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Modèle de risque sismique pour la Suisse. Que fait le Conseil fédéral au vu des conclusions?
Häberli-Koller Brigitte · P-F · Conseil des Etats · Thurgovie · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Frau Graf ist von der schriftlichen Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. Sie verlangt Diskussion. - Dem wird nicht opponiert.
Graf Maya · Mit-F · Conseil des Etats · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S
Ja, ich möchte gerne kurz mit Ihnen diskutieren und habe auch noch einige Zusatzfragen an den Herrn Bundesrat.
Die wichtigen Erkenntnisse der neuesten Studie zum Erdbebenrisiko in der Schweiz sollten uns vor allem in der Vorsorge bestärken. Die zentralen neuen Erkenntnisse des bisher fundiertesten Erdbebenrisikomodells des Bundes sollten uns gar zur Vorsorge drängen, denn die Erkenntnisse sind alarmierend. So stehen unsere Wirtschaftszentren auf einem Untergrund, der Erdbebenwellen verstärkt. Auf die Kantone Basel-Stadt, Bern, Wallis, Zürich, Waadt entfällt mit etwa 25 Milliarden Franken mehr als die Hälfte der zu erwartenden finanziellen Verluste durch Gebäudeschäden in einem Zeitraum von 100 Jahren. Etwa 150 bis 1600 Personen würden ihr Leben verlieren, und weitere 40 000 bis 175 000 Personen würden obdachlos werden. Hinzu kommen noch nicht modellierte Infrastrukturschäden und Sekundärverluste, die aufgrund der fragileren Bedingungen durch den Klimawandel sowieso für die Zukunft ergänzend eruiert werden müssen.
Das ist also die Ausgangslage, und ich wollte vom Bundesrat wissen, wie er diese neuen Erkenntnisse einordnet, die doch alarmierend sind: Wir gehen davon aus, dass ein Erdbeben in den nächsten 100 Jahren einmal eintreffen wird - wir wissen nicht, ob jetzt, morgen oder eben erst in 99 Jahren. Es ist auch so, dass die erste Frage, die ich gestellt habe, eine der wichtigen ist: 80 Prozent der Gebäude in der Schweiz wurden vor 2003 gebaut, sie sind also aktuell nicht erdbebensicher. Ich habe den Bundesrat gefragt, wie er hier nun vorzugehen gedenkt. Seine Antwort war doch sehr unbefriedigend. Er sagt, er habe keine Kompetenzen, die Kantone seien im Bereich des erdbebengerechten Bauens für die Vorschriften zuständig. Das ist richtig, die Zuständigkeit des Bundes in diesem Bereich beschränkt sich auf den Erlass allgemeiner Grundsätze. Aber ich bin der Meinung, dass dies in Bezug auf die Schäden sehr vage ist und der Sachlage auch nicht gerecht wird. Wir müssen davon ausgehen, dass ein Erdbeben nicht vor einem Kanton oder vor mehreren Kantonen haltmachen würde. Ein so extremes Ereignis würde vielmehr die ganze Schweiz betreffen.
Sie führen zwar dann weiter an, dass es Verbesserungen gibt. Es gibt jetzt eine Empfehlung der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz - vielleicht könnten Sie dazu noch etwas sagen -, aber Sie schreiben in den Antworten dann doch auch, dass erst fünfzehn Kantone Karten der seismischen Baugrundklassen als Hilfestellungen für Fachplaner und Fachplanerinnen erstellen. Fünfzehn Kantone: Das ist doch zu wenig in Anbetracht dessen, wie die Vorsorge hier stattfinden sollte. Es gibt auch gute Beispiele, da darf ich auch gern meinen Kanton Basel-Landschaft sowie den Kanton Basel-Stadt erwähnen, die die Massnahmen für die Erdbebenvorsorge schon umgesetzt haben. Sie wären gemäss diesem Modell sehr betroffen.
Ich möchte Ihnen noch gerne zusätzliche Fragen stellen in Bezug auf meine Frage zu Ziffer 6. Dort geht es um die Weiterentwicklung des Erdbebenrisikomodells Schweiz. Sie schreiben: "[Es] ist vorgesehen, die durch Erdbeben ausgelösten sekundären Ereignisse wie Massenbewegungen, Bodenverflüssigung sowie Seetsunamis" - ich denke, wir müssen auch das Thema Wasserkraftwerke anschauen; was geschieht, wenn es dort zu Schwierigkeiten kommen würde? - "und deren Folgen zu berücksichtigen." Hier sagen Sie eigentlich nicht mehr, wie es weitergeht. Wird hier konkret weitergerechnet? Was genau ist unter dem Begriff "berücksichtigen" zu verstehen? Wie umfassend und verbindlich wird das Modell hier angepasst? Wir müssen ja auch davon ausgehen, dass wir mit dem Klimawandel noch vermehrt Schwierigkeiten mit Sekundärereignissen, die ein Erdbeben auslösen kann, haben werden.
Dann komme ich noch zur Abschlussfrage: Wie können Sie angesichts des föderalistischen Aufbaus der Schweiz überhaupt vorsehen, dass wir eine so gut wie möglich konzipierte Erdbebenvorsorge aufbauen können? Wir profitieren doch von diesem neuesten Erdbebenrisikomodell. Wir sollten uns die wichtigen Erkenntnisse daraus zunutze machen.
Ich danke für die Beantwortung der Fragen.
Rieder Beat · Mit-M · Conseil des Etats · Valais · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Ich ergreife gerne das Wort zu dieser aus meiner Sicht sehr wichtigen Interpellation. Wenn Sie gleich bei der Beantwortung der Fragen von Frau Kollegin Graf sind, können Sie auch noch die Zusatzfrage von mir beantworten: Wie weit sind Sie mit dem Modell der Erdbebenversicherung? Der Ständerat hat die entsprechende Motion 20.4329 angenommen. Wir erwarten den Bericht, und wir warten jetzt auch die Methodik ab. Der neue Bericht, der jetzt vorliegt, zeigt eindeutig, wo die Risiken sind und welche enormen Ausmasse finanzieller Art diese Risiken haben. Wir sollten jetzt einen Schritt vorwärts machen, sonst sind wir dann, wenn das Ereignis eintritt, zu spät.
Rösti Albert · BR-M · Conseil fédéral · Berne
Besten Dank für die Zusatzfragen, Frau Ständerätin Graf. Bei der Bewältigung eines Schadenbebens kann der Bund natürlich subsidiär unterstützen, auch wenn die Zuständigkeit im Bereich der Kantone liegt. Dabei geht es um bekannte Instrumente wie Armee-Einsätze und auch die Koordination von internationaler Hilfe. Wir hatten verschiedentlich Diskussionen, auch im Parlament, betreffend eine Erdbebenversicherung. Sehr schnell kam immer das Argument auf, dass die Kosten dermassen hoch wären, dass in einem solchen Fall ein Sondergesetz oder ein unmittelbarer Bundesbeschluss gestützt auf die Grösse des Ereignisses kommen müsste. Selbstverständlich würde der Bund sich im Rahmen eines Grossereignisses also einschalten. Wie Sie es aber richtig sagen, wird in Ihrer Interpellation auf die Kompetenz der Kantone verwiesen.
Das Parlament gab 2006 der parlamentarischen Initiative 05.401 zu einem Verfassungsartikel zum Schutz vor Naturgefahren, da wurden Erdbeben mit eingeschlossen, keine Folge. Das Parlament machte damals deutlich, dass es an der Kompetenzverteilung für den Schutz vor Erdbeben zwischen Bund und Kantonen festhalten will. Das Parlament hat das bei politischen Vorstössen mehrfach bestätigt, gerade auch bei diesen Fragen der Erdbebenversicherung. Deshalb ist es heute einfach so. Das kann man jederzeit auch ändern, aber Stand heute ist der Handlungsspielraum des Bundes in diesem Bereich beschränkt.
Selbstverständlich wollen wir die Gefahren nicht unterschätzen, und deshalb ist der Bund, federführend ist konkret das BAFU, im Moment an der Erarbeitung eines entsprechenden Berichtes für eine nationale Vorsorgeplanung Erdbeben; das wurde von Ständerat Rieder erwähnt. In diesem Sinne entspricht das Ihrem Wunsch. Ich habe mich gerade vorhin nochmals versichert, der Bericht sollte im Verlaufe des Jahres 2024 an den Bundesrat gelangen. Ich kann da nicht vorgreifen, da müssen wir diesen Bericht abwarten. Das BAFU behält sich hier einen offenen Ausgang vor und wird mir, basierend auf den Erkenntnissen aus dem Bericht, allenfalls auch nötige Massnahmen im Gesetzgebungsbereich oder im Kompetenzbereich vorlegen.
Ich würde Ihnen beliebt machen, diesen Bericht, diese Arbeit, die zurzeit mit verschiedensten betroffenen Partnern und natürlich mit den Kantonen läuft, abzuwarten und dann allenfalls legiferierend einzugreifen, wenn Sie das für nötig halten. Sie können dann auch die Massnahmen oder die Folgerungen des Bundesrates, die dann zu ziehen sind, diskutieren. Der Bericht selbst kommt nicht ins Parlament; das ist eine Vollzugsaufgabe seitens des Bundesrates. Es wird dann aber sicher entsprechend Bericht erstattet.
Es sollen auch Sekundärereignisse - da komme ich zu Ihrer Frage betreffend Stauseen - wie Steinschläge, Lawinen oder Seetsunamis berücksichtigt werden, die aufgrund eines Erdbebens entstehen könnten. Das betrifft dann auch die Wasserkraft. Es wird jedoch kein spezifischer Bericht zur Wasserkraft erstellt.
Ich glaube, damit habe ich - so weit, so grob - Ihre Fragen beantwortet. Ich möchte Ihnen beliebt machen, diesen Bericht abzuwarten.
Häberli-Koller Brigitte · P-F · Conseil des Etats · Thurgovie · Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV.
Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Das Geschäft ist damit erledigt.