 28, 36 und 56 Milliarden Dollar steigern. Sie investieren das Geld in Dividenden oder in Aktienrückkäufe. Sie geben das Geld aber nicht an die Bürgerinnen und Bürger weiter, die kaum noch ihre Rechnungen bezahlen können.
In einer Zeit, in der viele Menschen damit rechnen müssen, demnächst ihre Rechnungen für Benzin, Gas, Strom oder Öl möglicherweise nicht mehr bezahlen zu können, weil auch diese sich verdoppeln, vielleicht sogar verdreifachen werden, in einer solchen Zeit zeugt dies von einem Marktversagen und stellt einen Missbrauch durch die entsprechenden Unternehmen dar. Es gibt inzwischen einige Staaten, die bereits eine Steuer eingeführt haben. Die Unternehmen haben diese Gewinne übrigens trotz dieser Steuern gemacht. So hat z. B. das wirtschaftsliberale Grossbritannien für Öl- und Gasproduzenten wie BP und Shell eine um 25 Prozent höhere Steuer eingeführt. Trotzdem machte Shell 40 Milliarden Dollar mehr Gewinn - das beste Ergebnis in seiner 128-jährigen Geschichte. BP machte 36 Milliarden Dollar mehr Gewinn. Das ist etwas, das die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land nicht verstehen.
Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme, er wolle im Herbst 2022 über Massnahmen beraten und mit dem Vorstoss solle den Massnahmen des Bundesrates nicht vorgegriffen werden. Der Herbst 2022 ist vorbei, und ich bin gespannt, ob der Bundesrat inzwischen Massnahmen ergriffen hat.
Wenn nicht, bitte ich Sie, der Motion zuzustimmen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Conseil fédéral · St-Gall
Damit der Bund eine Übergewinnsteuer für Erdöl- und Erdgasunternehmen oder für einen breiter gefassten Energiesektor erheben könnte, müsste in der Bundesverfassung eine neue Sachkompetenz geschaffen werden. Zugleich wäre die zweckgebundene Verwendung der Steuereinnahmen zur Entlastung der Verbraucher zu verankern. Sollen auch Übergewinne, die vor dem Inkrafttreten entstanden sind, erfasst werden, müsste überdies eine Rückwirkung vorgesehen werden. Dabei stellen sich mitunter Fragen nach allfälligen negativen Effekten auf die Rechts- und Planungssicherheit sowie insbesondere auf künftige Investitionsanreize, auch über die betroffenen Branchen hinaus.
Es ist in der Tat so, dass der Bundesrat diese Fragen diskutiert hat, und zwar am 2. November 2022 unter Federführung des WBF, das diese Arbeiten betreut. Es wurden die Vor- und Nachteile von verschiedenen Unterstützungsmassnahmen für Unternehmen und Privathaushalte im Zusammenhang mit den Energiepreisen und der Inflation diskutiert. Dabei stand dem Bundesrat eine Auslegeordnung zur Entwicklung der Energiepreise und der Konjunktur sowie zu verschiedenen Massnahmen zur Verfügung, welche durch eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Federführung des WBF geprüft worden waren. Unter den geprüften Massnahmen war auch die steuerliche Abschöpfung von Übergewinnen im Energiesektor. Da sämtliche Massnahmen mit starken Eingriffen, potenziellen Vollzugsproblemen und unerwünschten Nebenwirkungen verbunden sind, ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass momentan kein Handlungsbedarf besteht.
Vote
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 63 Stimmen
Dagegen ... 128 Stimmen
(1 Enthaltung)