21.3941
Droits de douane sur les carburants. Trouver une solution de remplacement
Schaffner Barbara · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral
Mut zur Lösung - das brauchen wir in ganz verschiedenen Politikbereichen, um Antworten auf die Herausforderungen unserer Zeit zu finden. Mut zur Lösung - das hat der Bundesrat offenbar nicht, wenn er die Herausforderungen in der Strassenfinanzierung wohl anerkennt, aber nicht bereit ist, einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel anzugehen.
Ich erinnere Sie daran: Die Finanzierung der Strassen, vom Ausbau der Nationalstrassen über ihren Unterhalt und die Verkehrssteuerung bis hin zu den Agglomerationsprogrammen und weiteren Beiträgen an den öffentlichen Verkehr, hängt zu einem grossen Teil von den Treibstoffzöllen ab. Durch den vermehrten und von den Grünliberalen stark befürworteten Umstieg auf die Elektromobilität werden die Einnahmen aus den Treibstoffzöllen sinken. Gegenüber der Situation vor zwei Jahren, als ich meine Motion eingereicht habe, hat sich die Elektromobilität sogar noch viel schneller entwickelt, als erwartet wurde. Die Dringlichkeit, neue Finanzierungslösungen zu finden, ist deshalb gestiegen.
Aber wieso ist ein Paradigmenwechsel so schwer? Des Pudels Kern liegt in Artikel 82 Absatz 3 der Bundesverfassung, der sagt: "Die Benützung öffentlicher Strassen ist gebührenfrei." Dieser Grundsatz wird jedoch im folgenden Satz gleich wieder relativiert, wo es heisst: "Die Bundesversammlung kann Ausnahmen bewilligen." Diese Ausnahmeregelung wird heute schon ausgiebig genutzt, so, wie es in der Verfassung steht. Eine solche Ausnahme ist z. B. die Schwerverkehrsabgabe, eine andere die Autobahnvignette. Zur Diskussion steht aus aktuellem Anlass eine Gebühr für den Gotthardtunnel, und weitere Ausnahmen sind in Erarbeitung. Der Bundesrat plant eine Spezialregelung für eine Erhebung von Gebühren auf die Elektromobilität. Sie sollen primär auf der Fahrleistung beruhen und weitere Faktoren berücksichtigen können.
Genau ein solches Modell schwebt uns Grünliberalen vor, aber nicht als Ausnahmeregelung, sondern als Konzept für die Strassenfinanzierung über alle Fahrzeugkategorien hinweg, vom Schwerverkehr bis zum Motorrad, und unabhängig von der Antriebstechnologie. Im Gegenzug sollen die Treibstoffzölle, die heute in die Strassenfinanzierung fliessen, aufgehoben werden. Es geht also nicht um eine Mehrbelastung des motorisierten Individualverkehrs, sondern um einen Wechsel der Bemessungsgrundlage hin zu einer antriebsunabhängigen Grundlage. Dieser Grundsatz sollte eigentlich von allen Parteien mitgetragen werden können.
Sie wissen aber: Differenzen entstehen dann später, wenn es darum geht, die technischen Möglichkeiten zu nutzen, die Geräte zur Fahrleistungserfassung eben sonst noch bieten könnten. Das ist nicht primär Teil meiner Motion, sondern von anderen Geschäften zu Mobility-Pricing, Road-Pricing, Tunnelbau. Alles, was sonst noch an Ideen für die Differenzierung zwischen Fahrstrecken, Orten und Zeiten besteht, kann unabhängig von meiner Motion diskutiert, umgesetzt oder auch abgelehnt werden. Falls aber das eine oder andere umgesetzt werden sollte, können die technischen Systeme natürlich so gebaut werden, dass Synergien möglich sind. Der Paradigmenwechsel in der Bemessungsgrundlage für die Strassenfinanzierung ist aber weder Voraussetzung für eine weitere Differenzierung in den Tarifen, noch zieht er automatisch eine solche nach sich.
Ebenfalls eine Diskussion unabhängig von meiner Motion muss zum Thema der CO2-Abgaben geführt werden. Es ist wichtig, die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur von den Lenkungsabgaben auf Emissionen zu trennen. Hier liegen die Grünliberalen voll auf der Linie der parlamentarischen Initiative Pfister Gerhard 22.451, die eine einheitliche Abgabe auf alle Treibhausgase erheben will, egal, ob sie aus Gebäudeheizungen oder aus dem Verkehr stammen.
Nach all diesen Ausführungen dazu, worum es eben nicht geht, möchte ich zum Schluss noch einmal den Kern meiner Motion betonen: Ich fordere anstelle einer weiteren "Pflästerlipolitik" bei der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur einen Systemwechsel für alle Antriebsarten. Es soll ein System sein, bei dem sich alle Nutzerinnen und Nutzer verursachergerecht an den Kosten beteiligen. Die Bemessungsgrundlage ist nicht mehr der Treibstoffverbrauch, sondern die Fahrleistung. Dafür müssen wir nichts Neues erfinden, sondern können das System der LSVA als übergeordnetes Konzept für verschiedene Fahrzeuge und verschiedene Antriebsarten auf den gesamten motorisierten Verkehr anwenden.
Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Der Bundesrat wird mit der Motion 21.3941 beauftragt, einen Entwurf zu einer Änderung der Bundesverfassung vorzulegen, der eine fahrleistungsabhängige Bepreisung der Nutzung der Verkehrsinfrastruktur erlaubt. Mit der Erhebung einer fahrleistungsabhängigen Gebühr sollen verschiedene andere Steuern und Gebühren ganz oder mehrheitlich ersetzt werden. Das betrifft insbesondere den Mineralölsteuerzuschlag, eventuell auch die Autobahnvignette und die Automobilsteuern.
Der Bundesrat steht wie folgt zu diesem Anliegen: Der Handlungsbedarf ist natürlich unbestritten. Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektroautos und anderen Fahrzeugen mit alternativem Antrieb sinken die Einnahmen aus der Mineralölsteuer. Sie werden auf Dauer nicht mehr ausreichen, um den Finanzbedarf zu decken. Deshalb braucht es hier natürlich Alternativen, da haben Sie absolut recht.
Der Bundesrat hat bereits im letzten Jahr, am 29. Juni 2022, Eckwerte dazu festgelegt. In diesem Zusammenhang hat er auch den Inhalt dieser Motion prüfen lassen. Diese Arbeiten kommen zum Schluss, dass ein vollständiger Ersatz der Mineralölsteuer aus heutiger Optik nicht weiterverfolgt werden soll, da die Nachteile zu gross wären, weil mit dem Wegfall der Mineralölsteuer die Treibstoffpreise an den Tanksäulen praktisch halbiert würden. Zu den Nachteilen gehören deshalb der Tanktourismus, der entstehen würde, eine Verlagerung von Güterverkehrsrouten vom Ausland in die Schweiz oder weniger Anreiz für einen sparsamen Treibstoffverbrauch. Deshalb wollen wir davon absehen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen. Das heisst, die Mineralölsteuer soll für Fahrzeuge, die mit fossilem Brennstoff betrieben werden, beibehalten werden. Natürlich sind wir aber an der Arbeit für die Erhebung einer entsprechenden Abgabe bei Elektrofahrzeugen oder mit anderen Mitteln betriebenen Fahrzeugen. Auf welcher Basis diese Abgabe basieren wird, ob auf Kilometerbasis oder auf Basis der verwendeten Energie, ist zurzeit in meinem Departement in Prüfung. Es brauchte diesbezüglich auch eine Verfassungsänderung.
Wir erwarten, dass wir das auf 2030 erstellen müssen, dass es ab 2030 gelten würde. Es dauert natürlich lange, bis das Modell erarbeitet und die Vernehmlassung durchgeführt ist. Wir gehen von einer Volksabstimmung 2027 oder 2028 aus. Die Berechnung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds zeigt, dass bis 2030 genügend Mittel verfügbar sind. Aber danach wird sich die Elektromobilität auf einem Niveau bewegen, wo wir eine Lösung brauchen. Der Fahrplan ist ab 2030.
Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, den Vorstoss gestützt auf diese Äusserungen abzulehnen.
Vote
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 86 Stimmen
Dagegen ... 105 Stimmen
(0 Enthaltungen)